Wie habt ihr eure Sondelerlaubnis bekommen (suchgenehmigung)

Begonnen von FeliXxX, 15. Juni 2008, 12:43:36

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FeliXxX


Poseidon1

Hallo FeliXxX!
Ich habe in diesem Jahr den Zertifizierungslehrgang für Detektorengänger des archäologischen Landesamtes hier in Schleswig-Holstein besucht, der nach fünf Tagen mit einer kleinen praktischen "Prüfung" abschließt. Anschließend wird in Absprache der zuständigen Mitarbeiter des Landesamtes eine feste Prospektionsfläche abgesteckt, die mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers, unter bestimmten Voraussetzungen begangen werden darf. Diese liegt meist in der Nähe des Wohnortes.
Gruß, Poseidon

Störtebecker

Moin Poseidon1,

und du bist dir ganz sicher, dass du eine SCHRIFTLICHE Genehmigung hast???

Störti :winke:

Poseidon1

Ich bin guter Dinge! Oder was genau sagt der Sucherausweis (den ich in der Tat noch nicht habe) sonst
aus?

Störtebecker

wollte nur wissen, ob du wirklich einen aktuellen Ausweis vorliegen hast.
Um den Inhalt ging es mir gar nicht.

:smoke:

Störti   :prost:

Die_Buddler

 :smoke:
Wann gibts denn den CO 2 Ausatmen Ausweis?
Ist fast genauso schädlich wie raubbuddeln.
Ich bin zertifizierter CO 2 Ausatmer. Und zertifizierter Methanausstoßer.
Kann mir ja nichts passieren.
Gott sei Dank!

Rambo

In Österreich gibt es KEINE Genehmigungen.
Daher hat niemand in Österreich eine Genehmigung vom BDA die ihm erlaubt mit einer Sonde zu suchen. Das Bundesdenkmalgesetz sieht keine solche Erlaubnis vor.
Gruß Rambo
Willst du der Väter Taten kennen
folge ihrem Erdensein,
lern das Gute zu erkennen
und das Schlechte still verzeihn

Störtebecker

Hi Rambo,

in SH gibt es diese aber schon seit einiger Zeit.
Habe auch eine. Nur die ist Ende 2007 abgelaufen.
Aber das wird schon wieder.
:super:

Störti

Grabix

Hallo Rambo
Ich glaube nicht, dass man in Oesterreich keine Genehmigung bekommt. Ich kenne einen Sondler aus Vorarlberg, der mit den Archäologen zusammenarbeitet und folglich über eine Bewilligung verfügt.
Freundliche Grüsse
Grabix

RayRedditch

#9
Hier in meinen BL, muss man ein braunen ring um dem zünge erst bekommen, dann vieleicht  :nono:

Die_Buddler

#10
 :smoke:
Hey Ray, vergiss es!
Du bist doch so auch schon erfolgreich unterwegs.
Also mach so weiter. Wir auch.
Ich freue mich immer über Deine Fundberichte.

********
4 Zeilen gelöscht im Hinblick auf die Forenregeln
http://www.sucherforum.de/regeln/regeln.htm#Regeln
Wir wollen hier keine politisch diskriminierenden Äußerungen
(Dies hat nichts mit Zensur zu tun sondern ausschließlich mit der Einhaltung von Regeln)
Stratocaster
*********


:narr:
Bis denne!

Rambo

Zitat von: Grabix in 16. Juni 2008, 18:50:57
Hallo Rambo
Ich glaube nicht, dass man in Oesterreich keine Genehmigung bekommt. Ich kenne einen Sondler aus Vorarlberg, der mit den Archäologen zusammenarbeitet und folglich über eine Bewilligung verfügt.
Freundliche Grüsse
Grabix

Es ist so, in Österreich gibt es keine Genehmigungen für das Suchen mit einer Sonde.
Ich arbeite sehr oft eng mit Archäologen zusammen und ich suche auch in deren Auftrag allerdings NUR auf Grabungsflächen. Natürlich habe ich ein Genehmigung im Zuge der archäologischen Grabung eine bestimmte Fläche abzusuchen, genau so wie jeder Mitarbeiter auf einer Grabung die Erlaubnis hat zu graben oder einer andere Tätigkeit nachzugehen.
Kein Archäologe darf und würde eine Genehmigung ausstellen nach der der man außerhalb von archäologischen Grabungen mit einer Metallsonde suchen darf, da er ansonsten gegen das bestehende Bundesdenkmalgesetz verstoßen würde.  Selbst Archäologen  der Uni und des Landesmuseum brauchen eine Genehmigung vom BDA um  eine archäologische Grabung überhaupt durchführen zu dürfen. (siehe Bundesdenkmalgesetz § 11. Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen) (1) Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche dürfen nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden.... )

Wenn dein Bekannter so eine Erlaubnis hat so soll er sie kopieren und dann stell sie hier rein.
Ich wette mit dir, dass dies nicht der Fall ist, und selbst wenn er eine solche Erlaubnis haben sollte würde sie sicherlich niemals vom BDA unterzeichnet sein. Allerdings dürfte diese seltsame Genehmigung dem BDA interessieren.

Ich suche nun schon jahrelang, ich arbeite mit Archäologen zusammen und noch nie hat ein   Archäologe auch nicht vom BDA  mir eine solche Bewilligung erteilen können und dürfen.

Eine Genehmigung würde nicht nur gegen das Gesetz verstoßen sondern hätte den gleichen Rechtswert wie eine Genehmigung welche ich dir jetzt ausdrücklich erteile. 
RECHTLICH unwirksam und daher nicht einmal das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht. In Österreich ist es nach dem Gesetz unmöglich eine Genehmigung zum Suchen mit einer Metallsonde zu bekommen
Gruß Rambo
Willst du der Väter Taten kennen
folge ihrem Erdensein,
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und das Schlechte still verzeihn

Lojoer

Zitat von: Rambo in 17. Juni 2008, 13:24:06
Selbst Archäologen  der Uni und des Landesmuseum brauchen eine Genehmigung vom BDA um  eine archäologische Grabung überhaupt durchführen zu dürfen. (siehe Bundesdenkmalgesetz § 11. Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen) (1) Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche dürfen nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden.... )
..........
Gruß Rambo

Hallo Rambo,
wenn die UNI oder das Landesmuseum eine Genehmigung bekommt so gibt es sie ja offenbar.
Bei uns in Hessen ist es ebenso auch hier benötigen die Archäologen außerhalb des LDA eine Nachforschungsgenehmigung.
Der Unterschied zwischen Euch und uns besteht offenbar nur darin, dass Privatpersonen diese verweigert wird. Du mit Deiner Kenntnis hättest in Hessen überhaupt keine Probleme eine entsprechende Nachforschungsgenehmigung zu bekommen.
Gruß Jörg

Nertomarus

Das Problem am Ö Denkmalschutzgesetz ist § 11 Abs. 1
ZitatEine derartige Bewilligung kann nur an Personen erteilt werden, die ein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben. Bewilligungen können nur physischen Personen und nur für konkrete Grabungsvorhaben erteilt werden, die im Bewilligungsbescheid klar (unter Anschluss von Plänen, die der Antragsteller beizubringen hat) zu umschreiben sind.

Ich behaupte mal: sie haben sich damit ins eigene Fleisch geschnitten. Andererseits hat es nun jeder Archäologe und Denkmalamtbediensteter leicht uns abzuwimmeln ("So steht's im Gesetz, Amen!")
Möge Fortuna mit euch sein!

Belenos

... ich habe 1999, nachdem mein Antrag auf Erteilung einer NFG abgelehnt wurde vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden gegen das Landesamt geklagt und Recht bekommen. Seither habe ich eine NFG für den Stadtkreis Wiesbaden.

Viele Grüße

Walter

Loenne

Zitat von: Die_Buddler in 17. Juni 2008, 01:27:36
:smoke:
Hey Ray, vergiss es!
Du bist doch so auch schon erfolgreich unterwegs.
Also mach so weiter. Wir auch.
Ich freue mich immer über Deine Fundberichte.

Und? Seid Ihr mit oder ohne Genemgung unterwegs?

Gruß
Michael
Mundus vult decipi, ergo decipiatur
www.scheibenknopf.de                

Die_Buddler

#16
Wir bemühen uns um
Genemigung!
:winke:

Die_Buddler

 :smoke:
Wir wollen halt keine pösen Raubgräber sein.
Alle unsere Bauern sind uns wohl gesonnen.
Nur Stadtmenschen, die nichts mit der Natur zutun haben sehen hier Probleme.
Wir bergen und sichern Geschichte!
Kein verdammter Archäologe kümmert sich um diese kleinen Zeugen der Geschichte.
Ginge es nur nach den Ämtern, würde 75% der Geschichte einfach verrotten.
Nicht weil kein Interesse da wäre, sondern weil keine Gelder da sind.
Bei uns wird jeder Fund auf Topokarten eingetragen.
:-)

CALIGULA

Zitat von: Die_Buddler in 11. September 2008, 00:30:04
:smoke:
Wir wollen halt keine pösen Raubgräber sein.
Alle unsere Bauern sind uns wohl gesonnen.
Nur Stadtmenschen, die nichts mit der Natur zutun haben sehen hier Probleme.
Wir bergen und sichern Geschichte!
Kein verdammter Archäologe kümmert sich um diese kleinen Zeugen der Geschichte.
Ginge es nur nach den Ämtern, würde 75% der Geschichte einfach verrotten.
Nicht weil kein Interesse da wäre, sondern weil keine Gelder da sind.
Bei uns wird jeder Fund auf Topokarten eingetragen.
:-)
:super:

zenzi1

also ich hab auch noch keinen kennengelernt der eine genehmigung hat(österreich)

mfg.zenzi

Rambo

Ich schon  :frech:
Zumindest für einen bestimmten Bereich  :-D
Es ist wie beim Lotto, alles ist möglich
Gruß Rambo
Willst du der Väter Taten kennen
folge ihrem Erdensein,
lern das Gute zu erkennen
und das Schlechte still verzeihn

zenzi1

@rambo
hab mich unklar ausgedrückt ich weis schon das es im rahmen von ausgrabungen sondelerlaubnisse
gibt aber die gelten aber nur für das grabungsfeld und das heist nicht
das der besitzer einer solchen zb. am zollfeld oder in flavia solva rummrennen darf

mfg.zenzi


zenzi1

so jetz hab ich mir die relewanten texte vom bda rausgesucht


1. Der Staat bzw. die Öffentlichkeit hat das Recht einen Fund anzukaufen (nicht nur ein Vorkaufsrecht, sondern das Recht), wenn er schon Miteigentümer am Fund ist.
D.h. entweder findet man etwas auf öffentlichem Grund & Boden, oder der "Staat" findet bei einer öffentlichen Grabung etwas.
Wenn also wir Funde auf einem Feld machen das einem Landwirt gehört, hat der Staat kein Ankaufsrecht. So steht's im § 10 des Denkmalschutzgesetzes. Die Kaufpreis richtet sich nach dem Marktpreis!

2. Der § 400 ABGB befasst sich allgemein mit den Eigentumsverhältnissen bei Schatzfunden:
§ 400. Wer sich dabei einer unerlaubten Handlung schuldig gemacht; wer ohne Wissen und Willen des Nutzungseigentümers den Schatz aufgesucht; oder den Fund verheimlicht hat; dessen Anteil soll dem Angeber; oder, wenn kein Angeber vorhanden ist, dem Staate zufallen.

Dieser Paragraph ist noch aus der Kaiserzeit. Er ist totes Gesetz, gilt aber trotz fehlender Nachfolgeregelung immer noch. Der Angeber ist jener der den Finder "verpetzt". Ob das Gesetz auch so angewandt wird kann ich nicht sagen. Ich denke dass heutzutage sowieso nur der Staat den Angeber-Anteil erhält.
Auf jeden Fall kann es dazu führen, dass Funde die man ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers macht beschlagnahmt werden können.
Was das ganze noch ein wenig verschärft ist ein weiterer Satz im § 10 Abs. 1 letzter Satz Denkmalschutzgesetz:
Bewegliche Bodendenkmale gelten - unabhängig von ihrem Verkehrswert - stets als Schatzfund.
gehört also nur noch definiert was ein bewegliches Bodendenkmal ist.


mfg.zenzi

Nertomarus

Hi,

Nur dass keine Missverständnisse aufkommen:
das ist kein Gesetzestext, sondern meine Interpretation!
Möge Fortuna mit euch sein!