Verstößt das zeigen von Funden gegen geltendes Recht?

Begonnen von Levante, 02. Juni 2014, 16:56:25

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Levante

dappeler
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         Re:Ich hab da mal eine Idee zu->> Live Bilder der Freilegung einer Blockbergung
« Antworten #17 am: 31. Mai 2014, 20:46:36 pm »   
________________________________________
Bei allem Verständnis:

Solange in dieser Angelegenheit nicht eine völlige Übereinstimmung mit der derzeitig geltenden Gesetzeslage herrscht,
wird in diesem Bereich mit mir als Mod. ein solches Thema nicht eröffnet.

Hinweis: Denkmalschutzgesetz Hessen, NFG Hessen; hier insbesondere C 7 " Jegliche Veröffentlichungen der Ergebnisse seiner Nachforschungen
sind mit dem Land abzustimmen"

 



Ist das der wahre Grund, warum diverse Moderatoren hier im Forum keine oder nur seltenst Funde präsentieren?

Verstoßen wir eventuell alle gegen geltendes Recht indem wir hier Funde zeigen und um Ansprache oder Bestimmung bitten.

Wenn ja hätte es uns mal jemand sagen sollen, dann macht ein Forum ja gar keinen Sinn?

Sehr schade, dass nach einer solchen Aussage der Thread geschlossen wurde, aber eine weitere Diskussion nicht erwünscht scheint.

Und wo fängt eine Veröffentlichung oder Publikation bitte an?

Gerade von dir hätte ich es nicht erwartet Dappler, stoisch einen Gesetzestext zu zitieren, ohne über dessen Bedeutung oder Anwendbarkeit zu eruieren.
   
   


Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

thovalo

#1

Deine Frage finde ich wichtig!

Nach der Einrichtung und Aktivierung des Schatzregals in NRW durch seine Veröffentlichung ist die Situation auch hier sicher neu und fragwürdig!

Da Funde, die nicht dem Besitz eines lebenden Menschen zugeordnet werden können, stets Bodendenkmäler und daher durch das Schatzregal per se Eigentum des Landes und zu melden sind, liegen wohl zunächst auch alle Rechte an solchen Stücken beim Land bzw. den Fachämtern. Dann würde das Zeigen von Neufunden zumindest in einer rechtlichen Grauzone statt finden. Insbesondere wohl dann, wenn das zuständige Amt die Stücke nicht zuerst erhalten hat oder nicht darüber informiert ist. Wenn Jemand das streng auslegen möchte. Viel Spielraum scheint
es da nicht zu geben. Das Sondengehen kann jetzt in NRW ohnehin auch nur noch mit entsprechender Genehmigung ausgeführt werden. Alles andere ist strafbar. Daher zeigt Keiner ohne eine solche Genehmigung mehr Funde weil er ohnehin nicht Suchen darf.

lG Thomas   :winke:
Darin besteht der Fortschritt der Welt, daß jede ältere Generation von der Jugend behauptet, sie tauge nichts mehr.

Furchenhäschen

#2
Hallo,
und auch diesen Pkt. gilt es uneingeschränkt zu beachten, in Bayern jedenfalls.
Dies hatte im übrigen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ebenfalls in vielen anderen Bundesländern Gültigkeit!!!

http://de.wikipedia.org/wiki/Hadrianische_Teilung

Dies betrifft nach wie vor Altfunde aus dieser Zeitspanne!
Deswegen wäre auch eine Veräusserung von Lesefunden als Hehlerei zu bezeichnen aber das macht ja hier ohnehin niemand, nehme ich jedenfalls an.
Über dieses Thema könnte man also endlos schreiben........
Gruß
Peter :winke:

Andy

Hallo,

bei dem einen oder anderen Mod dürfte das sicher am Bundesland liegen.
Das Forum macht in dem Sinn sicher Sinn, um die "Szene" zu überwachen, das vermute ich einfach,
ebenso, dass die große Menge der Archäologen, Denkmalschützern, etc. generell negativ gegen Sondler eingestellt ist,
auch gegen die, die sich bestens auskennen und wirklich für das Thema interessieren.
einige Jahre war ich nicht im forum unterwegs, wenn ich mir das anschaue, scheint sich die Lage in den letzten Jahren eher verschärft zu haben.
Auf der DIGS Seite tut sich auch nicht wirklich was.

MfG


Furchenhäschen

Zitat von: thovalo in 02. Juni 2014, 17:23:46
Deine Frage finde ich wichtig!

Nach der Einrichtung und Aktivierung des Schatzregals in NRW durch seine Veröffentlichung ist die Situation auch hier sicher neu und fragwürdig!

Da Funde, die nicht dem Besitz eines lebenden Menschen zugeordnet werden können, stets Bodendenkmäler und daher durch das Schatzregal per se Eigentum des Landes und zu melden sind, liegen wohl zunächst auch alle Rechte an solchen Stücken beim Land bzw. den Fachämtern. Dann würde das Zeigen von Neufunden zumindest in einer rechtlichen Grauzone statt finden. Insbesondere wohl dann, wenn das zuständige Amt die Stücke nicht zuerst erhalten hat oder nicht darüber informiert ist. Wenn Jemand das streng auslegen möchte. Viel Spielraum scheint
es da nicht zu geben. Das Sondengehen kann jetzt in NRW ohnehin auch nur noch mit entsprechender Genehmigung ausgeführt werden. Alles andere ist strafbar. Daher zeigt Keiner ohne eine solche Genehmigung mehr Funde weil er ohnehin nicht Suchen darf.

lG Thomas   :winke:

Hallo Thomas,
und wenn ich das Gesetz richtig interpretiere betrifft das in NRW nicht nur die Sondengänger, oder sollte ich mich da täuschen????

Grüße
Peter

thovalo



Da hast Du vollkommen recht, das betrifft Alle und Alles.
Selbst Fossilien, die ja kein verlorener Besitz sind!

lG Thomas  :winke:
Darin besteht der Fortschritt der Welt, daß jede ältere Generation von der Jugend behauptet, sie tauge nichts mehr.

jason

Zitat von: thovalo in 02. Juni 2014, 17:23:46
Da Funde, die nicht dem Besitz eines lebenden Menschen zugeordnet werden können, stets Bodendenkmäler und daher durch das Schatzregal per se Eigentum des Landes und zu melden sind, liegen wohl zunächst auch alle Rechte an solchen Stücken beim Land bzw. den Fachämtern.

Alle Rechte? Das Recht an der Verwertung nach dem Urheberrechtsgesetz entsprechend dem BGH Urteil 2009 jedenfalls nicht.

Siehe auch "Montezumas Rache an der Himmelsscheibe von Nebra"

http://www.presseanzeiger.de/pm/BGH-ruettelt-Urteil-zur-Vivaldi-Oper-Motezuma-auch-an-der-296406

Levante

#7
 :kopfkratz:

Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

Andy

Also ich täte mich in diesem Falle einfach mal mit den Archäologen über die Gesetzeslage unterhalten,
wer weiß, vielleicht wird das hier viel zu heiß gekocht.

MfG

insurgent

Bei uns in SH steht in der Genehmigung auch drin "Veröffentlichung (also auch Bilder im WWW) von besonderen archäologischen Funden sind mit dem Amt abzustimmen" aber auch "Veröffentlichungen sind mit den Findern abzustimmen"

"Normale" Fäkalienfeldfunde fallen also nicht darunter.
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Levante

Zitat von: insurgent in 03. Juni 2014, 21:57:20
Bei uns in SH steht in der Genehmigung auch drin "Veröffentlichung (also auch Bilder im WWW) von besonderen archäologischen Funden sind mit dem Amt abzustimmen" aber auch "Veröffentlichungen sind mit den Findern abzustimmen"

"Normale" Fäkalienfeldfunde fallen also nicht darunter.


Guten Abend,

Ich werde ihn morgen zu seiner Sprechzeit einfach noch mal anrufen, mal sehen was er sagt. Was besondere Funde sind bleibt weiter schwammig und fraglich.

Abgeben werde ich die Funde in jedem Fall.   

Wir sind und bleiben Keramiker.
Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

CF

Hallo zusammen,

das ,,Zeigen von Funden" muss man differenziert betrachten. Normalerweise kann der Finder kann seine Funde publizieren, wie er will. Steht er jedoch in einem Sonderstatusverhältnis, das trifft für Ehrenamtler zu, kann das anders geregelt sein. Das Publikationsrecht geht bei Funden, die von den Schatzregalien erfasst sind, mit dem Eigentum an das Land / die Denkmalbehörde über.

Für archäologische Lese- und Detektorfunde gibt es in NRW keine Beschränkung, allenfalls "Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung" können betroffen sein; solche Funde kommen aber nur alle paar Jahre mal vor.

Zitat von: thovalo in 02. Juni 2014, 17:23:46
... Da Funde ... stets Bodendenkmäler und daher durch das Schatzregal per se Eigentum des Landes und zu melden sind, liegen wohl zunächst auch alle Rechte an solchen Stücken beim Land bzw. den Fachämtern. Dann würde das Zeigen von Neufunden zumindest in einer rechtlichen Grauzone statt finden.

Das ist falsch. Archäologische Lese- und Detektorfunde werden nicht als bewegliche Bodendenkmäler angesprochen, sondern als ,,Funde" i.S.v. § 17 DSchG. Sie verbleiben im Eigentum des Finders und des Grundstückseigentümers, das Schatzregal greift nur bei besonderer wissenschaftlicher Bedeutung.

Das kann man in der ,,Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen" nachlesen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=14381&ver=8&val=14381&sg=0&menu=1&vd_back=N

Für ,,normale Funde" sind die Denkmalbehörden gar nicht zuständig, daher ist die Publikation solcher "Funde" auch nicht verboten.
"Toleranz ist die Fähigkeit, jeden in seiner Umgebung zu dulden."

Furchenhäschen

Zitat von: CF in 13. Juni 2014, 12:14:51
Hallo zusammen,

Das kann man in der ,,Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen" nachlesen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=14381&ver=8&val=14381&sg=0&menu=1&vd_back=N

Für ,,normale Funde" sind die Denkmalbehörden gar nicht zuständig, daher ist die Publikation solcher "Funde" auch nicht verboten.

Hallo zusammen,
ich wäre da prinzipiell recht vorsichtig, denn bei eigeninterpretationen von Gesetzestexten durch nicht juristisch ausgebildete Personen kann der Schuss versehentlich sehr schnell nach hinten los gehen!!

Ausserdem muss sich ja erst einmal eine amtl. Person finden, die den Unterschied feststellt, was wissenschaftl. gesehen wichtig oder unwichtig ist, bzw. was ist ein normaler Fund!!
Allzuschnell kann einem alleine schon an dieser Stelle ein gravierender (Entscheidungs.-) Fehler unterlaufen.

Auch hier gilt:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Eigentlich ist ja ein jeder gemachte archäologische Fund oder Befund ein wichtig Fund!!

Ich denke mit diesem Thema werden sich diverse Gerichte in nächster Zeit etwas mehr beschäftigen müssen.

Grüße
Peter

mc.leahcim

#13
Da muß ich Furchenhäschen Recht geben, mit dem was er schreibt.

Erschwerend kommt ja nun hinzu das diese V V (Verwaltungsvorschrift) in NRW gilt.

Gilt das dann auch in anderen Bundesländern, wohl eher nicht.

Zitat von: CF in 13. Juni 2014, 12:14:51

Das kann man in der ,,Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen" nachlesen:

In §17.2 steht
Die gemeldeten Zufalls- oder Lesefunde werden soweit nötig und sinnvoll, wissenschaftlich erfasst, ausgewertet und bearbeitet. Unter die Regelung des § 17 entfällt nur ein geringer Teil dieser Funde, eben der Teil mit besonderer Bedeutung gem. §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 DSchG und insbesondere der Teil mit nachvollziehbarem Fundkontext.

DschG
§ 2
Begriffsbestimmungen

(1) Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Die Vorschriften des Landschaftsgesetzes bleiben unberührt.

(3) Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, und zwar auch dann, wenn nicht jede dazugehörige einzelne bauliche Anlage die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sein sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend ist. Hierzu gehören auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.

(4) Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler.

Wie oben auch schon von CF geschrieben sind das Auszüge aus dem DschG NRW und der V V NRW

Das ist ja nun wirklich super schwammig. Auch da gebe ich Furchenhäschen recht.
Hiermit werden sich Gerichte in nächster Zeit beschäftigen müssen.

Gruß

Michael
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

mc.leahcim

So nach dem kurzen Exkurs in das DschG  und der V V dazu bitte  :back2:

Darf man zeigen? Gibt es Verträge in denen man unterschreibt das Veröffentlichungen nur in Absprache mit dem Amt getätigt werden dürfen, bzw. das die Erstveröffentlichung nur durch das Amt vorgesehen ist?

Was ist eine Veröffentlichung?

Am Stammtisch mit Freunden?
In der Kirchenzeitung?
Im Bauernblättchen?
Im Blättchen vom Heimatverein?
Im Internet auf einer eigenen (privaten) Hompage?
Im Internet in einem Forum?
In einer Zeitschrift: Zufallsbeispiel z.B. ANTIKE KUNST Vereinigung der Freunde Antiker Kunst
In der Bildzeitung?
In den 20:00Uhr Nachrichten im Fernsehen?

Gruß

Michael
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insurgent

Zitat von: mc.leahcim in 13. Juni 2014, 16:02:07
So nach dem kurzen Exkurs in das DschG  und der V V dazu bitte  :back2:

Darf man zeigen? Gibt es Verträge in denen man unterschreibt das Veröffentlichungen nur in Absprache mit dem Amt getätigt werden dürfen, bzw. das die Erstveröffentlichung nur durch das Amt vorgesehen ist?

Was ist eine Veröffentlichung?

Am Stammtisch mit Freunden?
In der Kirchenzeitung?
Im Bauernblättchen?
Im Blättchen vom Heimatverein?
Im Internet auf einer eigenen (privaten) Hompage?
Im Internet in einem Forum?
In einer Zeitschrift: Zufallsbeispiel z.B. ANTIKE KUNST Vereinigung der Freunde Antiker Kunst
In der Bildzeitung?
In den 20:00Uhr Nachrichten im Fernsehen?

Gruß

Michael

Privat zeigen nein, sonst ja  :winke:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Caddy

Zitat von: insurgent in 13. Juni 2014, 16:34:28
Privat zeigen nein, sonst ja  :winke:

Was ? Das verstehe ich jetzt nicht.

Nachtrag: Habe die Überschrift noch mal gelesen, jetzt doch verstanden.

mc.leahcim

#17
@Caddy
Gemeint ist das privat zeigen keine Veröffentlichung ist, aber alles andere was mir da so eingefallen ist. :-D

@Insurgent
Da würde mich aber schon deine Meinung zum Stammtisch (ev. Sondlerstammtisch) interessieren. Bei uns sind das durchschnittlich 25 Leute aus min. 3 Bundesländern. Selten ist auch mal ein Engländer dabei und manchmal auch einer aus dem archäologischen Bereich, aber das ist dann seltener. Alle (bis auf den "Archäologen" :zwinker:) bringen ihre Funde mit und die mache die Runde und jeder gibt seinen Senf dazu. Die Besucher sind gemischt. Anfänger, oldies but goldies, Ehrenamtliche, und Lustsondler und ein Detektorhändler.
Alle versuchen wir "ein zu Norden". Bei einigen hat es gefruchtet und es gibt eine gute Zusammenarbeit mit dem Amt, andere wohnen im verkehrten Bundesland und einige trauen sich noch nicht.
Einige erkennen erst durch den >>"Senf" der anderen was sie gefunden haben und es beginnt ein Denken das manchmal in ein Umdenken mündet.

Gruß

Michael

P.S. Mir ist eben noch was eingefallen. 2 haben wir aus der Runde verloren. Einer aus Reinland Pfalz, der als Ehrenamtlicher nicht mehr zu uns durfte. Laut eigener Aussage auch nicht mehr in einem Forum Mitglied sein durfte. Einer aus NRW der nachdem er Ehrenamtlicher war auch nicht mehr kam. Hier ist nicht ganz klar ob freiwillig oder "gebeten"
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

Caddy

Zitat von: mc.leahcim in 13. Juni 2014, 16:57:36
@Caddy
Gemeint ist das privat zeigen keine Veröffentlichung ist, aber alles andere was mir da so eingefallen ist. :-D

.....
Gruß

Michael

Ja, da hatte ich erst einen kleinen Verstehensfehler. Da mir der Insurgent nicht unbekannt ist, war ich über seinen Beitrag erstmal erstaunt.
Nach dem Lesen der Überschrift ist aber auch mir ein Licht aufgegangen. 

:sorry:


insurgent

Zitat von: mc.leahcim in 13. Juni 2014, 16:57:36
@Caddy
Gemeint ist das privat zeigen keine Veröffentlichung ist, aber alles andere was mir da so eingefallen ist. :-D

@Insurgent
Da würde mich aber schon deine Meinung zum Stammtisch (ev. Sondlerstammtisch) interessieren. Bei uns sind das durchschnittlich 25 Leute aus min. 3 Bundesländern. Selten ist auch mal ein Engländer dabei und manchmal auch einer aus dem archäologischen Bereich, aber das ist dann seltener. Alle (bis auf den "Archäologen" :zwinker:) bringen ihre Funde mit und die mache die Runde und jeder gibt seinen Senf dazu. Die Besucher sind gemischt. Anfänger, oldies but goldies, Ehrenamtliche, und Lustsondler und ein Detektorhändler.
Alle versuchen wir "ein zu Norden". Bei einigen hat es gefruchtet und es gibt eine gute Zusammenarbeit mit dem Amt, andere wohnen im verkehrten Bundesland und einige trauen sich noch nicht.
Einige erkennen erst durch den >>"Senf" der anderen was sie gefunden haben und es beginnt ein Denken das manchmal in ein Umdenken mündet.

Gruß

Michael

P.S. Mir ist eben noch was eingefallen. 2 haben wir aus der Runde verloren. Einer aus Reinland Pfalz, der als Ehrenamtlicher nicht mehr zu uns durfte. Laut eigener Aussage auch nicht mehr in einem Forum Mitglied sein durfte. Einer aus NRW der nachdem er Ehrenamtlicher war auch nicht mehr kam. Hier ist nicht ganz klar ob freiwillig oder "gebeten"

Hallo Michael,

eine Veröffentlichung ist ein reproduzierendes Ergebnis, also ein Bild im WWW oder ein gedrucktes.

Das zeigen in einem privaten Kreis erfüllt also nicht die Reproduzierbarkeit. Natürlich ist man vom Amt zur Verschwiegenheit was genaue Fundortangabe und Umstände betrifft angehalten

:winke:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

mc.leahcim

Entschuldige insurgent wenn ich dich hier ein wenig "benutzt" habe
Ich habe das bewusst so bildlich und übertrieben geschrieben um die genaue Grenze zu finden. Ab wann wird etwas öffentlich und wie und durch wen wird es als öffentlich gesehen. Genau das was du jetzt und schon einmal weiter oben geschrieben hast wollte ich genau so lesen. 

Zitat von: insurgent in 13. Juni 2014, 19:47:04

eine Veröffentlichung ist ein reproduzierendes Ergebnis, also ein Bild im WWW oder ein gedrucktes.

In dem Sinn wie du es ganz klar geschrieben hast, ist eine Veröffentlichung mehr als das zeigen von Bildern mit der Beschreibung was auf den Bildern zu sehen ist.
Ich sehe aber einen Unterschied zwischen einer Veröffentlichung und der Publikation eines Fundes.

ZitatNatürlich ist man vom Amt zur Verschwiegenheit was genaue Fundortangabe und Umstände betrifft angehalten.

In dem Thread von Levante, den ich mir eben noch einmal durchgelesen habe ist die Fundortangabe "Ein Gräberfeld" und die Umstände "Eine Blockbergung ......nach dem bearbeiten des Feldes durch den Bauern" So jedenfalls sinngemäß.

Das ist mir zu wenig um den "Tatbestand" einer Veröffentlichung zu erfüllen. Das was er getan hat ist das Zeigen des Fundes und eine Diskussion in der "Öffentlichkeit" über die Funde und die Befunde die sich aus der Bergung der Funde aus diesem Block ergeben haben.

Natürlich hat das Amt ein Recht auf den Fund. Natürlich hat das Amt auch ein Recht auf die Bilder (Copyright) Das haben sie eigentlich schon an den Bildern die Levante hier gezeigt hatte.

Das kann es rechtlich beanspruchen aber doch in der Wirklichkeit nicht in letzter Konsequenz durchsetzen. Denn wenn das Amt diesen Fund im WWW veröffentlicht kann jeder, mit mehr oder weniger technischem Aufwand, sich die Bilder auch downloaden.
Die müssen ja nicht mal im WWW sein sondern können auch in einem Buch oder Artikel sein. Auch hier kann man kopieren, ausschneiden, bearbeiten und nutzen, wenn man es darauf anlegt.

Sollte jemand diese gezeigten Bilder nutzen kann man rechtlich gegen ihn vorgehen. Egal ob aus dem Forum oder aus einer offiziellen Veröffentlichung, die dann zu einer Publikation wird.

Der Titel diese Thread ist -->Verstößt das zeigen von Funden gegen geltendes Recht?<--

Ich finde es gelinde etwas überreagiert und den aufgebauten Druck seitens des Amtes ungerechtfertigt, wenn die Bilder von Funden die nur der Diskussion dienen und

ZitatNatürlich ist man vom Amt zur Verschwiegenheit was genaue Fundortangabe und Umstände betrifft angehalten.

bei denen man sich an die "Verschwiegenheit was genaue Fundangaben und Umstände betrifft" gehalten hat nicht gezeigt werden sollen/dürfen.

Wenn in diesem Sinn eine Veröffentlichung von Fotos eines Fundes allein zum Zweck der Diskussion, in einem der geschichtlichen Aufklärung gewidmetem Forum, nicht legal sein darf sollte man sich um diese Frage wahrlich Gedanken machen.

Zitat von: Levante in 02. Juni 2014, 16:56:25
Verstoßen wir eventuell alle gegen geltendes Recht indem wir hier Funde zeigen und um Ansprache oder Bestimmung bitten. Wenn ja hätte es uns mal jemand sagen sollen, dann macht ein Forum ja gar keinen Sinn?

Gruß

Michael :kopfkratz:
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

Furchenhäschen

Hallo,
nehmen wir doch ein weiteres Beispiel aus dem Forum und wenn ich richtig liege aus dem erweiterten Umfeld des Aktionskreises des Insurgenten bzw. vom  Steineboard-MOD Marienbad.

http://www.sucherforum.de/index.php/topic,63022.0.html

In diesem Fall wurden offenbar ebenfalls Funde bzw. das insituliegen von Artefakten eines "wichtigen Schlagplatzes" an das Amt gemeldet, gleichfalls erfolgte dann eine wohl mehr oder weniger genehmigte Nachschürfung (wenn ich das recht verstanden habe)und Zubettung der Oberschicht zum "Fundschutz".
Hier wurden doch ebenso Fotos gezeigt,
worin liegt den in diesem Fall der Unterschied, der ist für mich nicht klar erkennbar?

Grüße
Peter :winke:

mc.leahcim

Ich wollte um Gottes Willen jetzt nicht den insurgent in irgend einer Form in eine Art von Beweisnot bringen. Ich muss es erst einmal akzeptieren wenn Ämter sagen: "Keine Bilder"
Er war mir quasi der "Steigbügelhalter" für meine Ausführungen um das Thema noch einmal in den Fokus zu rücken.
Ich hoffe das sich weitere User an der Diskussion beteiligen. Wir werden hier die Ämter nicht umstimmen können aber ev. Stichpunkte finden, die bei der Diskussion mit den Ämtern, für das zeigen von Bildern in einem Forum wie dem unsrigen helfen.

Natürlich unter Berücksichtigung des Verschweigens des Fundortes und der detaillieren Umstände.

Es ist muss doch wohl ein Unterschied sein ob ein Fund in YouTube gezeigt wird oder hier.

Gruß

Michael
Gum biodh ràth le do thurus. = Möge deine Suche erfolgreich sein (Keltisch/Gälisch)
Die soziale Kälte hilft nicht die globale Erwärmung aufzuhalten!!

insurgent

Bei dem Zeigen von Bildern muss man auch noch die Unterschiedlichen Funktionen der Bilder zeigenden Personen berücksichtigen.

Z.B. Bodendenkmalpfleger, NFG-Inhaber oder Lesefundsucher.

Als Bodendenkmalpfleger unterliegt man besonderen Bestimmungen. Als NFG Besitzer hat man einen Vertrag mit dem Amt und die Lesefundsucher haben nur (meist) einen losen Kontakt mit den Ämtern.

Und das alles noch mal in 16 unterschiedlichen BL. :irre:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Furchenhäschen

Zitat von: insurgent in 14. Juni 2014, 12:03:45
Bei dem Zeigen von Bildern muss man auch noch die Unterschiedlichen Funktionen der Bilder zeigenden Personen berücksichtigen.

Z.B. Bodendenkmalpfleger, NFG-Inhaber oder Lesefundsucher.

Als Bodendenkmalpfleger unterliegt man besonderen Bestimmungen. Als NFG Besitzer hat man einen Vertrag mit dem Amt und die Lesefundsucher haben nur (meist) einen losen Kontakt mit den Ämtern.

Und das alles noch mal in 16 unterschiedlichen BL. :irre:


Hallo,
genau das ist der Knackpunkt,
da gehört unbedingt eine bundesweit einheitliche Regelung herbeigeführt,
sonst ist dem Such- und Sondeltourismus ungehemmt Tür und Tor geöffnet.

Nach Bayern kommen ohnehin schon die Württemberger, Hessen und jetzt auch die Nl.

Grüße
Peter

insurgent

Zitat von: Furchenhäschen in 14. Juni 2014, 12:27:22

Hallo,
genau das ist der Knackpunkt,
da gehört unbedingt eine bundesweit einheitliche Regelung herbeigeführt,
sonst ist dem Such- und Sondeltourismus ungehemmt Tür und Tor geöffnet.

Nach Bayern kommen ohnehin schon die Württemberger, Hessen und jetzt auch die Nl.

Grüße
Peter

Oha, die Kulturhoheit der BL aufbrechen :irre:

Aber eigentlich haben die Landesarchäologen ja schon eine einheitliche Meinung :smoke:

http://www.landesarchaeologen.de/ehrenamtliche-mitarbeit/

:winke:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Furchenhäschen

Zitat von: insurgent in 14. Juni 2014, 12:37:29
Oha, die Kulturhoheit der BL aufbrechen :irre:

Aber eigentlich haben die Landesarchäologen ja schon eine einheitliche Meinung :smoke:

http://www.landesarchaeologen.de/ehrenamtliche-mitarbeit/

:winke:

ja,
weisst schon wie es gemeint ist,gibt es ja für Bayern ebenso.
http://www.landesarchaeologen.de/denkmalfachbehoerden/bayern/

:winke:

Levante

Huhu,

so bin auch mal wieder online,

Erst ne Weiterbildung vom Landesamt...war sehr nett aber gelernt habe ich nichts neues.... :kopfkratz:

Dann beschäftigt mich momentan die Ortsumgehung, welche recht Fund und Befundreich ist, aber alles frühe Neuzeit.  :smoke:


Habe schon wieder ne neue Bilderserie welche ich gerne einstellen möchte, hierbei handelt es sich aber um keinen wissenschaftlich bedeutenden Fund.

Es wird wohl für die Zukunft erforderlich sein, erst mal selbst zu eruieren, was ein bedeutender Fund sein könnte.

und diesen sollte man, oder Ich, nicht in einem Forum einstellen.

Also auf jeden Fall keinen Bronze Hort.  :kopfkratz:

Liebe Grüße

Patrick
Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)