NFG NRW

Begonnen von delaspate, 22. Februar 2013, 22:19:27

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delaspate

Hallo Zusammen!

Ich habe da mal eine kleine Nachfrage. Ich wohne leider in einem Bereich wo verschiedene Ämter zuständig sind.
Ich habe jetzt eine NFG für einen Bereich von Neuss in Overath beantragt und warte noch drauf....

Jetzt bin ich von einem Landwirt gefragt wurden ob ich aus seinem Feld nicht Metall raus holen könnte weil er dieses Feld Begrasen möchte um es wohl Nährhafter zu machen und solange  Verpachten möchte als Pferdekoppel.

Laut Karte sind da keine Bodendenkmäler eingetragen und ich Frage mich jetzt ob ich dafür extra eine Genehmigung beantragen muss und falls nicht wenn ich etwas finde wo ich den die Fundmeldung hin sende (müsste Xanten Zuständigkeitsbereich sein) oder zur unteren Behörde in der Stadt?

Danke euch

Gruß
Markus

Esmoker

Du wirst eine extra Genehmigung benötigen!

Das einfachste wäre aber wenn du das zuständige Amt fragst, weil jede Antwort hier im Forum eh nicht rechtsverbindlich ist wenn du Ärger bekommst!

delaspate


dinojagd

Für die Suche nach "Schrott" brauchst du keine NFG, nur die Erlaubnis des Landwirtes und die hast du ja.
Neuss liegt im zuständigkeits Bereich von der Aßenstelle Overath
LG
dinojagd

Esmoker


Levante

#5
Zitat von: dinojagd in 07. März 2013, 13:36:56
Für die Suche nach "Schrott" brauchst du keine NFG, nur die Erlaubnis des Landwirtes und die hast du ja.
Neuss liegt im zuständigkeits Bereich von der Aßenstelle Overath
LG
dinojagd



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Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

delaspate

Quatschkopf!.....ist keine Aussagekräftige Antwort ohne Sinn und Hintergrund.
Er hat nicht ganz unrecht. Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung in der Behörde wo ich tätig bin ist die Aussage "das nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird" sollte aber etwas anderes gefunden werden, so unterliegt es der Meldepflicht.

Levante

Zitat von: delaspate in 07. März 2013, 21:32:40
Quatschkopf!.....ist keine Aussagekräftige Antwort ohne Sinn und Hintergrund.
Er hat nicht ganz unrecht. Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung in der Behörde wo ich tätig bin ist die Aussage "das nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird" sollte aber etwas anderes gefunden werden, so unterliegt es der Meldepflicht.

:amen:
Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

delaspate

Aber Ergänzung meinerseits.
Da ich sehr gerne mit den Ämter zusammenarbeite, habe ich natürlich eine NFG beantragt den "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" desweiteren habe ich den ein weiteres Gebiet, wo ich immer noch suchen kann, wenn ich auf meinen genehmigten Flächen nicht weiter komme zwecks Bepflanzung.

Aber insgemein suche ich die Zusammenarbeit mit den Ämtern, da mir das Hobby, die Recherche und die Restauration viel Spaß macht!
Die 75.-€ bezahle ich gerne für meine Gemeinde bei den momentanen schlechten Haushaltsmitteln. Zudem das ein geringer Beitrag ist, wenn man bedenkt durch wie viel Ämter der Antrag läuft und das Land jedesmal dazu noch drauf zahlt und auch die Arbeit die Funde auch noch zu Bewerten!

Da bräuchte ich auch ein wenig eure Hilfe in Sachen Fundbestimmung, einmal zu eigener Interesse und auch mit meiner Meldung gegenüber Xanten zu Unterstützen, da sie bestimmt etwas besseres zu tuen haben, als die Bestimmung meiner Funde.

Gruß
Markus