Hessensucher sagen Danke

Begonnen von Rheingauner, 20. November 2010, 15:12:39

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Rheingauner


Bert

Irgendwie scheint einigen in Hessen so langsam der Verstand abhandenzukommen. Da nimmt das LDA die Klage eines Suchers gegen die Verletzung seiner Entdeckerrechte (voraussichtlich) zum Anlass, um eine blödsinnige Regelung wie das Schatzregal einzuführen, die man ohnehin schon seit Jahren versucht durchzudrücken. Und was tun die davon betroffenen anderen Sucher? Statt gegen die Pläne des LDA zu mobilisieren, werden anonyme websites erstellt, auf denen man über denjenigen herzieht, der auf seinen Entdeckerrechte besteht. Gehts noch?

Das LDA will das Brett an der dünnsten Stelle bohren: Statt sich darum zu kümmern, dass künftig mehr Geld für den Ankauf von Funden zur Verfügung steht (was natürlich schwer und nur durch hartnäckigen politischen Kampf zu erreichen ist), geht man den widerstandsfreien Weg diese Funde gleich zu "beschlagnahmen" und sich das Geld zu sparen. Dass man sich den Großteil der privaten Funde damit auch gleich sparen wird, nimmt man offensichtlich in Kauf. So vorzugehen ist einzig und allein die Entscheidung des LDA: Es hatte die Wahl und hat sich anscheinend für den einfachen Weg des Schatzregals entschieden.

Nur zur Klarstellung: Die Frage, ob ein Gräberfeld ein geschlossener Fundkomplex sein sollte, sehe ich durchaus differenziert. Ist eine villa rustica dann auch ein geschlossener Fundkomplex? Oder eine mittelalterl. Wüstung? Oder eine ganze römische Stadt? Oder eine römische Provinz? Wo hört dann eine Fundstreuung auf ein Fundkomplex mit einem (1) Entdecker zu sein?
Die falsche Strategie des LDA jedoch, solche Fragen (eventuell) durch die Einführung eines Schatzregals zu "lösen", kann aber nicht demjenigen angelastet werden, der diese Fragen gerichtlich klären lässt.

Adios, Bert