Eingussformen für Goldbarren

Begonnen von Colombia, 28. Juli 2011, 21:28:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Colombia

Hallo und guten Abend,

wollte mal höflich nachfragen, ob mir jemand ein paar Tipps geben kann, wo ich Eingussformen für Goldbarren bekommen könnte? Interessant sind insbesondere kleinere Eingussformen für 1-Gramm-Goldbarren. Oder kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob Gussformen für Goldbarren prinzipiell gesetzlichen Normvorschriften / Eichwertvorschriften unterliegen?

Bin wirklich für jeden Tipp dankbar! Schon jetzt freue ich mich auf Eure Antworten

Freundliche Grüße

Colombia

Tincca


geoexploration

Hola Colombia,

Deinem Nick zu Folge, kannst sicher spanisch,

da gibt's eine ganz brauchbare Internetseite von einem mexikanischem Schmuckhersteller und Lehrer, der alles über Fundición de oro, moldes, oro doré und.. und.. und ..in seiner Online-Biblothek beschreibt. Überhaupt das beste wissenswerte Angebot in spanischer Sprache von internationalen Ruf, was ich kenne:  absolut empfehlenswert  

http://www.raulybarra.com/biblioteca/#Fundicion  

Gruss

Geo

Colombia

!Hola Geo!

Erst einmal besten Dank für Deinen wahrscheinlich sehr heißen Tipp! Da ich unbedingt die Eingussformen baldmöglichst kaufen möchte, werde ich es mal in Mexiko versuchen. Sicherlich kann mir dort geholfen werden.

Das mit der spanischen Sprache ist kein Problem.

Übrigens, ..... heute habe ich mal einen weiteren Versuchsballon steigen lassen und habe mal in einem Anwaltsforum nach Möglichkeiten dieser Art in Deutschland gefragt: Seit ca. 10.45 Uhr hat diese Anfrage 322 Aufrufe erhalten. Mindestens ein Dutzend Anwälte = VOLLJURISTEN - haben sich bisher vergeblich bei der Beantwortung der Frage versucht. Die Recherchen wurden von den jeweiligen Anwälten abgebrochen. Das diese Anfrage so eine harte Nuss ist, .... damit hätte ich wirklich nicht gerechnet! UFFFFFFF!! Ich bin sehr darüber verblüfft!

Nochmals besten Dank. Vielleicht werde ich dann in Mexiko fündig mit meinem Anliegen.

Viele Grüße

Colombia

geoexploration

#4
Also Columbia,

ich wollte noch folgendes zu den "Moldes" etwas sagen. Ich kenne mich über die deutschen Vorschriften, natürlich nicht aus; aber ich kann mir gut vorstellen, dass Banken, Scheideanstalten und Münzhändler schon garantieren müssen, wo "echt" Gold drauf steht, müssen die gemachten Angaben, auf Barren und Münzen etc., hinsichtlich Gewicht und Feingold 999,9 schon der Norm/Gesetz entsprechen.  Siehe auch da:
http://www.goldbarren.de/goldbarren-groessen/1g-goldbarren/     da werden sogar 1g Goldbarren von der Scheideanstalt angeboten. Nun, ich kann mir gut vorstellen, dass nun eher bei jemanden, der selber das Edelmetall in Barren giessen will, vor dem Problem steht, was er da genau an (Edel)Metall einschmilzt - und welche Nebenbestandteile, da wohl drinnen sind, als die Gussform selber...... Wir Miners, können zwar auch Goldbarren verkaufen, allerdings sind wir dann verpflichtet, entweder nix auf den Goldbarren einzuprägen, die wir im sogenannten "Crisol" herstellen, oder auf diesen Barren, das Wort "oro doré" mit Gewichtsanagabe von diesen "Lingotes" angeben. Ab Mine, können wir kaum ein 100% "sauberes" Gold anbieten, das absolut frei von Restbestandteilen, hauptsächlich wie Silber, Platin, oder Kupfer ist. Manchmal schaut unser Gold ganz rotstichig aus, wenn etwas Kupfer hineingekommen ist, oder manchmal hat unser Gold einen Stich ins Weisse, dann kann Pt die Ursache sein. Um solche "Unreinheiten" aus dem Gold herauszu bekommen, dies bleibt dann nur den Scheideanstalten oder einem avanziertem Juwelier vorbehalten. Siehe auch: http://www.raulybarra.com/notijoya/archivosnotijoya/oro_purificacion.htm


NB. 
Als hätte ich es geahnt, beim studieren der Seite von der Scheideanstalt, ist da von einem 99.99 Zertifikat nach "CombiBar" und einer Zulassung "LBMA" die Rede...   also muss es darüber Vorschriften geben...  Vielleicht hilft Dir das weiter.  http://www.goldbarren.de/goldbarren-groessen/goldtafelnTM/ 


Gruss

Geo

Gratian

#5
Natürlich ist in Deutschland alles gesetzlich geregelt.  :belehr: Die entsprechende Vorschrift findest du hier.

Danach bedarf es einer Ermächtigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, wenn du den Feingehalt auf deinen Goldbarren vermerken willst...und die ist sicherlich an etliche Auflagen geknüpft.
Gut Fund!   :engel:
Gratian

ANTE ROMAM TREVERIS STETIT ANNIS MILLE TRECENTIS
PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR. AMEN.

Buddy

1 Gramm Barren werden aus gewalztem goldblech gestanzt. Gewichtstoleranz: -0,0gramm +0,03gr. Zuviel wird an der Seite abgeschabt. Nach erneutem Wiegen wird der "Barren" poliert und geprägt.
Quelle: irgendeine Sendung im TV.
Norbert  :winke:
Wer sich zu tief in den Dreck rein wagt, der bekommt die Schuhe voll.

Colombia

Hallo und guten Abend, Geo!

Nochmals besten Dank für Deine weitere Nachricht. Das sind sicherlich sehr nützliche und wertvolle Tipps! Davon bin ich überzeugt. Du hast natürlich recht, dass nicht das eigentliche Problem die Eingussformen als solches sind. Über diese Tatsache habe ich natürlich auch schon sehr gründlich nachgedacht. Ich kenne auch die Probleme aus den Minen in Kolumbien, dass Rohgold - nach Möglichkeit - so hochkarätig wie wirklich möglich als ersten Schritt anzufertigen. Bin bereits im letzten Jahr in Kolumbien u.a. darum unterwegs gewesen. Dennoch gelingt es in den Tallers, in diversen Firmen "Compra de Oro" etc. ein Reinheitsgehalt von bis zu etwa 23,80 Karat zu erreichen. Das Rohmaterial hat dabei einen Goldanteil von etwa 20 - ca. 60 %. Selbstverständlich vermischt mit Nickel, Silber, Kupfer und weiteren Metallen. Die Tatsache ist mir auch bewußt, dass man - sehr sehr wahrscheinlich - nur in einer Scheideanstalt einen Reinheitsgehalt von 24 Karat = 999,99 Anteilen erreichen kann und wird. Dennoch habe ich mir von mindestens 2 Inhabern von Goldschmieden deutlich erklären lassen, dass es unter gewissen Umständen möglich sei, einen Reinheitsgehalt von 24 Karat zu erreichen. Natürlich würde ich bei einer entsprechenden Probeanfertigung auch den Reinheitsgehalt in einem Labor prüfen lassen. Das ist eine ganz klare Sache. Denn schließlich würde ich dafür rechtlich einstehen müssen, wenn ich mit dem Stempel eine entsprechende Deklaration von z.B. 24 Karat abgeben würde. Das ist eine ganz klare Sache.

Da ich seit einiger Zeit ebenfalls im Minenbereich tätig bin und  weitere Kontakte z.B. zu einem Schmuckhersteller herstellen konnte, der auch u.a. eigene Goldbarren herstellt, werde ich diesen Mann dann schon sehr bald mal richtig intervien und mich über den maximalen Reinheitsgehalt aufklären lassen. Schließlich geht es dabei um sehr viel!

Übrigens habe ich heute durch das Anwaltsforum tatsächlich einen Anwalt gefunden, der sich - offenbar - mit den Gegebenheiten und Fragen dieser Art auskennt. Es gibt für die Goldbarrenherstellung UNTER 100 Gramm keine Norm- / Eichwerte für die erforderlichen Eingussformen. Ebenfalls entfällt eine entsprechende Nummerierungspflicht.

In jedem Fall werde ich die ganze Sache erst mal ruhig angehen, und mich bei meinen nächsten Aufenthalten in die Praxis einarbeiten.

Nochmals besten Dank für Deine nützlichen Tipps!!!

Freundliche Grüße

Colombia

Colombia

Hallo Gratian!

Auch Dir möchte ich meinen besten Dank für Deine sicherlich nützlichen Tipps aussprechen. Das Gesetz über den Reinhaltsgehalt von Gold- und Silberwaren vom 16. Juli 1878 ist mir bereits bekannt.

Freundliche Grüße

Colombia