Genehmigung fürs Sondeln?

Begonnen von Siebenpapagei, 18. Mai 2010, 01:55:24

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Siebenpapagei

Hallo alle zusammen,

ich bin ganz neu hier und hab da erst ein mal eine grundlegende Frage zum sondeln in NS und SH. Brauche ich in diesen Bundesländern auch eine Genehmigung? Muss ich den Landbesitzer fragen? :kopfkratz: Beim sammeln von Steinartefakten brauchte ich bisher keine Genehmigung, außer Meldepflicht der gefundenen Artefakte und Fundort. Und wenn ein Bauer nicht gerade selbst sein Acker absammelt, hatte ich da bisher noch keine Probleme. Außer mit Jägern, da gab es schon einige Diskussionen in Bezug auf Naturschutz, ich würde das Wild verschrecken und sollte doch auf den Wegen bleiben. Bei meiner letzten Fundmeldung habe ich beim Gespräch mit dem Archäologen rausgehört, dass das Sondeln in NS wohl nicht so gern gesehen wird. Naja, wie sind da eure Erfahrungen und was darf ich und was nicht.

Schöne Grüße aus HH

Belenos

Moin,

ist ja mal wieder interessant, für die Lese braucht man keine Nachforschungsgenehmigung (NFG). Das war in Hessen früher auch so, nur für die Suche mit MD wäre eine nötig gewesen.

In allen Bundesländern außer in Bayern benötigst Du eine NFG von der Denkmalschutzbehörde. In SH sind sie da inzwischen sehr weit gekommen, seit dem der alte Landesarchäologe endlich in Pension ist. Es werden dort Kurse für SG durchgeführt, anschließend bekommst Du Deine NFG.

Mit NS meinst Du wahrscheinlich Niedersachsen, nur verwendest Du den falschen 2-Lettercode, der richtige lautet NI. Aufgrund unserer braunen Vergangenheit ist sind die 2-Lettercodes NS für Niedersachen und SA für Sachsen-Anhalt nicht zulässig. Sachsen-Anhalt hat den 2-Lettercode ST - nur zur Info.

In NI ist die Sache etwas schwieriger, aber es gibt dort auch NFG. Da musst Du nur etwas hartnäckiger sein. Immerhin hat NI den bekanntesten SG mit einer NFG - Tony Clunn.

Viele Grüße

Walter

Waldemar

Moin,
Der  Kursus in SH findet nur einmal im Jahr statt, der Diesjährige ist gerade vorbei.
Also musst du noch ein Jahr Geduld haben, du kannst und solltest dich aber jetzt schon anmelden.
Ansprechpartner beim ALSH sind, Dr.Martin Segschneider oder Jan Fischer.
Bis zum Kursus solltest du die Sonde in SH nur am Strand benutzen. :winke:

Siebenpapagei

OK,

vielen Dank für die Infos und sorry wegen des falschen 2-Lettercodes, das hab ich nicht gewusst. Dann werd ich mich mal bezüglich der NFG schlau machen. Und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist es ohne NFG erlaubt am Strand zu sondeln?! Sind denn die NFG auf ein Gebiet im Bundesland beschränkt oder kann ich dann überall sondeln? Ich hatte das beim lesen einiger Berichte hier so verstanden, dass ich mir für jeden Acker den ich mir ausgucke eine NFG brauche. Die NFG beinhaltet wohl auch nicht die Zustimmung des Landbesitzers. Naja, nachfragen und auf die Saat achten kost ja nix.

LG vom 7Papagei


der finder

Moin,

für NI schau mal auf die Seite vom F.A.N. (Freundeskreis Archäologie Niedersachsen) unter Termine. Am 12.06. ist in Hannover beim Landesamt das zweite Zusammenkommen von Sondengängern und Archäologen. In Niedersachsen wird das SH Model angestrebt. Wenn du in NI Finden willst, solltest du da hin kommen.

gruß der finder
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