Hilfe was sagt das aus?

Begonnen von 357 Mad Dog, 16. Dezember 2010, 16:25:10

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357 Mad Dog

Hallo liebe Sucher und Finder  :winke:
Was hat diese Aussage zu Bedeuten: Verfahrensstand   Benehmen nicht hergestellt, nachqualifiziert. Find nicht was das bedeuten soll oder nur so das man Anwalt sein muss, was ich nicht bin, um es zu verstehen  :heul:
Wärs super wenn eine Antwort kommt mit der ich was anfangen kann  :kopfkratz:
Danke Leute

Grüsse und Finderglück
Mad  :irre:

Goatman

Hi
und im welchem Zusammenhang soll das
stehen ??

Corax


357 Mad Dog

Ups sorry,
also im BayernViewer-denkmal sind ja die "roten Kreise" mit Denkmal nr.... usw da steht das dann bei. Da aber einer der Gebiete auf einem privatgelände liegt was meinem Kumpel gehört wundert er sich nun, weil NIe jemand vom Amt für Denkmal usw da war nur mal vom Vermessungsamt wegen ner neuen Halle. Weiss schon das ich da nicht suchen sollte  :engel:
Danke für die Hilfe
Mad  :irre: 

BWGuenni


Zitat von: 357 Mad Dog in 16. Dezember 2010, 16:25:10
Hallo liebe Sucher und Finder  :winke:
Was hat diese Aussage zu Bedeuten: Verfahrensstand   Benehmen nicht hergestellt, nachqualifiziert. Find nicht was das bedeuten soll oder nur so das man Anwalt sein muss, was ich nicht bin, um es zu verstehen  :heul:
Wärs super wenn eine Antwort kommt mit der ich was anfangen kann  :kopfkratz:
Danke Leute

Grüsse und Finderglück
Mad  :irre:

Moin, ich versuche das mal allgemeinverständlich einzudeutschen:

"Wir haben da mal eine roten Punkt gesetzt, da dort was sein könnte, wir wissen aber noch nicht was, da müssen wir nochmal nachschauen."

Gruß

Günni :winke:


357 Mad Dog

Super DANKÖÖÖÖ  :danke:
Ah also hat da jemand mit "roter Farbe und Kreisen" gespielt! Komisch komisch das die das so einfach machen ohne mal geschaut oder sich beim Landbesitzer gemelden zu haben :narr: Lustige Leute vom Amt in Bayern  :irre:
Gruss u Fund
Mad

357 Mad Dog

Danke auch an den Modi im Hintergrund  :Danke2:
hat mir beides geholfen! Nur ist nu Kumpel total durchgedreht wie das sein kann usw  :irre:
Das Hobby scheint ja in vielerei hinsicht mehr mit "anwatlichenkenntnisse" zu tun zu haben als ich dachte  :besorgt:
Warum ist nicht mal was einfach?!  :nono:

emil17

Üblicherweise arbeiten die Ämter, welche raumbezogenen Daten verwenden, nicht mit den Landbesitzern zusammen, falls die Eigenschaften, um die sie sich kümmern bzw. die sie feststellen, in keinem Zusammenhamg mit dem Grundbesitzer stehen. D.h. die Feststellung, dass diese oder jene Fläche ein Bodendenkmal enthalten könnte, hat nichts damit zu tun, wer das Land gerade besitzt.
Sonst könnte man ja keine Landkarte erstellen, und ich bin von Google Earth auch nicht gefragt worden, ob die meine Hütte fotografieren und ins Internet stellen dürfen.
Wenn da also römischer Schutt liegt oder seltene Orchideen wachsen, dann hängt diese Feststellung nicht vom Einverständnis des Besitzers ab und es liegt im Belieben des Amtes, dieses auch ohne Wissen des Besitzers festzustellen.
Rechtlich besteht keine aktive Informationspflicht seitens der Behörden, d.h. die verschicken nicht jedesmal einen eingeschriebenen Brief mit Rechtsmittelbelehrung und Widerspruchsfrist an alle möglicherweise betroffenen Besitzer, solange diese durch den Beschluss oder die Umklassifizierung nicht in der üblichen Ausübung ihres Besitzes (Karotten pflanzen, Blümchen pflücken, Schafe weiden lassen usw.) behindert werden. Sobald man direkt durch eine amtliche Tätigkeit in der Ausübung seines Grundbesitzes beeinflusst wird, z.B. bei Umzonungen, oder durch Nutzungseinschränkungen z.B. bei Naturschutzgebieten, wird man selbstverständlich begrüsst.
Hingegen besteht Auskunftspflicht bei nachgewiesenem berechtigten Interesse, d.h. wenn jemand bei einem Amt hingeht das raumbezogenen Daten bearbeitet, und als Besitzer wissen will, was mit seinem Grundstück sei, dann bekommt man Auskunft. Diese Auskunft verstehen ist dann wieder eine andere Sache.
Die Verfügungsgewalt des Besitzers über seinen Grund ist nicht allumfassend - man hat z.B. nicht das Recht, auf seinem eigenen Grund archäologische Ruinen auszugraben oder geschützte Bäume umzusägen.
Wenn die Leute auf dem Amt gut sind, wissen sie, dass die Durchsetzung ihrer Schutzziele in der Praxis wesentlich von der Mitarbeit der Landbesitzer abhängt, und benehmen sich entsprechend.

357 Mad Dog

Naja, er fand es nur wunderlich. Mal schauen ob wir uns mit denen mal in verbindung setzten, mal nett Fragen ob wir mal über sein Grundstück auf den Gebiet gehen düfen und uns sofort melden wenn wir was finden. So als Amtshilfe  :-D

detektorist

Oder ihr schaut erstmal...
Ich glaube nicht daß die euch benachrichtigen würden...

emil17

Oder zurückschreiben:

Sehr geehrter Herr Amtsreferent XYZ,
Sie haben mir am .... mit Aktenzeichen (oder Referenz) XYZ ein Schreiben zukommen lassen, in welchem Sie mir offensichtlich etwas mitteilen wollen.
Leider sind folgende, vermutlich wichtige Stellen des Textes (zitieren) für mich unverständlich, da ich zwar der Deutschen Sprache mächtig bin, aber weder eine Ausbildung als Verwaltungsbeamter noch ein Studum als Jurist gemacht habe.
Wollen Sie mir bitte in allgemeinverständlicher Sprache mitteilen, was Sie mir sagen wollen.

Mit freundlichen Grüssen


Vielleicht hilfts?

357 Mad Dog

Zitat von: 357 Mad Dog in 17. Dezember 2010, 10:46:25
also im BayernViewer-denkmal sind ja die "roten Kreise" mit Denkmal nr.... usw da steht das dann bei.


ÄH wie schonmal geschrieben BAYERNVIEWER nix Brief nur auf DER KARTE!!! Haben uns nur gewundert das ein DM auf seinem Grundstück seien soll obwohl da NIE einer vom Amt war oder die wahren auch ohne Erlaubniss vom Eigentümer auf seinem Grundstück.

Grüsse

Mad