Suche im Wald?

Begonnen von Ramona, 21. April 2003, 13:19:19

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Ramona

Hallo Sondler,:hallo: komisch, habe schon mal was geschrieben, ist wohl verloren gegangen, vielleicht findet Ihr es beim Sondeln wieder,
wie sieht es im Wald mit einer Suchgenehmigung aus? Wen frage ich, wenn ich im Wald sondeln will? Ich weiss bald nichts mehr.:heul: Was passiert, wenn mich ein Förster erwischt?:baller2:
Was sag ich dem, was ich gerade suche?:sondi:
Ich weiss, ich frage und frage, aber ich möchte nichts verkehrt machen.
Ach so, ist vielleicht auch wichtig. Komme aus der Nähe von Kassel, liegt in Nordhessen.
Hoffe auf eine schnelle Antwort, da ich mein Billiggerät mal ausprobieren möchte.:narr:

Gruß und weiterhin gut Fund ( hoffe, ich auch bald ) Ramona:sondi:

dappeler

In Hessen wird der Wald abends um 20.00 für Menschen geschlossen, ehrlich!
So hat mir das ein JAgdpächter hier in meiner Gegend geschildert.
Der Zugang für normale Menschen, so wie du und ich, ist nur von 08.00 bis 20.00 und auch nur auf den Waldwegen gestattet.
Das habe ich bisher auch noch nicht gehört, entspricht aber offiziellen Regeln.
Dazu eröffne ich nochmal ein Thema mit gesetzlichen Grundlagen.:platt:
Eins bist du dem Leben schuldig, kämpfe oder trags mit Ruh -
Bist du Amboss, sei geduldig, bist du  Hammer schlage zu!

darkblue2

Ich Dachte die Suche im Wald ist so oder so Verboten? Igal was mann Sucht???


mfg

Steve

Schötzel

Der ruebezahl hatte mal folgendes zur Rechtslage in Hessen geschrieben:
ZitatOrginal gepostet von Ruebezahl
Also in Hessen gibt es ein Urteil, was die von dir beschriebene "Neuzeit Suche" genehmigungsfrei erlaubt. Aber halt nur in Hessen. :heul:
Quelle: http://www.sucherforum.de/index.php?topic=2965

D.h. also soweit ich es verstanden habe, wenn dich jemand anhält und dich fragt, wos du den do machst, kannst du behaupten das du nur Neuzeitliche sachen suchst. solange er dir nicht das gegenteil bewissen kann, Verstößt du gegen kein, in Hessen, vorhandenes Gesetz.
Ist das so richtig???

Ruebezahl

Also noch, mal offizielle Suchgenehmigungen werden in NRW (und ich denke Hessen genau so) nur für Felder erteilt, was die genehmigungsfreie Neuzeitsuche auch im Wald keinesfalls verbietet.
In NDS hat das OVG Lüneburg ein Urteil erlassen, was die Waldsuche in NDS verbietet.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

Lutze

Zitat von: Ruebezahl in 21. April 2003, 15:05:51
In NDS hat das OVG Lüneburg ein Urteil erlassen, was die Waldsuche in NDS verbietet.

Habe mich gerade mal gefragt, wie ein Wald überhaupt definiert wird.
Für Niedersachen habe folgendes gefunden:

http://www.lkharburg.de/Kreishaus/Verwaltung/Bauen-Umwelt/Naturschutz/Umweltbericht/Natur_und_Landschaft/Wald/wald.htm

Gruß
Lutz

Lojoer

Hallo Ramona,
nach den erteilten Nachforschungsgenehmigungen in Hessen sind Waldflächen bzw. ungestörte Flächen grundsätzlich von der Antiksuche ausgeschlossen. Grundsätzlich bedeutet natürlich, dass es auch spezielle Ausnahmen geben kann. Dies wird bei den in Hessen erteilten Nachforschungsgenehmigungen auch so ausgeführt. Aufgrund Deiner Frage gehe ich davon aus, dass Du bisher nicht dazu gekommen bist eine Nachforschungsgenehmigung zu beantragen oder nur Neuzeit suchst. Die Neuzeitsuche bedarf in Hessen ansich keiner Genehmigung, wie schon richtig ausgeführt wurde. Bei der Neuzeitsuche ob im wald oder auf Ackerflächen sollte man sich von BD´s  fernhalten.
Ein weiterer Gesichtspunkt bei der Waldsuche ist der, in wie weit es sich bei dem Graben im Wald um einen Eingriff gemäß § 5 des Hessischen Naturschutzgesetzes handelt????? Dies ist eine weit auslegbare Ermessensfrage und kann bei Begegnungen mit Förstern zu einer kontroversen Diskussion führen.
Gruß Jörg