Genehmigung und Schatzrechte

Begonnen von Der Pilger, 28. Januar 2009, 16:12:03

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Der Pilger

Hätte mal eine Frage zu Genehmigungen!

Wenn ich eine Genehmigung habe und einen Schatz finden sollte, sagen wir mal so einen wie Nebra, verliere ich dann nicht automatisch alle Rechte an dem Schatz, weil ich ja eine Genehmigung hatte und mit meiner Unterschrift den Bedingungen der Behörden zugestimmt habe?

Wie sehen solche Anträge aus, gibt es Musteranträge für alles was man unterschreiben muss?

Welche Texte stehen da drin und was muss man denn alles unterschreiben?

Verliere ich die Rechte an meinem Schatz (Bildrechte, Vermarktungsrechte, Buchrechte etc.)?

In manchen Foren verliert man ja schon die Bildrechte, wenn man nur ein Foto abbildet, aber
was verliert man denn dann mit einer Genehmigung von den Ämtern?  :kopfkratz:

Erwarte mit Spannung auch hier die Antworten!

DP

nertus

In Hessen gehören 50% dem Grundstückseigentümer und 50% dem Finder.
Gibt es in deinem Bundesland ein Schatzregal so gehst du ,,leer" aus",
es sei denn dein Antrieb ist die Heimatforschung und nicht Habgier.
(Kommt aber wohl immer darauf an was man findet / wie viele Schätze hast du schon?)

Publikationsrechte sind in den neuen NFG's in Hessen dem LDA vorbehalten.
Also die Veröffentlichung deiner "Nachforschungsergebnisse".
(Nicht wasserdicht und wahrscheinlich auch ,,verhandelbar" (meine Meinung) aber es steht drin.)

Ich glaube das einzige was ich ,,nicht melden" würde sind Goldbarren mit Hakenkreuz-Emblem.
Historisch und geschichtlich unbedeutend und werden sofort konfisziert.
(Aber erst mal einen finden...)

LG ax

nertus

Woher kommst du?
Geh doch mal auf einen Stammtisch oder ein Treffen und schau dir dort eine NFG an.
(Die unterschreibst auch nicht du, sondern der Aussteller)
ax

Der Pilger

Hallo Nertus,

also, das bedeutet mit einer Genehmigung  verliere ich jeglichen Anspruch der Publikationsrechte und somit auch den geldwerten Vorteil!

Man geht also leer aus, wenn man einen Schatz von Wert findet und eine Genehmigung besitzt, da das meiste geld ja mit den Publikatioen und Medien gemacht wird und weniger mit dem Schatz an sich, weil da bekommt man dann mit viel Glück eine EINMALIGE Zahlung und schluss ist, wo hingegen das meiste Geld mit Zeitungsartikeln, Fotos, Bücher und Souvenirs  etc. gemacht wird!

Lohnt sich denn dann eine Zusammenarbeit, wenn nur die Behörden vorteile haben?

DP

nertus

Du hast Probleme...

Bis zum Ende der Wissenschaftliche Auswertung solltest du in jedem Fall ruhe bewahren
und keinem den Fundort zeigen oder? (Mehr nicht und das versteht sich wohl von selbst)

Natürlich kannst du deine erlebten ,,Abenteuer" in der Presse breittreten.
(Ich habe im neuen Schatzsuchermagazin ja auch meinen Münzschatz veröffentlicht)
Also jetzt mal ganz ruhig bleiben und nicht gleich wieder die Ämter verteufeln.
(Schon gar nicht mit nur 5 Beiträgen hier / Zweitaccount ? oder nur Unruhe Stifter?)

Für die Story der Himmelscheibe (direkt vom Finder) würde es
sicherlich auch genügend Angebote geben...

Was meinst du mit lohnt sich eine Zusammenarbeit?
Warum möchtest du eine NFG? Um dir ein legales Alibi zu verschaffen?

Geh du erst mal was finden.. und entspanne dich...
LG ax

insurgent

Zitat von: Der Pilger in 28. Januar 2009, 16:12:03
Hätte mal eine Frage zu Genehmigungen!



Kann man so nicht beantworten!! Aus welchem Bundesland kommst Du denn???
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Lojoer

Hi,
also in Hessen unterschreibst Du Deinen Antrag auf eine Nachforschungsgenehmigung. Sonst unterschreibst Du nix. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass Du die Bedingungen in der ausgehändigten Nachforschungsgenehmigung stillschweigend akzeptierst, wenn Du keinen Widerspruch einlegst. In wieweit die es rechtens ist, dass die Veröffentlichungsrechte an das LDA gehen steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Jörg

Der Pilger

Hallo Lojoer,

Was wären denn das für Bedingungen?

DP

Lojoer

Das sind mehrere Seiten Auflagen, die zu erfüllen sind und die ich hier nicht alle wiederkäuen will. U.a. Hinweise über das ausführen von Fundmeldungen, die Einschränkungen zu Fundgebieten (nix Wald, nix Naturschutzgebiete usw.). Die Verpflichtung sich mit den Gründstückseigentümer in´s benehmen zu setzen und, und, und.....

nertus

Und ein IQ von min. 28...

Das kann man dir so nicht beantworten. Das ist nun einmal zu umfangreich und zu unterschiedlich.
Auch in den verschiedenen Verwaltungsbezirken gibt es Aussteller die ,,eigene" Klauseln
einfügen, streichen, ergänzen...

Da du aber dein Bundesland ums verrecken nicht preisgeben möchtest (schämst du dich?)
Hast du wohl auch kein wirkliches Interesse deine Frage auch beantwortet zu bekommen.

LG ax

Der Pilger

Hallo nertus,

danke für deine Antworten!

Was den IQ von 28 angeht, so wird dies bei mir wohl eine Hürde sein die erst einmal genommen werden muss!  :idee:

Das Bundesland ist = Kanton Zürich und ich pilger gerne nach old Germany.

Boris Becker hätte doch schon als kleiner Junge mit dem Tennis aufhören können, nachdem er merkte das er es kann!

Ist Boris denn auch ein Gieriger Mensch, weil er weiter spielte, oder ein guter Mensch weil er die Massen unterhalten konnte?

Gierig ist doch jemand der alle Funde abgeben würde, nur  den Goldfund mit dem Hakenkreuz nicht, obwohl allein die Lage eines solchen Fundes für  Historiker schon ein Traum wäre und der breiten Öffentlichkeit bestimmt über Jahre hin wieder zur Unterhaltung dienen würde!

Danke allen anderen für die Hilfe und bis bald!

DP

Belenos

Zitat von: Der Pilger in 29. Januar 2009, 11:30:24

Das Bundesland ist = Kanton Zürich
nur  den Goldfund mit dem Hakenkreuz nicht, obwohl allein die Lage eines solchen Fundes für  Historiker schon ein Traum wäre und der breiten Öffentlichkeit bestimmt über Jahre hin wieder zur Unterhaltung dienen würde!

DP

Na dann mal viel Erfolg, bei Euch müssten die Dinger ja nur so rumliegen.  :-D

Viele Grüße

Walter

Pfälzer

Zitat von: Belenos in 30. Januar 2009, 14:58:14
Zitat von: Der Pilger in 29. Januar 2009, 11:30:24

Das Bundesland ist = Kanton Zürich
nur  den Goldfund mit dem Hakenkreuz nicht, obwohl allein die Lage eines solchen Fundes für  Historiker schon ein Traum wäre und der breiten Öffentlichkeit bestimmt über Jahre hin wieder zur Unterhaltung dienen würde!

DP

Na dann mal viel Erfolg, bei Euch müssten die Dinger ja nur so rumliegen.  :-D

Viele Grüße

Walter

Liegen sie ja wohl auch. Aber leider in den Banken und wer weiß ob da noch jemand die Kontonummern kennt.  :zwinker:

ZitatIn wieweit die es rechtens ist, dass die Veröffentlichungsrechte an das LDA gehen steht auf einem anderen Blatt.

Aber immerhin hinterfragt dies mal wieder (nur) eine kleine Gruppe und läßt nicht einfach mit sich Schlitten fahren. Leider immer nur die selben Personen.
Jürgen