Graben in Sachsen

Begonnen von silmarils, 06. Juni 2005, 15:04:32

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silmarils

Hallo ich bin neu hier !

Eine Frage: Das man eine Genehmigung zum Graben braucht ist mir bekannt. Bezieht sich diese auf Kulturdenkmäler oder allgemein für das suchen z.B. unter alten Bäumen, Wegen oder Wäldern ? Kann man auch straffrei ohne Genehmigung und  nur mit Einverständnis des jewiligen Besitzers sondeln ?

Wäre für eine Info dankbar.

Gratian

#1
Wie immer ein Thema das ewig lange besprochen werden könnte.

Vorab hier schon mal das Denkmalschutzgesetz Sachsen zum Nachlesen:

http://www.denkmalschutz.goerlitz.de/formulare/denkmalschutzgesetz_sachsen_pdf.pdf

Sondeln in Feld und Flur ist nicht verboten. Wenn du auf fremden Grundstücken sondelst solltest du den Besitzer um Erlaubnis fragen (die meisten haben nichts dagegen).... auf bekannten Kulturdenkmälern, in Denkmalschutzgebieten und archäologischen Reservaten sondeln ist verboten (Begriffsbestimmung siehe obiges link)....wenn Du beim sondeln auf ein Kulturdenkmal triffst ist folgendes zu beachten:

§ 20 Funde
(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen entdeckt, von
denen anzunehmen ist, daß es sich um Kulturdenkmale handelt, hat dies
unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle
sind bis zum Ablauf des vierten Tages nach der Anzeige im unveränderten Zustand
zu erhalten und zu sichern, sofern nicht die zuständige Landesbehörde für den
Denkmalschutz mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist.
(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Eigentümer und der Besitzer des
Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen die Sache entdeckt wurde.
Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu einem Fund geführt haben, aufgrund eines
Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch die Anzeige an den Leiter oder
Unternehmer der Arbeiten befreit.
(3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekannt werdenden Funde
unverzüglich der zuständigen Landesoberbehörde für den Denkmalschutz
mitzuteilen.
(4) Die zuständige Landesoberbehörde für den Denkmalschutz oder ihre
Beauftragten sind berechtigt, die Funde zu bergen, auszuwerten und zur
wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen. 

Gut Fund!   :engel:
Gratian

ANTE ROMAM TREVERIS STETIT ANNIS MILLE TRECENTIS
PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR. AMEN.

bobbymcghee

Nein, ohne Genehmigung geht in Sachsen so gut wie gar nix. Hier greift auch das Schatzregal. Also alles was Du findest gehört dem Staat. Wenn Du Fragen hast, kannst Du ja mal mit zu einem unserer Sondlertreffen bei Wurzen kommen. Da können wir Dir direkt weiterhelfen. Das nächste Treffen ist am 23.07.05 geplant. Wenn Du erst ausprobieren möchtest, empfehle ich Dir vorerst Badeseen oder Bodenaushube nach Absprache mit dem Eigentümer. Auf Wiesen, Wald verboten. Auch mit Genehmigung bleiben uns nur die Äcker.

Gruß und gute Signale. Bobby

Gratian

#3
ich will jetzt nicht eine große "Wasmandarfundwasmannichtdarfundbesserseinlass-Debatte" anfangen....aber wo steht das Sondeln auf Wiesen und im Wald mit Genehmigung des Eigentümers verboten ist? In Sachsen und anderswo?

ich lerne gerne dazu....

Achtung: Es geht nicht um Nachforschungen und Grabungen mit dem Ziel Kulturdenkmäler zu entdecken (das ist in der Tat genehmigungspflichtig) sondern ums sondeln! Deshalb ja auch mein Hinweis was zu tun ist wenn man beim sondeln zufällig auf ein Kulturdenkmal trifft.

Den Hinweis für Anfänger sich einer Sondlergruppe anzuschließen finde ich übrigens, gut hier kann man mit Gleichgesinnten diskutieren und Kontakte, auch zu Behörden, knüpfen....

Gut Fund!   :engel:
Gratian

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PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR. AMEN.

hache

es geht darum, dass man nicht nach oder auf einem bodendenkmal suchen darf. das ist so gesetzl. geregelt.
aber sobald man mit einer sonde ohne nachforschungsgenehmigung erwischt wird, wird man einem unterstellen dies getan zu haben. beweis dann mal das gegenteil..............
mfg hache

Fugger

#5
Zitat von: hache in 22. Juni 2005, 22:39:02
es geht darum, dass man nicht nach oder auf einem bodendenkmal suchen darf. das ist so gesetzl. geregelt.
aber sobald man mit einer sonde ohne nachforschungsgenehmigung erwischt wird, wird man einem unterstellen dies getan zu haben. beweis dann mal das gegenteil..............
mfg hache

Unfug, wenn ich auf einem Acker sondel wo kein Bodendenkmal bekannt ist, dann kann mir keiner unterstellen das ich nach einem gesucht habe ! Unterstellungen reichen nicht für eine Anzeige, das wäre ja das selbe wie wenn ich mir einen Porsche kaufe, plötzlich hält mich die Polizei in der Stadt an und will mir ein Ticket für schnelles Fahren ausstellen, mit der Begründung ich hab ja einen Sportwagen, den kauft man sich ja nur wenn man 250 km/h schnell fahren will  :platt:
Und das die Suche auf einem BD verboten ist, sollte eigentlich jeder wissen  :engel:
Gruss & gut Fund

Fugger

Detektor: G-Maxx II & XP Deus

silmarils

Danke für die Informationen,

trotzdem ist das irgendwie verwirrend. :platt:

Ich will mich eigentlich nur dem sondeln widmen und nicht gezielt nach BD suchen. Nur aus Spaß oder Ablenkung. Doch wenn ich höre das das ganze so viel mit Gesetzen, Genehmigungen und Einverständniserklärungen zu tun hat  :besorgt:, ich weiß nicht ob man das nicht besser lassen sollte. Außerdem ist ja da noch die Versicherungsfrage offen, wenn was passieren sollte (wer ist dafür zuständig bei einer gewissermaßen halblegalen Tätigkeit).

Nur so nebenbei, es gibt bei uns wenige BD, da die Gegend weitläufig und nicht so stark besiedelt ist.

Gruß und gut Fund !

bobbymcghee

es gibt nur wenige BD`s????

Da wo ich wohne, gibt es leider nur wenige Stellen wo kein BD ist. Ich gebe nur die Empfehlung sich mit den zuständigen Personen in Kontakt zu setzen. Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte / Frau Dr. des  S. Friederich oder Dr. Heiermann / Zur Wetterwarte 7 / 01109 Dresden. Sie führen eine Liste der Bodendenkmäler. Ohne diese einzusehen, und dazu kommen noch die Grabungsschutzgebiete und die archäologischen Reservate, wirst Du nie wissen ob Du auf einem BD buddelst. Die Gesetze sind so geschrieben, das man Dir immer an den A... greifen kann. Aber es ist jedem selbst überlassen was er tut und macht. Zum Sondeln gehören leider Dinge wie Recht und Gesetzt, Fundmeldung mit allem Pipapo, vernünftige Restauration u.s.w. dazu, damit keine Fundzusammenhänge zerrissen werden und Funde nicht zerstört werden. Und ebenfalls eine Menge Verantwortung.


Gruß und gute Signale. Bobby

hache

bobbymcghee hat völlig recht. ohne eine offizielle genehmigung von seitens des lda sachsen ist es in sachsen immer eine heikle angelegenheit mit der sonde unterwegs zu sein. ausserdem kann man nie sicher sein sich gerade auf einem bd  zu befinden.
@ römer: wenn du auf einem acker auf dem kein bd bekannt ist, auf ein bsp. bronzezeitliches grab stößt und das mit einer sonde entdeckt hast, warst du laut gesetzt auf der suche nach einem bodendenkmal. der rechtsstreit wird hart und lange.....
mfg hache

Gratian

Zitatwarst du laut gesetzt auf der suche nach einem bodendenkmal


na,na,na....lt Gesetz nicht....in dem hier geschilderten Fall greift §20 Denkmalschutzgesetz (siehe oben)

Was man Dir unterstellt ist die eine Sache..."was man behauptet muß man beweisen" ist die Andere...und "vor Gericht und auf Hoher See sind wir in Gottes Hand" ist die Dritte....

Also ich würde es wie bobbymcghee schon sagte zunächst mit Acker, Badesee und Bauaushub versuchen, ist am unverfänglichsten...dann mich organisieren, mit den Archies ein gutes Verhältnis pflegen. Und last but not least für alle Fälle eine Rechtsschutzversicherung abschließen....
Gut Fund!   :engel:
Gratian

ANTE ROMAM TREVERIS STETIT ANNIS MILLE TRECENTIS
PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR. AMEN.

silmarils

Hast recht gratian,

es ist so: Ich bin seit fast 13 Jahren Numismatiker (Münzsammler)  :-) und nun ist es an der Zeit die Sache auszudehnen. Deshalb ist es für miwichtig, das die rechtliche Seite geklärt ist. Ich bemühe mich zur Zeit um eine Genehmigung (bin grad mal beim polizeil. Führungszeugnis) habe aber noch keine Sonde. Ich möchte Infos sammeln soviel wie möglich. Wenn die Genehmigung da sein sollte werde ich verstärkt sondeeln (entsprechendes Gerät zulegen). Wenn nicht wirds schwieig. Bin aber der Ansicht das mein Wissen insgesamt für alle Beteiligten (Archiologen) nützlich ist.

Bye und gut Fund ! :winke:

Searchant

Ich glaube ne Rechtschutzversicherung ist nicht schlecht.
Ich schau gerade mal auf meine Wanderkarte und hier sind massenhaft Landschafts und Naturschutzgebiete drin.
Da machst du dich ja selbst als Pilzsucher Strafbar und wenn man Pech hat kommt dann auch noch die Waldbrandstufe 4 dazu.
so ist unser Land ständig sind einen die Hände gebunden.

:engel: