Vertragsvorlage gesucht

Begonnen von AndiObb, 24. Juni 2014, 22:54:33

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AndiObb

Hallo zusammen,

nach momentanem Stand der Dinge werde ich ggf. bald die Möglichkeit haben, meine mageren Funde in unserem örtlichen Rathaus dauerhaft ausstellen zu können. Die Präsentation ist überlegt und teilweise schon ausgearbeitet. Termin mit dem bereits informierten (und befürwortenden) Bürgermeister wird in Kürze ausgemacht.

Allerdings soll das auch Hand und Fuß haben, sprich vertraglich geregelt sein. Die Funde werden eine Dauerleihgabe und gelegentlich getauscht oder ergänzt. Bzgl. der entsprechenden Liste und derer Updates habe ich auch schon eine Idee. Allerdings bräuchte ich noch die Basis für einen Vertrag, den ich meinen Bedürfnissen anpassen kann. Materiell sind die Funde nicht viel wert, ideell unersetzbar. Insofern hätte ich gerne etwas Schriftliches, das die Rücknahmerechte, Kündigungsfristen, Versicherungsmodalitäten usw. beinhaltet.

Mir wurde von einem lieben Forumsmitglied etwas versprochen, aber trotz mehrmaliger Erinnerung noch nicht geschickt  :zwinker: :winke: :frech:

Daher meine Frage / Bitte: wer hier etwas entsprechendes vorliegen hat, möge sich doch bitte per PN bei mir melden! Ich bin bei Vertragswerk zwar nicht völlig unbedarft, aber würde nur ungern versuchen das Rad neu zu erfinden...

Herzlichen Dank und Grüße

Andi
Hoffnung beginnt dort wo die Wahrscheinlichkeit endet

BWGuenni


Quellbrunn

Helfen kann ich nicht, aber wenn jemand eine Vorlage hat, dann bitte auch für mich eine pn, da hier ein vergleichbares Projekt mit unserem Heimatmuseum zur Debatte steht.
Die Haftungsfrage scheint sich als echtes Problem zu erweisen, deutsche Bürokratie  :nixweiss:  :belehr:

Das Formular im Link von Günni ist ein Ansatz, zumindest in unserem Fall müsste eine rechtssichere Haftungsfreistellung enthalten sein.
Andere Aspekte, die enthalten sein müssen(!) sind z.B. hier:
http://www.kunst-recht.de/html/museum.html#einzelleihe

Klingt alles kompliziert, aber ist laut Träger des Museums versicherungstechnisch unumgänglich. 
Grüße von QB

AndiObb

#3
Hallo zusammen,

ich hab jetzt einfach "mal schnell" selbst was geschrieben. Hilfreich waren hier auch
http://www.smul.sachsen.de/lfulg/download/Leihvertrag.pdf
und
http://www.nrw-stiftung.de/museumshandbuch/inhalt/2_2.pdf

Ich hab´s auf meine Bedürfnisse angepasst. Im Wesentlichen sind die Besonderheiten:
- Deckelung des Werts auf einen bestimmten Betrag
- Bestandsliste
- Kündigung nicht fristlos sondern mit 1 Monat zum Monatsende beiderseits
- Transport erfolgt durch mich, nicht den Entleiher
- keine Überlassung an Dritte
- Mitspracherecht bei der Gestaltung der Präsentation (mach sowieso ich)

Anregungen Eurerseits?

VG

Andi
Hoffnung beginnt dort wo die Wahrscheinlichkeit endet

Quellbrunn

Und genau das, was du unter 6. geschrieben hast, das ist der Knaxus. Zumindest in meinem Fall ist das nicht möglich, obwohl der materielle Wert gering ist oder zu vernachlässigen wäre. Deshalb ist eine Verzichtserklärung unumgänglich.
Ein weiteres Problem ist, dass durch die Ausstellung einer Leihgabe der bestehende Versicherungsschutz sowohl der Gebäudeversicherung als auch der Inhalte gefährdet ist, wenn der Versicherer nicht informiert ist und seine Zustimmung gegeben hat. Das ist sogar verständlich, wenn Stücke in der Leihgabe sind, die Begehrlichkeiten bei zwielichtigen Gestalten wecken können.
Grüße von QB

AndiObb

Verstehe ich seitens des Entleihers durchaus. Ich werde einfach mal abwarten was die Herren dazu sagen, im Vertragsrecht und etwaiger Probleme wird sich "der Verwaltungsapparat" sicher besser auskennen als ich. Wenn es dazu einen vernünftigen Gegenvorschlag seitens (in meinem Fall) der Gemeinde geben, bin ich da völlig offen.
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