friedhöfe?

Begonnen von ben-94, 17. November 2010, 12:31:41

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ben-94

hallo :winke:,
hab mal eine wahrscheinlich unverschämte frage:
ist die suche an öffentlichen friedhöfen erlaubt?Vermutlich strengstens verboten
aber ich habe hier im forum noch nichts von einem verbot gelesen.
Mein ace 250 reicht doch eh nicht tief genug um die goldzähne der verstorbenen zu finden :narr:

siegieduna

Also die Erde wird ja nach jeder Beerdigung umgewühlt.
Da wirst du bestimmt so den ein oder anderen Ring, Zahngold, Sargnägel... finden.
Nur ich denke das du die Totenruhe stören wirst  :staun: und das ist soweit ich weiß Strafbar.
Bei uns an der Kirche ist auch ein Festplatz gewesen und dieser wird dieses Jahr überbaut, mit Gräbern...  :staun:
Da ich Pastors Sohn bin, wurde ich gefragt ob ich da nicht mal suchen möchte...
Nö las ma!
Das kann ich moralisch nicht mit mir vereinbahren. Auch wenn dort nur ein Festplatz war.

:winke:
Silber 2014 #23

andreasluecke

Oftmals werden Friedhöfe nach einigen Jahrzehnten aufgegraben (also die Gräber selbst...) und bei neuen Gräbern dann mit frischerem Mutterboden aufgefüllt.

Es soll vorgekommen sein, dass SG auf den Äckern schon "entsorgte" Erde gefunden haben.... natürlich erkennbar an Knochen etc.

GIbt es glaube ich sogar hier einen Thread zu...

sparkle

Zitat von: ben-94 in 17. November 2010, 12:31:41
hallo :winke:,
hab mal eine wahrscheinlich unverschämte frage:
ist die suche an öffentlichen friedhöfen erlaubt?Vermutlich strengstens verboten
aber ich habe hier im forum noch nichts von einem verbot gelesen.
Mein ace 250 reicht doch eh nicht tief genug um die goldzähne der verstorbenen zu finden :narr:
Hi!
Hättest du Bock, daß jemand in deinen Angehörigen rumbuddelt?
Ich denke , Friedhöfe sollte man sich sparen...auch wenn ich ein totaler Horrorfreak bin!
Gruss vom Sparkle :winke:

Belenos

Moin,

die Totenruhe dauert - das ist regional unterschiedlich - ca. 30 Jahre, dann haben die Toten "ausgeruht" (das ist ein Begriff aus der Friedhofsverwaltungssprache und stammt nicht von mir!). (Gilt nicht bei Kaufgräbern und Krieggräbern) Danach werden die Gräber neu belegt. Knochenfunde beim Ausheben des Grabes "sollen" an anderer Stelle im Friedhof deponiert werden. Das restliche Erdreich wird irgendwo gelagert und dies, so ich Dein Schreiben richtig interpretiere, wolltest Du absuchen.

Die Totenruhe störst Du dabei nicht. Wirklich vorstellen kann ich es mir aber auch nicht dort wirklich suchen zu wollen.

Viele Grüße

Walter

Tomcat

#5
Schon mal gesehen, was beim Ausheben eines Grabes auf einem alten Friedhof ans Licht kommt? Sargbeschläge, Nägel, Haarnadeln, Knöpfe, viele feine oder dickere Drähte, die mal Sarggestecke zusammenhielten, Millionen kleiner Tackernadeln, mit denen das Innenfutter von Särgen festgemacht wurde, größere oder kleinere Teile von Zinnsärgen, in denen die ersten Toten der Weltkriege nach Hause kamen, Münzen, die die Kollekte nie erreichten  ... und das sind nur die Metallanteile (die natürlich, je nach Bodenart, schneller oder langsamer vergehen. In meiner Gegend findest Du das alles noch).
Eigentlich hab ich da wenig Berührungsängste, weils ein Teil des Lebens ist, der jeden früher oder später einholt. Aber mit der Sonde suchen?

Als kleinem Jungen wurde mir beigebracht, dass Dinge, die man vom Friedhof mitnimmt, kein Glück bringen ;-)

mfg
Tct
Life burns!

andreasluecke

Zitat von: Tomcat in 17. November 2010, 20:09:49
Als kleinem Jungen wurde mir beigebracht, dass Dinge, die man vom Friedhof mitnimmt, kein Glück bringen ;-)


... in der Tat, das kenne ich auch. Mein Opa war einmal sehr verstört, als er aus Versehen die Friedhofsgießkanne in seinem Kofferraum wiederfand. Er brachte sie sofort zurück :narr:

ben-94

ich hatte eigentlich nicht  vor dinge zu finden die aus einem grab stammen.
Da es ein stillgelegter friedhof ist und er  als liegewiese und park benutzt wird ,
wollte ich nach verlorenem schmuck ,altem geld suchen .Vermutlich schmeißen die leute
ihren müll auch nicht einfach so auf den boden was die suche mit dem ace erheblich erleichtert.
das die erde aus gräbern gelagert und die knochen an einer anderen stelle im friedhof verteilt werden wusste ich gar nicht.


andreasluecke

...dann geh lieber am Badestrand spazieren. Oder (genehmigt!) auf den Äckern...

Park bedeutet meist Rasen. Und zwar keine Weide, sondern einer der Sorte, der gemäht wird und um den sich jemand kümmert. Derjenige ist es dann auch, der Dich aus dem Hinterhalt mit einer Keule umhaut, wenn Du ihm die mit der Nasenhaarschere geschnittene Grünpracht verdirbst.

ben-94

er wird wie ein park genutzt ist aber immernoch ein alter friedhof
auf dem aber seit langem niemand mehr bestattet wird.Die wiese ist nicht sonderlich gepflegt.

andreasluecke

Zitat von: ben-94 in 17. November 2010, 21:38:06
er wird wie ein park genutzt ist aber immernoch ein alter friedhof
auf dem aber seit langem niemand mehr bestattet wird.Die wiese ist nicht sonderlich gepflegt.


Streich die Stelle am besten von Deiner Karte...das gibt echt nur böses Blut.

Gratian

§ 168 StGB
Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.


hinzu kommt der moralische Aspekt: Schäm Dich!  :schaem: :belehr:
Gut Fund!   :engel:
Gratian

ANTE ROMAM TREVERIS STETIT ANNIS MILLE TRECENTIS
PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR. AMEN.

ben-94

moralisch  habe ich damit ehrlich gesagt wenig probleme,
ich grab doch eh nur maximal 30 cm tief und natürlich nicht um ein grab herum.Ich hab wie schon gesagt
nicht vor ein grab zu plündern.Aber dort gehen seit über zwei hundert jahren leute herum .Für spaziergänge,um einen
verstorbenen zu besuchen,und seit den letzten paar jahrzehnten liegen dort viele leute im sommer rum .
Wäre doch also ein guter platz für die suche.

Oetti1

Ist nicht ein Friedhof per se schon ein eingetragenes Kulurdenkmal?


Oetti1
Zertifizierter Sondler aus Schleswig-Holstein, der seine Funde meldet!

ben-94

das war eigentlich meine frage.

andreasluecke

Zitat von: Gratian in 17. November 2010, 23:26:30
§ 168 StGB
Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.


hinzu kommt der moralische Aspekt: Schäm Dich!  :schaem: :belehr:


Hier steht doch ALLES, was Du wissen musst.

357 Mad Dog

Hallo,
so blöde Frage "störst" auch die Totenruhe wenn du zufällig auf ein altes Grab stöhst oder du ne Erkennungsmarke mit "Resten" findest? Find es ja komisch die "Reste" werden neu auf einem friedhof bestattet, so soll es auch, persönliche Sachen beckommen die Angehörigen, wenn vorhanden wenn nicht nach ner Zeit der "Finder" genauso wie die Ausrüstung (tip nur mal ohne Waffe). Schon lustig hier manche sagen so, manche so. Möchte gar nicht wissen was hier manche so für "Leichen" im Keller haben  :glotz:  :nixweiss:
Naja jetzt kannst wieder grübeln was machst wenn du auf ein z.B. Soldatengrab stöhst 1. Nix wie zu und weg 2. Melden und auf deinen "Anteil", egal ob "Ärger" droht, warten
Bin aber der Meinung das, solange du nix "klaust" und gleich meldest es KEINE störung ist. Es sind Vereine hinterher das man gerade Soldatengräber meldet usw das macht doch keiner wenn du gefahr läufst 3 Jahre hinter Gittern zu gehen oder arm zu werden.
Grüss
Mad  :irre:

andreasluecke

Hast du überhaupt verstanden, worum es hier geht, Mad?

Auf dem Friedhof findet man keine "zufälligen" Gräber....

Erdspiegel

Es gibt fast überall hunderte Örtlichkeiten,die man mit oder auch ohne Detektor absuchen könnte.
Aber nein,es will unbedingt auf dem Gelände eines ehemaligen Friedhofes gesucht werden,welches außerdem eine öffentliche wenn auch ungepflegte Grünanlage zu sein scheint. :nono:
Das das auf kurz oder lang den vollen Stress geben wird ist klar,oder? :narr:



@357 Mad Dog:
Man findet keine Erkennungsmarke mit 'Resten'.Ein Gefallener liegt wohl kaum in der Grasnarbe.
Erst wird anderes gefunden;Helm,Ausrüstung,Mun oder Waffen,dann Knochen,und dann evtl.eine Marke.Genau in dieser Reihenfolge,und das ist Störung der Totenruhe! Schluss,aus! :nono:
Das Betreten von Gebieten,in denen noch unentdeckte Grablagen vermutet werden,mit dem Detektor,wird fast immer als versuchte Störung der Totenruhe geahndet.(§ 168StGB,Absatz (3)).
Die Suchgruppen von Vereinen,die sich mit dieser Thematik ehrenamtlich beschäftigen,bilden natürlich eine Ausnahme.Das ist aber mit einer Unmenge Papierkram und Anträgen im Vorfeld verbunden.

357 Mad Dog

Naja jeder wie er denkt, hab kein Bock mehr auf so eine Auseinandersetzung!  :cop:
Aha ok wenn du meinst das jemand sowas nicht durch zufall findet wird es wohl stimmen  :nixweiss: Egal ob 5 Leute die da ewig wohnen nix von gewusst haben!! :belehr:
So werde mich ab heute aus dem mist hier raus halten und nix mehr schreiben. Machen eh alle was sie wollen  :frech:

Tomcat

Nein, einige machen was sie wollen, weil sie es nicht erwarten können, einen Schatz oder sonstwas zu finden, und dabei ist ihnen jedes Mittel recht. Und damit ziehen diese 'einigen' die ganze Sondengängerei in den Dreck.
Überleg's Dir.


Tomcat
Life burns!

andreasluecke

Zitat von: 357 Mad Dog in 29. Dezember 2010, 11:21:10
So werde mich ab heute aus dem mist hier raus halten und nix mehr schreiben.


Nu, das halte ich für eine optimale Lösung. Noch optimaler wäre die Lösung, das komplette Hobby... na, man wird ja noch hoffen dürfen.