Neue Hetze in der Schweiz

Begonnen von toxic4brain, 15. Februar 2011, 16:59:14

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toxic4brain

Seit letztens im Schweizerfersehen ein Bericht übers Sondeln gekommen ist, fangen die alle an zu spinnen, hier der link zum bericht:
http://www.videoportal.sf.tv/video?id=9f771f81-b6fc-44ad-881e-e1b45a424e46

hier Pendlerzeitung von heute:
http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/Hobby-Pluenderer-suchen-Fundstaetten-heim-17460189

Ganz schön ist der Satz : "Die Archäologen bitten deshalb die Bevölkerung im Kampf gegen die Räuber zu helfen."
und dieser "Alle, die illegale Grabungstätigkeiten beobachten, sollen dies der Polizei oder uns melden" :cop:

Wie kann denn die Allgemeinheit den Sondler mit Genehmigung, vom gemeinen "Grabräuber" unterscheiden? Nun hab ich heute gleich mal vorsorglich bei der Polizei angerufen und angekündigt falls sie einen Anruf erhalten aus meiner Region, dass das wohl ich bin der da sondelt und ich eine Genehmigung habe, sie können sich somit den Weg sparen : :friede:, aber ich befürchte nach dem Bericht werde ich wohl in nächster zeit, viel von den Selbsternannten sowie von den echten Ordnungshütern genervt.



Daniel

Den Videobericht an sich finde ich allerdings nicht schlecht. :engel:
Und wenn Du die Genehmigung hast,dann kann es doch egal sein.
Vielleicht anfangs etwas nervig aber was soll´s?
Die "Aufregung" legt sich auch wieder.

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

-Nugget-

Hallo toxic4brain

Wie ist das bei Euch, ist das Suchen in der Schweiz generell verboten oder gibt es da je nach Kanton Unterschiede ?


quink

#3
Schweiz kommts drauf an wo du suchen willst. Grundsätzlich wenn du sagst du suchst nur Münzen ab der Währungsreform juckt es keinen, gelten als histroisch uninteressante Objekte.

kannst du suchen bis dir der Arm abfällt, es gibt kein Gesetz und keine Verordnung die das verbietet (obwohl die Herren Archäologen langsam gerne sowas wie in der BRd durchsetzen möchten, also Archäologe gibt Grabungsgenehmigung raus. Brauchste aber nicht, gibts kein Gesetz zu! 2 Artikel solltest du kennen:
Was du herrenloses findest wird sobald du es gefunden hast zu deinem Eigentum Art. 718 :dumdidum:
Findest du einen Goldschatz, gehörts zur Hälfte dir und zur anderen Hälfte dem Grundbesitzer Art. 723 Ausnahme wissenschaftlicher Wert, dann bekommt es der kanton (und Finder und Grundbesitzer gehen leer aus). Wobei sich die Geister streiten was nun ein wissenschaftlicher Wert genau bedeutet, notfalls vor Gericht ziehen und gegen den Kanton klagen und Schatz an dich rausgeben lassen und danach direkt an Sotheby's New York geben und dort versteigern lassen, wenns nen Museum haben will können die ja dann bei Sotheby's mitsteigern  :-D

Kantons Aargau kanns allerdings Probleme geben. Hintergrund sind dort die Raubgrabungen in Kaiseraugst im Bezirk Rheinfelden des Schweizer Kantons Aargau. Kaiseraugsut war eine alte römische Stadt (genannt Augusta Raurica) die 45vChr gegründet wurde:
http://de.wikipedia.org/wiki/Augusta_Raurica
Dort wurde systematisch von Sondlern der Boden umgewühlt, da wirst du wenn du erwischt wirst bestraft. (aber die haben da schon alles durchwühlt, da düfte nicht mal mehr ne Ziehlasche wo rumliegen).

Sonst gilt allg. Art.718 bis Art 724 auf Bundesebene, ZGB Schweiz:

Art. 718
II. Aneignung
1. Herrenlose Sachen
Eine herrenlose Sache wird dadurch zu Eigentum erworben, dass jemand sie mit dem Willen, ihr Eigentümer zu werden, in Besitz nimmt.

Art. 720
III. Fund
1. Bekanntmachung, Nachfrage
a. Im Allgemeinen1
1 Wer eine verlorene Sache findet, hat den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen.
2 Zur Anzeige an die Polizei ist er verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt.
3 Wer eine Sache in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt findet, hat sie dem Hausherrn, Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern

Art. 721
2. Aufbewahrung, Versteigerung
1 Die gefundene Sache ist in angemessener Weise aufzubewahren.
2 Sie darf mit Genehmigung der zuständigen Behörde nach vorgängiger Auskündung öffentlich versteigert werden, wenn sie einen kostspieligen Unterhalt erfordert oder raschem Verderben ausgesetzt ist, oder wenn die Polizei oder eine öffentliche Anstalt sie schon länger als ein Jahr aufbewahrt hat.
3 Der Steigerungserlös tritt an die Stelle der Sache.

Art. 722
3. Eigentumserwerb, Herausgabe
1 Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung oder Anzeige an den Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum.
Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden, beträgt die Frist zwei Monate.1
Vertraut der Finder das Tier einem Tierheim mit dem Willen an, den Besitz daran endgültig aufzugeben, so kann das Tierheim nach Ablauf von zwei Monaten, seitdem ihm das Tier anvertraut wurde, frei über das Tier verfügen.2
2 Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
3 Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Finderlohn zu beanspruchen.

Art. 723
4. Schatz
1 Wird ein Wertgegenstand aufgefunden, von dem nach den Umständen mit Sicherheit anzunehmen ist, dass er seit langer Zeit vergraben oder verborgen war und keinen Eigentümer mehr hat, so wird er als Schatz angesehen.
2 Der Schatz fällt unter Vorbehalt der Bestimmung über Gegenstände von wissenschaftlichem Wert an den Eigentümer des Grundstückes oder der beweglichen Sache, in der er aufgefunden worden ist.
3 Der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die jedoch die Hälfte des Wertes des Schatzes nicht übersteigen darf.

Art. 724
5. Wissenschaftliche Gegenstände
1 Werden herrenlose Naturkörper oder Altertümer von erheblichem wissenschaftlichem Wert aufgefunden, so gelangen sie in das Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind.
2 Der Eigentümer, in dessen Grundstück solche Gegenstände aufgefunden werden, ist verpflichtet, ihre Ausgrabung zu gestatten gegen Ersatz des dadurch verursachten Schadens.
3 Der Finder und im Falle des Schatzes auch der Eigentümer haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die jedoch den Wert der Gegenstände nicht übersteigen soll.

- Möge eines fernen Tages Heimdall Mitleid mit uns haben und wieder seine heiligen Hallen für uns öffnen -

toxic4brain

@daniel video war ja nicht so schlecht, aber der aufruf in der zeitung war nicht gerade zuträglich. Klar könnte es mir egal sein, habe aber keine Lust so mal grundsätzlich als Krimineller abgestempelt zu werden, wenn mich wer auf nem Feld sieht.

@quink, gute zusammenstellung der wichtigsten gesetze, das mit dem wisenschaftlichen wert ist halt immer so ne sache  :glotz:

@Nugget ist von Kanton zu Kanton verschieden bzw. von den Kantons Archäologen abhängig  :prost:

Denke auch das sich die aufregung legen wird (falls nicht noch andere auf den zug aufspringen)



Daniel

Zitat von: toxic4brain in 16. Februar 2011, 11:32:40
Klar könnte es mir egal sein, habe aber keine Lust so mal grundsätzlich als Krimineller abgestempelt zu werden, wenn mich wer auf nem Feld sieht.
Verständlich aber es läßt sich wohl nicht vermeiden.
Da darfst jetzt Du als "Ehrlicher" daß ausbaden,
was "Unehrliche" verbockt haben.

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

schauan

hallo quink
ich lese deine beiträge gern sie sind so herrlich ehrlich und normal.und decken sich auch mit meinen ansichten.diese meldestaffel die dauernd waldsucher beraten :belehr:will ist auch nicht mein fall.
es ist eben so ein gewisser anteil studierter bildet sich ein geschichte sei nur für sie da....ne so nicht liebe leute.
man siehts ja an den goldpott aus dem chiemsee wie der ehrliche finder geprellt wird.ich hoffe es ärgert sich immer noch :frech:

schauan

zum glück suche ich nicht
da komm ich gar nicht in die versuchung 11kilo gold wie beim kesselchen aus dem see einzusacken
immer schön abgeben

andrix88

Zitat von: Daniel in 15. Februar 2011, 18:28:37
Den Videobericht an sich finde ich allerdings nicht schlecht. :engel:
Und wenn Du die Genehmigung hast,dann kann es doch egal sein.
Vielleicht anfangs etwas nervig aber was soll´s?
Die "Aufregung" legt sich auch wieder.

Gruß Daniel
Wie kann man nur so naiv sein.Das ist erst der Anfang.Bald gibt es für Niemanden mehr Genehmigungen.Alle sind dann automatisch illegal.Suchen ist dann ein Straftatbestand.Der Sucher ein straffälliges asoziales Subjekt.
Die Intellektuellen haben zu Anfang der " braunen Ära " auch geglaubt ,das gäbe sich wieder,es würde niemand mehr verhaftet,wenn das neue System sich erst mal etabliert hätte.....
Die Deutschen neigen schon immer zum Abwarten.Nach dem Motto "unsere Obrigkeit wird es schon richten."Sucher haben keine Lobby,der Staat hat die Medien als Sprachrohr und als neue Gegner die Sucher ,die jetzt gehetzt werden, wie eine ethnische Minderheit,an deren Vermögen man einst wollte.
Der Staat sucht krampfhaft neue Einnahme-Quellen,bei ständig sinkenden Einnahmen.Jetzt hat man die Sucher entdeckt,da gibt es was zu holen.?Lachhaft.!

Daniel

Zitat von: andrix88 in 17. Februar 2011, 20:40:26
Die Intellektuellen haben zu Anfang der " braunen Ära " auch geglaubt ,
In Anbetracht von Deinem Nickname scheinst Du Dich da ja bestens auszukennen.
Die 88 steht zumindest in Deutschland ja nicht immer nur für das Geburtsjahr. :dumdidum:
Und wenn "User toxic4brain" eine amtliche Erlaubnis hat,ginge es mir an seiner Stelle am Allerwertesten vorbei.
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

andrix88

Zitat von: Daniel in 17. Februar 2011, 21:38:35
In Anbetracht von Deinem Nickname scheinst Du Dich da ja bestens auszukennen.
Die 88 steht zumindest in Deutschland ja nicht immer nur für das Geburtsjahr. :dumdidum:
Und wenn "User toxic4brain" eine amtliche Erlaubnis hat,ginge es mir an seiner Stelle am Allerwertesten vorbei.
Mein Nickname hat sich rein zufällig ergeben,steh überhauptt nicht auf die braune Ära und finde das zwanghafte Reininterpretieren von solchen Zusammenhängen bei diesem wichtigen Thema völlig unpassend.Wollte nur hier deutlich machen,dass der Staat sich wieder eine Einnahmequelle auftun will und gleichzeitig Sündenböcke sucht um sich zu rechtfertigen.

quink

Ich mußt grad etwas grinsen als ich die Interpretationen gelesen habe. Schon früher in der Oberstufe war es mir immer suspekt was man alles so in Gedichte von Leuten die längst tot sind reininterpretiert (oder laut Lehrer reininterpretieren zu hat). Das die Leute einfach so Gedichte oder sonstwas geschrieben haben ohne Hintergedanken einer möglichen Interpretation scheint vielen Leuten undenkbar.

Auf jeden Fall fällt mir dazu etwas ein was die Wachowski-Brüder im Interview über ihren film Matrix zum Thema Reininterpretieren sagten:

"Man neigt dazu, die Dinge zu sehr zu interpretieren, wenn es zu viele
Geheimnisse gibt:
Adolf Hitler's Frau war Eva Braun. 'Braun' war die Farbe der Nazis. 'Hitler'
könnte für 'hitter' stehen [engl. Schläger oder Treffer]. Eva war die 'erste
Frau' und Adolf ist eine Kombination aus 'Adam' (dem ersten Mann) und 'Wolf'.
Ich wette, wenn das dritte Reich nur ein Roman gewesen wäre, würde es jeder
so interpretieren."

- Möge eines fernen Tages Heimdall Mitleid mit uns haben und wieder seine heiligen Hallen für uns öffnen -

Daniel

Zitat von: andrix88 in 17. Februar 2011, 23:55:40
Wollte nur hier deutlich machen,dass der Staat sich wieder eine Einnahmequelle auftun will und gleichzeitig Sündenböcke sucht um sich zu rechtfertigen.
Dir ist aber bewußt,daß User toxic4brain von einem Problem in der Schweiz berichtet und dort andere Gesetze als bei uns herrschen?
Andere Länder,andere Sitten!Interessiert es Dich z.B. auch,wenn in Bulgarien Raubgräber nach Mafiamanier mit dem Bagger anrücken und komplette Gräberfelder ausräumen?
Oder im hintersten Russland irgendwelche Leute die Gräber von Gefallenen aus dem WK II ausheben um an Militariakram ranzukommen,den sie zu Geld machen können?
Wo bleibt da der allgemeine Aufschrei?
Viiiiiiiel zu weit weg,interessiert keinen!
Oder wenn in Deutschland,bei Nacht und Nebel, irgendwelche Raubgräber eine amtliche Grabung der Archäologen ausräumen?
Dann heißt es dann immer "selbst schuld",hätten diese doch besser aufgepasst und die Steuergelder sinnvollerweise für eine Bewachung ausgegeben etc. !
Wird man dann seitens der Behörden aktiv,wird aufgeheult. :-D
Aber wie gesagt,es ist von "toxic4brain" ein Problem der Schweiz beschrieben worden ...
Und da er eine amtliche Erlaubnis hat,ist es für ihn evtl. lästig aber er darf suchen!
Warum regst Du dich da überhaupt auf,zumal die Schweiz nicht einmal der EU beigetreten ist?
Oder führt Dich "Sondeltourismus" in die Schweiz,daß Du direkt betroffen bist?
Dann könnte ich evtl. Deine Aufregung irgendwie nachvollziehen,
wenn Du die Gesetzlagen der Schweiz und irgendwelche Berichte dort anprangerst.

Gruß Daniel

(Wird wohl nicht lange dauern,bis hier im Beitrag auch die "selbsternannten Vertreter der Sondler" aktiv werden.)
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

andreasluecke

Zitat von: schauan in 16. Februar 2011, 13:40:14
hallo quink
ich lese deine beiträge gern sie sind so herrlich ehrlich und normal.und decken sich auch mit meinen ansichten.diese meldestaffel die dauernd waldsucher beraten :belehr:will ist auch nicht mein fall.
es ist eben so ein gewisser anteil studierter bildet sich ein geschichte sei nur für sie da....ne so nicht liebe leute.
man siehts ja an den goldpott aus dem chiemsee wie der ehrliche finder geprellt wird.ich hoffe es ärgert sich immer noch :frech:


Selten eine so unreflektierte Meinung gesehen! Danke für meine Horizonterweiterung! :winke:

Und als kleines Präsent dafür ein paar Satzzeichen zur freien Verwendung in der Zukunft: 
Zitat,.:;-_!?
Kann man immer mal gebrauchen.

Ach ja, große Buchstaben sehen in Texten immer sehr schön aus:


Einfach mal hier und da einstreuen, wirkt viel... "studierter"...  :winke:

germanicus1

Lieber andreasluecke

Nicht jeder will einen studierten Eindruck machen.
Denke das Thema Rechtschreibung ist hier im Forum schon längst abgehakt.

Grüße Germanicus1

Ps: Profilneurosen sind behandelbar frag mal in deinem studierten Umfeld nach !

emil17

Art. 718 ff. ZGB hilft nicht unbedingt weiter, weil es kantonale Gesetze geben kann, die die gezielte Suche nach Funden mit speziell dafür eingesetztem Gerät zusätzlich regeln.
Der Begriff "Fund" regelt nämlich nur den Umgang mit besitzlosen Sachen, aber nicht, wie man zu diesen kommt.
Siehe auch hier

Das rechtliche Problem entsteht also nicht dadurch, dass Du z.B. ein silbernes Halbfrankenstück von 1903 findest, sondern dass Du mit einem Detektor gezielt danach suchst.

Solche Tätigkeiten können kantonale Gesetze genauso verbindlich regeln wie beispielsweise das Herumfahren mit Geländefahrzeugen abseits öffentlicher Strassen.

Die Hetze kommt, wie immer, durch einige Idioten zustande, welche alle anderen mit ihrem Verhalten in Verruf bringen.

mad max

Hlalo Leute

nehmt euch in acht in der Schweiz wird man überwacht !!  :cop: :belehr:

Gruss 
Mad Max

kelte68

#17
Zitat von: andreasluecke in 18. Februar 2011, 13:51:46
Selten eine so unreflektierte Meinung gesehen! Danke für meine Horizonterweiterung! :winke:

Und als kleines Präsent dafür ein paar Satzzeichen zur freien Verwendung in der Zukunft:   Kann man immer mal gebrauchen.

Ach ja, große Buchstaben sehen in Texten immer sehr schön aus:


Einfach mal hier und da einstreuen, wirkt viel... "studierter"...  :winke:
auch mit satzzeichen und groß und klein schreiben
kommt mir dein geschreibe nicht gerade studiert vor!!!
geht es hier im forum um die deutsche rechtschreibung???
ich finde das diese art sehr unhöflich ist!!!!!
lieben gruß kelte
ps.ich habe das gefühl das bei einigen der horizont hinter dem monitor endet :heul:

Pituli

Dito Kelte :winke:

liebe Grüße

Pituli

ps. ist das Wort "Interpretation" jetzt Mode ? :frech: