Urviech!!

Begonnen von tomkiss, 22. September 2010, 19:59:21

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tomkiss

muss an dieser stelle grad mal meinen frust loswerden.
das sind die abende wo ich die spule und die nfg an den nagel hängen könnte.
bin grad von einem (okay, alten mann ) vom acker gebrüllt worden . ich kam garnicht zu wort , ein gebrüll (kein geschrei!!)
wie kann man nur so ausflippen , und das in seinem alter ( ca. 80).
zur sache:ich befand mich in unmittelbarer nähe eines ausssiedler bauernhofes.der acker schön gegrubbert und glatt , warm und sonne was will man mehr...
plötlzlich gebrüll ,runter da verboten usw. ich ging auf ihm zu stellet mich vor. fragte nach seinem namen ,den er mir nicht nannte, auch nach dem dritten fragen nicht.er wollte auch nicht wissen was ich da mache ,nur runter da!!
ich fragte was er denn dagegen hätte..antwort nur runter das betreten sei verboten. ich meinte :ohne schilder und zaun wäre das wohl schwierig,fazit :noch mehr gebrüll!!
meine nummer vom auto wollte er sich auch wegen anzeige :da darf man nicht fahren!( betonierter feldweg:anlieger frei!) .. habe ich ein anliegen wenn ich mit nfg sondel?
ich hatte grosse lust mich einfach umzudrehen und weiterzumachen als mich von dem rumpelstielzchen noch weiter anbrüllen zu lassen. bin aber dann doch des weges gezogen.
mag sein das der opa von dem hof war ,kann aber auch sein das der einfach nur nen agress hatte.
habt ihr auch sowas erlebt? wie habt ihr reagiert?

gruss
thomas (der grad ein bierchen trinkt und wieder runterkommt)
am liebsten würde ich den acker besitzer herausfinden und nachhaken ob der zu dem hof gehört...
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StoneMan

Zitat von: tomkiss in 22. September 2010, 19:59:21
...ohne schilder und zaun wäre das wohl schwierig


...da darf man nicht fahren!( betonierter feldweg:anlieger frei!) .. habe ich ein anliegen wenn ich mit nfg sondel?

...mag sein das der opa von dem hof war ,kann aber auch sein das der einfach nur nen agress hatte.
habt ihr auch sowas erlebt? wie habt ihr reagiert?
...am liebsten würde ich den acker besitzer herausfinden und nachhaken ob der zu dem hof gehört...
...seit wann müssen landwirtschaftlich Nutzflächen eingezäunt werden? Ist dennoch Hausfriedensbruch - denke ich.

...ist die nfg der Straßenverkehrsordnung übergeordnet? Ich denke Du hast kein "Anliegen".

...Du warst also ohne Erlaubnis des Landwirtes auf seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche?


Sind alles Bemerkungen/Fragen für mein Verständnis, ich weiß das nicht sooo genau.


Sanfte Grüße

Jürgen
Was könnte wichtiger sein als das Wissen? fragt der Verstand.
Das Gefühl und mit dem Herzen zu sehen, antwortet die Seele.
Antoine de Saint-Exupéry

tomkiss

naja seh ich anders.hausfriedensbruch sagt ja schon das wort:haus uns einfriedung ,also zaun etc.   acker:kein haus ,kein zaun also kein hausfriedensbruch.
anliegen hab ich schon , eben nachforschung.müsste man aber auch mit ner behörde o.ä. klären und nicht mit jemanden.

frage an dich :hast du eine nfg?und wie bekommst du deine infos über den acker raus?

cu 
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andreasluecke

Der Mann hat Dich mit Recht vom Acker geschmissen- wenn Du den Eigentümer/Besitzer nicht fragst, hast Du dort keine Nachforschungen anzustellen.

Eine NFG ersetzt nicht das Privatrecht zum Betreten eines Grundstücks.

Ob eingefriedet oder nicht- er darf Dich vom Acker verweisen.

Ich würde da schnell noch mal hinfahren und mich mit ein paar Blumen und ner Pulle Kluck entschuldigen.

Die Landwirte reden nämlich auch miteinander...

tomkiss

@andreasluecke

gehe schon seit drei jahren ohne probleme ,die meisten sind echjt freundlich un dsind froh wenn man den acker entseucht.


wie machst du das?flustück heraussuchen ,dann katasteramt und dann landwirt, oder was?


cu
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Roskva

- immer zuerst den Landwirt fragen, du laufst auf seinem Besitz und auf seinem Geld! Dann den Rest erledigen NFG etc. oder was auch immer notwendig ist in deinem BL.....
Ich waere auch ausgeflippt; das muss ich wohl gestehen!  :dumdidum:
"blickst du lange genug in den Abgrund, schaut dieser irgend wann in dich"

DamastBarsch

Hi tomkiss,

zuerst wie ich es mache: ich frage mich einfach durch. Erste Anlaufstelle ist immer der nächstgelegene Hof, wenn nicht gerade ein Traktor in der Nähe ist den ich stoppen kann.  :zwinker: Das wäre in deinem Fall wahrscheinlich schon der richtige gewesen. Positiver Nebeneffekt: im Laufe der Zeit besuche ich fast jeden Bauer, bei dem ich mal nach einem Besitzer eines bestimmten Feldes gefragt habe wieder, um diesen dann zu fragen. Die erinnern sich meist auch an mich und sind dann schon interessiert.

Zweitens: eine ähnliche Situation hatte ich in der Frühjahr-Saison. Ich auf einem Feld unterwegs. Bauer war gefragt, Genehmigung lag im Auto, alles paletti. Irgendwann lässt mich ein aufgeregt schreiendes Ungetüm am Ackerrand aufmerksam werden. Ich nehm die Kopfhörer ab und vernehme in Bruchstücken die Frage, was ich da mache? Ich schreie zurück: SONDELN! Er brüllt rüber, in einem extrem unfreundlichen Slang ich habe dort nichts zu suchen, dass sei nicht mein Grund. Ich geh näher um ihm in deeskalierender Weise verständlich zu machen das ich die Erlaubnis des Bauern habe und die entsprechende Genehmigung des Amtes. Der lindgrün gekleidete Waidmann hat sich brüllend in seinen Hochsitz verzogen, nicht ohne mir vorher noch an den Kopf zu werfen er würde jetzt die Polizei rufen. Übrigens in einem Ton der in Lautstärke und Nervfaktor mit einer Vuvuzela vergleichbar war. Kurzum: es gibt Leute, die suchen kein vernünftiges Gespräch. Ich hab dann weitergesucht, in aller Seelenruhe. Ganz ehrlich, ich hab auch für jemanden Verständnis der vielleicht eine harte Woche hatte und sich an einem Feierabend in der Woche mal ein bisschen beim Ansitzen auf seinem Hochsitz entspannen will. Ich hätte mich sogar verzogen wenn er "nett" gewesen wäre. So aber nicht...  :nono: :cop:

Gruß
Tom

tomkiss

bitte erst genau lesen ! ich habe nfg!
der typ schrie nur rum ohne seinen namen zu sagen , kann also auch ein aufgeregter rentner gewesen sein.
der acker gepplügt ,, also keine herumlaufen auf barem geld etc.(versteht sich ja von selbst).

cu
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tomkiss

@DamastBarsch

na , also ,endlich bersteht mich mal jemand.

danke
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Roskva

- versteht sich meines Erachtens nach nicht von selbst, ich wuerde trotzdem ein Fohlen quer raus gebaeren, wenn du mich nicht vorher um erlaubnis fragen wuerdest!  :prost: Mag ja sein dass er nicht bei Sinnen war, es rechtfertigt es aber nicht.  :-)
"blickst du lange genug in den Abgrund, schaut dieser irgend wann in dich"

StoneMan

Zitat von: tomkiss in 22. September 2010, 21:14:10
naja seh ich anders.hausfriedensbruch sagt ja schon das wort:haus uns einfriedung ,also zaun etc.   acker:kein haus ,kein zaun also kein hausfriedensbruch.
anliegen hab ich schon , eben nachforschung.müsste man aber auch mit ner behörde o.ä. klären und nicht mit jemanden.

frage an dich :hast du eine nfg?und wie bekommst du deine infos über den acker raus?

cu 
Muss ich noch antworten, oder reicht, was die anderen geschrieben haben?

Ich antworte dennoch, weil Du gefragt hast. Ich habe keine nfg - ich habe aber auch keine Sonde  :winke:


Groot

StoneMan
Was könnte wichtiger sein als das Wissen? fragt der Verstand.
Das Gefühl und mit dem Herzen zu sehen, antwortet die Seele.
Antoine de Saint-Exupéry

KleinerJunge

Hallo
Von den Besitzern und dem Pächter solltest Du die Genemigung haben, um das Feld / Grundsück zu betreten.
Ansonsten hast Du auf dem Grundsück nichts zu suchen!! Es sei denn Du hättest eine richterliche Bescheinigung!
Selbst Archäologenen müssen sich eine Genehmigung von beiden Seiten einholen, um Grabungen vorzunehmen. Das Du eine NFG hast gibt Dir noch lange nicht das Recht, obwohl meine Türen immer offen stehen, in meinem Haus nach Geschichte zu suchen. :friede:
Also! Besitzer und Pächter fragen und alles ist GUT!
Gruß Andreas
Was wir wirklich sehen, hängt davon ab, wonach wir schauen.

Pinky

Hallo,

das kenn ich auch, 2 mal hatte ich auch das Vergnügen.
Die Landwirte waren aber bereit mit mir zu reden,hatten nur Angst das ich einer vom Amt bin.
Nach Aufklärung des Sachverhaltes war alles kein Problem mehr.
Gaben mir sogar noch Tips wo es sich vieleicht noch Lohnen würde zu suchen. (Tat es auch) :super:


Pinky

Goatman


@ Tomkiss,
nur mal so..
Im welchem Bundesland gehst du suchen ??

tomkiss

QGoatman

hi,
bin aus südhessen ,warum fragst du?

cu
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stratocaster

Unabhängig von der Sondengängerei sind in meiner Gegend die Gemüsebauern und die Weinbauern
eher friedlich, wenn man ihre Äcker betritt, aber die Obstbauern eher sehr nervös, auch gegenüber ganz normalen
Spaziergängern, die durch die Obstplantagen laufen, denn Obstklau ist wohl ein richtiger
Volkssport geworden. Das hat dazu geführt, dass bei uns die Obstplantagen oft eingezäunt sind.
"Verjagt" worden bin ich ehrlich gesagt erst 2 mal; ansonsten sind die Grundbesitzer eher neugierig.
Einer wollte mich beinahe anstellen, weil ich seinen Boden von Schwermetallen befreie.
Das ist übrigens oft mein Friedensargument, falls ich angesprochen werde.

Gruß  :winke:
Das Sucherforum dankt all denen,
die zum Thema nichts beitragen konnten
und dennoch geschwiegen haben !

MultiSammler

Hi,
da es bei mir in der gegend auch schwer ist den richtigen Grundstückseigentümer zu finden (da die Felder alle verpachtet sind), gehe ich auch einfach auf eines der Felder. Wenn dann der Bauer kommt spreche ich ihn direkt an, erkläre das es hier schwierig ist den Eigentümer ausfindig zu machen und dann war es nie ein Problem. Jetzt habe ich allerdings einen Jäger der mir extreme Schwierigkeiten bereitet, da hilft auch kein reden. Jetzt muß ich in seinem Revier die Eigentümer finden, ehe er das tut und ich dann nicht mehr buddeln darf. Ich will ja nichts böses, aber der Penner bekommt noch sein Fett weg  :wuetend: !!!!!
´Noch was, ich habe mal gelesen, das nicht bestellte Felder sehr wohl betreten werden dürfen, es gab auch einen Fachbegriff dafür, kann mich aber nicht mehr erinnern  :kopfkratz: .

Gruß MultiSammler  :winke:

Goatman

Zitat von: tomkiss in 23. September 2010, 11:28:50
bin aus südhessen ,warum fragst du?

Hi tomkiss,
weil die HLG = Hessische Landgesellschaft mbH, siehe
http://www.hlg.org/homepage/php/main.php?kategorie=2
als Domänenverwaltung (der im eigentum des Landes Hessen
stehenden Landwirtschaftlichen Flächen), die Pächter angewiesen hat
Sondengängern den Zutritt der Ackerfläschen zu UNTERSAGEN.
Könnte mit einem anstehenden Rechtstreites eines Sondengängers
zusammen hängen.
Derzeit würde ich vorher fragen wem der Acker gehört, bzw. ob er von der
HLG gepachtet ist.


Pfälzer

ZitatDer Mann hat Dich mit Recht vom Acker geschmissen- wenn Du den Eigentümer/Besitzer nicht fragst, hast Du dort keine Nachforschungen anzustellen.
Eine NFG ersetzt nicht das Privatrecht zum Betreten eines Grundstücks.
Ob eingefriedet oder nicht- er darf Dich vom Acker verweisen.

Das folgende gilt z.B. für Baden-Württemberg. In Hessen dürfte es ein ähnliches Gesetz geben. Vorher fragen ist dennoch stilvoller und verhindert vermeidbare Diskussionen.
Zitat
Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft
(Naturschutzgesetz - NatSchG - Baden-Württemberg)

§ 51       Betreten der freien Landschaft

(1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.
(2) Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.
(3) Das Fahren mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb) ist nur auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
(4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.
(5) Vorschriften über das Betreten des Waldes einschließlich des Reitens, über den Gemeingebrauch an Gewässern und an öffentlichen Straßen und die Regelungen des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

Jürgen

Pfälzer

Jürgen

Lojoer

#20
Hallo Tomkiss,
ich bin auch Südhesse und da Du eine NFG hast, müsstest Du dort auch gelesen haben, dass Du diese nicht die Genehmigung des Grundstückeigentümers einschließt, sondern dass Du Dich hierum selbst zu kümmern hast.
Du betritts den Acker nämlich nicht zur Freizeitgestaltung, wie z.B. Drachen steigen lassen, sondern um Eingriffe dort vorzunehmen. Und das Graben, egal wie tief, ist ein Eingriff.  Kleiner Junge hat es auf den Punkt gebracht
Zitat von: KleinerJunge in 22. September 2010, 23:53:41
Selbst Archäologenen müssen sich eine Genehmigung von beiden Seiten einholen, um Grabungen vorzunehmen.
Übrigens nicht nur für die Grabung, sondern bereits für die Augensuche werden entsprechende Genehmigungen bei den Landwirten eingehlt.
Sonst kann es auch einem Archäologen so gehen, dass er darauf hingewiesen wird, dass hier nur einer sucht, nämlich der mit dem roten Jeep.  :narr:
Mir geht es ähnlich wie DamastBarsch, auch mich kennt mittlerweile jeder Bauer, so dass es nur mit einem bzw. zwei Probleme gibt.
Inzwischen habe ich schon zwischen den Landwirten und den Archäologen vermittle, wenn es um Grabungen geht.
Solltest Du im Kreis GG gehen kannst Du ja mal mit mir in Kontakt treten.
Gruß Jörg

Lojoer

Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass die Bauern bei uns z.T. durch Sondengänger (hauptsächlich natürlich die Freunde der Nacht) extrem verärgert sind. Dieser Ärger läd sich selbstverständlich auf die legalen ab, die ja bei Tag gehen.
Nur als Beispiel, vor ca. 3 Wochen habe ich ein intaktes LaTene-Grab geborgen. Eine Woche nachdem es bekannt wurde, sah der Acker aus wie ein Schweizer Käse.  :wuetend: Bei wem hat sich der Bauer wohl beschwert????
Ich war bisher sehr tolerant gegenüber Leuten ohne NFG, jetzt ist aber entgültig Schluss mit lustig. Wer eine Anzeige haben will, muss mir nur begegnen. Ich habe die Nase gestrichen voll.
Gruß Jörg

jabberwocky666

Zitat von: tomkiss in 22. September 2010, 21:14:10
naja seh ich anders.hausfriedensbruch sagt ja schon das wort:haus uns einfriedung ,also zaun etc.   acker:kein haus ,kein zaun also kein hausfriedensbruch.
anliegen hab ich schon , eben nachforschung.müsste man aber auch mit ner behörde o.ä. klären und nicht mit jemanden.

frage an dich :hast du eine nfg?und wie bekommst du deine infos über den acker raus?

cu 

Ich glaube, Du hast da bezüglich "Anlieger Frei" etwas mißverstanden?? Das bedeutet nicht, daß da jeder durchfahren darf, der ein Anliegen (= Wunsch) wie Sondeln, Angeln oder Maiskolben gucken hat, sondern daß lediglich Leute dort fahren dürfen, die ein Anliegen (= Liegenschaft = Grundstück) dort besitzen.

LG Jan
Neuer Tag, neues Glück, sieh nach vorne, nicht zurück...

tomkiss

ja danke erst mal an allle für eure antworten.
jeder von euch hat natürlich irgendwo recht , und das wir uns in einer gewissen grauzone bewegen ist auch allen klar (besonders denen ohne nfg). :winke:
bis jetzt habe ich ja auch nur pos.erfahrungen bei den bauern gemacht, deshalb war ich auch etwas aufgebracht. hat sich aber wieder gelegt und habe es unter erfahrung abgelegt.
dennoch werd ich es so weiter handhaben , wenn möglich wird gefragt und erklärt ,wenn nicht ,ist ja auch keiner da.
zumal ich ja immernoch nicht weiß wer das überhaupt war....
was mich nur  wundert :hier verbreiten leute ihre wesheiten ,die grad mal seit juli oder august im forum sind , nur ihren senf abgeben , keine nfg oder funde vorweisen.. respekt!

abschliessender gruß

thomas
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Pfälzer

ZitatNur als Beispiel, vor ca. 3 Wochen habe ich ein intaktes LaTene-Grab geborgen. Eine Woche nachdem es bekannt wurde, sah der Acker aus wie ein Schweizer Käse.

Wem war es denn alles bekannt Jörg ?
Jürgen

Tomcat

Als Sucher und (ehemaliger) Landwirt kann ich nur raten, VORHER zu Fragen, nicht nur, wenn sich's so ergibt oder nicht anders geht -
Wenn man in einer Gegend einen Bauern gefunden hat und ne gute Flurkarte dabei hat, wird einem der Bauer in 90% der Fälle beinahe alle Flurstücke in der Umgebung einem Besitzer zuordnen können. Und eine abgendliche Tour zu diesen Leuten, eventuell sogar mit ner Flasche Bier in der Hand, schadet nie. Ich hab leicht reden, weil ich in meiner Gegend (fast) alle Grundstückseigentümer kannte, aber trotzdem hab ich immer gefragt und auf diese Weise sehr oft die berühmten interessanten Hinweise bekommen. Schade nur, dass mich Job und Leben vom Sondeln befreit haben :-(

Tomkiss, wie würdest Du Dich fühlen, wenn Dir jemand in Deinem Garten mit Sonde und Spaten begegnen würde und Dich dann beiläufig fragt, ober aber jetzt schon weitersuchen darf... ? Der wirklich relevante Unterschied zwischen Privatgarten und Acker liegt nicht in der Umzäunung, sondern darin, dass der Bauer vom Acker lebt, der Gartenbesitzer im Normalfall Röschen, Gürkchen und Erholung sucht. Und wenn man dem Bauern schon die Silbermünzen aus dem Acker klaubt, dann hat er wenigstens das Recht darauf, vorher gefragt zu werden. Die fehlende Umzäunung lasse ich ebenfalls nicht gelten - wenn das in irgend einer Form einen rechtlichen Unterschied machen würde, müsste man wohl auch seiner Frau einen Zettel mit "antatschen verboten" umhängen.
Ich habe in letzter Zeit mehr und mehr den Eindruck, dass viele Menschen alles außerhalb der Städte als Naherholungsgebiet betrachten, mit völlig freier Betret- Verfüg- und Zerstörbarkeit. Mit dem Samuraischwert ins Maisfeld, mit dem Hund auf die Schafswiese, mit dem Mountainbike durch die Aufforstung...

Wenn Deinem "Urviech" der Acker gehört, dann hatte er jedes Recht, Dich zu vertreiben. Brüllen und toben ist zwar kein guter Stil, unangemeldet im Acker herumzustochern aber auch nicht... Hättest Du vorher gefragt wärs höchst wahrscheinlich ganz anders gelaufen.

mfg
Tct
Life burns!

Lojoer

Zitat von: Pfälzer in 24. September 2010, 13:49:36
Wem war es denn alles bekannt Jörg ?
Hi Jürgen,
so was kann man nicht geheim halten, wenn die Grabung nur 30 m von der Landstraße entfernt ist, es sei denn man würde auch anfangen Nachts zu Graben. Auf jeden Fall waren es mehrere.
Die Idioten stören die besten Verhältnisse, die man zu den Landwirten hat. Wenn sie wenigstens die Felder so verlassen würden, wie sie sie aufgefunden haben. Da braucht man sich über entsprechende negative Auswirkungen, wie bei tomkiss geschehen, nicht zu wundern. Durch ihr Verhalten schaden sie unseren Nachforschungen mehr, als durch die entnommenen Fundstücke.
Gruß Jörg

Lojoer

Ich kann nur allen empfehlen, sucht den Kontakt zu den Landwirten. Die meisten haben gegen ein kleines Schwätzchen nichts einzuwenden und man erfährt so einiges. Mir hat das schon eine bisher unbekannte röm. Villa beschert. Mit der Zeit kennt man sich und es herrscht ein freundlicher Umgangston.
Gruß Jörg

DamastBarsch

Kann Jörg in allen Belangen zustimmen!
Der einzige wirklich negative Kontakt zu einem Bauern resultierte aus Kollegen, die aufs eingesääte Feld latschen (selbstverständlich ohne Einverständnis) rumgraben wie wild und den Acker, einem Schlachtfeld gleich, zurücklassen. Ich werd es bei ihm dennoch nächste Saison noch einmal versuchen, denn ich habe mittlerweile guten Kontakt zu etlichen Landwirten aus direkter Umgebung, die sich alle kennen und tatsächlich miteinander reden. Die haben ihn vielleicht bis dahin geimpft --> "Achja der Tom, der ist zwar verrückt da mit seiner Wünschelrute, aber im Grunde ein Netter..."  :-D
Was im übrigen nach meinen Erfahrungen eine der größten Ängste der Landwirte ist: ich finde was, melde es und sie sind ihr Land für eine Zeit los weil gegraben wird, oder sie Auflagen bekommen(a la "pflügen ist nicht mehr"). Schaff ich es, mit ihnen ins Gespräch zu kommen, können die Zweifel größtenteils ausgeräumt werden.

Gruß
Tom