anfænger bittet umhilfe NRW

Begonnen von zwente, 28. Oktober 2012, 20:50:38

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zwente

Schönen guten Abend,

Ich bin ganz neu auf dem gebietsuche zwar schon seid ich 15 Fossilien etc...aber habe noch nie gesondelt

Ich besitze ein Grundstück mit ein wenig Land einer scheune und einer schmiede aus dem 1700..

Darf ich auf meinem Grundstück sondeln ohne einschrænkungen? Habe schon einige sichtfunde hier ins örtliche Museum gebracht...

Zweitens darf ich in NRW auf ein Feld gehen oder in einen Wald der in den nächsten zwei Jahren in ein baggerloch verwandelt wird?

Wenn nicht an wen wende ich mich wie lange dauert so ein verfahren?

Vielen dank für die Hilfe

lord3d

Zitat von: zwente in 28. Oktober 2012, 20:50:38
Darf ich auf meinem Grundstück sondeln ohne einschrænkungen?
Nein.

Zitat von: zwente in 28. Oktober 2012, 20:50:38
Zweitens darf ich in NRW auf ein Feld gehen oder in einen Wald der in den nächsten zwei Jahren in ein baggerloch verwandelt wird?
Nein.

Zitat von: zwente in 28. Oktober 2012, 20:50:38Wenn nicht an wen wende ich mich wie lange dauert so ein verfahren?
In NRW ist das die für deinen Kreis zuständige Denkmalschutzbehörde. Wie lange das dauert, hängt davon ab, ob du der zuständigen Person wie ein weltfremder, unfreundlicher Schatzjäger vorkommst oder mindestens gewisse Grundkenntnisse vorweisen kannst. Um dir diesbezüglich zu helfen, müsste man aber wissen, in welchem Landskreis du wohnst.
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

zwente

Kreis Düren wären das!

Vielen dank schonmal für die hilfe

Esmoker

Im Kreis Düren kannst du dich für alle Fragen direkt an den Landschaftsverband Rheinland wenden, dort sitzt die Landesarchäologie!
Die können dir all deine fragen beantworten  :super:

mc.leahcim

Hallo zwente,
Der Kreis Düren und die weitere Umgebung war Kelten und Römerland. Hier wird viel "wild" gesondelt und einige Bauern haben ihre Felder gut im Auge.
Ich würde Esmokers Rat befolgen und sehen das du dich mal mit dem zuständigen Archäologen in Verbindung setzt. Keine Angst nicht alle Archäologen sind Sondlerfresser.
Vielleicht ist er ja froh jemanden in einem Gebiet zu haben der mit Ihm/Ihr zusammenarbeitet und die Funde meldet. Das Personal beim Landschaftsverband wird immer weniger und ein Ehrenamtlicher Mitarbeiter könnte eine gute Hilfe sein. Ruf an und mach einen Termin. Erkläre was du möchtest und beweise dein Interesse an der Geschichte deiner Umgebung. Wenn es ein OK gibt musst du angeben wo du suchen willst. (Karte 1:25000) und ev. eine Verwaltungsgebühr bezahlen. Natürlich musst du auch die Bauern fragen ob und wann (also wegen bestellten Feldern) du sondeln kannst. Wenn du in der Gegend einen Bauern bei der Arbeit siehst frag ihn wem die Felder gehören. Sie wissen es. Erkläre was du willst und nimm allen Müll mit. Das mögen die Bauern wenn altes Eisen wegkommt und nicht ihre Geräte kaputt macht.

Gutes Gelingen
wünscht

Michael
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

zwente

Danke hab schon Einen termin gemacht!!


quink

Das sind mal genau die Antworten die zu Mißverständnissen führen. Warum wollen hier einige unbedingt das man nur sondeln geht wenn man ne Genehmigung hat, die gar nicht gesetzlich notwenidig ist?

ZitatDarf ich auf meinem Grundstück sondeln ohne einschrænkungen?
Nein.

Doch du darfst, wenn sich auf deinem Grundstück keine bekannten Bodendenkmäler befinden kannste sogar mit nem Trecker umpflügen wenn du magst.

Ob sich bekannte Bodendenkmäler darauf befinden da mußt du Kartenmaterial haben, entweder die bekannten oder bei den Ämtern nachfragen ob du Einblick haben darfst.

Wenn du allerdings etwas findest wo du nicht Besitzer bist und auch keinen Besitzer nachweisen kannst gehört das alles dem Land, NRW hat seit neustem (leider auch) ein Schatzregal.

ZitatZweitens darf ich in NRW auf ein Feld gehen oder in einen Wald der in den nächsten zwei Jahren in ein baggerloch verwandelt wird?
Nein.

Wieder eine Frage die falsch beantwortet wurde. Du darst auf einem Feld und/oder Acker laufen und sondeln wenn du den Eigentümer gefragt hast ob du darfst und sich auch hier wieder kein bekanntes Bodendenkmal befindet. Du brauchst dafür ebenfalls KEINE Genehmigung eines Denkmalamtes und auch kein geld für einen Antrag auszugeben!!!!

Im Wald darfst du nicht sondeln, wenns ein Baggerloch ist dann schon, siehe oben.
- Möge eines fernen Tages Heimdall Mitleid mit uns haben und wieder seine heiligen Hallen für uns öffnen -

Saxaloquuntur

Die regionalen Unterschiede sind mächtig groß, scheint mir.  SaX.

quink

#8
Das hat mit regional noch nicht mal was zu tun. Solange auf dem Acker wo du suchen gehst sich kein bekanntes Bodendenkmal befindet UND du die Erlaubnis des Grundeigentümers hast darfst du sondeln und das im jedem Bundesland. Es gibt kein Gesetz das dieses suchen dann verbietet.

Dummerweise ist es so das in vielen Foren verbreitet wird man muß eine Gehemigung haben (die bis zu 100 Euro kosten kann). Das ist Unsinn, die die das schreiben sollten mal die Gesetze richtig lesen.

Fakt ist für ALLE Bundesländer in der BRD:
- Sobald ein Bodendenkmal bekannt (in Karten verzeichnet) ist ist sondeln verboten,
- sobald man ein Bodendenkmal findet (und wenns nur ne doofe Römermünze ist) ist Grabungsstopp und das Denkmalamt muß verständigt werden.
- In Wäldern ist sondeln verboten.
- Alles was man findet und wo es keinen Nachweis eines Besitzers gibt gehört dem jeweiligen Land (nennt sich Schatzregal), Ausnahme hier ist Bayern die haben kein Schatzregal dort gehören 50% dem Finder und 50% dem Grundeigentümer von dem was gefunden wird.

Das wars, 4 Punkte die zu beachten sind, alles andere mit Gehemigung und Lehrgängen und guten Kontakt zur Behörde ist NICHT notwenig.

Eine Gehemigung kann Sinn machen (wenn man sie denn bekommt für suchen auf BEKANNTEN Bodendenkmälern). Es gibt hier einige die suchen mit Genehmigung auf Bodendenkmälern. Aber jeder kann an 10 Finger abzählen wie selten das vorkommt das so eine Genehmigung erteilt wird.


Es ist übrigens ratsam sich die entsprechenden Gesetzesstellen für sein Bundesland auf ein Blatt auszudrucken und mitzuführen. Es ist schon öfters vorgekommen als überhitzige die Polizei verständigt haben wegen angeblicher Raubgrabung auf nem Acker. Wenn die Rennleitung dann kommt kurz den Auszug aus dem Gesetz zeigen das sondeln eben nicht illegal ist auf dem Acker wenn kein Bodendenkmal bekannt ist und die fahren wieder.

Laß euch bei diesem schönen Hobby nicht in die illegale Ecke drücken (weder von Archäologen, weder von der aufgehetzten Presse mit ihren tollen Artikeln, noch von Forentrolls die meinen man muß immer ne Genehmigung haben)
- Möge eines fernen Tages Heimdall Mitleid mit uns haben und wieder seine heiligen Hallen für uns öffnen -

Saxaloquuntur

#9
Vielen Dank für die ausführliche Aufklärung. Ich habe dann das BW DSchG, §21 dann wohl immer falsch aus gelegt: "...Nachforschen nach Bodendenkmalen:
Wer nach Bodendenkmalen forschen möchte, im Besonderen mit dem Ziel Kulturdenkmale zu entdecken, braucht dazu eine Genehmigung...." SaX

CptAhab

Es ist also erst ein Denkmal, wenn es in Karten verzeichnet ist?  :kopfkratz:
Gibt's den NRW-Denkmal-Viewer schon?
The world is full of crashing bores. - Mozer

quink

Zitat"...Nachforschen nach Bodendenkmalen:
Wer nach Bodendenkmalen forschen möchte, im Besonderen mit dem Ziel Kulturdenkmale zu entdecken, braucht dazu eine Genehmigung...." SaX

Wenn du sondeln gehst mit dem Ziel ein Bodendenkmal zu entdecken, tja dann greift dieser §. Aber wer bitte geht schon sondeln mit so einem Ziel, das trifft wohl eher auf diejenigen zu die gezielt nach Schatzkarte suchen. Die meisten entschrotten eher die Acker..

Aber ein Fund kann ganz schnell zum Bodendenkmal werden. Eine römische Münze ist an den Alpen nichts besonders (und nicht unbedingt als Bodendenkmal zu werten) aber eine römische Münze gefunden in einer Gegend wo nach Stand der Forschung gar keine Römer waren, das kann schnell zum Bodendenkmal werden.
Also laut Gesetz sobald was gefunden wird was auch nur ansatzweise nach Bodendenkmal aussieht, Grabungsstopp und Denkmalamt verständigen.

ZitatEs ist also erst ein Denkmal, wenn es in Karten verzeichnet ist?
Wenn in den Karten ein Denkmal ausgewiesen ist ist Sondleverbot.

ZitatGibt's den NRW-Denkmal-Viewer schon?
Nun könnte man Spekulationen anstellen ob Archies und Ämter dafür sind solche Karten online zu stellen. Aber die Technik wird die Archies schlussendlich einholen, früher oder später wird alles online verfügbar sein.

Aber zurück zu deiner Frage, ich weiß es nicht ob die NRW Karten online verfügbar sind. Vielleicht weiß da ein anderer mehr
- Möge eines fernen Tages Heimdall Mitleid mit uns haben und wieder seine heiligen Hallen für uns öffnen -

CptAhab

Zitat von: quink in 25. Oktober 2013, 18:57:20
1. ...Aber wer bitte geht schon sondeln mit so einem Ziel, ...

2.  ...ich weiß es nicht ob die NRW Karten online verfügbar sind....


1. Mal ehrlich, wer möchte nicht nen fetten Fang machen? Wenn derjenige ebendieses Ziel hat, ebendiese Stelle zu melden, und darum geht´s, ist es erst ein verantwortlicher Sondler/Sucher.
2. Schön wär´s. In Bayern funktioniert es. Meiner Kenntnis nach ist das das einzige Bundesland mit solch einer Veröffentlichung. Irre ich?
The world is full of crashing bores. - Mozer

lord3d

Oh nee, bitte nicht auch noch in diesem Forum Amateur-Rechtsverdreher.

Zitatalles andere mit Gehemigung und Lehrgängen und guten Kontakt zur Behörde ist NICHT notwenig

:irre:

Habemus Nachforschungsgenehmigung.

quink

#14
ZitatOh nee, bitte nicht auch noch in diesem Forum Amateur-Rechtsverdreher.

Oh nee, bitte nicht auch noch ein Forentroll der sagt ohne Genehmigung darf keiner Sondlen  :morgen:

..außerdem vielleicht bin ich ein Profi-Rechtsverdreher der sich mit Elektronik nur zum Ausgleich beschäftigt, tja wer weiß, wer weiß  :frech:
- Möge eines fernen Tages Heimdall Mitleid mit uns haben und wieder seine heiligen Hallen für uns öffnen -

lord3d

Das symptomatische an Vertretern deiner Spezies ist diese ätzende Dogmatik. Niemand, der sich ernsthaft mit juristischen Themen befasst, würde sich eine solche Deutungshoheit anmaßen.
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

Esmoker

Quink du schreibst hier den größten Müll!   
Geh in ein Forum wo du damit der Star bist und lass es hier einfach sein!

quink

#17
ZitatQuink du schreibst hier den größten Müll!  
Geh in ein Forum wo du damit der Star bist und lass es hier einfach sein!

Beleidige und nerv du wenn anders du Troll wie ich grad sehe LWL Mitarbeiter?!  :narr:



ZitatIn Bayern funktioniert es. Meiner Kenntnis nach ist das das einzige Bundesland mit solch einer Veröffentlichung. Irre ich?

Tja die Bayern sind wieder mal vorne und die anderen Bundesländer könnten sich von der bayrischen Politik eine Scheibe, ganz dicke Scheibe abschneiden. Warum klappt es dort mit den Sondlern? Druck und Gesetze und Schatzregale einführen ist ein falscher Weg der zu nichts führt, macht man es so wie die Bayern ohne Schatzregal und Karten online ist eher damit zu rechnen das Sondler einen Fund freiwllig melden zum registrieren, sie können ihn ja behalten und wenn er archäologisch interessant ist wirds dem Finder sogar zu einem fairen Preis abgekauft. Das fürt zu einem guten Verhältnis zwischen Sondlern und Ämtern, tja Bayern ist wieder mal vorne   :dumdidum:
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mc.leahcim

Das grundsätzliche Problem ist doch das man Gesetze auslegen kann.

Hier:Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) Stand 17.10.2013

So im

§ 9 (Fn 3)
Erlaubnispflichtige Maßnahmen

(1) Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer

a) Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will,

b) in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird, oder

c) bewegliche Denkmäler beseitigen oder verändern will.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn

a) Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen

oder

b) ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.


Finde ich eine napoleonischen Knopf oder eine römische Münze muss doch entschieden werden ob es sich um ein bewegliches Denkmal handelt oder nicht. Wird entschieden das es eins ist habe ich ohne Erlaubnis gebuddelt.

§ 13
Ausgrabungen

(1)Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.[/size][/b] Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter der Bedingung erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt.


§ 13 ist dagegen ganz klar. Will ich auf ein bekanntes Bodendenkmal brauche ich eine Erlaubnis.

Dafür muss ich aber wissen ob ich gerade auf einem stehe und was viel wichtiger ist ob man mir vorwirft danach zu suchen.
Das ist Gummi. Wer entscheidet wenn ich glaubwürdig sage ich suche nicht und der Staat sagt wenn du mit einem Metalldetektor rumläufst suchst du.

Das macht es schwer ohne Erlaubnis oder, Stufe 2 NFG, mit einem Detektor auf ein Feld zu gehen.

Wer die Kraft hat sich zu behaupten und in der Hoffnung die eigene Meinung auch plausiebel durchzusetzen zu können kann ohne Erlaubnis und ohne NFG losziehen.

Hier fällt mir dann nur ein : "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand."

Daher ist es der sicherere Weg in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde zu suchen.
Wie auch immer ich das Gesetz auslege gibt es mindestens einen der es anders auslegen kann.

Ich habe fertig.

Michael
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
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McSchuerf

#19
Zunächst mal schließe ich mich dem Michael fast vollumfänglich an, d.h. ich hätte lieber nur 2 andere Passagen fettgedruckt gesehen aber egal ..  :-)

So, ich habe mich bisher ja hier noch nie in juristische Angelegenheiten oder in das Sondelthema eingemischt .. obwohl ich ja nicht erst seit gestern Mitglied dieses Forums bin, sondern bestimmt schon rd. 10 Jahre hier .. sage das nur prophylaktisch, damit man mich nicht auch noch als Forentroll tituliert .. 10-jährige Forentrolle wirds ja wohl kaum geben ..  :-D .. aber wenn ich diesen entstandenen Zoff hier jetzt lese, der ja nicht sein müsste, sträuben sich mir doch ein wenig die Nackenhaare.

Es ist im Grunde ganz einfach:
Es gibt Muss-Vorschriften und daraus ergibt sich bereits das kleine Wörtchen "ist" und es gibt Kann-Vorschriften, aus denen ergibt sich das kleine Wörtchen "kann". "Ist" bedeutet obligatorisches Handeln der Exekutive, d.h. es muss gehandelt werden; während "Kann" "NUR" fakultatives Handeln erfordert! Und Letzteres bedeutet ERMESSEN. Und ERMESSEN wiederum bedeutet, dass die Behörde Handlungsspielräume hat. Die Frage ist nun, wie weit wird das Ermessen zum betreffenden Vorgang jeweils ausgeschöpft. Schöpfe ich es zu weit aus, dann habe ich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel verletzt und das passiert bei Behörden auch hin- und wieder und ist wohl auch nicht immer gerade sooo selten (siehe z.B. Berichterstattung)! Und ich darf das auch sagen, weil ich selbst der Exekutive angehöre und es heuchlerisch wäre, wenn man das nicht auch mal zugibt. Wir alle machen Fehler.  

Zitat(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

Was bedeutet nun "nicht gefährdet"? Diese 2 Worte sind für mich sog. unbestimmte Rechtsbegriffe und bedürfen erst einmal der Auslegung! Das ist aber nur ein Beispiel!

Zitat(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter der Bedingung erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt.

Die "Obere Denkmalbehörde", genauso wie auch die "Untere Denkmalbehörde" kannte ich übrigens bisher immer nur unter der Bez. "Obere bzw. Untere Denkmalschutzbehörde. Das aber nur am Rande. Ich bin ja kein Erbsenzähler.  :-D

Da Ihr ja hier die Fachleute für Bodendenkmäler, Denkmalschutz, Archäologie und Sondeln seit, liegt es nun an Euch mit diesen doch im Grunde simplen juristischen Wahrheiten den Sachverhalt bis zum Ende "durch"-subsumieren zu können!  :smoke:


Nachtrag:
Auch für mich ist natürlich völlig klar, dass wir 16 Bundesländer mit max. 16 x verschiedenem Landesrecht .. plus Kommunalrecht nicht zu vergessen .. plus jeweilige Auslegungen haben! Neben den europäischen Rechtsnormen kommen dann natürlich noch zahlreiche nationale Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie vorl. Verwaltungsvorschriften hinzu. Dann wirds erst wirklich kompliziert. Und manchmal widersprechen sich Rechtsnormen auch mit Sicherheit untereinander (habe aber momentan keinen Beweis dafür) - besonders wenn sie noch aus Bismarcks Zeiten stammen und nicht mehr zeitgemäß sind wie insbesondere bestimmte "Reichsfinanz- oder Versorgungsgesetze".  :dumdidum: Das macht nun mal unsere Bürokratie aus ..  aber viel schlimmer finde ich auch unsere jetzige und besonders noch künftige "Eurokratie"!  :dumdidum:
Und es gilt meines Wissens immer noch der Satz "Bundesrecht bricht Landesrecht". Aber da ich nur für den "Bund" zuständig bin, halte ich mich jetzt auch wieder hier aus "Eurem" Landes- und Kommunalrecht heraus.  :friede:

Gruß Peter - Exekutiv-"Gewalt" allerdings mit damaliger "juristischer Grundausbildung"!  :smoke:  :winke: