das optimale grabungswerkzeug für kleinteile und münzen

Begonnen von scully89, 27. Juni 2014, 18:31:18

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scully89

Würde mal gerne wissen was ihr empfelen würdet oder selbst verwendet für kleinteile und münzen

Levante

Huhu,

leider nicht aufgeführt, die gute alte nicht mehr zu bekommende Jätehand von Wolf

Auch wunderbar geeignet um schnell ein kleines Planum anzulegen.
Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

scully89

Hey, 
So ein gerät kannte ich bis eben garnicht aber es sieht sehr praktisch aus gibt es diese jätehand mittlerweile wieder?

Levante

Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

scully89

So habe lange herumgestöbert und habe so eine jätehand unter dem namen "jätfinger" gefunden. Zwar nicht von dem hersteller aber immerhin. Für die die es interessiert er heißt jätfinger von sneeboer
Oder auch handjäter von sneeboer

tomdulie

Hallo Levante,

Du hast recht, die Jätehand von Wolf ist der Klassiker.
Hüte meine eigene, jetzt über dreißig Jahre alte Jätehand wie einen Schatz.
Hat schon die Grabung in Coppengrave bei H.G. Stephan mitgemacht.
Damals hatten alle die Wolfsche Jätehand am Wickel.

LG, tomdulie
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

LITHOS

Moin!
Je kleiner das Werkzeug, desto größer das Risiko der Beschädigung des Objektes. Ich hebe lieber etwas mehr mit einem Mal aus. Auf einem Acker macht das eh kaum mehr Aufwand.
Grüße!

Signalturm

Die frage ist halt ob ich etwas ausheben will und an der Oberfläche freilegen oder ob ich etwas im Planum belassen will und dort mit allen zusammenhängen an der originalen Stelle freilegen?
Finderglück ist Finderlohn genug.

LITHOS

Richtig. Aber in gestörten Oberböden halte ich es so.
Grüße

Edwin

#9
Seit geschätzten 2 Jahren verwende ich nahezu ausschließlich ein etwas größeres japanisches Gartenmesser mit über die Länge "schaufelartig" gewölbter ca. 20cm langer und knapp 5cm breiter Klinge und Holzgriff. Das Teil hat sogar schon fieses Hebeln ausgehalten, dank moderater Sägezahnung schneidet es auch gut kleine Wurzeln durch. Und hat sogar eine Kunstlederscheide.

Genaue Fundeingrenzung mit Kreuzschwenk, Pinpointer draufhalten (manches liegt ja sehr oberflächennah), das Messer etwas neben dem wahrscheinlichen Ort einstechen und so drehen, dass ein kleiner umgedrehter Kegel Erde ausgeschnitten wird. Meist reicht mit Pinpointer-Hilfe dann wenig gezieltes, seitliches Graben und das Kleinteil ist geborgen. Den ausgeschnittenen Erdplacken stecke ich natürlich wieder ins Loch, so dass von meiner "Grabung" fast nichts mehr zu sehen ist. Will ja kein Schlachtfeld hinterlassen...

Einen kurzen Minispaten (Black Ada Invader) habe ich zwar manchmal dabei, den brauche ich aber nur bei geschätzt jedem 3. Suchgang, wenn dann mal ein Objekt mit interessanter Tonsignatur tiefer als 20-30cm im Boden liegt.

Für besondere Fälle gut, aber leider groß und (selbst mit Tarnband umwickelt) sehr auffällig ist ein Eispickel, meiner ist etwa 50 cm lang und hat ein kleines schaufelartiges Blatt auf seiner der Spitze abgewandten Seite. Das Ding ist speziell auf fest komprimierten, steinigen alten Wegen sehr nützlich, weil man in kleinsten Spalten schon mit der Spitze herumhebeln kann, um Steine zu lockern. Wenn so etwas absehbar nötig ist, nehme ich den Eispickel gerne mal mit.

Mein Gartenmesser ist aber mein absoluter Favorit!

tomdulie

Hallo Edwin,

würde gerne mal wissen, wo es das japanische Gartenmesser zu kaufen
gibt, was es kostet und wie das Teil aussieht, trotz Deiner pefekten Beschreibung.
Ein Foto wäre toll!

Grüße, tomdulie :winke:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Daniel

Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.


historia-invenire

Hallo zusammen.
Hab selber auch ein HoriHori.
:friede: ABER VORSICHT !!  :friede:  :cop: Steng genommen fällt so ein Messer aber unter das Waffengesetz, da es als feststehendes Messer eine Klingenlänge von über 12cm aufweist.
Der Besitz ist erlaubt, das führen (außerhalb des eigenen, befriedeten Herrschaftsbereich) ist verboten.
Möchte natürlich keine Panik verbreiten aber ich schaue immer das sich das Ding so lange wie möglich ganz unten im Rucksack aufbewahre bis es zum Einsatz kommt  :dumdidum:


Gruß Frank
... und wer da sucht, der findet.....           (Matthäus 7; 8)

Andy

Ein findiger Bastler braucht doch kein so ein Japanzeugs :narr:
Wenn ich ein großes Messer auf dem Flohmarkt hole und das stumpf mach und ihm die Spitze stutze, ist das dann noch ein Messer?
Wenn der Boden recht hart und/oder steinig ist, stint so ein Messerchen eh ab.

Daniel

Schweizer Armeespaten für 10 Euro.
Hat mir bisher immer geholfen. :super:
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

LITHOS

Mir käme es wirklich nicht in den Sinn mit so einem Messer nach Funden zu stochern. Auf zu schonenden Rasenflächen scheint es aber wohl gebräuchlich zu sein.

じゃあね

Edwin

#17
"würde gerne mal wissen, wo es das japanische Gartenmesser zu kaufen
gibt, was es kostet und wie das Teil aussieht, trotz Deiner pefekten Beschreibung.
Ein Foto wäre toll!"

Es ist genau das HoriHori zu dem der Amazon-Link hier im Thread führt!
Bin wirklich sehr zufrieden damit.

Feststehende Messer dürfen nach meiner Kenntnis mitgeführt werden, wenn dies zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit wie Angeln, Camping, Gartenarbeit geschieht. Ein Fahrtenmesser beim Einkaufsbummel wäre also nicht erlaubt, jedoch beim Wandern, Angeln oder Camping. Ob Sondeln da wohl drunter fällt? Vielleicht muss der erste juristische Präzedenzfall abgewartet werden...

Allerdings kann es beim Führen bezüglich der Klingenlänge waffenrechtliche Einschränkungen geben - wie oben schon von einem Kollegen geschrieben. Habe aber den Passus im Waffengesetz auf die Schnelle nicht gefunden.

Wie wohl ein Klappspaten mit geschärfter Randkante waffenrechtlich zu bewerten ist... Streitaxt?

Aktualisierung nach kleiner Recherche:
Hier ist ein Link zur waffenrechtlichen Einschätzung (BKA). Ich entnehme dem Text, dass auch Messer über 12cm bei "berechtigtem Interesse" außerhalb des eigenen Grundstücks mitgeführt werden dürfen. "Berechtigtes Interesse" bedeutet auch z. B. Brauchtumspflege, Sport, etc.. Die Aufzählung der Ausnahmen sei nicht abschließend, etc....
http://www.bka.de/nn_196106/DE/ThemenABisZ/HaeufigGestellteFragenFAQ/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html




Andy

Weiter oben ist das doch verlinkt :-)
"DAS" Grabungswerkzeug gibt es einfach nicht

fischer

Mein aktuelles Grabungswerkzeug-die Schaufel hab ich beim Sondeln ohne Griff gefunden.
Rechtechrohr geschweist-Schraube durch-das Schaufelblatt mit der Flex verkleinert=Pferdig :smoke: