Genehmigung oder nicht !?!

Begonnen von JerryAC, 11. Februar 2009, 13:59:18

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JerryAC

Hallo alle zusammen,
komme aus NRW bzw. Aachen!
Ich hätte gerne gewußt ob ich hier im Bundesland eine Genehmigung brauche um Sondeln zu gehen oder nicht.
Habe in mehreren Foren viel darüber gelesen, aber da gehen die Beiträge für das "JA" oder "NEIN" doch sehr auseinander.
Auf der Denkmalschutzseite in Aachen bin ich nicht fündig geworden.

Nun vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.

Vorab schon einmal herzlichen Dank für eure Bemühungen
Nur wer was findet, war auch unterwegs

Markus

Kurz und knapp: JA!

Ansprechpartner für Dich ist:

Für die Kreise Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rhein-Erftkreis und die kreisfreie Stadt Aachen:

Landschaftsverband Rheinland
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Außenstelle Nideggen
(Petra Tutlies M.A.)
Zehnthofstr. 45
52385 Nideggen

Telefon: +49 (0) 2425 / 90 39 - 0
Fax: +49 (0) 2425 / 90 39 - 199
E-Mail: petra.tutlies ät lvr.de


Gruß
Markus

JerryAC

Cool Danke,
werde mich an dei Stelle wenden.

Ist es den erforderlich die Genehmigung zu haben !
Nur wer was findet, war auch unterwegs

Caddy

Zitat von: JerryAC in 11. Februar 2009, 20:56:01
Cool Danke,
werde mich an dei Stelle wenden.

Ist es den erforderlich die Genehmigung zu haben !

Interessanter Beitrag , oder auch die Frage , wenn es denn eine ist .

Jetzt bin ich mal gespannt.


Gruss Caddy

insurgent

Meine Bodenfunde werden gemeldet

Caddy

Zitat von: insurgent in 11. Februar 2009, 21:18:01
Zitat von: emce80 in 11. Februar 2009, 17:43:06
Kurz und knapp: JA!


Damit ist doch wohl alles gesagt!!
Jo , damit ist zum Thema NRW ja dann alles gesagt.

Dann lasst uns das Thema gleich mal auf M-V umschwenken.

Bin mal auf Ansprechpartner gespannt .

insurgent

Meine Bodenfunde werden gemeldet

Caddy

Zitat von: insurgent in 11. Februar 2009, 22:07:19
Auch für M-V gilt: Genehmigung JA

Hier die Adresse

http://www.kulturwerte-mv.de/cms2/LAKD_prod/LAKD/content/de/Archaeologie_und_Denkmalpflege/Ansprechpartner/index.jsp

Vielen Dank Insurgent  :winke:

werde mich da morgen gleich mal ransetzen , dann kann ja eigentlich nichts mehr schiefgehen.

Danke und Gruss Caddy

columbus

Hallo @ caddy,
wenn du eine Genehmigung für MV brauchst, dann musst du mal die Verfassung des Landes lesen.

Artikel 9. (1) Die Bestimmungen der Artikel 136 bis 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieser Verfassung.

Nur ein Beispiel und dann frage weiter, auch wenn es nicht einfach zu verstehen ist.

Caddy

Zitat von: columbus in 11. Februar 2009, 23:07:06
Hallo @ caddy,
wenn du eine Genehmigung für MV brauchst, dann musst du mal die Verfassung des Landes lesen.

Artikel 9. (1) Die Bestimmungen der Artikel 136 bis 139 und 141 der Deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieser Verfassung.

Nur ein Beispiel und dann frage weiter, auch wenn es nicht einfach zu verstehen ist.

:kopfkratz: Ich wollte es eigentlich eine normale Anfrage an das LDA -MV schicken , muss ich da jetzt was besonderes beachten ?

Entetrente

 :winke: Nein, brauchst du nicht !

Es gibt dort Kurse für Sondengänger die mit den Behörden zusammenarbeiten. Und hier im Forum sind auch welche davon.

Melde dich einfach.

Viel Erfolg !

Stefan
Das Projekt von Sondlern für Sondler :
(Wo möglich vermitteln wir an die Archäologie)

DIGS-online.de

Besten Gruß

columbus

Beachten braucht man da eher weniger, es kommt nicht auf die Wortwahl an und diese Dinge.
Man setzt in MV eine allgemeine Unkenntnis des Antragstellers vorraus, da hilft nix weiter wie studieren.
Hast du studiert und promoviert, darfst dich Dr. nennen, dann mag das was anderes sein.
Aber was willst du, Häuser kaufen, oder Kulturgut erhalten?

In Mecklenburg liefen die Uhren immer Jahre hinterher und das hat sich bis heute so erhalten.
Nur gut das die Kanzlerin keine Mecklenburgerin ist!

columbus

Zitat von: Entetrente in 11. Februar 2009, 23:28:50
:winke: Nein, brauchst du nicht !

Es gibt dort Kurse für Sondengänger die mit den Behörden zusammenarbeiten. Und hier im Forum sind auch welche davon.

Melde dich einfach.

Viel Erfolg !

Stefan

Nenne mal keine Namen, aber zeige mir bitte mal einen User aus Meck-Pomm, der mit den Behörden zusammen arbeiten darf, von denen wir hier reden.
Ich kenne keinen, nun bin ich gespannt.
Gern auch per PN

Entetrente

Das Projekt von Sondlern für Sondler :
(Wo möglich vermitteln wir an die Archäologie)

DIGS-online.de

Besten Gruß

columbus

Kommt doch mal von außerhalb nach MV in den Ferien.
Hessen, Bremen, Bayern, ganz egal wo her und kauft eine Angelkarte, dann darf man ganz legal angeln!!!
Tourismus soll hier mal so richtig blühen und von Gesetzen aus den Grundrechten ist keine Rede mehr, den ein Mecklenburger darf das nicht so einfach, der macht sich sogar strafbar und zahlt sage und schreibe 1.000 € wenn er keinen Fischereischein hat.

So und wie war das nun noch mit dem sondeln?
Grummel.....
Wir lassen die Sachen mal im Acker liegen, da liegen sie schon lange und wer weiß, auch diese Touristengesetze lassen sich in Form bringen und die "dicken" Fische" dann mal an Land holen.



Hase

#15
Columbus, in MV geht es vielleicht langsam, aber es geht was. Auch dort gibt es mittlerweile eine Zertifizierung, allerdings braucht man etwas Geduld und ernstes Interesse.
Meine Geduld währt nun schon vier Jahre.
Zitat
Ich kenne keinen, nun bin ich gespannt.
Jetzt kennst Du einen und kannst Dich entspannen.
Auf Erden herrscht die Liebe, im Himmel die Gnade, und nur in der Hölle gibt es Gerechtigkeit.
(Anaklet II.)

Lojoer

Hi columbus, Dein angelbespiel ist ja wohl vollständig unglücklich gewählt und kaum mit Sondegehen vergleichbar.
Beim Angeln fange bzw. erbeute ich einen Fisch, den ich hinterher verspeise. Meine Verantwortung erstreck sich darauf, diesen nach den geltenden Regeln (Fischerei usw.) zu erbeuten, wobei auch hier eine entsprechende Prüfung erforderlich ist.
Beim Sondegehen habe wir einen wesentlich höheren Anspruch. Sachgerechte Bergung, Dokumentation, Erhaltung, und Vorlage zur wissenschaftlichen Auswertung des Fundes. Hierbei kann man eine Menge falsch machen, was dazu führt, dass der Fund wissenschaftlich Nutzlos wird. Weiterhin kann es durchaus passieren, dass man nach Jahren aufgefordert wird, einen bestimmten Fund oder Fundkomplex nochmals vorzulegen. Bei Urlaubssondlern wäre dies doch erhelblich erschwert.  
Gruß Jörg

columbus

Zitat von: Lojoer in 12. Februar 2009, 07:46:16
Hi columbus, Dein angelbespiel ist ja wohl vollständig unglücklich gewählt und kaum mit Sondegehen vergleichbar.
Beim Angeln fange bzw. erbeute ich einen Fisch, den ich hinterher verspeise. Meine Verantwortung erstreck sich darauf, diesen nach den geltenden Regeln (Fischerei usw.) zu erbeuten, wobei auch hier eine entsprechende Prüfung erforderlich ist.
Beim Sondegehen habe wir einen wesentlich höheren Anspruch. Sachgerechte Bergung, Dokumentation, Erhaltung, und Vorlage zur wissenschaftlichen Auswertung des Fundes. Hierbei kann man eine Menge falsch machen, was dazu führt, dass der Fund wissenschaftlich Nutzlos wird. Weiterhin kann es durchaus passieren, dass man nach Jahren aufgefordert wird, einen bestimmten Fund oder Fundkomplex nochmals vorzulegen. Bei Urlaubssondlern wäre dies doch erhelblich erschwert.  
Gruß Jörg

Guten Morgen Jörg,

dieses Beispiel mit dem Angeln ist auch nur als Beispiel angegedacht und du hast nicht Recht wenn du schreibst, das dafür eine entsprechende Prüfung erforderlich ist.
Zumindest nicht für Leute, die nicht aus M-V kommen, sprich Touristen, Urlauber.


http://www.campingpark-oderhaff.de/reload.html?index.htm




Preusse13

Hallo
Äpfel mit Birnen vergleichen sollte man in diesem Fall nicht @Columbus.
Zur Sache gibt die Suchfunktion hier im Forum auch einiges her.
Der Sachverhalt zur Thematik ist vom Sucherkollegen @Lojoer brilliant aufgeführt.
Hilfe,Kontakte oder genauere Informationen zu deinem Bundesland! Erhälst du ausführlich,auf der Seite die dir @enterente
empfohlen und verlinkt hatt.
MfG

JerryAC

Vielen Dank für eure Beiträge zu meinem Thema.
Finde ich echt gut, wie Ihr euch bemüht habt. :super:
Nur wer was findet, war auch unterwegs

columbus

Zitat von: Preusse13 in 12. Februar 2009, 13:20:09
Hallo
Äpfel mit Birnen vergleichen sollte man in diesem Fall nicht @Columbus.
Zur Sache gibt die Suchfunktion hier im Forum auch einiges her.
Der Sachverhalt zur Thematik ist vom Sucherkollegen @Lojoer brilliant aufgeführt.
Hilfe,Kontakte oder genauere Informationen zu deinem Bundesland! Erhälst du ausführlich,auf der Seite die dir @enterente
empfohlen und verlinkt hatt.
MfG

Ich rede da schon aus Erfahrung, denn der Kontakt besteht zum Dezernatsleiter Archäologie, Dr. Jantzen in M-V.
Der hält jeden für unqualifiziert und so erteilt man hier keine Genehmigungen, sondern darf sich nach Jahren dann mal irgendwann ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger nennen.
Ich will aber keine Bodendenkmale pflegen, dann könnte ich auch ehrenamtlicher Friedhofsgärtner werden.
Ich habe eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nimmt schon genug Zeit in Anspruch und man bekommt es nur selten gedankt, das man seine Freizeit für die Gesellschaft opfert.

Markus

Zitat von: columbus in 12. Februar 2009, 11:10:34
dieses Beispiel mit dem Angeln ist auch nur als Beispiel angegedacht und du hast nicht Recht wenn du schreibst, das dafür eine entsprechende Prüfung erforderlich ist.

Selbst dieser Schein ist mit einer Menge Auflagen verbunden!!  :belehr:
War da nicht sogar irgendwas von wegen: "Nur Friedfisch-, jedoch keine Raubfischangelei"?(das angeln im Meer ist hier ausgenommen...darf man ja so wieso überall legal)

Sobald es was spezieller wird und ans "Eingemachte" geht, braucht man für fast ALLES ne Genehmigung......was ich auch in einigen Bereichen befürworte!

Gruß
Markus


insurgent

Ach weist Du, so wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück :nono:

Und es gibt Genehmigungen in MV, siehe Beitrag von Hase!!!!!
Meine Bodenfunde werden gemeldet

columbus

Zitat von: insurgent in 12. Februar 2009, 19:57:11
Ach weist Du, so wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück :nono:

Und es gibt Genehmigungen in MV, siehe Beitrag von Hase!!!!!

@Hase hat auch keine Genehmigung für M-V, da es sowas in M-V nicht gibt.
Ich habe auch nicht gerufen, sondern lediglich per Mail angefragt beim Dezernatsleiter und eine schriftliche Antwort in Papierform bekommen, die eine klare Absage war.
Ehrenamzliche Mitarbeit an Bodendenkmalen, Suchgenehmigung NEIN.

Caddy

Zitat von: Hase in 12. Februar 2009, 07:27:48
Columbus, in MV geht es vielleicht langsam, aber es geht was. Auch dort gibt es mittlerweile eine Zertifizierung, allerdings braucht man etwas Geduld und ernstes Interesse.
Meine Geduld währt nun schon vier Jahre.
Zitat
Ich kenne keinen, nun bin ich gespannt.
Jetzt kennst Du einen und kannst Dich entspannen.

Naja Insurgend :kopfkratz:

so wie ich den Hase verstehe , ist er ein sehr geduldiger Mensch , scheinbar ist aber noch nichts weiteres dabei rausgekommen. :besorgt:

Gruss Caddy

Hase

Columbus:  :winke: Um es genau zu nehmen: Richtig, es gibt auch keine Genehmigung in M-V vergleichbar mit denen in anderen Bundesländern, sondern einen Ausweis für Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger mit Einlegeblatt das dem Träger des Ausweises den Detektoreneinsatz erlaubt. Dies ist die Handhabe in M-V. Kann man gut finden oder nicht. Einfacher wäre sicher für die meisten schön, steht aber offenbar nicht zur Debatte.
Wie heißt es so schön? "Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden."

Auf Erden herrscht die Liebe, im Himmel die Gnade, und nur in der Hölle gibt es Gerechtigkeit.
(Anaklet II.)

Caddy

Zitat von: Hase in 12. Februar 2009, 20:51:19
Columbus:  :winke: Um es genau zu nehmen: Richtig, es gibt auch keine Genehmigung in M-V vergleichbar der in anderen Bundesländern, sondern einen Ausweis für Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger mit Einlegeblatt das dem Träger des Ausweises den Detektoreneinsatz erlaubt. Dies ist die Handhabe in M-V. Kann man gut finden oder nicht. Einfacher wäre sicher für die meisten schön, steht aber offenbar nicht zur Debatte.

Hallo Hase

bist Du im Besitz dieses Ausweises , evtl. sogar mit dem Einlegeblatt zur Detektorbenutzung ? Wenn Ja , wie lange hast Du gebraucht ? Wenn nein , wie lange hast Du noch Hoffnung ?

Bist Du überhaupt bestrebt in M-V sondeln zu gehen ?

Ich kenn mich mit dem ganzen Zeugs nicht aus , daher meine komischen Fragen.

Gruss Caddy

Hase

Wie Du schon richtig bemerktest, habe ich Geduld. Und Du gleich eine PM. :prost:
Auf Erden herrscht die Liebe, im Himmel die Gnade, und nur in der Hölle gibt es Gerechtigkeit.
(Anaklet II.)

Lojoer

Zitat von: columbus in 12. Februar 2009, 17:38:47
Ich will aber keine Bodendenkmale pflegen, dann könnte ich auch ehrenamtlicher Friedhofsgärtner werden.
Tja columbus,
das Sondegehen ist halt irgendwie mit der Bodendenkmalpflege verknüpft, daran lässt sich nun mal nichts ändern. Das bedeutet, dass Funde entsprechend zu dokumentieren sind und gemeldet werden müssen. Das ist mit einer ganzen menge Arbeit verbunden. Selbst wenn man sich bemühen würde konzequent jedem Bodendenkmal aus dem Wege zu gehen, wird man kurz über lang über eines stolpern und ruck zuck ist man wieder in der Bodendenkmalpflege drin.
Fazit ist das Sondengänger sich in dem Aufgabenbereich der Archäologen bewegen. Das ist grundsätzlich meiner Meinung nach nicht verwerflich, wenn man sich an gewisse Regeln hält.
Es ist so ähnlich wie bei der Erstellung einer software. Solange im Team gearbeitet wird, jeder von den Maßnahmen des anderen weiß und auch eine gewisse Kenntnis vorraussetzen kann, ist alles ok und im grünen Bereich. Nicht gebraucht werden solche die just for fun mal ein bischen mit herumprogrammieren wollen. Das stößt wohl eher nicht auf Gegenliebe oder liege ich da falsch.

Genauso sieht es aus bei dem Sondeln just for fun

Gruß Jörg