Fundrecht in Österreich und der Schweiz

Begonnen von Metallsonde, 02. Januar 2010, 22:22:03

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Metallsonde

Hallo liebe Kollegen aus der Schweiz und Österreich,

ich benötige Eure Hilfe. Stimmt das so?


Österreich
In Österreich gilt für alle Bundesländer ein einheitliches Denkmalschutzgesetz. Die Meldung eines archäologisch wertvollen Fundes an das Denkmalamt muss spätestens am nächsten Werktag erfolgen. Die Fundstelle muss bis zur Begutachtung durch das Denkmalamt unverändert belassen werden.

Die Eigentumsverhältnisse bei Bodenfunden sind durch den § 399 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt welcher eine Teilung zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundstückseigentümer vorsieht. Ein Schatzregal, wie in den meisten deutschen Bundesländern, gibt es in Österreich nicht.

Schweiz
In der Schweiz ist gibt Regelungen und Gesetze auf Kantons Ebene. Die des Kantons Bern kommen dem deutschen Schatzregal sehr nahe:

Auf dem Gebiet des Kantons Bern gemachte archäologische Funde gehören dem Kanton. Die rechtmäßig handelnde Finderin oder der Finder hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.