P08 in einem Meter Tiefe

Begonnen von lucky75000, 31. August 2010, 19:00:50

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lucky75000

Hallo,

bin ein neuer und gleich mit einer Frage.
Habe mir vor ein par Wochen einen Fisher F2 zugelegt (mit der Allround - Spule 20 cm)
Bin auch sehr zufrieden damit. Jetzt hat mich ein Kumpel gefragt ob ich ihm bei der Suche nach einer P08 auf seinem Bauerhof Helfen kann. Er schätzt das diese in ca. einem Meter Tiefe vergraben wurde. Kann ich mit meinem Gerät überhaupt helfen ? Für Antworten wäre ich dankbar.

DonCordoba

Nein, lucky kannst Du nicht...
Und glaube mir, das ist auch gut so!

Schönen Abend,  :winke:
Michael
LEGIO I FLAVIA MARTIS

lucky75000


Thor

Ganz einfach! Du machst dich strafbar!  :belehr:
Gruß und Gut Fund, Thor

Auri sacra fames

lucky75000

Auch wenn es ein Privat Grundstück ist ?

Thor

Nein natürlich nicht, sofern dein Kunpel eine Waffenbesitzkarte für die Knarre hat.  :narr:
Gruß und Gut Fund, Thor

Auri sacra fames

lucky75000

Und mit was für einem Gerät könnte man so etwas angehen ?

Harigast

Niemand (oder vielleicht sollte ich sagen "keiner") wird dir Tips geben, wie du dich am besten strafbar machst.


Zollhund

Zitat von: lucky75000 in 31. August 2010, 20:28:33
Und mit was für einem Gerät könnte man so etwas angehen ?

Spaten  :-D

Du brauchst echt eine WBK für das Teil. Auch wenn du so was auf dem Feld findest machst du dich ohne WBK strafbar, wenn du es mit nach hause nimmst.

Siehe auch HIER

Goatman

Hi,
strafbar hin oder her. Ich gehe mal davon aus, dass
ihr euch vorher entsprechend informiert  :glotz:
Nun zu deiner Frage. Es gibt besonder "tiefen" Detektoren.
Hiermit kann man sogar noch tiefer gehen. Mach dich doch mal bei
Ebinger oder beim Eifelsucher schlau. Vielleich kann man sich
so ein teures Teil bei einem Händler auch mal aus leihen.

Sax

Zitat von: Harigast in 31. August 2010, 20:40:24
Niemand (oder vielleicht sollte ich sagen "keiner") wird dir Tips geben, wie du dich am besten strafbar machst.



:super:
Zitat von: Goatman in 31. August 2010, 21:45:35
Hi,
strafbar hin oder her. Ich gehe mal davon aus, dass
ihr euch vorher entsprechend informiert  :glotz:
Nun zu deiner Frage. Es gibt besonder "tiefen" Detektoren.
Hiermit kann man sogar noch tiefer gehen. Mach dich doch mal bei
Ebinger oder beim Eifelsucher schlau. Vielleich kann man sich
so ein teures Teil bei einem Händler auch mal aus leihen.

Es gibt wohl wirklich keine dummen Fragen, irgendjemand antwortet immer  :kopfkratz:
Gruß Micha

Goatman

Zitat von: Sax in 31. August 2010, 21:57:12
Es gibt wohl wirklich keine dummen Fragen, irgendjemand antwortet immer  :kopfkratz:

Hi Sax,
dafür ist ein Forum ja da, auch wenn es dem ein oder
anderen nicht passt wenn "dumme" Fragen beantwortet
werden.  :winke:

Sax

Lieber Goatman,
jede Frage muss man aber nun wirklich nicht zur vollsten Zufriedenheit des Fragestellers beantworten, manche Sachen kann man auch ganz einfach ignorieren.
Es ist nun wirklich nicht die Aufgabe eines Forums auf alles eine Antwort parat zu haben.
Gruß Micha

werter47

Hi Lucky,
es sind genau genommen zwei Straftaten :
-ausbuddeln und einstecken =Besitz,erfordert WBK
-damit eine Strecke laufen = Waffe führen,erfordert einen Waffenschein,ganz davon abgesehen,welche Gefahren von solch alten Teilen ausgehen.
gruß günter

jabberwocky666

Abgesehen von aller Strafbarkeit: Die Geschichten zu eingegrabenen Waffen ("vom Opa" meist noch "in Wachspapier" o.ä.) stimmen in 99 % der Fälle nicht. Und wenn sie stimmen, fehlt meist das Wachspapier und die Dinger sind absoluter Schrott (aber noch immer strafbar). Last not least: Hast Du schon mal ein Loch mit 1 Meter Tiefe gegraben? Ich glaube, Du würdest erstaunt sein, wie tief das ist...  Und dann auch wissen, daß man vermutlich kaum 'ne Knarre so tief vergraben würde.

LG Jan
Neuer Tag, neues Glück, sieh nach vorne, nicht zurück...

357 Mad Dog

Zitat von: werter47 in 31. August 2010, 23:59:27
Hi Lucky,
es sind genau genommen zwei Straftaten :
-ausbuddeln und einstecken =Besitz,erfordert WBK
-damit eine Strecke laufen = Waffe führen,erfordert einen Waffenschein,ganz davon abgesehen,welche Gefahren von solch alten Teilen ausgehen.
gruß günter
Stimmt im 2. Teil nicht! Wenn die Waffe ungeladen usw in einem verschlossenen "Behälter" getragen wird ist das ein Transport KEIN führen! Führen ist eine Wafffe Teilgeladen/geladen Griffbereit zu Tragen
Schönen Gruß
Mad  :irre:

fisherman

Seit wann muss eine Waffe zum führen geladen oder unterladen sein?
Da du teilgeladen schreibst, scheinst du dein Wissen von der BW zu haben!
Eine Waffe führt man, wenn sie nicht gesetzteskonform Transportiert wird.
D.h. wenn man die Waffe einfach in den Rucksack oder ins Auto schmeisst und damit rumfährt, handelt es sich schon um unerlaubtes führen sowie natürlich unerlaubter Besitz!

357 Mad Dog

hallo
ja und nein zum bund  :-) mmmh laut Pol ist alles was nicht sofort "knallen" kann und in nem "Behälter" ist ein tranzport. Hab mal eine waffe zur rep gebracht und wurde angehalten. Die meinten ist ok, Waffe war nur in ner Tüte und kein Schlitten drauf, sagten nur das es schon passt da ich sie ja nur tranzportiere  :kopfkratz: Naja entweder hat ich Glück oder ...... was soll´s sorry wenn ich da jetzt echt was durcheinander schmeisse  :friede:
Schöne Ostern oder 4ten Sonntag
Mad  :irre: