Strafe ?!?!

Begonnen von kuritan, 25. Juni 2003, 21:14:16

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kuritan

Hallo,
ist es in Bayern verboten "auserhalb" eines Ringwalls zu Suchen  :sondi:???
wenn ja, was können für Strafen auferlegt werden ???
hat schon jemand Erfahrungen gemacht  ???
kann evtl. eine Genehmigung beantragt werden ???

Vielen Dank für euere Hilfe
:super:
kuritan

Tomcat

Vorsicht, das ist Bodendenkmals-Gebiet.
Du solltest mindestens einige hundert meter von solchen sensiblen Bereichen entfernt bleiben- je weiter, desto besser.

Erfahrungen habe ich noch keine gemacht, aber ich würd´s nicht drauf ankommen lassen.

Zum Genehmigungsverfahren: ohne tiefere archäologische Vorkenntnis, frühere gute Zusammenarbeit o.ä wird das schwer.

Bitte berichtigt mich alle, wenn ich daneben liege!

mfg
Tomcat
Life burns!

Ruebezahl

Hier der Gestzestext:

http://www.archifee.de/denkmalgesetz.html

Interessant ist Art. 13 / 2 !
Ob daraus ein Rechtsanspruch auf eine Suchgenehmigung abzuleiten ist ???

Auf alle Fälle ist das Graben auf bekannten Bodendenkmalen wie in allen Bundesländern verboten und mit 250 000 Euro Strafandrohnung belegt.

Bei einem Ringwall kann auch eine, nicht auf den ersten Blick erkennbare Siedlung dazugehören. Also lieber etwas mehr Abstand !
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

kuritan

Vielen Dank erstmal,

ist den nur das Graben Verboten oder auch das Sondeln ?
Gibt es den schon Fälle wo jemand verurteilt wurde ?
wenn ja mit welchem Urteil ?

werde aber lieber mal einen "sehr weiten Bogen "machen
aber 250 000 Euro klingt ja doch sehr "amerikanisch" da ist man ja mit einem Banküberfall besser bedient:baller:

kuritan