Im Süden nix Neues

Begonnen von Bavaricum, 29. November 2008, 20:59:11

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Bavaricum

Obwohl sich in einem Beitrag von Dr. Sommer in den  "Denkmal Informationen "; Nov. 2007; ein neue Vorgehensweise des BLfD in Bezug auf das Thema "Sondengehen" andeutete, hat sich an der Grundeinstellung wohl nichts geändert. Es wird immer noch abgelehnt, was "nicht sein darf".

Folgend ein kurzer Auszug aus dem Jahrbuch "Das Archäologische Jahr in Bayern - 2007" zu dem Thema "Das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes vom 16. Januar 1992 in Bayern ("Konvention von La Valetta","Übereinkommen von Malta); Seite167

6. Art. 3: "Schatzsuchgeräte"
Art. 3 hat drei Schutzanliegen. Nach Art. 3 Abs. 3 verpflichtet sich jede Vertragspartei, den Einsatz von Metalldetektoren und anderen Suchgeräten oder von Verfahren für archäologische Forschungsarbeiten von einer vorherigen Sondergenehmigung abhängig zu machen, soweit das innerstaatliche Recht dies vorsieht. Zwar sind in Bayern nach Art. 7 BayDSchG Erdarbeiten erlaubnispflichtig, nicht aber die Verwendung von Metallsonden, um ohne Eingriff in den Boden Bodendenkmaler aus Metall zu orten. Da in Bayern eine Genehmigungspflicht von Geländebegehungen mit Metallsonden und vergleichbaren Suchgeraten nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist, besteht Handlungsbedarf. Schließlich darf der Schutz der Bodendenkmaler nicht erst beim Graben beginnen.


Na Servus

Andreas



Bavaricum

Auch noch ganz Interessant:

5. Art. 2 Abs. 3: Funde
Nach Art. 2 Abs. 3 müssen die Vertragsstaaten den Entdecker eines zufälligen Fundes von Elementen des archäologischen Erbes verpflichten, den Fund den zuständigen Behörden
zu melden und ihn zu Untersuchungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Frage des Eigentums am Fund bleibt damit unberührt. Folglich wird in Bayern nach § 984 BGB beim Schatzfund das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war. Damit Raubgräber nicht auch heute noch in wenigen Bundesländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen) mit dem Entdeckeranteil am Schatzfund nach § 984 BGB für ihre Straftat belohnt werden, sollten diese Länder prüfen, ob nicht zur Eindämmung der illegalen Archäologie ein Schatzregal im Sinne eines Staatsvorbehalts eingeführt werden sollte. Schließlich kennen auch andere europäische Länder wie die Schweiz (Art. 724 ZGB) oder viele nördliche wie südliche Länder einen Staatsvorbehalt an archäologischen Funden. Notfalls sollte in Deutschland die Schatzfundregelung des § 984 BGB durch einen Absatz 2 so ergänzt werden, dass nicht derjenige, der ungenehmigt oder mit unerlaubten Methoden nach Schatzen sucht, den Finderanteil am Fund erhalt, sondern das Land. Dies wäre zugleich ein Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Archäologie. Da der Bund nicht will, müsste Bayern im Bundesrat die Initiative ergreifen.


Das Würde dann wohl dazu führen, daß Funde dem BLfD garnicht mehr vorgelegt werden.

Ich für meinen Teil überlasse sowieso alle Funde meiner Heimatgemeinde. Somit könnte mir eigentlich egal sein ob ich die Funde abgeben muß oder es freiwillig tue. Jedoch ist es mir wichtig, daß die Artefakte in meiner Heimatgemeine verbleiben und ich in einem "Schatzregal" verschwinde. Das wäre ein Zentralismus a la Frankreich.

Servus

Andreas

masterTHief


Hallo Bavaricum,

aus
5. Art. 2 Abs. 3: Funde
,,...Damit Raubgräber nicht auch heute noch in wenigen Bundesländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen) mit dem Entdeckeranteil am Schatzfund nach § 984 BGB für ihre Straftat belohnt werden, sollten diese Länder prüfen, ob nicht zur Eindämmung der illegalen Archäologie ein Schatzregal im Sinne eines Staatsvorbehalts eingeführt werden sollte."

Diese bewußt verlogene Darstellung in dem von mir zitierten Teil des Artikels zeigt, mit welchen Verdrehungen und falschen Schlußfolgerungen die Archäologie ,,arbeitet" um letztlich nur das eine Ziel zu erreichen – das alleinige Eigentum an allen Bodendenkmälern was im Zweifel für diese Fakultät alles ist, was sich im Boden verloren hat
(ohne sich hierfür auch nur in die Landschaft begeben oder vielleicht sogar gebückt haben zu müssen oder einen wie auch immer gearteten Lohn dem Finder und ehrlichen Melder und Ablieferer zuzugestehen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers (des BGB) soll mit dem Entdeckeranteil derjenige belohnt werden, der aufgrund seiner Tätigkeit erst dafür gesorgt hat, daß der Schatz der Verschollenheit entzogen und der Allgemeinheit wieder zugängig gemacht werden konnte.

Von der Umkehr in eine ,,Belohnung für eine Straftat" kann dabei gar keine Rede sein, denn...

...- bei (gezielt?) unerlaubter gezielter Suche nach Bodendenkmälern -
läge keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor.
... - bei einem Zufallsfund eines Bodendenkmals ohne gezielter Suche nach solchem -
liegt nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vor.

Nicht der Entdeckeranteil (hälftiges Miteigentum am Schatz) ist die Ursache für die sogenannte ,,illegale Archäologie" – mit dem auch rechtmäßig (nach Fundmeldung) zugestandenen Entdeckeranteil wäre doch jeder Entdecker zufrieden und es würde um so mehr gemeldet, wenn das Bewußtsein einmal in die Köpfe der Sucher wie auch der Archäologen gelangen würde.

Die Hauptursache für die ,,illegale Archäologie" ist doch gerade das Schatzregal, das die Belohnung desjenigen, der den Fund der Allgemeinheit wieder zugängig gemacht hat, diesem vorenthält und somit die Fundunterschlagung fördert.
Dies umsomehr, je vermeintlich wertvoller der Fund sich darstellt, ob materiell oder ideell ist hierbei uninteressant.

Das Schatzregal ist ein widersinniges Denkmalschutz-Instrument, das in den Denkmal"schutz"gesetzen der Länder nichts zu suchen hat und nicht angewendet gehört.
Ein Relikt aus grauer Vorzeit, das mehr Schaden anrichtet als der Allgemeinheit Vorteile bringt.
Dieser Vorbehalt der Länder aus dem Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) gehört ersatzlos gestrichen.

Wann begreifen die einmal, daß die Schüsse nach hinten losgehen und die an der Realität krass vorbei laufende und verlogene Umkehr einer Rechtssystematik nicht unerkannt bleibt?
So etwas sollte man doch nicht ernst nehmen können, wenn dahinter nicht das Erreichen eines bestimmten Zweckes stünde, der mich irgendwie an Entrechtung und Abzocke erinnert.

Gruß

masterTHief