Eigenfunde publizieren, geht das so einfach oder gibt es da Hürden?

Begonnen von Levante, 03. Februar 2014, 14:03:23

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Levante

Huhu,

wir waren ja am letzten Freitag bei unserem Archäologen und haben sowohl unsere Funde als auch unsere Fundmeldungen abgegeben.

Da wir ja nun mehrere private Forschungsprojekte begleiten und sich ständig neue Kontakte ergeben wollen wir mittelfristig auch publizieren.

Mein Archäologe meinte, dass dies zumindest in Bezug auf keramische Projekte kein Problem darstelle.

Jedoch bei z.B. Fibelfunden die ich selbst im Rahmen meiner NFG gemacht habe, dürfe ich diese zwar ausstellen, jedoch bevor ich diese publiziere, müsste ich mein Manuskript zuerst einmal vorlegen.

Einerseits hieß es, das wir mit Unterstützung nicht zu rechnen brauchen, aber andererseits müssen wir beim Landesamt um Erlaubnis fragen, wenn wir publizieren wollen?

Es gibt hier einige User, die sich mit der Rechtslage wesentlich besser auskennen als ich, daher würde ich gerne Eure Meinung und Einschätzung zu dem Thema hören.

Irgendwie erscheint mir das Ganze etwas absurd.  :nixweiss:

Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

LITHOS

Zitat von: Levante in 03. Februar 2014, 14:03:23
Irgendwie erscheint mir das Ganze etwas absurd.  :nixweiss:
Hi!
Ein Eindruck, den Du in Zukunft sicher noch öfter haben wirst. Die Schmankerl geben sie nicht gern her.
Grüße!

stratocaster

Es gibt halt Branchen (und das sind nicht wenige !), in denen sich die dort Tätigen
über ihre Publikationen definieren, was letztendlich den Bekanntheitsgrad erhöht
und was hoffentlich auch zu einem hierarchischen Aufstieg und/oder zu einer Gehaltserhöhung führt.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

mc.leahcim

Zitat von: stratocaster in 03. Februar 2014, 14:27:09
Es gibt halt Branchen (und das sind nicht wenige !), in denen sich die dort Tätigen
über ihre Publikationen definieren, was letztendlich den Bekanntheitsgrad erhöht
und was hoffentlich auch zu einem hierarchischen Aufstieg und/oder zu einer Gehaltserhöhung führt. Gruß  :winke:

Ein Schelm wer böses dabei denkt. :dumdidum:

Michael
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

Levante

Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

Lars

 Peer review ist üblich und erhöht den "wissenschaftlichen Wert". Es gibt ja noch das Internet, das die Wissenschaft für Publikationen nicht annähernd ausschöpft. Das wird sich ändern.  L. 

insurgent

#6
Das ist alles ein Absprache mit dem Amt. Ich habe mein hochmittelalterliches Dompropst Typar ja auch selber mit zwei Kollegen publiziert.

Es gibt aber auch Richtlinien was, wann und wie publiziert werden darf. In einigen BL dürfen die Ausgräber 3 Jahre lang selber publizieren, danach erlischt das Recht. Weis nicht, wie das bei euch geregelt ist.

Man muß natürlich die entsprechenden Publikationsweise einhalten und vorgelegt (bei der entsprechenden Redaktion) werden die Beiträge natürlich immer. Auch die Archäologen müssen ihre Arbeiten vorlegen und je höher sie stehen um so mehr muß geändert werden, habe ich so am Rande mal mitbekommen :dumdidum:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Belenos

Moin,

die Hessen wollten uns das Publikationsrecht 2008 schon mal komplett streichen. Als wir von der Redaktion "Das Schatzsucher Magazin" dir Rechtsgrundlage wissen wollen, kam keine Antwort vom Landesamt. Also haben wir beim Ministerium eine Dienstaufsichstbeschwerde eingereicht wegen Untätigkeit.

Daraufhin hat uns das Landesamt mitgeteilt, man werde - nach Rücksprache mit dem Amtsjuristen - diesen Passus mit der NFG des nächsten Jahres wieder entfernen. Warum sie den Amtjuristen nicht vorher fragen bleibt schleierhaft.

Jetzt steht diese mehr als schwammige Formulierung drinn, die besagt, dass man es gerne hätte, wenn SG vor der Drucklegung eine Abschrift reingeben um eventuelle Fehler zu korrigieren. Wie lange das dauern soll, bei der Personaldecke kann sich jeder selbst ausrechnen.

Die Frage ist aber schon 2000 vom OVG Saarbrücken geklärt, denn selbstverständlich kannst Du bei archäologischen Themen jederzeit publizieren was immer Du willst. Willst Du Dir die Verwertungsrechte an einem Fund sichern, dann musst Du das sogar machen, bevor es die Behörde macht. Siehe Urteil zum Verwertungsrecht der Himelsscheibe.

Viele Grüße


Walter