Suchgenemigung für Burgruine !!!!

Begonnen von reitersporn, 29. Oktober 2007, 18:49:19

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reitersporn

Hallo liebe Suchgemeinde!!!!!!!!!!!!!

Hätt mal ne Frage.........und zwar Ich würde eine Suchgenemigung für eine Burgruine bekommen :jump: :jump: :jump:
Die Burgruine ist im Privatbesitz....Jetzt meine Frage ist das eigentlich rechtlich wenn mir der jenige eine genemigung aushändigt oder geht das gar nicht ????
Danke schon mal im vorhinaus..........

reitersporn

insurgent

Also eine Burgruine in ein Bodendenkmal, dafür brauchst Du zwei Genehmigungen. Eine vom Eigentümer und eine vom Denkmalamt.
Und letztere wirst Du nur bekommen wenn Du Archäologe, Grabungstechniker oder eine Grabungsmanschaft mit vorhergenannten Personen hast. Und das ist auch besser so.

Schöne Grüße vom Insurgenten, der so eine Genehmigung auch nicht alleine bekommen würde.
Meine Bodenfunde werden gemeldet

reitersporn


awo

Naja, du kannst ja mal nach Lehrgrabungen schauen, hab ich auch mal gemacht....ist wirklich Spannend da mal 2 Wochen mitzuarbeiten...nur leider muss man oft dafür noch Bezahlen !;-)

insurgent

Zitat von: awo in 29. Oktober 2007, 20:30:10
Naja, du kannst ja mal nach Lehrgrabungen schauen, hab ich auch mal gemacht....ist wirklich Spannend da mal 2 Wochen mitzuarbeiten...nur leider muss man oft dafür noch Bezahlen !;-)
Aber nur in Bayern,soweit ich weis. :engel:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Denarius

I. d. R. bekommt man für Grabungstätigkeiten Moneta und muss dafür keine Taler, bzw. Lehrgeld,  berappen. In Zeiten knapp bemessener Staatsmittel scheint unentgeltliches Schachten, Putzen und Co. bei Amtsgrabungen allerdings keine Seltenheit zu sein. Zum Glück gibt's jedoch noch die privaten Grabungsfirmen, die sich über kompetente Unterstützung (auch piepsende) freuen und diese zu allem Überfluß auch noch entlohnen.

Gruss,
Denarius
Ich kam, sah und fand !

clemens

Servus!
Ich würde ausheben bis wohin das BD reicht und dort daran anschließen, falls sinnvoll. Die Schmankerln liegen selten gleich neben den Mauern, dort ists auch ganz wild verschrottet.

Gut Fund!
CLemens

reitersporn

Wie weit muß man eigentlich von einem BD weg sein kann man das eigentlich genau sagen?????
500 m oder 1000 m wüd mich echt mal intressieren....Aber die Versuchung ist bestimmt riesig wenn man 1000 m wegblleiben muß das mal mal schnell 50 m reinsondelt?????
Hat da jemand Ahnung????

reitersporn

Caveman

Hallo reitersporn,
ich habe ein Such- bzw. Grabungsgenehmigung und darin steht das ich einen Mindestabstand von 20 m zu einem Bodendenkmal einhalten muß.

Schöne Grüße,
Harry  :winke:

P.S.: Die Genehmigung gilt für NRW.

Lojoer

Hi reitersporn.
Das kann man so absolut nicht beantworten. Generell sollte man sich von BDs soweit fern halten, dass es durch die Suche nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Auch wenn man alle Eventuallitäten berücksichtig, so besteht beim Sondegehen immer die Möglichkeit, dass man auf ein bisher vielleicht nicht bekanntes Bodendenkmal zu stößt. Und was dann. Wieder 500 m wegbleiben und so weiter und so weiter.......
Bei dem ungenehmigten Sondeln in einem alten Kulturland wie dem unseren besteht somit immer die Möglichkeit eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Geht man aus geschichtlichem Interesse sondeln, so muss man sich irgendwie mit der Archäologie arrangieren. Sei es über das Amt oder in Verbindung mit einem Heimat- und Geschichtsverein. Vielleicht besteht ja irgendwo Interesse eines regionalen Projekts der heimischen Burgenforschung. Im Rahmen solcher Projekte dürfte auch das Sondeln auf BDs unter archäologischen Führung möglich sein. Aber Achtung!!!! Du musst Dir nur darüber im karen sein, dass das nicht so einfach nebenbei geschehen kann, sondern nur mit entsprechendem Engagement möglich ist und viel Zeit in Anspruch nimmt. Als entsprechendes Opfer  :zwinker: weiß ich von was ich rede.
Das nur als kleiner Tip von mir.
Gruß Jörg

awo

In Badenwürttemberg gibt es sehrwohl Lehrgrabungen ! Ich war z.B. bei einer Bandkeramiksiedlung und einem allamanischen Gräberfeld dabei.
Bezahlt hab ich nur meinen Diesel, dafür gabs Getränke frei, jede Woche eine Besichtigung mit Führung und ich hab mir noch nen Rundflug mit dem Luftbildarcheologen herausgeschlagen  :cool1: :cool1: :cool1:


Auf alle Fälle lohnenswert...

Belenos

Zur Frage wie weit man von Bodendenkmälern Abstand halten muss, ist in keinem DSchG geregelt. Allerdings gibt es eine Kommentierung, in der steht, dass das Bodendenkmal nur dort unter Schutz steht, wo es sich auch tatsächlich befindet. Einen besonderen Schutzbereich gibt es nicht.
Interessant ist, dass diese Kommentierung sich auf das DSchG NW bezieht, in deren Genehmigungen 20 Meter angegeben sind. Für diese 20 Meter fehlt also jeglich Rechtsgrundlage.
Andererseits möchte ich bedenken, dass 20 Meter als Maß nicht so schlecht ist. Es gibt einige Archäologen die bei Schutzzonen kein Maß kennen und aberwitzige Entfernungen nennen.

Viele Grüße

Walter

RayRedditch

Bei uns sind viele DM´s umgeben von natürschutz gebiet. ende sowieso. :smoke: