Mega-Beiträge zu Malta ohne direkten Bezug zur aktuellen Fragestellung

Begonnen von Archaeos, 11. Juni 2009, 22:28:38

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Archaeos

Zitat von: Belenos in 11. Juni 2009, 15:35:54
...Hallo Jörg,

Ich fürchte, dass für Spaßsucher usw. da kein Raum bleibt. In diese Richtung würde ich auch keine Aktivitäten richten, da dies an der politischen Realität scheitern würde. Es kann, so bedauerlich dies auch ist, hier in erster Linie nur um die Sondengänger gehen, die gewillt sind, ihr Hobby im Sinne der Archäologie auszuüben, aber wie Jürgen schon schrieb, für diese Gruppe muss eine Rechtssicherheit geschaffen werden.
Für diese Gruppe gab es noch nie richtige Probleme.

Zitat von: Belenos in 11. Juni 2009, 15:35:54
Deine berechtigte Frage, wie niedrig muss die Qualifikation sein um möglichst viele mit ins Boot zu nehmen, muss irgendwo in der Mitte liegen, zwischen dem was die Archäologen voraussetzen und dem, was unbedingt nötig ist.
Je weniger, je besser. Was zählt ist die Qualität nicht die Quantität. Lieber 10-15 % absolut seriöse, zuverlässige, vertrauenswürdige und archäologieverträgliche Sondengänger als 60-70 % wenig zuverlässige Sondengänger, welchen man nur sehr bedingt Vertrauen schenken darf. Selektion ist hier eine Notwendigkeit.   

Zitat von: Belenos in 11. Juni 2009, 15:35:54
Eine gestaffelte Qualifikation, die im Verhältnis zu den Genehmigungsstufen, Acker - landwirtschaftlcihe Flächen (Wiesen, Obstbaumbestände), Bauland - Wald, ständig ansteigt, würde die Hürde zunächst relativ niedrig ansetzen um dann anzusteigen.
Ein "Stufenführerschein" für Sucher (nicht ausschliesslich für Sondengänger), das geht völlig in Ordnung. Das schafft allerdings auch Neid und Missgunst unter den Suchern.  Egal.

Archaeos

#1
Zitat von: Belenos in 11. Juni 2009, 07:43:03
Die Konvention fordert also, dass Personen, die einen Fund ausgraben, dazu fachlich geeignet sind und die Erkundung (Suche) wissenschaftlichen Anforderungen genügt, dass sie eine NFG brauchen steht ja außer Frage.
Diese Anforderungen können derzeit nur die wenigsten Sondengänger/innen erfüllen, werden aber zukünftig Voraussetzung sein um unser Hobby weiter ausüben zu können.
Diese Einsicht kommt reichlich spät und ist innerhalb der europäischen Sondengängerlobby alles andere als selbstverständlich. (Beweise für diese aussage kann ich aus der Sondengängerliteratur jederzeit vorbringen)


Zitat von: Belenos in 11. Juni 2009, 07:43:03Es geht jetzt darum - und nur darum, bei der Umsetzung der Konvention in nationales Recht sicherzustellen, dass rechtlich festgelegt wird, was unter dem Begriff
"fachlich geeignet"
zu verstehen ist und dass ebenfalls sichergestellt wird, dass darunter nicht nur Absolventen eines Hochschulstudiums fallen, sondern dass auch Bürgerinnen und Bürger ohne archäologisches Hochschulstudium, durch Aus- und Weiterbildung, durchgeführt von den Denkmalschutzbehörden, die für eine NFG nötige Qualifikation erlangen können.
Bislang war es noch nie eine Vorraussetzung, ein Hochschulstudium in Geschichte oder Archäologie absolviert zu haben, um eine NFG zu erlangen und es wird sie auch nicht sein. Viele ehrenamtliche Mitarbeiter der Denkmalämter gehören Personengruppen ohne Hochschulabschluss an.


Zitat von: Belenos in 11. Juni 2009, 07:43:03Bei der Umsetzung der Forderung, den Einsatz von Detektoren von einer vorherigen Sondergenehmigung abhängig zu machen, ist sicherzustellen, dass in die Umsetzung der Konvention mit einfließt, dass alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von dem Bundesland in dem sie zufällig wohnen, ein Anrecht bekommen, eine solche Sondergenehmigung zu erhalten, wenn sie die o. g. Qualifizierung nachweisen können.
Die Qualifizierung der Antragsteller ist eine Sache, die Erfüllung der Anforderungen eine andere, um weiterhin im Genuss der NFG bleiben zu können..



Zitat von: Belenos in 11. Juni 2009, 07:43:03... Hier ist eine Interessenabwägung durchzufahren, denn je höher die Hürden für eine NFG werden umso weniger werden nach einer NFG streben und umso größer wird der Schaden für die Archäologie.
Das ist schlichtweg Erpressung: "Wenn ihr Archäologen die Latte zu hoch legt, dann seid ihr selber schuld, wenn wir diese Regelungen missachten und Funde unterschlagen". Walter, vergiss bitte sehr schnell diese Art von Erpressung. Sie zieht definitiv nicht bei der amtlichen Denkmalpflege! A propos Interessenabwägung: öffentliche Interessen stehen immer noch vor vor Partikularinteressen ... Da stehen die Partikularinteressen einer kleinen Gruppe objektbesessener Sondengänger weit hinter denen des Denkmalschutzes...


Nevermore

Hallo Andre. Ist noch ein wenig zu früh für Dich, so aufs Gaspedal zu treten. Noch ist ja nichts umgesetzt. Wenn Du nicht sicherstellen kannst, dass nach der Umsetzung der Mann mit dem Detektor in der Hand mit aller Härte des Gesetzes bestraft wird, weil er den verloren gegangenen Ehering sucht, sprich: totales "Detektorverbot ohne Genehmigung", und nicht etwa nur "Genehmigungspflicht fürs Suchen nach archäologisch Wertvollem", wäre es sehr unvernünftig, für zu hohe Hürden zu plädieren, weil Walter schlichtweg Recht behalten wird: Es wäre ein Schaden für die Archäologie. Das ist keine Erpressung, sondern Realität.


Micha
Ich suche mit Explorer SE (vorher: 6000 DI Pro SL, Relic Hawk).

Archaeos

Zitat von: Nevermore in 12. Juni 2009, 01:12:10
Wenn Du nicht sicherstellen kannst, dass nach der Umsetzung der Mann mit dem Detektor in der Hand mit aller Härte des Gesetzes bestraft wird, weil er den verloren gegangenen Ehering sucht, sprich: totales "Detektorverbot ohne Genehmigung", und nicht etwa nur "Genehmigungspflicht fürs Suchen nach archäologisch Wertvollem", wäre es sehr unvernünftig, für zu hohe Hürden zu plädieren, weil Walter schlichtweg Recht behalten wird: Es wäre ein Schaden für die Archäologie. Das ist keine Erpressung, sondern Realität.
Micha

Micha,
Niemand kauft sich einen 300-1000 € Detektor, um den eigenen Ehering im Wert von 200 € wiederzufinden. Hierfür genügt in 99 % der Fälle ein 30-50 € China-Detektor. Das Mär vom verloren Ehering/Schlüssel geistert bereits über 25 Jahre in der Schatzsucherszene herum, und gilt als Standard-Ausrede, wenn man einem Polizisten, einem Förster oder einem Archäologen mit der Sonde über den Weg läuft.   STOP :cop:

Die Frage ist, ob man Hürden zum Erlangen einer Nachforschungsgenehmigung einbauen soll oder nicht, erübrigt sich, da gemäß der Malta-Konvention, das Gesetz sie ohnehin in vielen Ländern mehr oder weniger explizit vorschreibt.
Schau mal was in einem Land wie England ohne jegliche Hürde abgeht: Dort braucht niemand eine amtliche Nachforschungsgenehmigung (außerhalb von eingetragenen BD) und die Fundmeldungen sind auf freiwilliger Basis (Portable Antiquities Scheme). Hier gibt es also keine Hürden. Hat das etwas am Verhalten der Sucher dort geändert? Wird in England mehr gemeldet als in Ländern von Kontinentaleuropa, wo es Nachforschungsgenehmigungen gibt? NEIN. Die Zahlen des PAS sind erschütternd niedrig und ernüchternd (auch wenn Roger Bland das Gegenteil behauptet).

Übrigens die "Hürden" in Form der geforderten Qualifikation oder Kompetenzen des Antragstellers sind keine "Abschreckungsmaßnahmen", damit SG ihren Detektor an den Nagel hängen, sie sind elementare Forderungen zum Schutz des archäologischen Erbes, wie sie in der Konvention von Malta stehen. Wie viel Sondengänger sind bereit, sich diesen Anforderungen zu stellen und sie zu respektieren? Wie andere hier bereits geschrieben haben, ist das Gros der Sondengänger "Spaßsondler", "Hobbyschatzsucher", die sich nicht mit Ausbildungskursen und Prüfungen herumplagen wollen und die sich nicht an geographische oder andere Auflagen binden wollen. Sie sind definitiv nicht archäologieverträglich, nicht genehmigungswillig und nicht genehmigungsfähig. Sie sind, wie bereits andere vor mir geschrieben haben, außen vor. Sie haben die Wahl, ihr "Hobby" aufzugeben oder illegal weiterzumachen. In letzterem Fall müssen sie die Konsequenzen ihres Handelns tragen.

Nochmals zurück zu den sogenannten Hürden: Eine Sondengängervertretung (Verband), muß sich im klaren sein, dass noch lange nicht jeder Sondenbesitzer eine NFG erlangen kann, selbst, wenn die Denkmalbehörden die "Hürden" sehr niedrig anlegen. Selbst bei einer sehr niedrigen Latte werden über 50 % der Sucher wegfallen. Wird eine solche Sondengängervertretung dies akzeptieren? Das glaube ich nicht. Das bedeutet nämlich der langsame Niedergang des Abenteuers "Schatzsuche". Und dem werden sich Promotoren (Strippenzieher) des Hobbys mit Händen und Füßen entgegensetzen, da bin ich mir absolut sicher. Ihre Vorgehensweise (Lobbyarbeit) ist in Gesinks Handbuch für Sondengänger hinlänglich beschrieben. Die amtliche Denkmalpflege ist also gewarnt!