Noob-Fragen: Privatgrundstück und Wald

Begonnen von Campi, 07. Juni 2010, 21:50:20

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Campi

Hallo!
Da ich in baldiger Zukunft auch mit dem sondeln beginnen werde, hab ich ein paar Fragen die bisher im Netz widersprüchlich beantwortet werden.

1) Brauche ich (Schleswig-Holsteiner) auch eine Zertifizierung wenn ich ausschliesslich auf Privatgrundstücken sondel?

2) Habe ich das richtig rausgelesen, dass ich -später als zertifizierter Sondler- auch im Wald SUCHEN, aber nicht graben darf? Grade in dem Bereich wird man als Anfänger im Netz ziemlich verwirrt. Einige sind der Meinung es darf weder gesucht noch gegraben werden, andere behaupten das Gegenteil...
Einige werden jetzt sicherlich gegenfragen warum ich denn suchen will wenn ich eh nicht grabe.  :kopfkratz:
Am 25.8.1944 hat eine B-24 hier ihre Bombenlast im Notwurf geschmissen, die Bomben wurden, bis auf eine, bis heute nicht entdeckt. Da wollte ich mal etwas genauer nachforschen. Also werde ich da ganz sicher nicht graben wollen  :nono:

Oetti1

Hi Campi

Zu 1: Eindeutig ja

Zu 2: Nach der Zertifizierung gibst du dem Archäologischen Landesamt eine Karte mit deinem Suchgebiet. Die bekommst du von denen mit Vermerken zurück. Hier sind dann die Gebiete gekennzeichnet, wo du suchen darfst und wo nicht (dein "Claim"). In der Regel wirst du zumindest zuerst nicht im Wald suchen dürfen (ungestörter Boden). Später, wenn dann das Vertrauen größer ist, mag es anders werden  :zwinker: . Eine Unterscheidung zwischen Sondeln und Graben gibt es meines Wissens nach nur in Bayern.

Gruß
Oetti1
Zertifizierter Sondler aus Schleswig-Holstein, der seine Funde meldet!

insurgent

Oetti1 hat ja schon alles soweit gesagt. Nur noch soviel, es ist geplannt vom Gesetztgeber in SH den illegalen Einsatz einer Sonde (auch ohne zu graben) unter Strafe zu stellen


Zitat von: Campi in 07. Juni 2010, 21:50:20
Einige werden jetzt sicherlich gegenfragen warum ich denn suchen will wenn ich eh nicht grabe.  :kopfkratz:
Am 25.8.1944 hat eine B-24 hier ihre Bombenlast im Notwurf geschmissen, die Bomben wurden, bis auf eine, bis heute nicht entdeckt. Da wollte ich mal etwas genauer nachforschen. Also werde ich da ganz sicher nicht graben wollen  :nono:

Und das glaubt Dir sowieso keiner. Bomben liegen meist so um die 5 m tief. Da kommst Du mit einer normalen Sonde nicht ran :zwinker:

Bist Du der, der auch Interesse an der Schlachtrfeldarchäologie um 1850 hat???
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Campi

Hallo Insurgent!
Nein, der bin ich nicht, aber der sitzt neben mir :)
Das "glaubt dir eh keiner" habe ich freundlicherweise überlesen. 5m Tiefe stellen kein Problem dar, bekomme eine VL 1301 aus Bundeswehrbeständen.
Kann aber rauslesen das du dir Sorgen machst dass ich "schwarz" suche. Aber da mach dir mal keine Sorgen, dann würde ich nicht im Forum schreiben sondern einfach drauflos suchen ;)

jupppo

Selbst damit wirst Du in der Tiefe kein Glück haben oder vor der Menge an Signalen in den Wahnsinn getrieben. Selbst der KMRD arbeitet nur selten mit Förster Sonden, da das EM Feld gewisse Arten von Zündern destabilisieren soll (wenigsten die Aussage von einem MA). Hier wird hauptsächlich über Luftbildanalyse gearbeitet.

Ich würde Dir tunlichst anraten, das doch lieber den Profis zu überlassen.

insurgent

Zitat von: Campi in 08. Juni 2010, 12:01:30
Hallo Insurgent!
Nein, der bin ich nicht, aber der sitzt neben mir :)
Das "glaubt dir eh keiner" habe ich freundlicherweise überlesen. 5m Tiefe stellen kein Problem dar, bekomme eine VL 1301 aus Bundeswehrbeständen.
Kann aber rauslesen das du dir Sorgen machst dass ich "schwarz" suche. Aber da mach dir mal keine Sorgen, dann würde ich nicht im Forum schreiben sondern einfach drauflos suchen ;)


OK, dann sehen oder hören wir ja bald voneinander :winke:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Campi

Ganz sicher @insurgent :)

Ich muss nochmal auf meine erste Frage zurückkommen:
Es ist mir nicht gestattet auf meinem eigenen Grundstück die Sonde spazieren zu führen? Ist für mich etwas schwer nachvollziehbar  :besorgt:

jupppo

Zitat von: Campi in 09. Juni 2010, 11:10:12
Ganz sicher @insurgent :)

Ich muss nochmal auf meine erste Frage zurückkommen:
Es ist mir nicht gestattet auf meinem eigenen Grundstück die Sonde spazieren zu führen? Ist für mich etwas schwer nachvollziehbar  :besorgt:


Tja, ist leider so. Du darfst auch nicht nach Öl bohren oder Bodenschätze abbauen, bestimmt Bäume Fällen oder eine Müllkippe darauf betreiben, etc., etc.

Belenos

Zitat von: Campi in 09. Juni 2010, 11:10:12
Ganz sicher @insurgent :)

Ich muss nochmal auf meine erste Frage zurückkommen:
Es ist mir nicht gestattet auf meinem eigenen Grundstück die Sonde spazieren zu führen? Ist für mich etwas schwer nachvollziehbar  :besorgt:

Moin,

sicher darfst Du auf Deinem Grund und Boden die Sonde benutzen, aber nicht um nach archäologischen Bodendenkmälern zu suchen, sondern nur um den vor 5 Jahren beim Erdbeerpflücken verlorenen Ehering von Tante Frieda zu suchen.

Viele Grüße

Walter

chabbs

Wenn Du sondelst und gräbst, läufst Du immer Gefahr, auf unentdeckte Bodendenkmäler zu stoßen. Daher ist es sinnvoll und angebracht, sich zuvor um eine Genehmigung zu bemühen.

Man sieht bei einem Detektor ja nun nicht, oh darunter ist ein römischer Solidus oder nur Tante Emmas goldener Ring.

insurgent

Zitat von: Belenos in 09. Juni 2010, 19:32:27
Zitat von: Campi in 09. Juni 2010, 11:10:12
Ganz sicher @insurgent :)

Ich muss nochmal auf meine erste Frage zurückkommen:
Es ist mir nicht gestattet auf meinem eigenen Grundstück die Sonde spazieren zu führen? Ist für mich etwas schwer nachvollziehbar  :besorgt:

Moin,

sicher darfst Du auf Deinem Grund und Boden die Sonde benutzen, aber nicht um nach archäologischen Bodendenkmälern zu suchen, sondern nur um den vor 5 Jahren beim Erdbeerpflücken verlorenen Ehering von Tante Frieda zu suchen.

Viele Grüße

Walter

Aber Walter, was sollen solche Tips :nono:

Wir haben eine sehr gute Zusammenarbeit in SH, vor allen Dingen weil wir ehrlich sind.

Insofern ist der Gesetzesentwurf, der schon eine illegale Benutzung einer Sonde (ohne zu graben) unter Strafe stellen soll vollkommen richtig.

(Fast) jeder kann eine Genehmigung bekommen und wir haben klare Regeln was das Fund-und Publikationsrecht betrifft.

Und es gibt einige Urteile (SH) gegen illegale Sondengänger in denen der Richter genau das festgestellt hat was Chabbs gesagt hat.

Schöne Grüße vom Insurgenten
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Pfälzer

Gibt es da wenigstens auch ein veröffentlichtes oder müssen die versteckt werden ? :zwinker:

ZitatUnd es gibt einige Urteile (SH) gegen illegale Sondengänger in denen der Richter genau das festgestellt hat was Chabbs gesagt hat.



Jürgen

insurgent

Zitat von: Pfälzer in 09. Juni 2010, 20:14:24
Gibt es da wenigstens auch ein veröffentlichtes oder müssen die versteckt werden ? :zwinker:

ZitatUnd es gibt einige Urteile (SH) gegen illegale Sondengänger in denen der Richter genau das festgestellt hat was Chabbs gesagt hat.


Ich habe die Aktenzeichen nicht (interessiert mich eigentlich auch nur am Rande), muß im Amt nachfragen.

Ging um die typischen Ausreden (suche ja nur WK II und nichts altes :nono:) wo der Richter festgestellt hat, das man es "billigend in Kauf nimmt, auch antikes auszugraben)
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Campi

Zitat von: insurgent in 09. Juni 2010, 20:23:09


Ging um die typischen Ausreden (suche ja nur WK II und nichts altes :nono:) wo der Richter festgestellt hat, das man es "billigend in Kauf nimmt, auch antikes auszugraben)

Moooment, das heisst WK II ist erlaubt?

chabbs

Zitat von: Campi in 09. Juni 2010, 21:03:10
Zitat von: insurgent in 09. Juni 2010, 20:23:09


Ging um die typischen Ausreden (suche ja nur WK II und nichts altes :nono:) wo der Richter festgestellt hat, das man es "billigend in Kauf nimmt, auch antikes auszugraben)

Moooment, das heisst WK II ist erlaubt?


...vergiss es- oder erfinde einen Detektor, der Dir anzeigt, ob es eine Fibel oder ein Naziabzeichen ist. Halt Dich mal an den Insurgenten, der kann Dir sehr gute Tipps geben.

Belenos

Moin,

die Frage lautete, ob man auch auf dem eigenen Grundstück eine NFG benötigt. Auch in SH ist nur die Nachforschung nach archäologischen Bodenfunden erlaubnispflichtig. Auch für eine Auftragssuche nach einem verlorenen Gegenstand benötigst Du keine NFG, auch dann nicht, wenn Du bei der Auftragssuche billigend in Kauf nimmst auf ein archäologisches BD zu stoßen.

Das hat nichts mit einem guten Verhältnis zu tun, sondern mit geltendem Recht.

Michael Gehrking hatte auch ein klasse Verhältnis zur Archäologie, bis er ein nicht altberaubtes Gräberfeld einer Adelskaste fand, welches gerade vom Pflug angekratzt wurde und es ordnungsgemäß gemeldet hat.

Wenn Du die Az. nicht kennst, dann nenne mir bitte die Gerichte, die diese Urteile gefällt haben, dann kann ich selbst recherchieren.

Viele Grüße

Walter

chabbs

So, wenn wir jetzt anfangen, Anfänger so dermaßen in die falsche Richtung zu schicken, mit seltsamen Taktiken zu desorientieren....dann ist das kein Forum mehr für mich.


Alles Gute!

jupppo

Mann o Mann, die ganzen Diskussion gehen in eine Richtung, wo man echt annehmen muss, das Forum wird intrumentalisiert. Gerade hier. Da baut eine Gruppe aus Sondengänger in mühevoller, jahrelanger Kleinarbeit ein wirklich tolles Arbeitsverhältnis mit der Amtsarchäologie auf und aus welchen Gründen auch immer, wird einem Neuling (indirekt) geraten er soll behaupten es handele sich um Auftragssuche.

Das Argument, man könne damit die Zusammenarbeit schädigen, wird mit dem Hinweis weggewischt: In Hessen wurde die Zusammenarbeit auch geschädigt, nach dem ein Sondengänger nun versucht ein komplettes Gräberfeld (auch die ungefundenen Stücke!) als sein eigen einzuklagen.


Robin Hood

Zitat von: jupppo in 10. Juni 2010, 09:21:08
In Hessen wurde die Zusammenarbeit auch geschädigt, nach dem ein Sondengänger nun versucht ein komplettes Gräberfeld (auch die ungefundenen Stücke!) als sein eigen einzuklagen.


Was auch rechtens ist  da er, die anderen Funde im Boden gelassen hat, so wie es das DA gerne hat und vorschreibt :belehr:
Oder soll man nun doch alles ausgraben damit man sich den Fund sichert  :kopfkratz: :kopfkratz: Ich bin jetzt totall durcheinander!

Zitat von: jupppo in 10. Juni 2010, 09:21:08
Mann o Mann, die ganzen Diskussion gehen in eine Richtung, wo man echt annehmen muss, das Forum wird intrumentalisiert. Gerade hier. Da baut eine Gruppe aus Sondengänger in mühevoller, jahrelanger Kleinarbeit ein wirklich tolles Arbeitsverhältnis mit der Amtsarchäologie auf und aus welchen Gründen auch immer, wird einem Neuling (indirekt) geraten er soll behaupten es handele sich um Auftragssuche.



Ist ja schön wenn einige ein tolles Arbeitsverhältnis mit der Amtsarchäologie haben, das sind aber längst nicht alle SG. Damit es aber überall so ist darf soetwas nicht Personen gebunden sein, sondern muss nach klarren Richtlinen geschehen.
Im Moment sucht und nutzt die Amtsarchäologie jedes Schlupfloch um den SG, das Leben zu erschweren und darf sich nicht wundern, wenn die SG dasselbe tun.
Das das nicht gut ist für beide Seiten und vor allen, für den Denkmalschutz liegt auf der Hand.
Um es kurz mit meinen Worten zu sagen, es muss so sein wie in der Sauna- wenn der erste die Hosen runterlässt (Denkmalamt), lässt auch der nächste sie Fallen (SG).
Schenkt der erste (hier das LDA) den SG, nicht nur ein Teil sondern das ganze Vertrauen (gerne auch zur Probe für vielleicht zunächst 1 Jahr), so wird man sehen und Feststellen das man dieses Vertrauen zurück bekommt.


LG

Robin

chabbs


jupppo

Zitat von: Robin Hood in 10. Juni 2010, 10:49:16
Das auch rechtens ist  da er, die anderen Funde im Boden gelassen hat, so wie es das DA gerne hat und vorschreibt :belehr:
Oder soll man nun doch alles ausgraben damit man sich den Fund sichert  :kopfkratz: :kopfkratz: Ich bin jetzt totall durcheinander!

Scheint mir auch so. Um Deine Verwirrung etwas zu lindern. Ich habe nirgendwo was davon geschrieben das er alles ausgraben soll/muss. Ich denke "in situ" Funde sollten durch Fachleute geborgen werden. Die merkwürdige Rechtsauffassung dass nun alle Funde des Gräberfeld seine sind, will er sich ja vom gericht bestätigen lassen, da bin ich aber mal gespannt.

Wenn das gericht dieser Auffassung tatsächlich zustimmt, wäre für die (gewinn- und fundorientierten) Sondengänger nämlich bald
Ende. Denn fast alle alten Stellen wurden zuvor von mal von jemanden endeckt und meist wurde die Entdeckung auch veröffentlicht. Demanach würden die Funde künftig diesem Endecker zustehen und dem besitzer. Der SG wird dann leerausgegehen.

Das Geheule von 80% der Sondengänger wird bestimmt laut. Aber wenn Du das gut findest Robin, Deine Sache


Zitat von: Robin Hood in 10. Juni 2010, 10:49:16

Ist ja schön wenn einige ein tolles Arbeitsverhältnis mit der Amtsarchäologie haben, das sind aber längst nicht alle SG. Damit es aber überall so ist darf soetwas nicht Personen gebunden sein, sondern muss nach klarren Richtlinen geschehen.


Was auch der Fall ist. Sowohl in NRW, als auch in SH. Erstaunlicher Weise in 2 Bundesländer, wo es aktive Sucher gibt die sehr gut mit den Archäologen zusammenarbeiten.

Zitat von: Robin Hood in 10. Juni 2010, 10:49:16
Im Moment sucht und nutzt die Amtsarchäologie jedes Schlupfloch um den SG, das Leben zu erschweren und darf sich nicht wundern, wenn die SG dasselbe tun.
Das das nicht gut ist für beide Seiten und vor allen, für den Denkmalschutz liegt auf der Hand.

Es muss heißen, das wäre nicht gut für den Denkmalschutz. Da würde ich Dir Recht geben. Allerdings sehe ich keine Anhaltspunkte für Deine These das "die" Amtarchäologie (gibt es als Institution schon mal gar in in D) jedes Schlupfloch sucht um SG das Leben schwer zu machen.

Im Gegenteil würde ich sagen. Die Zusammenarbeit wächst meistens und es sind an vielen Stellen in den letzten jahren klare Regeln geschaffen worden. Vor 10 Jahren war man auf das Wohlwollen des Archäologen angewiesen, wollte man sondeln. Heute ist das meistens nicht mehr so.

Klar gibt es Bereiche wo einzelene Dienststellen oder Personen kontraproduktiv arbeiten. Aber so generell wie Du das darstelltst, st das schlichtweg falsch!


Aber chabbs hat Recht, das war hier nicht das Thema.


Oetti1

Zitat von: Robin Hood in 10. Juni 2010, 10:49:16


Ist ja schön wenn einige ein tolles Arbeitsverhältnis mit der Amtsarchäologie haben, das sind aber längst nicht alle SG. Damit es aber überall so ist darf soetwas nicht Personen gebunden sein, sondern muss nach klarren Richtlinen geschehen.

Robin

Halt, halt, halt!

Es geht hier um Campi und seine Frage, wo und wie er in Schleswig-Holstein sondeln darf. Er ist wohl noch Anfänger.
Und ihr tretet hier mal wieder eine Grundsatzdiskussion über die verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern los. Denkmalschutz ist nun mal Ländersache. Jedes Bundesland sieht und hält das Anders.
Wir haben hier in Schleswig-Holstein ein gutes Miteinander der Sondler mit der Amtsarchäologie. Es gibt hier klare Regeln, wie man ein zertifizierter Sondler werden kann. Forderungen nach bundeseinheitlichem Vorgehen mögen doch bitte in einem eigenen Thread geschehen. Hier verwirrt das den armen Campi doch nur.

Gruß
Oetti1
Zertifizierter Sondler aus Schleswig-Holstein, der seine Funde meldet!

jupppo

Zitat von: Oetti1 in 10. Juni 2010, 11:09:04
Zitat von: Robin Hood in 10. Juni 2010, 10:49:16


Ist ja schön wenn einige ein tolles Arbeitsverhältnis mit der Amtsarchäologie haben, das sind aber längst nicht alle SG. Damit es aber überall so ist darf soetwas nicht Personen gebunden sein, sondern muss nach klarren Richtlinen geschehen.

Robin

Halt, halt, halt!

Es geht hier um Campi und seine Frage, wo und wie er in Schleswig-Holstein sondeln darf. Er ist wohl noch Anfänger.
Und ihr tretet hier mal wieder eine Grundsatzdiskussion über die verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern los. Denkmalschutz ist nun mal Ländersache. Jedes Bundesland sieht und hält das Anders.
Wir haben hier in Schleswig-Holstein ein gutes Miteinander der Sondler mit der Amtsarchäologie. Es gibt hier klare Regeln, wie man ein zertifizierter Sondler werden kann. Forderungen nach bundeseinheitlichem Vorgehen mögen doch bitte in einem eigenen Thread geschehen. Hier verwirrt das den armen Campi doch nur.

Gruß
Oetti1

Stimmt, Ihr habt Recht, es schweift etwas ab und die Beträge gehören eher in den Walter Thread. Dennoch ist gerade das
Zitat
...Wir haben hier in Schleswig-Holstein ein gutes Miteinander der Sondler mit der Amtsarchäologie. Es gibt hier klare Regeln...
in Abrede gestellt worden und ich denke es ist wichtig das auch klarzustellen.

Gruß

Robin Hood

 :sorry: :sorry: :sorry:

Ja Ihr habt Recht, ich bin ein klein wenig vom Thema abgeschweift-sorry.

Was ich zum Thema sagen wollte war, wenn es eine Gesetzeslücke gibt( und die gibt es gerade im DSG ohne Ende auf beiden Seiten), dann darf sich niemand wundern wenn eine Seite diese Lücken für sich nutzt, das auch die andere Seite dies macht!
Walters Hinweis ist keine Anleitung zum Tricksen, sondern der Hinweis das es auch Ausnahmen gibt, warum soll er diese Ausnahmen verheimlichen?

LG an alle   :friede: :prost: :prost:

Robin

insurgent

Zitat von: Campi in 09. Juni 2010, 21:03:10
Zitat von: insurgent in 09. Juni 2010, 20:23:09


Ging um die typischen Ausreden (suche ja nur WK II und nichts altes :nono:) wo der Richter festgestellt hat, das man es "billigend in Kauf nimmt, auch antikes auszugraben)

Moooment, das heisst WK II ist erlaubt?
Nein, unser Denkmalschutzgesetz in SH geht bis 1946
Meine Bodenfunde werden gemeldet

insurgent

Zitat von: Pfälzer in 09. Juni 2010, 20:14:24
Gibt es da wenigstens auch ein veröffentlichtes oder müssen die versteckt werden ? :zwinker:

ZitatUnd es gibt einige Urteile (SH) gegen illegale Sondengänger in denen der Richter genau das festgestellt hat was Chabbs gesagt hat.


So ich habs :engel:

aus der Urteilsbegründung des Amtsgerichts Schleswig vom 06.09. 2007, rechtskräftig seit dem 16.01.2008 (Az.: 50 Owi 115 Js-Owi 13746/07 (49/07)

So heißt es in der Urteilsbegründung von 2007 wörtlich unter II

Aufgrund der historischen Bedeutung dieser Gegend (altes Kasernengelände :frech:!!) war sich der Betroffene der Möglichkeit bewusst, bei seiner Suche mit einem Metalldetektor auch auf Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit zu stoßen, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt. Diese Folge seiner Suche nahm der Betroffene zumindest billigend in Kauf.


Deshalb in SH zum Amt gehen, Antrag stellen, an dem kostenfreien Lehrgang teilnehmen, Prospektionsgebiete beantragen (die noch frei sind :smoke:, jeder hat seine eigenen) an den gemeinsamen Aktionen teilnehmen und viel Spaß haben :prost:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Pfälzer

Danke Jochim

Nur dieser Sachverhalt ist inhaltlich schon ein anderer, da die "Tatbestandsmerkmale" nicht zu verallgemeinern sind.
Ist das Teil irgendwo im Net veröffentlicht. Im Juris ist es schon mal nicht.

Jürgen

Grafschaft Mark

Zitat von: Belenos in 09. Juni 2010, 19:32:27
Zitat von: Campi in 09. Juni 2010, 11:10:12
Ganz sicher @insurgent :)

Ich muss nochmal auf meine erste Frage zurückkommen:
Es ist mir nicht gestattet auf meinem eigenen Grundstück die Sonde spazieren zu führen? Ist für mich etwas schwer nachvollziehbar  :besorgt:

Moin,

sicher darfst Du auf Deinem Grund und Boden die Sonde benutzen, aber nicht um nach archäologischen Bodendenkmälern zu suchen, sondern nur um den vor 5 Jahren beim Erdbeerpflücken verlorenen Ehering von Tante Frieda zu suchen.

Viele Grüße

Walter


Walter deine Tips und Ratschläge werden immer Grenzwertiger!

Du ermutigst hier einen Anfänger ohne Genehmigung zu sondeln und erklärst ihm noch nichtmal (ganz egal nach was er sucht), das er IMMMER wenn er nach einem Signal seiner Sonde gräbt, auch billigend in Kauf nimmt, ein Bodendenkmal auszugraben und somit gesetzeswidrig zu handeln!?!

So langsam reicht es mit deiner Scheißhauspropaganda!!!

Campi

Alle Achtung, da hab ich ja 'ne Welle losgetreten...  :staun:

Eins aber gleichmal vorneweg(ohne Namen nennen zu wollen): Hier sind wirklich eine Menge Mitglieder die scheinbar vor nichts mehr Angst haben, als das ich/andere Anfänger schwarz auf dem Acker/Wald sondeln. Ganz sicher (!) gibt es eine Menge Leute die das tun, aber bedenkt mal eins: Warum sollte ich jetzt vorm PC sitzen und mich durch Foren wühlen, wenn ich doch in der Zeit das Bernsteinzimmer auf dem Acker finden könnte? Ich mache mir die Arbeit und informier mich in verschiedenen Foren um informiert zu werden was ich darf und was ich nicht darf! Ich kann mit eurer Einstellung umgehen, bin ziemlich hart im nehmen  :smoke:, andere Neulinge sicherlich nicht und werden einen Teufel tun sich weiter Vorwürfe und/ oder Aktenzeichen anzuhören!

So, nun nochmal zurück zu meinen Fragen.
Ich denke die haben sich - nach langem hin und her und einigen Kriegserklärungen- doch noch geklärt :)
Die Antwort zu Frage eins erscheint mir mehr theoretischer Natur, da soll mal einer kommen und mir das auf meinem Grundstück verbieten - - - der kriegt gleich was mit der Kornschaufel  :ehefrau:   :zwinker:

MfG und ich hoffe ihr habt euch alle wieder lieb,
Campi

Waldemar

Hallo Campi.
Es ist doch ganz einfach.
Gehe zum ALSH, und frage nach Martin Segschneider oder Jan Fischer, erkläre dein Anliegen und dann wird Dir schon geholfen. :winke: