Rechtliche Situation Altfunde

Begonnen von Nabia, 21. November 2016, 13:09:48

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Nabia

Wer kann mir dann mal bei einer kleinen Rechtsberatung helfen?
Wir lernen immer wieder ältere Leute kennen, die selbst im letzten Jahrhundert bei der Feldarbeit Funde(in der Regel römisch) gemacht haben und zuhause aufbewahren. Zum Teil sind die Funde aus der Mitte des 20 Jahrhunderts, bzw. aus dem 2. Welrlrieg. Die Leute haben  immer wieder Angst, dass sie ihre Sachen abgeben müssen und sich strafbar gemacht haben  - wie ist das eigentlich? Bevor die jeweiligen Landesdenkmalgesetze in Kraft getreten sind haben sie doch nicht Unrechtes getan - oder?
Grüße Nabia

rockhound

Bei Lesefunden ist das wohl richtig, im Zweifel gehörte ja (je nach Funddatum) damals eh eine Hälfte dem Finder und eine dem Grundstückseigner. Wer aber auf Stücke stößt oder sie angeboten bekommt, die etwa in den Kriegswirren verloren gingen oder auf andere Weise ihren Besitzer wechselten, muss sich bewusst sein, dass hier auch die Washingtoner Vereinbarungen Anwendung finden.

Danach wird bei jedem (relevantem) Fund zwingend geprüft, wer der Vorbesitzer war und ob er etwa unter Zwang verkauft oder unter gar unter die Rubrik Beutekunst fällt.

Das ist, nur für den Anfang, mal ein Aspekt der Problematik.