NRW und suchen

Begonnen von -Dirk-, 09. März 2011, 04:07:29

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-Dirk-

Ich bin neu hier darum Entschuldigung falls es eine dumme Frage ist, aber ich habe hier schon gesucht und je mehr ich suchte um so verwirrender wird es.
Ich komme aus NRW, habe einen Metalldetektor (einen Ace250) geschenkt bekommen (wahrscheinlich denkt meine Freundin ich soll öfters an die frische Luft als über Bücher zu sitzen  :kopfkratz:). Nun gehts aber los zum rechtlichten Teil in NRW. Also es gibt die Denkmalämter die für Bodendenkmäler jeglicher Art zuständig sind.
Das Denkmalschutzgesetz für NRW habe ich hier auch schon gefunden:
http://www.denkmalpflege.lvr.de/denkmalschutzgesetz
Dort steht nun unter §13:
§ 13 Ausgrabungen
  1. Wer nach Bodendenkmälem graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

Ich möchte aber keine Bodendenkmäler suchen und/oder ausgraben, sondern ganz normal über den Acker laufen. Wie finde ich raus ob der Acker kein Bodendenkmal ist und ich somit ohne eine solche Grabungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde dort suchen darf (selbstverständlich nach Absprache mit dem Bauern)?

Und ganz banal gefragt, wie finde raus wem welcher Acker gehört und was erzähle ich dem Bauern warum ich auf seinem Acker suchen will? Weil er so schön vor der Haustür liegt oder warum?


andreasluecke

Du brauchst auch eine Genehmigung, wenn Du über "normale" Äcker laufen willst.

Welche Kreisdenkmalbehörde ist denn für Dich zuständig?

Ist eig. simpel in NRW...

-Dirk-

Du brauchst auch eine Genehmigung, wenn Du über "normale" Äcker laufen willst.

Warum sollte ich für einen Acker der frei von Bodendenkmälern ist eine Genehmigung fürs suchen nach Bodendenkmälern benötigen?

Ich habe schon den ganzen Vormittag gegoogelt und geschaut was man genau unter Bodendenkmal versteht.

Bodendenkmal - § 2 Abs. 5 DSchG NW
• Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden.
• Als Bodendenkmäler gelten auch
– Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit
– Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen
Bodenbeschaffenheit
– die durch nicht mehr selbständig erkennbare
Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind. » Reste verwitterten Holzes (Pfahlbauten), Gruben etc.
– Voraussetzung: § 2 Abs. 1 DSchG NW Denkmalwürdigkeit


das habe ich hier gefunden:
http://www.bvboden.de/downloads/Ermert.pdf
dort steht auch weiter:


- Bodendenkmäler sind Denkmäler
- Denkmäler sind Sachen an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.


Und beim googlen fand ich in einem anderen Forum diese Aussagen:
In den letzten Jahrzehnten sind hunderte solcher Bodendenkmale vom den
Bauern und Häuslebauer hingemacht worden - unwiederbringlich. Wenn heute
etwas als Bodendenkmal eingestuft wird, muss der Bauer darumherumpflügen.


Somit düfte ich, wenn ich das richtig verstanden habe:
auf jedem Acker suchen gehen -ohne Genehmigung für eine Suche nach Bodendenkmälern- da auf einem Acker der Bauer darumherumpflügen muß wenn etwas als Bodendenkmal eingestuft wurde und ich mich so von diesem Bodendenkmal fernhalten kann.

andreasluecke

Das hast Du falsch verstanden, glaub mir.

Es gibt das Denkmalschutzgesetz für NRW, da ist das geregelt:

Zitat§ 13 Ausgrabungen

(1) Wer nach Bodendenkmälem graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter der Bedingung erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt.

Der Begriff Bodendenkmal ist juristisch sehr schwammig geregelt. Ein Bodendenkmal kann einmal eine Münze, Fibel oder Scherbe sein, aber auch ein Befund (Pfostenlöcher etc.), sowie natürlich sichtbare Baudenkmäler (Burgen, Wälle, Landwehren etc.). Es geht darum, dass Du mit jeder Detektorsuche auf Bodendenkmäler stoßen kannst. Um diese nicht zu gefährden, ist es sinnvoll, sich ein wenig mit dem Amt für Denkmalpflege auseinanderzusetzen.



Ich verstehe auch nicht, warum Du das NICHT tun solltest?!

Es ist in NRW eine reine Formalie, eine solche Genehmigung zu bekommen. Obendrauf gibt es dann meist einen sehr netten Kontakt zu den Archäologen, meist gute bis sehr gute Fundbestimmungen, Hinweise auf Fundstellen.

Und eben die Sicherheit, dass Dir gesagt wird, wo Du nicht zu suchen hast.


Ich bin leicht in der Versuchung, Dir hier beratungsresistenz zu unterstellen, da Du in einer (mal wieder) diskussionsgeladenen Zeit, eine solche Frage stellst und eine solche Antwort gibst.

Rechtlich ist es so, dass Du in NRW diese Genehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz brauchst- was auch die Gerichte mehrfach bestätigt haben!- und die Genehmigung des Eigentümers.

Nun kannst Du natürlich weiterhin sagen: das gilt für mich nicht!

Da aber längst nicht alle BD öffentlich genannt werden, ist die Gefahr groß irgendwann mal auf einem zu stehen. Und da das dann teuer und unangenehm werden kann, will ich Dir hier einfach nur die rechtliche Tatsache darlegen-
beweisen und verbieten kann und ich will ich Dir nichts.
Tu es oder lass es.

Wenn Du weitere Anschriften und Kontakte benötigst, melde Dich kurz. Ich würde Dir auch gerne bei den Formalien helfen, wenn es da Fragen gibt.

Übrigens hatte ich auch ein paar wilde Semester, in denen ich als Historiker mal bei den Theologen rumgelungert habe. Habe dort viel gelernt.

Was ist die erste Fremdsprache des Historikers? Katholisch.. :narr:

:winke:


JerryAC

Hi Dirk,
wenn ich das schon wieder lese stellen sich die Harre hoch. Wieder mal einer der es besser weiß und naaatüüüürlich keine Genehmigung braucht!!!
Du brauchst Sie und sei froh das man Dir diese in NRW ausstellt in einigen anderen Bundesländern ist es ganz verboten.
Hör auf das was Andreas Dir geschrieben hat. Ausserdem ist es ein sehr guter Kontakt in Nideggen; die Frau Tutlies ist echt sehr umgänglich.
Und Du bist abgesichert durch diese Genehmigung.
Nur wer was findet, war auch unterwegs

357 Mad Dog

Ich brauch auch KEINE   :-D

andreasluecke

Zitat von: 357 Mad Dog in 09. März 2011, 21:56:25
Ich brauch auch KEINE   :-D

Aus Schwachsinnigkeitsgründen? Oder weil Du in Bayern wohnst?


357 Mad Dog

Ne wohn in Bayern  :-D Da ist es doch anders  :-D

andreasluecke

Zitat von: 357 Mad Dog in 09. März 2011, 21:59:07
Ne wohn in Bayern  :-D Da ist es doch anders  :-D

Genau. Die Lesekompetenz soll doch bei euch so gut sein, sagt Herr Pisa.

Worum geht es denn hier?  :winke:

357 Mad Dog

Ach dachte der AC springt drauf an so wie der rumgiftet................. HEHE

-Dirk-

#10
Danke Andreas für deine Antworten

ZitatEs geht darum, dass Du mit jeder Detektorsuche auf Bodendenkmäler stoßen kannst. Um diese nicht zu gefährden, ist es sinnvoll, sich ein wenig mit dem Amt für Denkmalpflege auseinanderzusetzen.
Ja ich denke ich muß da mal hin und mit denen reden und die sollen mir das erklären.

ZitatDer Begriff Bodendenkmal ist juristisch sehr schwammig geregelt.
In dem Link oben ist ein Bodendenkmal mit einem Denkmal gleichgesetzt und Denkmäler sind Sachen an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Eine Coladose ist also kein Denkmal. Selbst ein B52 Bomber wäre kein Denkmal. Nicht mal Silbermünzen aus dem WK2 wäre ein Denkmal.
Aber das sollen die mir da bei dem Amt erzählen.

ZitatÜbrigens hatte ich auch ein paar wilde Semester, in denen ich als Historiker mal bei den Theologen rumgelungert habe. Habe dort viel gelernt.
Ja kath. Theologie und Geschichte hängt auch auch sehr dicht zusammen. Kath. Theologie hat ja als Teilgebiet auch Geschichte, halt Bibelgeschichte.
Was ist aber nun mit dem Bauern, was erzähle ich dem warum ich auf seinem Acker suchen möchte?


andreasluecke

Ich hab hauptsächlich NT-Exegese und Textkritik gemacht.

Sehr fein!


Selbst Dinge aus dem 2. WK (Bomber u. dgl.) sind mittlerweile beim Denkmalamt zu melden. Ich weiß nicht, ob die in die Liste aufgenommen werden, aber ich würde da auch nicht so sicher sein.

Natürlich ist eine Coladose kein Denkmal. Aber Du nimmst eben in Kauf, auf Denkmäler zu stoßen.

Dein Detektor sagt Dir ja nicht- oh Coladosenlasche, oh Silbermünzschatz... er macht nur Piep, mal lauter mal leiser.

Ich habe schon auf 1 qm eine Coladose, ein Hufeisen, eine Scheibenfibel 9. Jhdt. und römische Scherben gefunden... also... :zwinker:

357 Mad Dog

So mal ne Frage zu dem Thema: Was mach ich denn wenn ich mal als "Gastsondler" über die Äcker schleichen will, kann ich wo anrufen und so eine Genehmigung für ca 3 Tage "kaufen" oder so? Will mal dieses Jahr ein paar Tage zurück in die alte Heimat. Wäre super wenn du helfen könntest Herr Luecke   :hilfe:

Denarius

Morgen!

Fakt ist - und ich sage dies als langjähriger Sucher mit über 12 Jahren Kontakt zum Amt - dass es m. E. keine rechtliche Grundlage dafür gibt, beim Suchen auf bodendenkmalfreien und gestörten Flächen eine immerhin auch kostenpflichtige Genehmigung der Denkmalbehörde einzuholen. Die Ämter hätten dies zwar gerne und argumentieren dann mit "billigend in Kauf nehmen, über ein festes oder bewegliches BD stolpern zu können" und leiten hieraus eine allgemeine Genehmigungspflicht ab, allerdings glaube ich nicht, dass diese Praxis rechtlich Bestand hätte. Übrigens bin ich ein Befürworter von Genehmigungen,- nur damit mir hier nix anderes unterstellt wird ;-)
Ich kam, sah und fand !

357 Mad Dog

Also soll ich das jetzt so verstehen das das mit der gehnemigung abzocke ist und ich diese also für die zeit nicht brauch/bekomme oder wie nu? Nu versteh ich bald gar nix mehr  :nixweiss:  :heul: Schei....... bürokratie, papiermüll mist..........  :wuetend:

andreasluecke

Eben nicht, denarius. Es ist oft genug zu Ordungswidrigkeiten gekommen, deshalb!

BD-Suche ist Strafrecht, alles andere eine Owi (jetzt ganz pauschal und angreifbar gesagt.)


@ Mad Dog -Von einem Gastsondeln habe ich noch nichts gehört. Da würde ich Kontakt mit der Oberen Denkmalbehörde aufnehmen und einfach mal anfragen. Wenn Du Dich von vornerein verpflichtest, alle Bodenfunde zu melden, und ggf. bei historischem Wert abzugeben, dürfte sich da mit Sicherheit ein Weg finden lassen.

Es gibt ja auch den kleinen Dienstweg...

357 Mad Dog

Danke dir!!! Ok werd dann da mal anrufen wenn es soweit ist, logisch das ich mich von "roten" bereichen fern halte, mach ich ja hier auch.

andreasluecke

Denk nur daran, dass in NRW ein großer Teil der BD zwar bekannt, aber nicht öffentlich verbreitet ist. Die Rücksprache mit dem Amt ist daher wichtig.  :winke:

357 Mad Dog

Ah ok das war mir nu neu!!   :staun:  Naja noch ein EXTRA grund mich da vorher zu melden als nachher zu heulen "hätt ich mal..."   :Danke2:    :prost: