Genehmigung,..

Begonnen von Patricus Gelduba, 25. Juli 2004, 19:11:50

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Patricus Gelduba

hallo,ich bin schon seid ner zeit auf der suche nach einer behörde die für meinen kreis zuständig ist.
kann mir vielleicht jemand weiter helfen.
brauche die genehmigung für den raum 47...!ist Krefeld.
habe mich schon übers netzt informiert,bzw. eine behörde in krefeld versucht zu finden,leider erfolgslos.
was gebe ich eigentlich als begründung an?
wäre nett wenn mir einer hilft der sich damit auskennt.
gruß patric:hallo:

pfannenwäscher

Hi Patricus!

Die Adresse von der zuständigen Behörde in Krefeld hab´ich leider nicht, allerdings ein paar weitere (bzw. grundlegende) Infos bzgl. Grabungsgenehmigung. DAbei ist auch ein Beispielbrief bzw. Antrag.

Schaust du hier:

http://www.detektoreninfo.de/index.php?page=11

GugF
Andy:winke:

p.s.: doller Sommer, wann werden endlich die Felder frei... :platt:

Patricus Gelduba

hallo pfannenwäscher,
danke erst mal für deinen tip.die seita habe ich mir auch schon mal durchgelsen,kann dort aber nicht so wirklich herrausfinden wie dieser antrag aussehen soll muster habe ich ja schon,was hast du denn in deinen antrag so als begründung rein geschriebn?oder andere leute hier die das lesen hat keiner eine kopie von sowas?

pfannenwäscher

Hi Patricus,
 nun, aller Anfang ist schwer! Mein Antrag sah damals so aus:


Zitat(mein Name, Adresse, tel, Fax, mail,etc.)

(Empfänger Name, Adresse)
       
       
Antrag auf Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz



Sehr geehrte Frau XXXXX,

hiermit beantrage ich für den Einsatz meiner Metallsonde eine Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz für das Gebiet der Stadt XXXXXXX.


Gemäß Ihrer Bitte beantrage ich o.g. Genehmigung für die rot markierten Bereiche in den nachfolgenden Karten.




Mit freundlichen Grüßen

 XXXXXXXXX  XXXXXXXXXXXX


Das war´s schon, wenige tage danach hab ich von der betreffenden Person eine Einladung zum persönlichen gespräch bekommen, das dann auch sehr locker erfolgte, scheints klappt hier die Zusammenarbeit Sondengängern. Später noch zur unteren DSchB, dort eimal 'vorsprechen', ebenfalls kein Problem.

GugF
Andy:winke:

[Bearbeitet am 25-7-2004 von pfannenwäscher]

Patricus Gelduba

da heisst ich muss ein suchgebiet in meiner stadt angeben?z.b. die stadt krefeld in dem gebiet (postleitzahl)?

bei diesem gespräch wird da etwas gefragt?wenn ja was denn so ungefähr?

muss man einen test machen?

sorry das es so viele fragen aufeinmal sind,aber ich möchte mir bei soetwas sehr sicher sein.

gruß patric

pfannenwäscher

Hi,

jo, man muss ein Gebiet angeben, dass man dann unter bestimmten Auflagen bearbeiten darf (nix wildes). Dieses Gebiet wird dann unter dem Aspekt Bodendenkmäler untersucht und evtl. bestimmte Bereiche von der Genehmigung ausgenommen, ein Hügelgrab z.B. wirst du nicht durchwühlen dürfen (würdest du auch so nicht tun).

Test wird keiner gemacht, und bzgl. Gespräch: keine Ahnung, ob das immer gemacht wird. Wenn ja, dann, damit sich die Person im Denkmalamt, die dich nachher betreut (Fundmeldungen, Kooperation usw.) kennt. Man sollte sich eben persönlich kennen, dann fällt die Zusammenarbeit schon viel leichter. Außerdem wollen die Stellen natürlich vermeiden, dass jemand nur kommt, um dann mit genehmigung für ebay zu suchen
 :wuetend3: Sowas macht man eben nicht.

GugF
Andy:winke:

p.s.: Alles halb so wild. Jetzt brauchst du vor allem erstmal die Adresse des für deinen Bereich zuständigen Archäologen, damit der Stein erstmal ins Rollen kommt.

Patricus Gelduba

hi,
danke für die super guten tips.
ja ich bin schon ganz doll am suchen,aber so wie´s ausschaut gibt es in krefeld kein denkmalamt.
vielleicht muss ich es mal bei dem amt in düsseldorf  oder köln versuchen.

gruß patric

Metteltimehunter

:hallo: versuche es mal in Overath kann sein das die bei dir zuständig sind .

pfannenwäscher


Zitat:hallo: versuche es mal in Overath kann sein das die bei dir zuständig sind .

Na das ist doch schonmal ein Anfang.:-) Jetzt nix wie ´ran ans Telefon:hacker:


Zitatdanke für die super guten tips.

Gerne:-)Halt uns auf dem Laufenden wie´s weitergeht. Ich würde mich freuen wenn es klappt, ich drück dir beide Daumen!:-):-)


GugF
Andy:winke:

Patricus Gelduba

hallo,
also meint ihr soll ich erst mal anrufen und sagen das ich informationen haben möchte im bezug zu einer grabungserlaubnis nach §13,..

oder soll ich direkt ein schreiben aufsetzten?
wie geht das mit dieser karten angabe?muss ich denen eine kopie von einer landkarte dabei zuschicken oder wie geht des alles von statten?


Daniel

Anrufen dürfte aber auch nicht schaden.
Ich habe am Anfang meiner "Sondlerkariere",es sogar schon gewagt,bei uns in BW direkt beim LDA in Stuttgart anzurufen um mich zu informieren.:icon_eek:
Die kochen auch nur mit Wasser und bei dem telefonischen Gespräch wurde ich zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und die Möglichkeit angeboten,bei einer Grabung zu helfen.
Mußte aber beides absagen,da ich beruflich keine Zeit hatte.
Auf jeden Fall war das Gespräch,trotz das ich von vornerein wußte,daß es bei uns in BW keine offizielle Erlaubnis gibt,recht informativ und der Herr am anderen Ende der Leitung
(Landeskonservator Dr.Biel) recht freundlich und auch sachlich!

Gruß Daniel
Spalttabletten, meine Dame, sind bekömmlich und gesund.
Doch verwirrend ist der Name, sie gehören in den Mund.

Metteltimehunter


Metteltimehunter

:winke: hier noch was :

Aufgaben und Zuständigkeiten  
        Bodendenkmäler  
        Denkmalschutz/Praktische Bodendenkmalpflege  
         
        Außenstelle Nideggen  
        Außenstelle Overath  
        Außenstelle Titz  
        Außenstelle Xanten  

Patricus Gelduba

ZitatGemäß Ihrer Bitte beantrage ich o.g. Genehmigung für die rot markierten Bereiche in den nachfolgenden Karten.
<--muss das genau so da stehen obwohl ich garnicht mit dem herrn gesprochen habe?:-(
aber ich habe doch garkeine karten.muss ich mir jetzt welche besorgen und das gebiet einkreisen?oder schickt er mir ein paar karten zu die ich dann einkreisen muss?
[Bearbeitet am 25.07.2004 von Patricus Gelduba]

[Bearbeitet am 25.07.2004 von Patricus Gelduba]

pfannenwäscher

Öh, ne, das muss dann natürlich weg, tschuldigung. Ich hatte nur das erste mal die Karten vergessen und musste dann nachlegen. Du könntest z.B. schreiben: "...hiermit beantrage ich für den Einsatz meiner Metallsonde eine Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz für die in den nachfolgenden Karten markierten Gebiete im Bereich der Stadt XXXXXXX.
" (der Wortlaut muss nicht identisch sein, kann aber so in etwa aussehen).

Die Karten hab ich direkt aus TOPO-Karten 1:25000 kopiert und dann mit einem roten Edding die Flächen (Felder, Äcker) markiert, auf denen ich suchen wollte.

Zitataber ich habe doch garkeine karten.

Kein Problem! Entweder du kauft dir welche (paar Euro das Stück) und kopierst dann (s/w reicht), oder du schaust im Internet, vielleicht gibt es dazu auch Landkarten für deine Umgebung. Zur Not wird dein Mann im LDA/KDA dir sicher auch gerne mit ein paar Karten bzw. Kopien aushelfen (wurde mir beim Gespräch auch angeboten, scheints wird von uns Sondlern öfter danach gefragt).

@Daniel
ZitatDie kochen auch nur mit Wasser

Recht hast du! Wäre auch schlimm wenn nciht..:wink3:

GugF
Andy:winke:

pfannenwäscher

Ergänzung
 Ich bin mir nicht sicher, ob gerade alle Archäologen die vorherige Markierung der Suchgebiete in Karten verlangen! Zur Sicherheit mal nachfragen, könnte natürlich sein, dass von einzelnen z.B. ganze Gebiete freigegeben werden, oder bereits Karten vorgefertigt sind, oder per mündlicher Absprache geregelt wird.

GugF
Andy:winke:

Patricus Gelduba

ahbe gestern abend erst maleine email an einen herr dr.gechter geschreiben.
erst mal das was du mir so gesagt hattest,und direkt eine frage hinzugefügt ob er für die statd krefeld zuständig wäre,leider ist noch nichts zurück gekommen.

Christoph Grünewald

Hallo,
für eine Grabungsgenehmigung in Krefeld ist zunächst einmal die Kreisverwaltung als sog. Obere Denkmalbehörde zuständig. Diese muß sich dann mit dem für den Bezirk zuständigen Fachamt, in diesem Falle also wirklich Herrn Gechter, in Verbindung setzen. die Genehmigung selbst kommt aber vom Kreis. Zusätzlich gibt es in Krefeld ja auch noch einen Archäologen, Herrn Reichmann im Museum Burg Linn, der die Bodendenkmalpflege für Krefeld betreut. Es wäre sicher richtig, sich auch mit ihm in Verbindung zu setzen.
Gruß Christoph Grünewald

Patricus Gelduba

den herrn reichmann kenne ich sogar persöhnlich,haben mal bei ihm in stratum auf den ausgrabungen ein bisschen aus jux mitgebuddelt war ich aber noch jünger.ist ein netter mann.
also sollte ich bei ihm eine genehmigung beantragen?
ach,..ich setze einfach zwei schreiben auf,eins an dr. gechter und eins an hr.reichmann.
oder nicht so gute idee?!

Patricus Gelduba

also mal watt ganz neues jetzt hier.
musste grade mit entsetzten lesen das der antrag nicht an herrn dr. gechter gehen muss sondern an die aussenstelle in Xanten.
naja was soll´s ich habe denen jetzt auch ne email geschrieben da ich mich ja schon mit dr gechter unterhalten hatte per email habe ich das zusammengefasst und mit in die email geschrieben.
erst mal die zeit abwarten und dann kanns hoffentlich bald losgehen!

gruß patric

Patricus Gelduba

hallo,also nach vielem hin und her wurde mein schreiben an das amt in overrath nach xanten geschickt.nun habe ich eine email bekommen aus xanten das sie es weiterleiten würden an das LBA in Bonn.ist glaube ich der hauptsitz in NRW,..
wie lange dauert denn soetwas bis man mal endlich bescheid bekommt.ich warte nun mehr wie 3 wochen drauf!und in den drei wochen war ich nicht einmal gassi,..:-(
und dabei sind fast alle acker frei und umgepflügt,..:-(

Denarius

Hi !

Yep, - für Geldupa & Umgebung zeichnet sich Frau Opladen-Kauder aus der Außenstelle Xanten verantwortlich.  Herr Dr. Gechter betreut nur den Kreis Neuss und weiter südlich liegende Gefilde (Bergisches Land, Sieg Kreis, etc.). Soweit ich weiss, arbeitet Frau O.-K. schon seit längerem mit Sondengängern zusammen und scheint ganz umgänglich zu sein.

In jüngster Vergangenheit ist eine neue Genehmigungspraxis erarbeitet worden, an die sich nun alle Außenstellen halten müssen. Ob sich diese auch praktisch bewähren und Akzeptanz finden wird, bleibt noch abzuwarten.  Kostenpflichtig wird sie - im Gegensatz zu den Vorjahren - auf jeden Fall. Wiesen und Wälder fallen raus, - es ist also nur die Suche auf umgebrochenen Flächen (sprich Äckern) erlaubt. Die Fundstellen müssen vorher exakt benannt und umrissen werden. Ob dies mittels Flurstücknummern geschehen muss, mittels G/K Koordinaten und/oder einfachen markierten Topokartenausschnitten ist mir noch nicht klar, obwohl ich ersteres hab' läuten hören (was wiederrum bedeuten würde, dass man vorher zum Katasteramt schleichen muss, um diese Furstücknummern erstmal herauszubekommen.)

Halt uns bitte auf dem Laufendem !

Gruss,
Albert
Ich kam, sah und fand !