Sondeln in Frankreich?

Begonnen von Ramona, 21. April 2003, 17:38:45

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Ramona

Hallo ,
soll mal fragen,wie es mit Sondeln in Frankreich aussieht, da wir eventuell da Urlaub machen wollen.
Gruß und Fund Ramona

Schlumpfstampfer

Hallo  :prost:

Da ich den selben Titel nicht nochmal benutzen wollte  :engel:
Hol ich den nun einfach wieder nach oben :-)

Also, wie schauts aus wenn man mal das Wochenende in renne le chateau  :zwinker: verbringen möchte ?
Irgendwas hab ich da im Hinterkopf das man ne Genehmigung vom Bürgermeister braucht?

Servus

ren

Hi,

war bisher nur an den Stränden in der Normandie und Bretagne unterwegs. Gab nie ein Problem dabei. Suche ausserhalb der Strände sind Genehmigungspflichtig, soweit mir bekannt.

Grüße  :winke:

REN

Hajo

Hallo Ramona

Ich wohne an der Franz. Grenze und wollte schon eine Genemigung bekommen. Bei den Behörden sagten sie mir es sei verboten und das illegale Suchen wird hart bestraft. Habe es auch versucht über einen Franz. Freund . Er hat auch keine bekommen.Es gibt aber keine Spezielle Regelung. Sie ist von den zuständigen Behörden von Fall zu Fall entschieden. Frage bitte vorher bei den zuständigen Ämtern nach und gehe nicht ohne Genem. suchen. Absulut verboten ist die suche an archäologischen Denkmählern und an oder auf Schlachtfeldern des  vorallem 1870, 1 und 2 WK.

Mfg. Hajo

Schlumpfstampfer

Hmm...

Ich fahr gleich los und komm evtl noch durch Belgien , wie verhält es sich denn dort?

Servus

Archaeos

Zitat von: Ramona in 21. April 2003, 17:38:45
Hallo ,
soll mal fragen,wie es mit Sondeln in Frankreich aussieht, da wir eventuell da Urlaub machen wollen.
Gruß und Fund Ramona

Das Sondeln in Frankreich fällt unter den Code du Patrimoine:

L.542-1 Nul ne peut utiliser du matériel permettant la détection d'objets métalliques, à l'effet de recherches de monuments et d'objets pouvant intéresser la préhistoire, l'histoire, l'art ou l'archéologie, sans avoir, au préalable, obtenu une autorisation administrative délivrée en fonction de la qualification du demandeur ainsi que de la nature et des modalités de la recherche."

(Journal Officiel du 24 Février 2004 - Ordonnance 2004-178 du 20 Février 2004)

Freie Übersetzung: "Niemand darf Geräte benutzen, welche es erlauben, Metallgegenstände zu orten (= Metalldetektoren), mit dem Zweck Monumente und Gegenstände zu suchen, welche die Vorgeschichte, die Geschichte, die Kunst oder die Archäologie interessieren können, ohne vorher eine behördliche Genehmigung erhalten zu haben, welche abhängig ist von der Qualifikation des Antragstellers und von der Natur und den Modalitäten der Suche."

Insofern ist die bereits Suche nach Gegenständen, welche einen vorgeschichtlichen, geschichtlichen, künstlerischen oder archäologischen Bezug haben können, genehmigungspflichtig. Die Behauptung des französischen Detektorhandels, dass es genügen würde sich von klassierten Monumenten (=festen Bodendenkmälern) fernzuhalten ist falsch! Der Suchantrag ist an die Präfektur des jeweiligen Departements zu richten, wo man suchen möchte. Dort wird er an die archäologischen Behörden weitergeleitet, die ihn bearbeiten werden.
Eine Gastlizenz in Frankreich zu erhalten ist aussichtslos.

Zudem gibt es einige Departements und Gemeinden in Frankreich, wo jegliche Suche mit Metalldetektoren durch ein Verbot der Präfektur oder der Stadt untersagt ist, wegen der erheblichen Gefahr, sich und Drittpersonen durch Militariafunde zu verletzen oder zu töten. Dazu gehören Gemeinden im Elsass, die Region um Verdun, die Region um den Fluss Somme und an den Stränden, wo die allierten Truppen übersetzten (Normandie)...
In Oppy (Pas de Calais) wurden neulich bei einem Militariasammler zuhause 27,6 Tonnen Munition abtransportiert ... Dem fehlten bereits ein paar Gliedmassen, die er bei einem Muniunfall vor 20 Jahren verloren hatte. :irre:
Gruss,
André

   


Archaeos

Zitat von: Schlumpfstampfer in 22. April 2006, 08:40:49
Hmm...

Ich fahr gleich los und komm evtl noch durch Belgien , wie verhält es sich denn dort?

Servus

Hier die Gesetzgebung der Région Wallonne, dem französischsprachigen Teil Belgiens: http://www.skene.be/RW/Loi/LOI0109.html

Art. 244. L'usage des détecteurs électroniques ou magnétiques en vue de procéder à des sondages archéologiques et à des fouilles est interdit. [...]
Übersetzung: Art. 244 Der Gebrauch von elektronischen oder magnetischen Detektoren, welche zum Ziel haben, archäologische Sondiergrabungen oder Grabungen durchzuführen, ist verboten [...]

Die Begriffe "archäologische Sondiergrabung" und "Grabung" sind klar definiert in Art. 232:

Art. 232. Pour l'application du présent titre, on entend par:
1° biens archéologiques: tout vestige matériel, y compris paléontologique ou sa trace, situé sous ou au-dessus du sol, envisagé comme un témoignage de l'activité de l'homme ou de son environnement, d'époques ou de civilisations révolues, indépendamment de sa valeur artistique;
2° sondages archéologiques: les opérations impliquant la modification de l'état d'un site archéologique, destinées à s'assurer de l'existence de biens archéologiques ou de l'existence, de la nature et de l'étendue d'un site archéologique;
3° fouilles: l'ensemble des opérations et des travaux destiné à rechercher et à recueillir des biens archéologiques;  [...]


Zu Punkt 3: Grabungen: sämtliche Handlungen und Arbeiten, welche zum Ziel haben, archäologische Güter zu suchen und zu bergen.

Auch Punkt 1 (archäologische Güter) sind klar definiert: sämtliche materiellen Überreste Spuren und deren Spuren, paläontologische inbegriffen, welche sich im oder auf dem Boden befinden und welche als Zeugnis der Aktivität von Menschen oder deren Umwelt ,.... angesehen werden.


Zudem ist in Wallonien die Suche nach  Militaria verboten, dies aus gutem Grund. In den Ardennen um das Städtchen Bastogne hat es im zweiten Weltkkrieg blutige Kämpfe gegeben und dort liegen in den Wäldern noch überall gefährliche Relikte herum.

Im Resume, in Wallonien hast Du besser das Sondeln zu unterlassen...