Erfahrungen in Hessen

Begonnen von Schmidt2003, 12. Februar 2011, 14:52:22

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Schmidt2003

Hallo Leute,

bin recht neu in diesem Hobby und wollte mal fragen, wie eure Erfahrung in Hessen sind. Ist es grundsätzlich erlaubt, ohne Genehmigung aber mit Zustimmung des Grundstückeigentümers z. B. auf gepflügten Feldern zu sondeln? Von ausgewiesenen Bodendenkmälern jetzt mal abgesehen.

mortarium

Soweid ich weis, isd das Suchen mit einer Metallsondendetektor in hesen  momendan nicht möklich (wg. Gerichtsverwahren).

dappeler

Aha, in Hesen gibt es Metallsondendetektoren...und welches Gericht verwahrt die  :super:
Fassenacht iss ja früh dies Jahr, Helau  :narr:
Eins bist du dem Leben schuldig, kämpfe oder trags mit Ruh -
Bist du Amboss, sei geduldig, bist du  Hammer schlage zu!

Schmidt2003

Ja, ich bin mir über diese Antwort auch nicht ganz sicher...

Wer kann denn noch etwas dazu sagen? Ein Bekannter von mir ist Landwirt und auf dessen Feldern dürfte ich suche. Dort befinden sich auch keine ausgewiesenen Bodendenkmäler.

Lojoer

Hi Schmidt2003,
Du schreibst
Zitat von: Schmidt2003 in 12. Februar 2011, 20:48:38
Dort befinden sich auch keine ausgewiesenen Bodendenkmäler.
was verstehst Du unter einem ausgewiesenen Bodendenkmal, bzw. woher weist Du das? Hattest Du Einblick in die Ortsakten oder beim LfD nachgefragt?
Gruß Jörg

Schmidt2003

Ich meine damit, das weder auf Karten noch auf Schautafeln usw. in diesen Bereichen Bodendenkmäler vermerkt sind.

Wutach

Hallo Schmidt,

ausgewiesene Bodendenkmäler sind nur in den Akten des LfD vollständig erfasst. In Hessen brauchst Du eine Genehmigung vom Amt. Die werden zur Zeit praktisch nicht vergeben. Du musst dem Amt als vertrauenswürdiger ehrenamtlicher Mitarbeiter bekannt sein und Kurse absolvieren, wie man die Sachen fachgerecht behandelt und dokumentiert. Das Einverständnis des Eigentümers ist zusätzlich einzuholen. Die Funde gehören dann nach dem Gesetz je zur Hälfte Eigentümer und Finder.

FG Wutach.

Schmidt2003

Das heißt, es ist in Hessen illegal mit dem Detektor z. B. auf einem Acker zu suchen, auch wenn man das Einverständnis des Eigentümers hat und dort kein Bodendenkmal verzeichnet ist, oder wie verstehe ich das?

Wutach

Richtig. Jede systematische Flurbegehung, die zum Ziel hat, Bodendenkmäler, bewegliche oder unbewegliche, aufzufinden, egal ob mit Sonde oder ohne, bedarf einer schriftlichen Nachforschegenehmigung NFG vom LfD. Ohne NFG sind solche Betätigungen grundsätzlich illegal. Nur Zufallsfunde beim Spazierengehen sind ausgenommen, müssen aber gemeldet werden. Wer mit Sonde geht, tut dies nach Gesetz grundsätzlich mit dem Ziel der systematischen Suche nach Denkmälern.

FG Wutach.

Schmidt2003

Ausnahme wäre doch, wenn ich 1. oder 2. WK suche, oder?

Wutach


Schmidt2003

Ich dachte das wäre die Regelung in Hessen.

Pfälzer

ZitatWer mit Sonde geht, tut dies nach Gesetz grundsätzlich mit dem Ziel der systematischen Suche nach Denkmälern.

Und diese Aussage ist grottenfalsch. :belehr:
Jürgen

Metallsonde_de

Themen dieser Art sind doch schon 1000 mal durchgekaut... :winke:


:narr: Für die Suche auf Äckern benötigt man in Hessen eine Genehmigung, die Suche im Wald ist genehmigungsfrei, aber nur solange Blätter an den Bäumen sind und man nicht gesehen wird... :super: :super: :super:


insurgent

Zitat von: Metallsonde_de in 13. Februar 2011, 09:28:30
Themen dieser Art sind doch schon 1000 mal durchgekaut... :winke:


:narr: Für die Suche auf Äckern benötigt man in Hessen eine Genehmigung, die Suche im Wald ist genehmigungsfrei, aber nur solange Blätter an den Bäumen sind und man nicht gesehen wird... :super: :super: :super:


Tolle Aussage  :nono:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Pfälzer

Zitat von: Metallsonde_de in 13. Februar 2011, 09:28:30
Themen dieser Art sind doch schon 1000 mal durchgekaut... :winke:


:narr: Für die Suche auf Äckern benötigt man in Hessen eine Genehmigung, die Suche im Wald ist genehmigungsfrei, aber nur solange Blätter an den Bäumen sind und man nicht gesehen wird... :super: :super: :super:


Zitat von: insurgent in 13. Februar 2011, 11:35:00
Tolle Aussage  :nono:

Was hast du von Jens erwartet Jochim ??? :glotz:
Jürgen

Metallsonde_de

Wie schon gesagt, das Thema hatte es schon und es wurde aus "fast" allen Blickwinkeln beleuchtet. Der fehlte noch...  :-D

Aber mal im ernst. Die Hessen werden sich mit Händen und Füßen gegen eine Zusammenarbeit nach altem Schema wehren. Ich wage sogar die Prognose, dass es gar keine Genehmigungen mehr ohne erhebliche Auflagen gibt.

Schmidt2003

Und was macht man nun, wenn man neu in das Hobby in Hessen einsteigen will? Sich nicht erwischen lassen?  :zwinker: Das ist wieder typisch Deutschland, das jeder @23$%/%@ bis ins kleinste Detail eingeschränkt wird; denen wäre es am liebsten, wir spielten als Hobby alle nur Tischtennis oder Golf (würg) und machen alle vier Jahre fleißig unser Kreuzchen...  :irre:

mortarium

Es erst mal sein lasen. Zur Zeid werden geine Kenemigungen erteild.

mortarium

Zitat von: Heimathirsch in 13. Februar 2011, 19:02:19
Es erst mal sein lasen. Zur Zeid werden geine Kenemigungen erteild. Hat mir ein Freunt so erzehlt.

Lojoer

Hi Schmidt2003
Zitat von: Schmidt2003 in 13. Februar 2011, 00:26:56
Ich meine damit, das weder auf Karten noch auf Schautafeln usw. in diesen Bereichen Bodendenkmäler vermerkt sind.
So ähnlich hatte ich es mir gedacht. Wenn keine BDs in einer Karte verzeichnst sind oder keine Schautafeln aufgehängt sind muss es eben nicht heisen, dass keine BDs vorhanden sind. In vielen Fällen wissen noch nicht mal die Gründstückseigentümer von dem vorhandensein eines BDs.
Wenn Du nur auf bestimmten Feldern Deines Bekannten suchen willst, kannst Du ja mal beim Amt nachfragen. Sollte da wirklich kein BD vorhanden sein wird man Dir gewiss eine Genehmigung für diese Flächen geben.
Gruß Jörg

andreasluecke

Zitat von: Schmidt2003 in 13. Februar 2011, 18:58:09
Und was macht man nun, wenn man neu in das Hobby in Hessen einsteigen will? Sich nicht erwischen lassen?  :zwinker: Das ist wieder typisch Deutschland, das jeder @23$%/%@ bis ins kleinste Detail eingeschränkt wird; denen wäre es am liebsten, wir spielten als Hobby alle nur Tischtennis oder Golf (würg) und machen alle vier Jahre fleißig unser Kreuzchen...  :irre:

Zuallererst mal sollte man ruhig bleiben und beim Amt persönlich nachfragen. Da reicht dann die Obere Denkmalbehörde (Kreis...). Man sollte sich natürlich die oben bemerkbare Stimmung nicht anmerken lassen, sondern freundlich um persönliche Termine bitten.

Da dann sein Anliegen schildern.

Und Du wirst sehen, dass vielleicht doch eine klare Aussage dabei herumkommt.

Belenos

Moin,

für die Suche nach archäologischen Bodendenkmälern benötigst Du eine Nachforschungsgenehmigung, um diese zu erhalten musst Du einen Antrag stellen, dieser kann formlos oder mit einem Vordruck gestellt werden.
Einen Vordruck kannst Du bei mir bekommen, sende dazu eine E-Mail an phoenixrheinmain@t-online.de

Dein Antrag wird vom Landesamt zunächst dem BEirat Nachforschung vorgelegt, dieser tagt 4-mal im Jahr, wenn Du Pech hast dauert alleine das warten auf die nächste Sitzung des BEirates 3 Monate. Dann geht der Antrag zum Bezirksarchäologen. Dieser wird Dich zu einem Gespräch einladen, je nach Wohnort kann dies Wiesbaden, Darmstadt oder Marburg sein.

Danach bekommst Du die NFG für das laufende Jahr, aber nicht für die Suche mit einem Detektor.

Hast Du Fundbericht und alle FUndmeldungen der Lesesuche ordentlich abgeliefert, bekommst Du für das folgende JAhr die NFG unter Einsatz eines Detektors.

Auf Funde die auf Grundstücken entdeckt werden, die sich im Eigentum des LAndes HEssen befinden hast Du keinen Anspruch, bei Funden auf Privatgelände oder Gelände von Kommunen oder dem Bund gilt der § 984 BGB.

Besonderen Wert wird auf die Angabe eines Forschungsvorhaben gelegt, Spaßsuche wird nicht genehmigt.

Viele Grüße

Walter
www.phoenixrheinmain.de