Sondeln in Ö verboten..?

Begonnen von wilddogharry, 13. August 2009, 15:26:16

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wilddogharry

Ein freundliches Servus an alle Sucher!

Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz: (Österreich)
[...]
§ 11. Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen
(1) Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche dürfen nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden, soweit Abs. 2 und 9 nichts anderes vorsehen (Forschungsgrabung). Eine derartige Bewilligung kann nur an Personen erteilt werden, die ein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben. Bewilligungen können nur physischen Personen und nur für konkrete Grabungsvorhaben erteilt werden, die im Bewilligungsbescheid klar (unter Anschluss von Plänen, die der Antragsteller beizubringen hat) zu umschreiben sind. Bewilligungen gemäß diesem Absatz können mit Einschränkungen, Auflagen und Sonderregelungen verbunden sein (hinsichtlich Fläche und Tiefe, Art der Durchführung, Meldepflichten, Kontrollen usw.). Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Grabungsgenehmigung auf Grund der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes besteht nicht.
[...]
(3) Die nach Abs. 1 Berechtigten haben den Beginn einer Grabung (sowie allfällig vorangehender Untersuchungen) auf einem Grundstück bzw. auf mehreren zusammenhängenden Grundstücken dem Bundesdenkmalamt unverzüglich schriftlich zu melden.
[...]
(8) Soweit hinsichtlich Bodendenkmalen, ob sie sich noch unter der Erdoberfläche befinden oder nicht, durch einen in einem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 oder in einem sonstigen in § 2 Abs. 3 erwähnten Verfahren ergangenen Bescheid festgestellt wurde, dass die Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist, bedarf jede Verwendung von Metallsuchgeräten oder sonstigen Bodensuchgeräten auf diesen Grundstücken zu welchem Zweck immer - ausgenommen durch die in Abs. 1, 2 und 9 erwähnten Personen (und ihre Beauftragten) im Rahmen ihrer Grabungs- und Untersuchungsberechtigung - der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um Arbeiten zur Beseitigung von das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum bedrohenden plötzlich und unerwartet auftauchenden Gefahren. In diesem Falle können die Arbeiten bei umgehender Mitteilung an die in § 8 Abs. 1 genannten Behörden oder Einrichtungen durchgeführt werden, die diese Mitteilungen unverzüglich an das Bundesdenkmalamt weiterzuleiten haben.
[...]
§ 37. Strafbestimmungen
[...]

(3) Wer vorsätzlich
[...]
6. Metallsuchgeräte oder sonstige Bodensuchgeräte entgegen den Bestimmungen des § 11 Abs. 8 verwendet,

[...]ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis 70 000 Schilling zu bestrafen[...]



:heul:  also ist sondeln in Österreich generell verboten....oder????
Hatte von Euch schon jemals ernsthafte Probleme deswegen (Anzeige,Verfahren,Strafe....)???

Beste Grüße aus Ö,
Harald

ratte1969

was da in den gesetzbuch steht interessiert mich wenig. wenn du grundstückseigentümer sagt ich darf auf seinen grund suchen,dann mach ich auch das.
ist das selbe wie wenn das gesetz sagt ich darf nicht rauchen,trinken usw.und für die gesetzeshüter hier-bei bodendenkmäler machen wir einen großen bogen.
es kommt halt darauf an was man findet.

Entetrente

 :winke: Hallo Harald,
sage das jetzt mal so > Du wirst als Laie keine Genehmigung zur Suche nach BD bekommen.

Außnahme ! > Du wirst Mitglied in einem Archäologischen Verein/Gesellschaft der mit/von Archäologen geleitet wird. Die können die Genehmigung beantragen und dir als Laie "übereignen" dh. > Du suchst dann in DEREN Auftrag.
Diese Archäologischen Gesellschaften haben oft die größten Freiheiten und teils ganze Lagerhallen voller Funde.

Zugegeben> Mir sind sie meist suspekt. Zumindest in der Vergangenheit ging wohl auch so mancher Fund in offene Politikerhände. :glotz:



Das Projekt von Sondlern für Sondler :
(Wo möglich vermitteln wir an die Archäologie)

DIGS-online.de

Besten Gruß

Black Jack

@ratte1969

Sorry, aber deine Meinung finde ich ziemlich UPS... :heul:
Jeder österreichische Staatsbürger sollte sich für eine funktionierende Gemeinschaft an Gesetze halten, natürlich auch die des Denkmalschutzes.


Aber lassen wir mal das Gesetz beiseite, denn Sondeln in Österreich bewegt sich in einer Grauzone, sprich es wird unter gewissen Voraussetzungen geduldet.

Zitatwenn du grundstückseigentümer sagt ich darf auf seinen grund suchen,dann mach ich auch das.

Ja, in erster Instanz ist immer der Grundeigentümer zu fragen. ABER!!! Sollte sein Grundstück unter jeglichen Schutz (Denkmal-, Natur-, usw.) stehen, kann nicht mal er selbst ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes ein "Loch" graben.

@Entetrente

ZitatAußnahme ! > Du wirst Mitglied in einem Archäologischen Verein/Gesellschaft der mit/von Archäologen geleitet wird. Die können die Genehmigung beantragen und dir als Laie "übereignen" dh. > Du suchst dann in DEREN Auftrag.
Diese Archäologischen Gesellschaften haben oft die größten Freiheiten und teils ganze Lagerhallen voller Funde.

Ja und Nein.

Laut Gesetz, klares Nein. Aber bleiben wir bei der Realität. Ja, es gibt solche Vereine. Aber sie haben sicher nicht die größten Freiheiten, vor allem nicht in Zukunft.

ZitatDie können die Genehmigung beantragen und dir als Laie "übereignen" dh. > Du suchst dann in DEREN Auftrag.

Klares Nein.
Auftraggeber, z.B. für eine Prospektion, ist einzig und alleine das Bundesdenkmalamt. Jeglicher Fund dieses Projektes muss natürlich abgegeben werden.


Fazit: Sondeln in Österreich bewegt sich, wie bereits erwähnt, in einer Grauzone. Da wo kein Kläger da auch kein Richter.

Mfg Martin




ratte1969

Zitat von: Black Jack in 13. August 2009, 22:54:59
@ratte1969

Sorry, aber deine Meinung finde ich ziemlich UPS... :heul:
Jeder österreichische Staatsbürger sollte sich für eine funktionierende Gemeinschaft an Gesetze halten, natürlich auch die des Denkmalschutzes.


Aber lassen wir mal das Gesetz beiseite, denn Sondeln in Österreich bewegt sich in einer Grauzone, sprich es wird unter gewissen Voraussetzungen geduldet.

Zitatwenn du grundstückseigentümer sagt ich darf auf seinen grund suchen,dann mach ich auch das.

Ja, in erster Instanz ist immer der Grundeigentümer zu fragen. ABER!!! Sollte sein Grundstück unter jeglichen Schutz (Denkmal-, Natur-, usw.) stehen, kann nicht mal er selbst ohne Bewilligung des Bundesdenkmalamtes ein "Loch" graben.

@Entetrente

ZitatAußnahme ! > Du wirst Mitglied in einem Archäologischen Verein/Gesellschaft der mit/von Archäologen geleitet wird. Die können die Genehmigung beantragen und dir als Laie "übereignen" dh. > Du suchst dann in DEREN Auftrag.
Diese Archäologischen Gesellschaften haben oft die größten Freiheiten und teils ganze Lagerhallen voller Funde.

Ja und Nein.

Laut Gesetz, klares Nein. Aber bleiben wir bei der Realität. Ja, es gibt solche Vereine. Aber sie haben sicher nicht die größten Freiheiten, vor allem nicht in Zukunft.

ZitatDie können die Genehmigung beantragen und dir als Laie "übereignen" dh. > Du suchst dann in DEREN Auftrag.

Klares Nein.
Auftraggeber, z.B. für eine Prospektion, ist einzig und alleine das Bundesdenkmalamt. Jeglicher Fund dieses Projektes muss natürlich abgegeben werden.


Fazit: Sondeln in Österreich bewegt sich, wie bereits erwähnt, in einer Grauzone. Da wo kein Kläger da auch kein Richter.

Mfg Martin





sag martin kannst du nicht lesen?     und für die gesetzeshüter hier-bei bodendenkmäler machen wir einen großen bogen.

das bedeutet das wir nur bei nicht  bodendenkmäler suchen. so blöd sind wir ja nun auch nicht.

Black Jack

O.K. vielleicht war es nicht so leicht zu lesen :irre:

Eine Frage noch. Was verstehst du unter...
Zitates kommt halt darauf an was man findet.
???

Mfg Martin

Rambo

Zitat von: Entetrente in 13. August 2009, 22:21:12
:winke: Hallo Harald,
sage das jetzt mal so > Du wirst als Laie keine Genehmigung zur Suche nach BD bekommen.

Außnahme ! > Du wirst Mitglied in einem Archäologischen Verein/Gesellschaft der mit/von Archäologen geleitet wird. Die können die Genehmigung beantragen und dir als Laie "übereignen" dh. > Du suchst dann in DEREN Auftrag.
Diese Archäologischen Gesellschaften haben oft die größten Freiheiten und teils ganze Lagerhallen voller Funde.

Zugegeben> Mir sind sie meist suspekt. Zumindest in der Vergangenheit ging wohl auch so mancher Fund in offene Politikerhände. :glotz:


@ Entetrente, in Österreich gibt es keine Ausnahmen und keine Genehmigungen. Das Gesetz sieht so etwas bei uns nicht vor.
Möglicherweise ist dir entgangen, dass es in Österreich andere Gesetz gibt als zB in Deutschland. Kein Verein und "fast" keine Privatperson bekommt daher ein Suchgenehmigung um mit einer Sonde nach archäologischen Funde legal suchen zu können.
Allerdings gibt es andere legale Möglichkeiten seinem Hobby nachzukommen.  :frech:
Gruß Rambo


Willst du der Väter Taten kennen
folge ihrem Erdensein,
lern das Gute zu erkennen
und das Schlechte still verzeihn

Rambo

Zitat von: ratte1969 in 13. August 2009, 19:53:13
was da in den gesetzbuch steht interessiert mich wenig.
Wir alle müssen mit den Gesetzen leben, was also in so einem Gesetzbuch steht ist GESETZ und jeder Bürger muss sich daran halten.
Daher ist dein Satz sehr unglücklich gewählt.

Natürlich kann man Suchen wenn der Grundeigentümer seine Einwilligung gibt, diese ist auch notwendig um sich keine Besitzstörungsklage einzuhandeln.

Ich würde dir empfehlen das Gesetz sehr genau zu lesen dann wirst du vielleicht dahinterkommen was in dem Gesetz steht. Übrigens  wird kaum jemand wegen dem Suchen angezeigt. Die meisten werden wegen FUNDUNTERSCHLAGUNG und wegen BESITZSTÖRUNG belangt.

Zitat von: Black Jack in 13. August 2009, 23:29:48
Eine Frage noch. Was verstehst du unter es kommt halt darauf an was man findet.
Es kommt NICHT darauf an was man findet, sondern was man sucht. Das ist ein großer Unterschied

Gruß Rambo

Willst du der Väter Taten kennen
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Archaeos

Zitat von: Rambo in 14. August 2009, 07:23:55Es kommt NICHT darauf an was man findet, sondern was man sucht. Das ist ein großer Unterschied

Na, was sucht man denn wohl als Sondengänger? Das ist DIE Kernfrage :winke: :winke: :winke:

Rambo

Na, was sucht man denn wohl als Sondengänger?

Offenbar hast du wenig Phantasie
zB Schlüssel, Schlüsselanhänger, einen verlorenen Ring usw.
Wer gezielt nach Bodenkmalen sucht verstößt gegen das Gesetz wer allerdings nach einem verlorenen Gegenstand zB Ring sucht und dabei  ein bewegliches Bodendenkmal findet ist verpflichtet dieses zu melden.

Was ist  ein Bodendenkmal?
Laut Denkmalschutzgesetz handelt es sich dabei um von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände oder Bodenformationen von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung. Darunter versteht man alle Arten von Fundobjekten, aber etwa auch Siedlungsreste, Gräberfelder oder Befestigungsanlagen aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte.
Bodendenkmale sind für Epochen ohne schriftliche Überlieferung die einzigen historischen Quellen, bieten aber auch für das Geschichtsbild späterer Zeitabschnitte eine wertvolle Ergänzung.

Wenn zufällig ein Schatz bzw. archäologische Objekte (Keramik, Metall, Knochen etc.) aufgefunden werden, ist sofort das BDA, Abteilung für Bodendenkmale zu verständigen.

Grundsätzlich steht eine Hälfte des Wertes des Fundes dem Finder/der Finderin, die andere dem Grundeigentümer/der Grundeigentümerin zu.

Aber: Wenn der Finder den Schatz ohne Wissen und Willen des Grundeigentümers gesucht hat oder sich im Zuge des Fundes einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, bekommt er gar nichts.
Und eine strafbare Handlung ist es etwa, ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes nach Bodendenkmalen zu graben

§ 11. Bewilligungen und Verpflichtungen bei Grabungen nach Bodendenkmalen
(1) Die Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche dürfen nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden

(8) Soweit hinsichtlich Bodendenkmalen, ob sie sich noch unter der Erdoberfläche befinden oder nicht, durch einen in einem Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 oder in einem sonstigen in § 2 Abs. 3 erwähnten Verfahren ergangenen Bescheid festgestellt wurde, dass die Erhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist, bedarf jede Verwendung von Metallsuchgeräten oder sonstigen Bodensuchgeräten auf diesen Grundstücken zu welchem Zweck immer - ausgenommen durch die in Abs. 1, 2 und 9 erwähnten Personen (und ihre Beauftragten) im Rahmen ihrer Grabungs- und Untersuchungsberechtigung - der Bewilligung des Bundesdenkmalamtes, es sei denn, es handelt sich um Arbeiten zur Beseitigung von das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum bedrohenden plötzlich und unerwartet auftauchenden Gefahren

Gruß Rambo
Willst du der Väter Taten kennen
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und das Schlechte still verzeihn

ratte1969

Ich würde dir empfehlen das Gesetz sehr genau zu lesen dann wirst du vielleicht dahinterkommen was in dem Gesetz steht. Übrigens  wird kaum jemand wegen dem Suchen angezeigt. Die meisten werden wegen FUNDUNTERSCHLAGUNG und wegen BESITZSTÖRUNG belangt.

naja dann können viele sucher-auch hier im forum vertreten- ihre sondel verkaufen.im gesetz steht auch:du sollst rundfunkgebühren zahlen.und,machst du es?ich nicht! :nono: weist du was die bauern zu mir oder uns gesagt haben: bitte liebe sondler wenn ihr etwas findet sagt es bitte nicht den Archäologen.die machen uns nur probleme.woran das nur liegen mag hm?

ratte1969

Zitat von: Rambo in 14. August 2009, 13:55:57




Wenn zufällig ein Schatz bzw. archäologische Objekte (Keramik, Metall, Knochen etc.) aufgefunden werden, ist sofort das BDA, Abteilung für Bodendenkmale zu verständigen.

Grundsätzlich steht eine Hälfte des Wertes des Fundes dem Finder/der Finderin, die andere dem Grundeigentümer/der Grundeigentümerin zu.

Aber: Wenn der Finder den Schatz ohne Wissen und Willen des Grundeigentümers gesucht hat oder sich im Zuge des Fundes einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hat, bekommt er gar nichts.
Und eine strafbare Handlung ist es etwa, ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes nach Bodendenkmalen zu graben



Gruß Rambo
e

ich soll also das silberbesteck und die goldene münze dem BDA melden?

Rambo

Ja, ich bezahle meine Rundfunkgebühren, zwar widerwillig aber ich bezahle sie.
Es kommt immer darauf an, wie man es hält. Ich arbeite seit fast 40 Jahre mit Archäologen zusammen, ich bin auf Grabungen  und suche auch dort.   Ich hatte noch nie ein Problem wenn ich eine Fund gemeldet habe, im Gegensteil die Funde wurden bestimmt, beschrieben usw. und mir wurde noch nienauch nur ein einziges Stück weggenommen oder eingezogen. Wenn es notwenig ist, so überlasse ich den Archäologen die Funde freiwillig , auch damit habe ich kein Problem
Ich suche aus Freude am Suchen und nicht um meine Vitrinen zu füllen.Auch ich kenne Bauern, welche aus welchem Grund auch immer nicht gut auf die Archäologen zu sprechen sind.
Warum nicht melden wenn man was besonderes findet, in Österreich gibt es kein Schatzregal. Wenn du vom Grundeigentümer die Erlaubnis hast auf seinem Grund zu suchen, so ist doch alles ok. Wenn du deine Goldmünze gemeldet hast, wird sie bestimmt und du bekommst sie zurück. Es entsteht dir kein Nachteil daraus.
Wenn du sie allerdings nicht meldest ist es Fundunterschlagung  wenn man dir das nachweisen kann, verfällt die Goldmünze


Gruß Rambo


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Archaeos

Zitat von: Rambo in 14. August 2009, 13:55:57
Na, was sucht man denn wohl als Sondengänger?

Offenbar hast du wenig Phantasie
zB Schlüssel, Schlüsselanhänger, einen verlorenen Ring usw.
...
Weil man einen Schlüssel, Schlüsselanhänger oder Ring verloren hat, kauft man sich einen 500 oder 1000 € Detektor mit Metall-ID, Diskriminator, 30 cm Suchspule ...und sucht hektarweise Gelände ab :das_sieht: :back2:. Verloren gegangene Ringe, Schlüssel liegen meist weniger als 5 cm unter der Erdoberfläche. Ein White's AF 101 oder ein billiger China-Detektor (weniger als 150 €) genügt vollends um den Verlustgegenstand wiederzufinden. Dumme Ausrede, wie man sie in dumm-dreisten Schatzsucher-"Fachbüchern" findet. :nono:
Käme mir ein Sondler mit einer solchen fadenscheinigen Ausrede, dann würde er es bereuen, mir je begegnet zu sein.  :nabend:

Entetrente

 :winke: Hallo André,
finde die Regelungen dort auch verbesserungswürdig. > Man traut den Privaten nicht ..... darum haben sie viel Freiheit....

Aber egal. Ist auf jeden Fall total schade um so manchen nicht gemeldeten Fund/Befund.
Z.B. die ganzen gut erhaltenen Bronzezeit-Sachen mit der göttlichen Patina aus Ö. Einfach oft ein genialer Boden dort.
Das Projekt von Sondlern für Sondler :
(Wo möglich vermitteln wir an die Archäologie)

DIGS-online.de

Besten Gruß

Entetrente

Zitat von: Archaeos in 15. August 2009, 21:28:59
Käme mir ein Sondler mit einer solchen fadenscheinigen Ausrede, dann würde er es bereuen, mir je begegnet zu sein.  :nabend:

Bringt nicht viel > Lagert alles bei den Schwiegereltern.... :frech:
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Rambo

@ Archaeos, deine Drohungen wirken bei einem Österreicher nicht viel. Im Gegenteil, so kann man keine zukünftige Zusammenarbeit erreichen. Fakt ist, dass nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern verboten ist.  Das müßte man nachweisen was nur geht, wenn man jemanden auf einem Bodendenkmal erwischt. Jedoch bei einer Ackersuche wird es schwer nachzuweisen, dass nicht nach einem anderen Teil gesucht wird. Es ist weder der Besitz noch der Gebrauch einer Meatllsonde verboten. Sofern es in Österreich der Grundeigentümer erlaubt und sofern es sich um kein Bodendenkmal nach dem Denkmalschutzgesetz handelt, gibt es wenig Möglichkeiten einzuschreiten.
Ich mache mir keine Sorgen um nicht gemeldete Funde, früher oder später werden sie einem Archäologe ohnehin vorgelegt.  Sorgen mache ich mir, dass immer mehr unserer Nachbarn über unsere Fundstellen herfallen, die Funde verschleppen und auch noch Stolz auf ihre Raubzüge sind. Man spielt den Retter der Bodenfunde und beraubt das Nachbarland ohne Gewissensbisse die Geschichte. Hauptsache man kann sich weitere Funde in die Vitrine legen. Auch eine Auswirkung des Schatzregals. Es geht hier auch nicht um irgendwelche Gesetze wie man meine sollte wenn man die Sommerlochbeiträge durchliest, sondern NUR und ausschliesslich um die Bereicherung der eigenen Sammlung. Ich lese nur Funde niemals lese ich von Fundumstände. Aber das ist auch verständlich, wenn man weiß, das man beim Ausgraben eines Metallgegenstandes welchen die Sonde anzeigt ohnehin keinen Fundumstand erkennen kann.

Es würde mir zB niemals einfallen zB in Deutschland meine Sonde zu schwingen, was soll ich mit einem Fund aus Deutschland? Vitrinenfüllen ist doch kindisch und sinnlos, vor allem ist das Zeug nicht einmal den Sprit wert den ich verfahren würde.
Ich suche nur  in einem sehr kleinen Bereich bzw Gebiet. Natrülich kommt man so nicht zu jener Menge Funde welche man hier von dem Einen oder Anderen zu sehen bekommt, aber es ist ein Sammlung regionaler Fundstücke.

Gruß Rambo


Willst du der Väter Taten kennen
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Entetrente

Zitat von: Rambo in 16. August 2009, 09:07:34
@ Archaeos, deine Drohungen wirken bei einem Österreicher nicht viel. Im Gegenteil, so kann man keine zukünftige Zusammenarbeit erreichen. Fakt ist, dass nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern verboten ist.  Das müßte man nachweisen was nur geht, wenn man jemanden auf einem Bodendenkmal erwischt. Jedoch bei einer Ackersuche wird es schwer nachzuweisen, dass nicht nach einem anderen Teil gesucht wird. Es ist weder der Besitz noch der Gebrauch einer Meatllsonde verboten. Sofern es in Österreich der Grundeigentümer erlaubt und sofern es sich um kein Bodendenkmal nach dem Denkmalschutzgesetz handelt, gibt es wenig Möglichkeiten einzuschreiten.


Ja, André, DAS sehe ich ähnlich. Das die Funde irgendwann beim Archäologen landen, denke ich ist aber blauäugig.

Im Allgemeinen wohl nicht. So ist es auch keine Geheimnis das die meisten Antik-Sammlungen "sicherheitshalber" ausgelagert werden.  

Um in Ö wieder den vernünftigen Kontakt zu Sondlern herzustellen, bedarf es einem großen Umdenken auf beiden Seiten.

> Private Forschung wurde zulange im Keim erstickt. Und gemeldete Funde oftmals "kassiert".

> Das Misstrauen (oft auch begründet....) liegt tief.
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Besten Gruß

Entetrente

 :winke: Ach noch eine These >

Bei einer zeitlich begrenzten Generalamnestie zum Nachmelden von Funden, mit Zugabe einer anschließenden Suchgenehmigung > Ginge der Archäologie in Ö die Augen über.  :zwinker:

Und sie hätten sehr viel zu tun.  Wäre in BW aber sicher nicht anders....
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Nertomarus

Zitat von: Entetrente in 16. August 2009, 14:21:15
:winke: Ach noch eine These >

Bei einer zeitlich begrenzten Generalamnestie zum Nachmelden von Funden, mit Zugabe einer anschließenden Suchgenehmigung > Ginge der Archäologie in Ö die Augen über.  :zwinker:

Und sie hätten sehr viel zu tun.  Wäre in BW aber sicher nicht anders....

Zur Vergabe von Suchgenehmigungen würde man das Denkmalschutzgesetz ändern müssen. Aber bevor das in diese Richtung geändert wird werden Sonden generell verboten.

Viel zu tun: bei der finanziellen Ausstattung unserer Archäologen ist das unleistbar. Die Archäologen bzw. das Denkmalamt schaffen es nicht die benötigten Gelder von der Ministerin bzw. dem Finanzminister zu erkämpfen. Zu unwichtig ist unsere Vergangenheit, bzw. zu unfähig die verantwortlichen Personen.
Möge Fortuna mit euch sein!

Entetrente

Zitat von: Nertomarus in 16. August 2009, 15:11:52

Viel zu tun: bei der finanziellen Ausstattung unserer Archäologen ist das unleistbar. Die Archäologen bzw. das Denkmalamt schaffen es nicht die benötigten Gelder von der Ministerin bzw. dem Finanzminister zu erkämpfen. Zu unwichtig ist unsere Vergangenheit, bzw. zu unfähig die verantwortlichen Personen.

Leider finden sich in vielen Ländern und Bundesländern Parallelen dazu.

Es liegt nicht (nur...) an der Unehrlichkeit der Sondler, es sind normale Bürger. Mit einem ungewöhnlichen Hobby.

Das man nutzen oder verteufeln kann.  :zwinker:
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Rambo

Zitat von: Entetrente in 16. August 2009, 14:02:02
Private Forschung wurde zulange im Keim erstickt. Und gemeldete Funde oftmals "kassiert".
Das kann und würde ich so nicht unterschreiben. Ich bekomme und bekam jede mögliche Unterstützung von den Archäologen und vom zuständigen Amt. Ich suche sogar manchesmal im Auftrag der Archäologen zB. Bauaushub usw aber auch auf Ausgrabungen  Auch wurde noch nie auch nur ein Fundstück von mir "Kassiert" Im Gegenteil ich habe alle Fundstücke bestimmt und gereinigt mit der notwenigen Literatur zurückbekommen. Es hängt allerdings sehr viel von den Archäologen ab und wie sie eingestellt sind.  Es ist eine beiderseitige Vertrauenssache der Archäologe muss mir vertrauen und ich ihm nur so kann man zu einem Ergebnis kommen.
Vergleicht daher bitte die Situation in Deutschland nicht mit der in Österreich. Hier gelten verschieden Gesetze
Wir haben in Österreich die 50/50 Regelung und schon aus diesem Grund MUSS der Finder die Fundstücke zurückbekommen, sofern er sie gemeldet hat. Hat er nicht gemeldet verfallen die Fundstücke und wenn er ohne Einverständnis des Grundeigentümers sucht, bekommt der Grundeigentümer die Fundstücke

Fakt ist, das Österreichische Bundesdenkmalgesetz sieht keine Möglichkeit vor, an Laien eine Genehmigung zur Suche zu erteilen. Weder mit der Sonde noch sonst irgendwie.
Fakt ist weiters, dass es selbst für interessierte Laien immer schwerer wird, trotz des akuten Geldmangels der Archäologen, an Grabungen als freiwilliger Helfer teilzunehmen.
Fakt ist weiters, dass es daher müssig ist über eine Legalisierung der Sucher und Sondler in Österreich zu spekulieren. Das kann es nach der derzeitigen Rechtslage nicht geben. Daher bewegen sich alle Sondler in Österreich in einer Grauzone.
Gruß Rambo
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Entetrente

 :winke: Hallo Rambo, mir ist klar das ihr andere rechtliche Voraussetzungen habt.

Ungleich schwerer wäre bei euch auch eine (meist...) mögliche Zusammenarbeit wie in Deutschland aufzubauen.

Es gab zwar ein zaghaftes Bestreben weniger Archäologinnen/Archäologen, die sind aber leider recht frühzeitig verblast.

Bzw. wurden teilweise auch aus der "Foren-Szene" so torpediert, das man es lieber einschlafen lies.

Ich kann euch nur wünschen, das es immer mal wieder probiert wird. Du scheinst ja auch gut klar zu kommen oder hast die richtigen Ansprechpartner gefunden.

SO haben wir auch begonnen. Zum Glück lies es sich sogar erheblich weiter ausbauen.

Besten Gruß

Stefan  
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Besten Gruß

Rambo

#23
@ Entetrente, ich grabe seit 40 Jahre mit Archäologen. Natürlich habe ich dabei nicht nur schönes erlebt.
Ich kenne einige Archäologen sehr gut, ich jedoch hatte niemals ein Problem damit auch den einen oder anderen Missstand aufzuzeigen.
Ich glaube es ist in Österreich nicht schwere oder leichter als in Deutschland mit Archäologen zusammenarbeiten. Wie man in den Wald hineinruft so schallt es zurück. Mittlerweile habe ich  schon (wieder) einige Sucher und Sondler  mit Archäologen zusammengebracht die an einer Zusammenarbeit  interessiert sind.
Vor 40 Jahren gab es eine kleine Gruppe von Suchern (Sonden hatten wir damals noch nicht oder konnten uns keine leisten) welche sehr viel und sehr intensiv mit Archäologen gearbeitet hatten. Wir waren auf fast jeder Grabung anzutreffen, und wir waren der harte Kern wenn es darum ging, "Spezialaufgaben" zu erledigen. Nach fast einem Jahrzehnt ist die Sache dann eingeschlafen der zuständige Archäologe hat sich aus welchen Gründen auch immer, immer mehr von uns distanziert. So kam es, dass wir uns aus den Augen verloren haben. Langsam jedoch finden wieder Sondler und Sucher zu den Archäologen und unterstützen diese auch bei ihren Grabungen.
Es kann niemals ohne Archäologen gehen aber es kann gemeinsam ein Weg gefunden werden das Hobby sinnvoll auszuüben
Natürlich gibt es noch einige Schwierigkeiten vor allem mit den Meldungen von Fundorten und Fundstücken aber dank einiger Archäologen kann man dieses Problem "fast" als erledigt ansehen.
Auch ich bin nicht immer der korrekte Fundmelder, auch ich melde nicht jede Fundstelle. Die Gründe will ich hier allerdings nicht nennen. Es ist auf keinen Fall die Angst, dass mir was weggenommen wird oder ich einen Fund nicht zurückbekomme. Wie bereits erwähnt ist mir das noch nie passiert.
Die Gründe liegen ehr im persönlichen Bereich

Gruß Rambo

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Entetrente

 :-) Danke Rambo!

So bleibt die Hoffnung das es Vielen weiteren so ergeht wie dir. Und man trotz aller Probleme doch zueinander findet.

Denke: Der Weg dahin lohnt sich !


Viel Erfolg und Glück Allen dazu.
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Besten Gruß

Black Jack

@ Rambo

Stimme dir in einigen Punkten, wie z.B. Problem der Sondler-Touristik, absolut zu. In einigen Punkten aber, kann ich dir nicht zustimmen. So gibt es natürlich in Österreich Suchergemeinschaften bzw. Vereine, die unter archäologischer Leitung existieren. So werden jene z.B. für  Umfeldprospektionen bei/nach einer Grabung herangezogen. Funde aus diesem Zusammenhang werden in das Projekt zugeführt und abgegeben. Auch ist die österreichische Rechtslage, bei genauer Interpretation, klar und deutlich, "Suchen - Ja, Finden, sprich graben - Nein". Aber zugegeben, exekutiert wird nur sehr selten.
Regional begrenzte Gebiete, die von dort ansässigen Sondlern begangen werden, kann eine riesige Chance für die Wissenschaft darstellen. Probleme wird es immer geben, die aber mit Vernunft, Bereitschaft und gutem Willen von beiden Parteien gelöst werden können. Einer der wichtigsten Punkte, aber auch Stolperstein in dieser Partnerschaft wird die Ehrlichkeit sein.
ZitatAuch ich bin nicht immer der korrekte Fundmelder, auch ich melde nicht jede Fundstelle.

Schönen Abend,

Martin

Rambo

#26
@ Black Jack,wer behauptet, er meldet jeden Fund, lügt sich selbt an. Der Grund warum ich nicht alles melde ist ua.  die Tatsache, dass gerade durch den  Sondlertourismus  jede Fundstelle die publiziert wird, abgerast wird. Ich könnte dir da einige sehr gute Beispiele nennen, zB  Siedlung unbekannt, von mir gefunden und gemeldet. Jahre nach der Publikation eine Kraterlandschaft. Von dieser Fundstelle hatte ich nicht einmal ein Fundstück, mir reichte es die Siedlung aufgrund der Terrassen und der Lage zu lokalisieren. Du siehst, es ist nicht immer gut alles zu melden, das hat mit Ehrlichkeit nichts zu tun sondern mit dem Schutz der Bodendenkmäler. Ich kenne übrigens auch Archäologen, die ähnlich vorgehen.
Es ist oft besser nicht alles zu melden solange keine Gefahr im Verzug ist.


Gruß Rambo
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Archaeos


Zitat von: Rambo in 16. August 2009, 09:07:34
@ Archaeos, deine Drohungen wirken bei einem Österreicher nicht viel. Im Gegenteil, so kann man keine zukünftige Zusammenarbeit erreichen.
Lieber Rambo, wenn ich schreibe, dass wenn man mir mit einer fadenscheinigen, scheinheiligen Ausrede kommen würde, er es bereuen würde, dann ist das keine Drohung, sondern lediglich eine Anspeilung darauf, dass solche Ausreden bei mir nicht ziehen und ich dementsprenchend darauf reagieren werde. Eine mündliche Rüge/Belehrung ist das mindeste, was der unehrliche Sondler von mir zu erwarten hat.


Zitat von: Rambo in 16. August 2009, 09:07:34Fakt ist, dass nur die gezielte Suche nach Bodendenkmälern verboten ist.  Das müßte man nachweisen was nur geht, wenn man jemanden auf einem Bodendenkmal erwischt. Jedoch bei einer Ackersuche wird es schwer nachzuweisen, dass nicht nach einem anderen Teil gesucht wird.
Wenn der Sondler auf einem unbeweglichen Denkmal mit Sonde und Schüppe angetroffen wird, ist die Beweislage denkbar einfach. Es reicht aber ebenfalls schon, wenn die Gendarmerie bei dem mutmasslich bei dem Sondler frische archäologische Bodenfunde (mit Erdanhaftungen) sicherstellt. Wenn bei einer Hausdurchsuchung hunderte weitere Artefakte sichergestellt werden, wenn in der Bibliothek des Sondlers Bücher zur Identifizierung von Bodenfunden oder Schatzsuchermagazine gefunden werden, dann ist der Beweis der "zielgerichteten" Suche nach BD doch wohl endgültig erbracht, unabhängig davon, ob er auf einem BD angetroffen wurde oder nicht. 


Zitat von: Rambo in 16. August 2009, 09:07:34Ich mache mir keine Sorgen um nicht gemeldete Funde, früher oder später werden sie einem Archäologe ohnehin vorgelegt. 
Welcher wissenschaftliche Wert besitzt denn noch eine Bodenfundsammlung, die zwanzig Jahre später, ohne Funddokumentation, ohne genauen Fundortangaben den Archäologen vorgelegt wird?  :besorgt:  :heul: :heul:





Zitat von: Rambo in 16. August 2009, 09:07:34Sorgen mache ich mir, dass immer mehr unserer Nachbarn über unsere Fundstellen herfallen, die Funde verschleppen und auch noch Stolz auf ihre Raubzüge sind. Man spielt den Retter der Bodenfunde und beraubt das Nachbarland ohne Gewissensbisse die Geschichte.
Interessantes Thema, das jedes jahr besonders zur Ferienzeit aktuell wird. Auf niederländischen Sondengängerwebseiten brüsten sich Niederländer unegeniert mit römischen und fränkischen Bodenfunden, die sie während des Urlaubs in Frankreich getätigt haben :wuetend:


Zitat von: Rambo in 16. August 2009, 09:07:34Hauptsache man kann sich weitere Funde in die Vitrine legen. Auch eine Auswirkung des Schatzregals. Es geht hier auch nicht um irgendwelche Gesetze wie man meine sollte wenn man die Sommerlochbeiträge durchliest, sondern NUR und ausschliesslich um die Bereicherung der eigenen Sammlung. Ich lese nur Funde niemals lese ich von Fundumstände. Aber das ist auch verständlich, wenn man weiß, das man beim Ausgraben eines Metallgegenstandes welchen die Sonde anzeigt ohnehin keinen Fundumstand erkennen kann.
Persönlich verteufele ich nicht das Sondengehen zum Zweck, die eigene Sammlung zu bereichern. Nur darf dies immer mit amtlicher Genehmigung geschehen und unter Einhaltung der Auflagen des Denkmalamts bezüglich der Funddokumentation. 


Zitat von: Rambo in 16. August 2009, 09:07:34Es würde mir zB niemals einfallen zB in Deutschland meine Sonde zu schwingen, was soll ich mit einem Fund aus Deutschland? Vitrinenfüllen ist doch kindisch und sinnlos, vor allem ist das Zeug nicht einmal den Sprit wert den ich verfahren würde.
Ich suche nur in einem sehr kleinen Bereich bzw Gebiet. Natrülich kommt man so nicht zu jener Menge Funde welche man hier von dem Einen oder Anderen zu sehen bekommt, aber es ist ein Sammlung regionaler Fundstücke.
Ehrenamtliche, die in einem sehr kleinen Bereich suchen sind mir am liebsten. Ihre Präsenz wirkt zuweilen abschreckend auf unehrliche Zeitgenossen, die überregional suchen.   


Archaeos

#28
Zitat von: Entetrente in 16. August 2009, 14:21:15
:winke: Ach noch eine These >
Bei einer zeitlich begrenzten Generalamnestie zum Nachmelden von Funden, mit Zugabe einer anschließenden Suchgenehmigung > Ginge der Archäologie in Ö die Augen über.  :zwinker:
Und sie hätten sehr viel zu tun.  Wäre in BW aber sicher nicht anders....


Stefan,
Das hört sich nach einem ganz faulen Kuhhandel an, nach dem Motto, "wenn ihr (Archäologen) uns eine Suchgenehmigung erteilt, dann zeigen wir euch Dinge, dass euch die Augen aufgehen", oder: "wenn ihr uns keine Suchgenehmigung erteilt, werden wir euch nichts melden". In anderen Worten: "ihr Archäologen seid selber schuld, dass wir euch nichts melden."
:nono: :nono:  Das erinnnert mich ganz stark an den (Droh-)Brief welcher eine Raubgräber 1992 an Dieter Planck geschickt hat und in dem Buch "Raubgräber - Schatzgräber" (Theiss Verlag) integral auf Seite 196 abgedruckt ist.

Selbst wenn man eine zeitliche begrenzte Generalamnestie einführen würde, dann stellt sich immer noch die Frage, welchen wissenschaftlichen Wert diese Funde überhaupt noch besitzen, sind sie doch meist nicht einmal mit einer Fundortangabe versehen. :besorgt:
Herzliche Grüße,
André  


 

Belenos

Moin,

eine Amnestie kann immer nur die Strafverfolgung ausschließen, eine - quasi - automatische NFG hingegen würde rechtlich nicht gehen, da vor der Erteilung einer NFG eine Prüfung auf Erteilung einer NFG durchzuführen ist.

Soweit ich die Masse der illegalen Sucher einschätze und deren Fundkisten und Vitrinen kenne, wäre der Nutzen dieser Aktion für die Archäologie gleich NULL.

Viele Grüße

Walter