AIG Archäologische Interessengemeinschaft NRW

Begonnen von Benne987, 12. April 2013, 09:48:55

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Benne987


master-jeffrey

Hallo Benne,

schön wäre natürlich ein Hinweis, dass diejenigen, die sich dort engagieren, bzw. dies leiten im Besitz einer gültigen Grabungsgenehmigung nach § 13 Landesdenkmalschutzgesetz NRW sind und sich darüber freuen, die in der Gruppe vorgestellten Funde auch denjenigen Stellen zuzuführen, die über pure Mutmaßungen hinaus, wissenschaftlich fundierte Aussagen darüber treffen können und den Gehalt der Artefakte somit in den entsprechenden geschichtlich relevanten Kontext der Gesamtsituation übernehmen können. (Die Funde bleiben ja nur 6 Monate beim LVR und werden dann dem Finder wieder zurückgegeben.) 

Ein wesentliches Merkmal für die Professionalität einer wie auch immer gearteten Vereinigung (ich lasse einmal Speisenkarten chinesischer Restaurants außen vor) ist zumindest für mich; die Abwesenheit von Rechtschreibfehlern. Stichwort: Mietglieder, etc.

mfg

Master-Jeffrey

Benne987

Diese Gemeinschaft sollte nur für den Austausch von
Erfahrungen ect. gedacht sein. Ein Treffen mit mehreren Leuten an einem
geeigneten Ort zu organisieren ist auch nicht mal eben so gemacht.
Nur lies man ja auch öfters das Leute sich gerne mal zum Austausch
treffen würden und ich wollte damit nur eine Plattform bieten um es
alles etwas zu vereinfachen!
Wer sich danach auf diesem Wege Privat verabredet zum Sondeln liegt
dann auch nicht mehr in meinem Ermessen.
Aus dem Grund hatte ich auch extra zum Austausch ect. und nicht zum Sondeln rein geschrieben.
Aber danke für deinen Meinung zu dem Thema  :zwinker:

PS: Rechtschreibung war zwar noch nie meine größte Stärke, aber
nachdem ich es mir noch mal mit Verstand angeschaut habe
muss ich mich echt schämen :besorgt: