recht

Begonnen von josef5530, 04. August 2012, 00:05:34

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josef5530

hallo freunde.da man immer widersprüchliches vernimmt nun mal die frage schlechthin. lebe in rheinland-pfalz und hatte bisher immer das glück  beim sondengehen menschen zu treffen die am pförtnersyndrom leiden und sich wichtig tun. in diesen fällen  lautsprecher volle pulle und meines weges ziehen. bin damit immer gut gefahren und ärger aus dem weg gegangen.aber darf man noch im wald ,das heisst spontan auf öffentlichem gelände sondeln? bin ich im recht wenn grünröcke mir mein eigentum wegnehmen wollen und ich mich dagegen wehre ,oder die anderen mit waffen.wie verhalte ich mich rechtlich. wenn mich die lust packt gehe ich raus,mal in die nähe einer burg oder wie gesagt im wald nahe den wegen.will mir mein hobby nicht vermiesen lassen von leuten die von den rechtlichen belangen keine ahnung haben,aber mich auch  absichern. wäre toll von euch tipps zu bekommen und auch eure erfahrungen rechtlich hinsichtlich des sondengehens.   josef

lord3d

Hallo Josef!

In Rheinland-Pfalz spielt es meines Wissens eine Rolle, wo genau du unterwegs bist. Grundsätzlich brauchst du eine Nachforschungsgenehmigung von der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde, egal, auf wessen Gelände du aktiv bist. Da können andere sicher mehr sagen. Was auch nicht schadet, ist, das Denkmalschutzgesetz deines Landes durchzulesen.

Grundsätzlich sehe ich bei deiner Einstellung aber kaum Chancen, dass du dich als ,,Offizieller" wiederfinden wirst. Bei ,,in der Nähe einer Burg" gehen hier im Forum die Alarmglocken an, vorausgesetzt, sie läuten noch nicht beim Stichwort ,,Wald" – zu Recht. Apropos Recht: bzgl. deiner Schilderung wage ich zu behaupten, dass das fast immer bei deinen ,,Kontrahenten" liegt.
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

stratocaster

Zitat von: lord3d in 04. August 2012, 01:05:03
Hallo Josef!

In Rheinland-Pfalz spielt es meines Wissens eine Rolle, wo genau du unterwegs bist. Grundsätzlich brauchst du eine Nachforschungsgenehmigung von der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde, egal, auf wessen Gelände du aktiv bist. Da können andere sicher mehr sagen. Was auch nicht schadet, ist, das Denkmalschutzgesetz deines Landes durchzulesen.

Grundsätzlich sehe ich bei deiner Einstellung aber kaum Chancen, dass du dich als ,,Offizieller" wiederfinden wirst. Bei ,,in der Nähe einer Burg" gehen hier im Forum die Alarmglocken an, vorausgesetzt, sie läuten noch nicht beim Stichwort ,,Wald" – zu Recht. Apropos Recht: bzgl. deiner Schilderung wage ich zu behaupten, dass das fast immer bei deinen ,,Kontrahenten" liegt.

Dem ist nichts hinzuzufügen  :belehr:
So ist es.

Gruß  :winke:
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josef5530

danke für die antworten ,sind aber falsch. noch immer ist das stöbern mit metallsuchgeräten in rheinland-pfalz erlaubt.  ihr bezieht euch auf die gezielte suche.zb. nach bodendenkmälern dafür ist eine genehmigung erforderlich und wird sowieso nie erteilt.euren antworten nach müssten in meinem bundsesland alle illegal unterwegs ,sein ohne genehmigung.dem ist nicht so.  ich suche im wald und in der nähe von burgen.dort ist der fund eines bodendenkmal so gut wie nicht möglich,kann man nicht ausschliessen,aber äusserst selten.man meldet sowas und gut ist es.sofern man was findet.  ich persönlich habe bis jetzt nur neuzeitliches geld und ein paar armbrustbolzen gefunden. meldung beim denkmalamt ergab ,  plunder haben wir genug.also suche ich munter weiter und hatte deswegen nie probleme .desweiteren besitze ich einen gewerbeschein als bergungsunternehmer.ich beziehe mich auf jäger und spaziergänger die  meinen ein sondengänger sei ein gefährliches und rechtloses subjekt dem man energisch und ohne rechtswissen entgegengehen muss, notfalls mit gewalt. ist einem bekannten passiert,deswegen die frage.ich bitte darum vage antworten zu meiden und nur zu antworten wenn man in gewisser weise kompetent ist.danke

stratocaster

Leider hast Du den Begriff des "Bodendenkmals" falsch interpretiert.
Da gibt es auch das "bewegliche Bodendenkmal" und das ist dann jeder Fundgegenstand,
der von öffentlichem Interesse ist.

Ich mag zwar das Wort "falsch" nicht, aber Du hast es benutzt,
und ich benutze es eben auch mal.

Aber ich glaube eher , dass Du da beratungsresistent bist  :besorgt:
In gewisser Weise bin ich auch etwas kompetent  :dumdidum:
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DonCordoba

Zitatdanke für die antworten ,sind aber falsch. noch immer ist das stöbern mit metallsuchgeräten in rheinland-pfalz erlaubt.  ihr bezieht euch auf die gezielte suche.zb. nach bodendenkmälern dafür ist eine genehmigung erforderlich und wird sowieso nie erteilt.euren antworten nach müssten in meinem bundsesland alle illegal unterwegs ,sein ohne genehmigung.dem ist nicht so.  ich suche im wald und in der nähe von burgen.dort ist der fund eines bodendenkmal so gut wie nicht möglich,kann man nicht ausschliessen,aber äusserst selten.man meldet sowas und gut ist es.sofern man was findet.  ich persönlich habe bis jetzt nur neuzeitliches geld und ein paar armbrustbolzen gefunden. meldung beim denkmalamt ergab ,  plunder haben wir genug.also suche ich munter weiter und hatte deswegen nie probleme .desweiteren besitze ich einen gewerbeschein als bergungsunternehmer.ich beziehe mich auf jäger und spaziergänger die  meinen ein sondengänger sei ein gefährliches und rechtloses subjekt dem man energisch und ohne rechtswissen entgegengehen muss, notfalls mit gewalt. ist einem bekannten passiert,deswegen die frage.ich bitte darum vage antworten zu meiden und nur zu antworten wenn man in gewisser weise kompetent ist.danke

Ist reine Provokation!
Lassen wir´s gut sein...  :nono:

Micha  :-)
LEGIO I FLAVIA MARTIS

lord3d

... und ich hatte meinem Satz ,,Was auch nicht schadet, ist, das Denkmalschutzgesetz deines Landes durchzulesen." schon die Ergänzung hinzugefügt ,,– aber bitte interpretiere nicht irgendetwas hinein.", hab es aber wieder gelöscht, weil ich nicht gleich den Anschein von Unhöflichkeit wecken wollte ...
Habemus Nachforschungsgenehmigung.

josef5530

eine fragestellung als provokation zu bezeichnen ist schon sehr dreist. ich glaube ich habe es hier mit gottesfürchtigen äusserst ehrbaren gesetzestreuen menschen zu tun die ohne genehmigung nicht mal ihr gerät einschalten.nur bei der genehmigungsmentalität der behörden dürftet ihr alle nicht gehen da soviele nicht erteilt werden.und wenn ich  nachbars hausschlüssel im wald suche brauche ich auch keine. in rheinland-pfalz wird generell keine genehmigung erteilt. eine neuzeitliche münze oder papas taschenmesser sind keine bodendenkmäler auch keine beweglichen. und wie schon vorher gesagt ohne öffentliches interesse.ich lasse mich sehr gerne beraten wenn die sache hand und fuss hat.bei euch sehe ich leider nur den torso.

Tomcat

#8
Zitatich suche im wald und in der nähe von burgen.dort ist der fund eines bodendenkmal so gut wie nicht möglich,kann man nicht ausschliessen,aber äusserst selten
Sind das eigene Erfahrungswerte?

Bislang haben dir alle Antworten bescheinigt, dass du, um die absolute  Rechtssicherheit zu erhalten, die du offenbar haben willst, einen möglichst behördennahen Weg gehen solltest. Du selbst sagst aber
Zitatdanke für die antworten ,sind aber falsch.noch immer ist das stöbern mit metallsuchgeräten in rheinland-pfalz erlaubt

Wenn du also sicher weißt, dass du auch ohne offizielle NFG suchen kannst, ohne weitere rechtliche Konsequezen fürchten zu müssen, warum fragst du dann hier?

Deine ursprünglichen Fragen waren ja
Zitataber darf man noch im wald ,das heisst spontan auf öffentlichem gelände sondeln? bin ich im recht wenn grünröcke mir mein eigentum wegnehmen wollen und ich mich dagegen wehre ,oder die anderen mit waffen.wie verhalte ich mich rechtlich

Es wäre interessant, in wie weit du die Grundstückseigentümer von deiner Suche in Kenntnis gesetzt hast. Das ist meist schon die erste Hürde, denn, falls es sich wirklich um "öffentliches Gelände" handelt, hätte es trotzdem einen Eigentümer, egal ob Bauer oder Staat.
Beide haben ein Eigentumsrecht und dürfen dich danach belangen, falls ein Spaziergänger oder Jäger hinter deinem Tun etwas böses vermutet darf er selbstverständlich zum Handy greifen und dich bei der Polizei anzeigen. Was daraus dann wird ist von vielen Faktoren abhängig- von deinem eigenen Verhalten, dem Wissensstand und der Aktionsbereitschaft der alarmierten Polizei usw.
Mit Waffen bedrohen darf dich kein Jäger und keine andere Zivilperson, je nach Ermessensspielraum und Lust auf Probleme kannst du allerdings mit der ganzen übrigen Breitseite an Problemen rechnen.
Als Privatperson darf man sz.B. ogar einen Straftäter festsetzen, bis die Polizei anrückt: http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme
Und jetrzt beweise deinen Pförtnersyndromsleuten mal, dass
Zitatnoch immer [ist] das stöbern mit metallsuchgeräten in rheinland-pfalz erlaubt
ist, wenn du keine NFG hast.

mfg
Tct

Life burns!

stratocaster

Zitat von: josef5530 in 07. August 2012, 12:39:41
in rheinland-pfalz wird generell keine genehmigung erteilt.

Ich kenne mindestens einen, der eine Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde hat.

Und da das alles, wie DonCordoba schrieb, eher in die Rubrik "Provokation" einzuordnen ist,
mache ich mal vom Hausrecht Gebrauch und diesen Beitrag zu.

Gruß  :winke:
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