Grundausstattung??

Begonnen von gertsfischli, 14. Mai 2002, 22:24:46

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gertsfischli

Hallo,
Ich bin seit heute neu hier,
wollte mich mal erkundigen welches Gerät für "Anfänger" am besten geeignet ist (Preis/Leistung)
Kennt vielleicht irgendwer "Schatzsucher" in Österreich,oder sogar in Wien?
Wie hoch ist eigentlich die Gefahr "erwischt" zu werden? :cop::super:
Viele Fragen für den Anfang,
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen

gertsfischli
:jumpg::jumpr::jumpb:

Ganzwild

Als anfängergerät würde ich dir denn White´s 6000 DI Pro XL  empfehlen der ist relativ günstig und ein gutes und sehr weit verbreitetes  Gerät. Wie die Lage so bei euch in Ö ist mit dem suchen kann ich dir leider nicht sagen aber frag vorher immer den Eigentümer dann kan dir schonmal nicht mehr so viel passieren.

Gröschaz

Die Frage nach einem Anfängerdetektor kann ich dahingehend beantworten, niemals No-Name- oder Billiggeräte zu erwerben. Kaufe Dir besser ein Markengerät z.B. Fisher, Whites usw. (da können die Fachleute unter uns mehr sagen).

Zur Frage zum "Erwischtwerden": Ist ganz einfach. Hier wie in Österreich ist die Suche mit Metalldetektoren grundsätzlich erlaubt.
Außer auf Grabungsschutzgebieten wie Römerhöfen, keltischen Anlagen, Gräberfeldern usw.
Einer einfachen Suche in Feld, Wald und Wiese kann niemand etwas entgegensetzen. -Auch wenn die Herren Archäologen etwas anderes propagieren!!

Hier steht das Gesetz auf unserer Seite!

Eine Suche nach Bodendenkmälern (grob: alles älter als Mittelalter) aber ist stets genehmigungspflichtig!
Da diese Genehmigung einem "Laien" aber vorenthalten wird, empfehle ich für alle Zukunft, nur nach Hufeisen und Patronenhülsen zu suchen!!

Verstanden?!

Gruß und GUT FUND!
Gröschaz:bandit:

Zeus

lieber gröschi, so einfach wie du es dir machst ist es nicht, aber ich will hier nicht wieder diese endlose disskusion entfachen. wir haben hier im landkreis mit 81.000 einwohnern knapp 2400 eingetragene bodendenkmäler, sprich fundstellen. das mit dem schmuck und den hufeisen kannst du vergessen und mit wkII läufst du obendrein noch gefahr in die rechte ecke gedrängt zu werden. entscheidend ist was der richter, bzw. der staatsanwalt denkt wenn es hart auf hart geht. es hat keinen sinn vorzugeben man suche 300 meter neben einer burg nach vorlorenem schmuck. das geht zwar bei spaziergängern in der regel gut, nicht aber bei jemandem, den das stört. wer im endeffekt recht hat ist bisdato weder hier noch in Ö bis in die letzte instanz entschieden worden. mach aber nicht den fehler und glaube alles was du hörst. vor allem nicht in bezug auf metallsonden..:-)

Gröschaz

OK Zeus. Du hast nicht unrecht.
So einfach kann man es sich in unserem Metier mittlerweile nicht mehr machen, wie von mir dargestellt.

Aber sind wir doch mal ehrlich (ohne eine Diskussion entfachen zu wollen):
Eine Umfrage auf dem Board brachte zum Ergebnis, daß die meisten von uns ihre Suchstellen recherchieren. Das heißt, Plätze, von denen man sich was verspricht, werden gezielt aufgesucht.

-Was will man einem Anfänger da raten?
Zu recherchieren, wo KEINE Bodendenkmäler sind um dann auf neutralem Gelände zu suchen?
-->Wäre eine Möglichkeit.

Aber zur konkreten Frage zum "Erwischtwerden" ist zu klären: Wo wird man angesprochen: auf neutralem Acker oder auf einer Burganlage!

Auf Nichtgrabungsschutzgebiet ist die Antwort einfach und es braucht darauf nicht näher eingegangen zu werden.

Wenn man allerdings auf Grabungsschutzgebiet ertappt wird, ist guter Rat teuer.
Die Erfahrung vieler Sucher hat gezeigt: Sind es Spaziergänger, kann man vorsichtig mit einer Ausrede kommen und Verdachte zerstreuen.
Begegnet einem allerdings eine Amtsperson, helfen Ausreden meist überhaupt nichts!
Der Einlaß, nichts gewusst zu haben, wird hinfällig mit der Tatsache: "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!"

Ich will keine Tipps zur illegalen Suche geben, deshalb überlasse ich weitere Überlegungen dem Anfänger.

Jaja, das waren noch Zeiten, als ich mit dem Suchen begonnen habe...

Gruß und GUT FUND!
Gröschaz:hallo:

Zeus

siehst du, genauso ist es. das problem ist, du findest keinen neutralen boden. mach mal die probe auf´s exempel. du findest keinen einzigen acker, nicht einmal einen mit 50 x 50 meter, auf dem nicht wenigstens 1 teil vor 1618 liegt, und wenn es ein bruchstück ist. für den archäologen ist es aber egal wie der erhaltungszustand ist, es ist ein bewegliches bodendenkmal und du hast darauf gesucht um es zu finden, was sonst. selbst wenn du zum feld hinfährst, den detektor nur im auto liegen hast und aussteigst um erstmal zu pinkeln bist du bereits ein sondengänger im sinne des gesetzes, denn was machst du sonst mit einer metallsonde auf einem feldweg neben einem acker. wenn du den bauern frägst, weil er gerade auf dem feld ist, oder vorbeifährt, ist die sache schon wieder eine andere, dieser muss dann allerdings ausdrücklich die zustimmung gegeben haben. das zählt zwar für den archäologen nicht und auch im gesetzbuch ist es nicht verankert, aber diesen sachverhalt bis  nach "den haag" sag ich jetzt mal vorgetragen, glaube ich könnte zu einem freispruch führen, und nicht nur ich, auch ein befreundeter rechtsanwalt. denn auf meinem eigenen grund und boden grabe ich soviel ich will, denn bis 80 cm unter der erde gehört der boden mir, auch bei ländern mit schatzregal, denn sonst müsste ja jedesmal wenn ich einen baum einpflanze das lda eine zustimmung erteilen.