Zugehörigkeit von Feldern und Äckern

Begonnen von alex2805, 06. Juni 2012, 21:51:42

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alex2805

Hallo,

ich habe wahrscheinlich eine Frage, die schon hier öfters gestellt wurde :zwinker: In meinem Gebiet (Bayern) Haag an der Amper (Inkofen) gibt es laut Bayernviewer mehrere Bodendenkmäler die man ja laut Gesetz "weitläufig" mit der Sonde umgehen sollte. Diese Bodendenkmäler befinden sich ca. 200 m vom linken Ufer der Amper auf einer Höhe. Auf der anderen Seite des Ufers beginnt das ebene Ampertal mit unzähligen Äckern und Feldern auf denen keine Bodendenkmäler eingezeichnet sind.

Nun zu meiner Frage: Wie bekomme ich raus welches Feld bzw. Acker welchem Landwirt gehört damit ich ihn um Erlaubnis fragen kann und natürlich dann auch wo dieser Landwirt wohnt  :-D? Die andere Frage ist, ob ich weit genug entfernt bin von den Bodendenkmälern auch wenn ich im Fluss gerne suchen gehen möchte  :zwinker:?

Vielen Dank schon mal im voraus!

Gruß

alex2805

Die Frage mit den Bauern hat sich erledigt... :-) Die andere Frage steht noch! :zwinker:

Belenos

Moin,

zu Deiner 2. Frage gibt es keine Rechtsgrundlage, aber immerhin eine Kommentierung zu einem Denkmalschutzgesetz geht auf diese Frage ein. Es ist die Kommentierung zum DSChG von NW. Demnach gibt es keine "Schutzbereiche" um BD herum, sondern ein BD endet dort wo es aufhört.

In der Praxis kann es hier im Einzelfall Probleme geben, die Ausmaße eines BD exakt zu bestimmen, weil z. B. Burgen oft einen außeren Bering hatten, der heute kam noch zu erkennen ist, aber die roten Kreise im Denkmal-Viewer sind ja eh schon entsprechend weit ausgelegt.

Einige Archäologlen hätten gerne Schutzbereiche um BD herum, aber das sind eben persönische Wünsche ohne gesetzliche Grundlagen.

Viele Grüße

Walter

alex2805

Moin Walter,

vielen Dank für deine Info  :super: ! Du kennst nicht zufällig jemanden der in meiner Umgebung sondelt??

Gruß
Alex