Eine kleine frage

Begonnen von Deus67, 02. Februar 2015, 20:43:27

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Deus67

 Hallo ich bin teilnehmer auf einem forum in sud frankreich  (loisir et détection) Meine frage oder besser unsere frage ist
Bis in einem monat werde bei uns von den politiker ein neues gezetz vorgebracht und vieleicht gewahlt wird .Es geht um das die ganzen findung von einem sucher oder ein bauer der mit der maschine im feld eine entfindung machen solte oder sonst was geht an den stad ohne belonung vur dem eigetummer oder bezitzer
Da mochte ich gerne wiessen ob sie bei euch so streengt sind oder ob sie auch das Brittische beispielt angenommen haben
Noch was in Frankreich sind wir bis her bei nach 150000 teilnehmer auf gescheidene forums aber die sind nicht sehr einferstanden auf das was sie unternehmen wollen dann frage ich sie ob ihr nicht eine kleine idee hattet und das ganze einen kleinen schritt nach forne bringe :nixweiss:


mc.leahcim

Hallo Deus67
Alle Bundesländer bis auf Bayern haben ein Schatzregal und alle wissenschaftlich wichtigen Funde gehören dem Land (Staat) Alle Funde müssen abgegeben werden und auf bekannten Bodendenkmälern darf nicht mit dem Detektor gesucht werden und auf keinen Fall darf gegraben werden. Es soll vom Land eine Entschädigung gezahlt werden. Aber auch das ist nicht in alle Bundesländern so. Die Bundesländer sind unterschiedlich streng. In einigen Bundesländern können die Leute sich bei den Archäologen melden und ehrenamtlich mit den Archäologen zusammenarbeiten.

Hier kannst du die Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer nachlesen.

Das Thema wird immer wieder heiß diskutiert.

Gruß

mc.leahcim
P.S. Deine Frage ist keine kleine Frage sondern eine große und schwierige. :smoke:
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

Deus67

Dann sind sie nicht besser dran als wir
Ihr macht eueren hobby mehr und weniger unterground
Mit eine autorisa

Deus67

Entschuldigung letz gedruckt
Da sachte ich mit eine autorisation vom eigetummer und ausgeschlossen auf einem archeologigen platz
Aber was ist mit den gesetz sind sie mehr oder weniger toleriert oder als land rauber behartet

Levante

Guten Morgen,

ich für meinen Teil darf auch auf Bodendenkmälern Suchen und mit separater Genehmigung auch graben, zumindest was die Notgrabungen angeht.
Es gibt für Ehrenamtliche viele Möglichkeiten sich einzubringen in Deutschland. Über das Jahr verteilt gibt es viele offizielle Grabungen an denen man durchaus teilnehmen kann wenn man möchte.
Für Sondengänger oder Augensucher und zukünftige Ehrenamtliche werden viele Schulungen und Weiterbildungen angeboten.
Wie es sich mit dem Fundverbleib verhält muss ich in diesem Jahr mal schauen, da weiß ich auch noch nicht wie es genau läuft. Grundsätzlich gehen meine Funde für ca. 1 Jahr an das Amt und kommen anschließend zu mir zurück.

Es kommt auch immer auf den zuständigen Archäologen an. Ich für meinen Teil komme aus Hessen und habe einen sehr guten Archäologen, der zwar gewisse Vorbehalt gegen Sondengänger hat, den man aber mit guter Dokumentation und Arbeit für sich gewinnen kann. 
Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)