Das Urteil zur Urheberrechtsverletzung (Klage Butznickel gegen das Sucherforum)

Begonnen von mc.leahcim, 29. Januar 2016, 15:54:21

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mc.leahcim

Liebe User des Sucherforum
Im November 2014 wurde hier ein Thema ,, Teilerfolge der DGUF-Petition gegen Streichung der Landeszuschüsse in NRW" eröffnet. Nachdem der EX-User IHD (Herr J.D. aus H) die Diskussion in Richtung <Barbarenschatz> lenkte und SPB unter anderem mit den Worten

Zitat:
Anrede an einen User, Du nimmst einen 22 Jahre jungen Mann als negatives Vorbild. Keiner von uns hatte mit 22 Jahren den Weitblick und das Gespür um so eine Situation problemlos zu meistern. Mit 22 haben wir komische Autos gefahren und auf den Weibern gelegen und sonst viel Blödsinn angestellt....

mehr oder weniger in Schutz nahm hat ein Moderator des Sucherforum aus dem Butznickel Nr. 3 Ausschnitte aus Seite 21-24 zitiert. Hier ging es um einen Artikel ,,Sondelpower Benny's Germanenschatz"

Ein weiteres Zitat auch aus dem Butznickel Nr. 3 Seite 25 nämlich das Interview des Benny wurde ebenfalls zitiert.

Diese Zitate wurden nur aus dem Grund eingestellt um dar zu stellen wie klar der 22 jährige B. war als er grub und den ,,Schatz" hob.

Nach einer politisch unkorrekten Äußerung wurde der User IHD im Sucherforum gesperrt und der Grund seiner Sperrung wurde ihm vom Moderator mitgeteilt. Das Thema wurde geschlossen zumal das Thema ,,Teilerfolge..." nun endgültig verfehlt war,

Am  01.12.2014 schrieb Herr A. Y. T. v. K., als Geschäftsführer und Herausgeber des Butznickel, einen Brief an den Betreiber des Sucherforum in dem er ihm eine Uhreberrechtsverletzung vorwarf.

Den gesamten Inhalt des Briefes lassen wir mal außen vor und kommen zum wichtigsten Punkt des Briefes. Er verlangte einen Schadenersatz von alles in Allem 725,00 € zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Zitat:
Bei fristgerechtem Ausgleich der Gesamtforderung findet diese Angelegenheit ihre Erledigung insbesondere auch bislang nicht geltend gemachte Unterlassungsansprüche einschließlich Abmahnung.
In diesem Zusammenhang dürfen wir Ihnen den Hinweis geben, dass Sie verpflichtet sind trotz Schadenersatzleistung den hier betroffenen Inhalt ungehend aus dem Netz zu nehmen sowie von ihrer Webseite und von sämtlichen Datenträgern zu löschen.
Zitat Ende

Der Betreiber des Sucherforum hat den Beitrag entfernt und wir Administratoren und Moderatoren haben uns über diesen Vorfall ausgetauscht. Wir haben diese Zitate gerade weil sie genauestens mit einem Quellenhinweis versehen waren, nicht als Urheberrechtsverletzung gesehen und haben die Entfernung des gesamten Beitrags als ausreichend erachtet.

Nach dem dann die Zahlungsfrist von 14 Tagen verstrichen war erreichte den Betreiber des Sucherforums ein Mahnbescheid des Amtsgericht Hünfeld.

Zitat aus dem Inhalt:
Der Antragsteller macht folgenden Anspruch geltend:
I. Hauptforderung

Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützte Werke aus dem Repertoire das Antragstellers gem. Mahnung vom 01.12.2014 ---> 1950,00€

II Verfahrenskosten (Streitwert 1950,00€)----------------------------------------------------------------------------------------------> 44,50€
1.Gerichtskosten Gebühr (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG)
2. Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren –Vordruck, Porto---------------------------------------------------------------------> 0,60€
II Nebenforderung
Mahnkosten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------>9,00€

                                                                                                Gesamtsumme 2.004,10

Der  Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge
Zitat Ende

Der Betreiber des Sucherforum hat daraufhin Einspruch eingelegt.

Es kam am 06.10.2015 11:00 Uhr zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Braunschweig.
Anwesend waren der Richter Hr. H. der Ankläger A. Y. T. v. K., sein Verteidiger Hr.M., der Forenbetreiber und sein Anwalt Hr. F.

Das Ergebnis wurde dem Forenbetreiber Ende November schriftlich zugestellt. Da der Ankläger bis Ende Dez. noch die Möglichkeit de Einspruch zu stand können wir erst jetzt die Urteilsverkündung hiermit veröffentlichen.

Zitate aus dem Urteil
                                                                                                Urteil

hat das Amtsgericht Braunschweig auf die mündliche Verhandlung vom 06.10.2015 durch den Richter am Amtsgericht H. für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.



Zitat aus der Anklage:
Der Kläger beantragt den Beklagten zu verurteilen
1. an den Kläger 1100,00€ nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über den Bankzinssatz seit 08.01.2015 zu zahlen
2. an den Kläger eine angemessene immaterielle Entschädigung in Geld mindestens jedoch 30% des Klageantrages zu 1) zu zahlen
Zitat Ende

Aus der Urteilsbegründung in Ausschnitten zitiert:

Die Wiedergabe des Editorials beleuchtet schlagwortartig die in der Diskussion angesprochene Problematik. Sie steht damit im Zusammenhang mit der geführten Diskussion und soll die Diskussion fortführen. Der wiedergegebene Text des Editorials ist ausdrücklich als Zitat gekennzeichnet und gibt die Quelle an. Eine Kürzung oder Zusammenfassung des Textes hatte im Rahmen der Diskussion die Problematik entschärft, da nur der Gesamttext die Betroffenheit der Redaktion des Magazins Butznickel wiedergibt Die Wiedergabe des gesamten Textes ist damit dem Zweck, nämlich Fortführung und Intensivierung der Diskussion um ein gemeinsames Anliegen angemessen.

Genauso verhält es sich mit der auszugsweise Wiedergabe aus dem Artikel ,,Sondelpower Benny's Germanenschatz und der vollständigen wörtlichen Wiedergabe des anschließenden Interviews zwischen dem Kläger und Benny.

.....Die Diskussion hat sich dann dahingehend erweitert, inwieweit es neben solchen ehrlichen Sondengängern auch egoistische Sondengänger gibt. Dabei ist dann die Diskussion auch auf den Sondengänger B. und den Kläger gekommen. Als sich die Diskussion über eine mögliche Straftat der Tätigkeit des Sondengängers B. entwickelte, hat der User m.l. als Beitrag 17 am 30.11.2014 Ausschnitte des Textes des Klägers aus dem Artikel in Butznickel Nr. 3 sowie das anschließende Interview wiedergegeben. Der Moderator m.l. wollte und hat mit diesem Zitat belegen, dass es sich bei dem Sondengänger B. um jemanden handelt, der ganz bewusst außerhalb der vorgegebenen archäologischen Richtlinien tätig ist. Der Moderator m.l. hat den wiedergegebenen Text ausdrücklich und deutlich als Zitat gekennzeichnet und die Quellen einschl. der Seiten benannt. Der Moderator m.l. hat damit die Grundsätze der Zitierehrlichkeit gewahrt. Auch hier ist die Wiedergabe des gesamten Textes im Hinblick auf die Art der geführten Diskussion und zur Verdeutlichung des Standpunktes des Nutzers angemessen i.S.v. § 51 UrhG.

Da es sich somit bei den vom Kläger beanstandeten Beiträgen im Forum www.sucherforum.de des Beklagten um vergütungs- und genehmigungsfreie Zitate i.S.v.§51 UrhG handelt, und somit dem Kläger Schadensersatzansprüche gem. § 97 UrhG nicht zustehen kommt es auf die Frage, inwieweit der Beklagte als Betreiber des Forums für die Beiträge haftet nicht an.

Die Klage ist daher unbegründet.
Die Nebenentscheidungen beruhen auf den §§ 91, 108,711ZPO.
Zitat Ende

Noch nebenbei hinzu zu fügen ist das der Anwalt von A. Y. T. v. K. ( Herr M.) auch der Anwalt beim Prozess gegen B.war.

Grüße

Das Sucherforum

Eine Diskussion findet nur hier-> Diskussion zum Urteil Butznickel gegen das Sucherforum statt.
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