Auftragssuche

Begonnen von VNVNATIONboy, 24. Januar 2006, 23:33:45

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VNVNATIONboy

Hallo alle zusammen :)

Da ich zur Zeit arbeitslos bin,habe ich mir überlegt eine Anzeige in die Zeitung zu stellen in der ich meine Dienste als Auftragssucher anbiete (so könnte ich Hobby und Euronenerwerb verbinden... :zwinker:)
Jetzt meine frage an die Sondlergemeinde hier: Brauche ich dazu auch irgendwelche genehmigungen-ich meine da ich ja dann im Auftrag und mit Erlaubniss des jeweiligen Grundstücksbesitzers suchen würde.

Ich wünsch euch alles liebe und gute und immer einen guten Fund.

Indy

Zitat von: VNVNATIONboy in 24. Januar 2006, 23:33:45
Da ich zur Zeit arbeitslos bin,habe ich mir überlegt eine Anzeige in die Zeitung zu stellen in der ich meine Dienste als Auftragssucher anbiete (so könnte ich Hobby und Euronenerwerb verbinden... :zwinker:)
Jetzt meine frage an die Sondlergemeinde hier: Brauche ich dazu auch irgendwelche genehmigungen-ich meine da ich ja dann im Auftrag und mit Erlaubniss des jeweiligen Grundstücksbesitzers

Solange Du keine Bodendenkmale im Sinne der jeweils gültgen Denkmalschutzgesetze suchst, benötigst Du nur die Genehmigung des Grundstückseigentümers und/oder Auftraggebers.

Du kannst Dich gerne hier informieren:
www.auftragssucher.de
www.aktvsucher.de

ABER eins kann ich Dir sagen: GELD VERDIENEN KANNST DU DIR DAMIT GLEICH ABSCHMINKEN! Die Aufträge kommen über das ganze Bundesgebiet (und weiter!) verstreut rein und können somit von einem einzelnen Sucher gar nicht bearbeitet werden. Das ganze ist und bleibt ein Hobby ...und meist einfach ein idealistischer Zeitvertreib und eine Hilfestellung! Mehr nicht!
Gruss und Gut Fund
Andreas Maaßen

* Wer Rechtschreibfehler findet,...muss sie bald zu 100% dem Land Hessen abtreten! :-) *

Mad Matz

Hallo VNVNATIONboy,

Ich antworte mal pauschal was auf jeden Fall erlaubt ist
Mal abgesehen von der rechtslage in den Bundesländern.

Wenn du im Auftrag von einem andern nach dessen verlorenen Dingen suchst auf dessen Grundstück, brauchst du keine Genehmigung.
Sprich :
er hat seinen Autoschlüssel verloren und du sollst den suchen in seinem Garten ...

Wenn das verlorene Gut von Person 1 auf einem anderen Grundstück liegt solltest du den entsprechenden Grundstückseigentümer informieren daß du eine Verlustsache von Person 1 da suchen willst / sollst ( wenn das ganze richtung Bodenfund geht gibt es die ersten Probleme )

So lange die Fundsache einem direkten Besitzer zuordenbar ist gibt es rechtlich keine Probleme das zu suchen so lange du nicht dazu graben mußt und der Grundstückseigentümer informiert ist.

Wenn das Grundstück, Stadt/Landes/Staatseigentum ist und du nach einem Oberflächenfund suchst ( einem bekannten Gegenstand einer Person die dich beauftragt ) dann ist das eigentlich erlaubt.

Regionale Einschränkungen sind da natürlich zu berücksichtigen
Wenn das Betreten der Fläche durch Landschaftsschutzmaßnahmen generell untersagt ist und der der was verloren hat schon gegen eine solche Regelung verstoßen hat müßte erst die entsprechende Behörde davon in kenntniss gesetzt werden daß du eine Auftragssuche dort vornimmst und das genehmigen ...


Wenn du nach nicht verlorenen Gegenständen suchen sollst ( auch im Auftrag des Grundbesitzers )
mußt du dich an die entsprechenden Gesetze von dem Bundesland halten
Eine Suche auf Privatgrundstück welches befriedet ist ( mit Gartenzaun umgrenzt ) ist mit erlaubniss von Grunstückseigentümer nicht verboten ( geduldet - außer in Außnahmefällen wenn ein Bodendekmal innerhalb der Befriedeten Fläche ist )

Auf Äckern sieht das je nach Bundesland wieder anders aus - da nützt es teilweise gar nichts wenn der Grundeigentümer sagt du darfst da nach "Schätzen" graben
Je nach Bundesland fällt das unter die genehmigung vom entsprechenden Landesdenkmalamt
Oder ist generell untersagt.

Gruß Matze :-)
Sonde : Whites IDX Pro Turbo
Cam: Olympus E-3

VNVNATIONboy

Alles klar........
habt recht herzlichen dank für eure Antworten. :super:

Havelkaiser

und natürlich musst Du, zu all dem Vorgenannten, wenn Du deine Dienste öffentlich gegen Honorar anbietest in Deutschland auch ein Gewerbe anmelden !!!
Es ist und bleibt ein Hobby, Du kannst damit wirlich kein Geld verdienen.
Man kann mal jemandem der etwas verloren hat helfen, vielleicht gibt es etwas Benzingeld oder ein warmes Essen, ansonsten bleibt nur der Stolz, man ist ein guter und erfolgreicher Sucher !

Viele Grüße aus Berlin
der Havelkaiser

Matthias

Diese Idee ist nicht neu und es haben schon sehr viele versucht damit Geld zu verdienen.
Man kann das getrost vergessen, es gibt einfach zu wenig Aufträge in der eigenen Region.
Es kommen ständig deutschlandweite Anfragen.....!!!
Du kannst Dich lieber als Sucher bei uns eintragen lassen, falls mal etwas bei Dir anliegt,
so haben wir einen Ansprechpartner mehr!!!
Schau mal bei Andy (www.auftragssucher.de) oder bei uns (www.aktivsucher.de) vorbei
und hinterlasse deine Telefonnummer und was für eine Ausrüstung du besitzt, vor allem
welche Region Du bearbeiten kannst(Postleitzahl).

In diesem Zusammenhang werden auch immer gerne Sondler gesucht, die im Wasser suchen können!!!
Gruß und gut Fund
Matthias :super: