Grabungserlaubniss

Begonnen von Storkianer, 08. April 2011, 15:33:07

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Storkianer

Im Februar hatte ich bei uns bei der Oberen Denkmalbehörde angefragt, was ich machen muß um eine Grabungserlaubniss gem. §13 DSchG zu erhalten. Habe Ihnen mitgeteilt, dass ich seit längerem Scherben suche und mit welchen Archäologen ich in Verbindung stehe. Dass es auf Grund meiner Scherbenfunde einen Archäologischen Fundpunkt gibt. Ich meine Suche jetzt mit einem Detektor in unserem Raum erweitern möchte. Ich hatte Sie gebeten mir mitzuteilen ob es für eine Grabungserlaubniss spezielle Formulare gibt und wie ich Sie beantragen kann.
Heute bekam ich Antwort vom LWL:

Grabungserlaubniss nach §13 DSchG
Antrag auf Grabungserlaubniss

Sehr geehrter Herr......
Ihre Grabungserlaubniss bedarf der Zustimmung unseres Amtes. Da in diesem Fall noch einige Fragen zu klären sind möchte ich Sie zu einem Gespräch in unsere Außenstelle bitten. Das fand ich Klasse. Ich hatte noch gar keinen direkten Antrag gestellt, und werde nach ca 4 Wochen gleich zum Gespräch geladen.
Nun frage ich Euch, welche Fragen können da noch auf mich zukommen, wie bereite ich mich darauf vor????? :winke:
  :smoke:

druide45

Es wird die Frage nach der "denkmalfachlichen Eignung" auf Dich zukommen: Referenzen, Grabungsteilnahme, Kenntnis der Epochen und Funde in Deinem Suchgebiet?
Wie sieht es mit praktischer Ansprache von Befunden aus? Praxis im Ver- Einmessen von Funden und Befunden?  :belehr:

Denke mal, dass es das schon war.  :winke:

emiore

Möchtest du eine Grabungsgenehmigung oder eine NFG? Von deinem Wunsch nach deiner Detektorsuche würde ich schließen, dass du eher eine NFG möchtest...?

Storkianer

Ich hatte von einer NFG gesprochen, da ich nach den Oberflächenfunden, mit einer Sonde prüfen möchte ob sich weitere Funde im Boden befinden.
Funde in meinem Suchgebiet waren Scherben ab dem 9.Jahrhundert aufwärts.Zwei Archäologen des LWL waren bei mir und haben die Funde bewertet.
Desweiteren wir demnächst die Fläche bebaut auf der mal eine Burg gestanden haben soll. Ich hatte mitgeteilt dass ich die Flächen und den Aushub des Baugebietes mit einer Sonde untersuchen möchte. :winke:

druide45

Na ja, eine Grabungserlaubnis ist schon was anderes als eine NFG. Dann wird es wohl nicht so weit gehen, wie in meinem ersten Beitrag geschrieben.  :winke:

andreasluecke

Wer ist denn Dein Ansprechpartner beim LWL?

Die, die ich kenne sind alle locker drauf und wollen einfach ein nettes Kennenlerngespräch.  :super:

Storkianer


Lojoer

Hi,
also bei Baustellenbeobachtngen sollte man sich schon etwas auskennen hinsichtlich Befundbewertung (Bodenverfärbunden usw.). Das ist in einem verdächtigen Gebiet eine spannende Sache. Ich selbst habe schon entsprechende Genehmigungen für Notgrabungen bekommen, die ich dann mit Freunden (auch einer hier aus de Sucherforum) durchgeführt habe. Eine Schweinearbeit und schweißtreibend. Immer schnell, schnell, schnell - Planum herstellen, einmessen, Schnitte anlegen und alles dokumentieren, bevor der Bagger zuschlägt. 
Informiere Dich auf jeden Fall bei den Archäologen was zu tun ist, wenn Du in Baustellen Befunde feststellst.
Gruß Jörg


andreasluecke

Frau Schubert ist super- mit einer so netten Frau kann man gar keine Probleme kriegen! :super:

Lass uns Morgen mal per PN schreiben.