??????????Sondengehen Verboten????????

Begonnen von Manowar, 08. Dezember 2002, 09:01:43

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Manowar

Hallo,

Sondeln gehe ich ja schon schlänger, zwar seit kurzem erst mit nem richtigen Gerät(siehe da man findet ja was), aber was mir Gestern passiert ist hab ich in 7 Jahren noch nicht Erlebt.

Ging Gestern Vormittag auf nen stink normalen Acker, nach ca. ner 1/2 Stunde kommt ein Auto rangefahren u. hält an u. der Fahrer steigt aus u. kommt mir entgegen.
Im prinzip nichts ungewöhnliches, da man ja öfter angesprochen wird ob man schon was Gefunden hat ect, ne kleine Plauderei eben mit Spaziergängern.

Diese besagte Person stellte sich aber äuserst patzig u.
aggresiv als Bürgermeister vor u. ich sollte, zitat:

so schnell wie möglich den Acker verlassen da dieser Gemeindegrund sei u. Sondengehen verboten ist.
Ich soll froh sein das er nicht die Polizei geholt hat das dieses Diebstahl ist.


Jetzt meine Frage hat dieser fröhliche Geselle recht ????

Ist das Sondengehen in weiterem Sinne irgendwo gesetzlich geregelt???????
Das würde ja dann heißen ich dürfte nirgens mehr entspannt suchen weil ich Angst haben muß es kommt wieder so ein
  an und macht mich nieder.

(hatte Gottseidank nen Klappspaten in der Hand   )

Fud Gund
Manowar

:baller::baller:

Ruebezahl

Hi Manowar,
im Prinzip hat der Bürgermeister recht. Denn zum Sondlen braucht man die Genehmigung des Grundeigentümers, hier Gemeinde.
Nun ist es recht mühsam sich für jedes Suchgebiet immer erst vorher das Einverständnis des Eigentümers zu holen. Wenn jemand beim Suchen mal ankommt (passiert aber doch recht selten), erkläre ich ihm höflich mein Anliegen und frage ihn nachträglich um Erlaubnis.
Wird sie dann verwehrt, packe ich ein und suche wo anders.
Nun zum zweiten Teil deiner Frage. In den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer ist das "Sondeln" indirekt geregelt. In manchen Ländern (SWH) ist bereits die "Suche" nach BD`s verboten, und man könnte so auslegen, daß auch das Sondegehen verboten ist. In den meisten anderen Ländern ist die gezielte Suche und das Graben nach BD`s verboten. Wobei hier das Problem der Definition was ein BD (Bodendenkmal) ist wieder verschieden auslegbar ist.
Aber noch mal, das Suchen und Graben ist in allen Bundesländern "nur eine Ordnungswidrigkeit (wie Falschparken) und keine Straftat. Trotzdem können Busgelder bis 250 00,00 € verhängt werden !!!
Erst wer Funde (die als BD gelten) zur Gewinnerzielung veräußert, macht sich wegen Fundunterschlagung strafbar !
Ich hoffe dir bei diesem problematischem Thema etwas geholfen zu haben.
Grüße aus Ostfalen
Ruebezahl

"Große Erfolge sind weniger spürbar als persönliche Vorteile"
Napoleon Buonaparte

Manowar

Auf alle fälle hast mir damit geholfen.

Es gibt halt einfach Leute die einem den
Spaß an der Sache mächtig verderben können:kotzen: