Fragen zu Rechtlichem im Rheinland / NRW

Begonnen von Zollhund, 05. Mai 2009, 14:36:23

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Zollhund

Hallo Leute  :winke:

Da ich noch nicht lange mit von der Partie bin, aber da ich mich auch nicht auf Illegalen Pfaden bewegen möchte habe ich mal ein paar Fragen an euch.

Ich selbst wohne in Mönchengladbach und möchte auch zumeist hier im Stadtgebiet umhersonden. Die für mich zuständige Behörde ist:

Kontakt

Für die Kreise Kleve, Viersen, Wesel und die Kreisfreien Städte Duisburg, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim a.d.Ruhr und Oberhausen:

Landschaftsverband Rheinland
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Außenstelle Xanten
(Dr. Julia Obladen-Kauder)
Augustusring 3
46509 Xanten

Telefon: +49 (0)28 01 / 77 62 90
Fax: +49 (0)28 01 / 77 62 93 3
E-mail: Julia.Obladen@lvr.de

Außendienst:
marion.brueggler@lvr.de

Innendienst:
clive.bridger-kraus@lvr.de

Soweit so gut.
Hier mal ein paar genaue Fragen:

1.Brauche ich eine Genehmigung wenn ich auf Privatgrund oder Äckern sonde, wenn mir der Besitzer dies vorher erlaubt hat?

2.Wie sollte der Text des Anschreibens zwecks einer Genehmigung aussehen? Könnte vielleicht jemand, der diesen Schritt schon erfolgreich gegangen ist sein Schreiben als Vorlage vieleicht hier reinstellen?

3.Wie hoch sind die Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung? Habe schon öfters hier gelesen das dies unangemessen teuer sein soll, aber leider schreibt ja keiner mal was von einer konkreten Summe.

4.Wie muss ich gemachte Funde dokumentieren?

5.Sind alle Funde zu dokumentieren? Auch Ackerfunde von offensichtlichen "Güllefeldern" ?

6.Muss ich mich wegen der Genehmigung noch zusätzlich an die untere Denkmalbehörde wenden?

7.Nun liegt Mönchengladbach genau im Dreieck der drei Zuständigkeitsbereiche der Außenstellen des LVA, wenn ich in allen drei Bereichen aktiv werden möchte, brauche ich dann drei Genehmigungen plus jeweils grünes Licht von der jeweiligen unteren Denkmalbehörde?

:idee:

Belenos

Moin,

zu 1. ja

zu 2. Einen Antrag auf Erteilung einer NFG kannst Du bei Redaktion@schatzsucher-magazin.de anfordern

zu 3. -

zu 4. Ein Fundemeldeformblatt bekommst Du auch unter der o. a. E-Mail-Adresse.

zu 5. ja

zu 6 und 7 kann jedamnd aus NW wahrscheinlich besser Auskunft geben.

Viele Grüße

Walter

MünzFinder

Hallo Zollhund,

zu 1. Ja

zu 2. Am besten eine Email schreiben oder anrufen (ich habe eine Mail geschrieben). Den Text weiß ich nicht mehr, aber ich habe einfach mein Anliegen vorgetragen (das ich Interesse an der Geschichte und Heimatkunde habe und das ich gerne eine Grabungsgenehmigung für einen Metalldetektor haben möchte).

zu 3. Kreis Wesel 260,00 Euro für ein Jahr. Wenn sich nichts an Deinen Suchorten ändert kostet das weitere Jahr ca. die Hälfte.

zu 4. Ich nehme die Vorlagen von "DIGS" und zeichne die Fundstelle in die Topografische Karte ein (wie das funktioniert erfährst Du bei dem persönlichen Gespräch mit Frau Dr. Obladen-Kauder)

zu 5. Ja, Du mußt alle Funde dokumentieren, außer natürlich Alufolie, Ziehlaschen und so ein Kram. Da Du ja kein Archäologe bist, kannst Du ja nicht Wissen was eventuell alt und somit interessant ist (wenn Du weißt wie ich das meine  :zwinker: )

zu 6. Nicht direkt. Deinen Antrag stellst Du erst bei der oberen Denkmalbehörde, wenn Du die Genehmigung hast stellst Du Dich bei der unteren Denkmalbehörde vor.

zu 7. Wenn es sich dann um drei Kreisgebiete handelt denke ich schon, weiß es aber nicht genau.

Ich hoffe das ich helfen konnte.

Gruß MünzFinder  :winke:

Markus

Huhu  :winke:

zu 7: Wenn Du gerne in Gebieten der anderen Außenstellen suchen möchtest, dann bedarf es natürlich auch eine Genehmigung von diesen. Du müsstest dann in Overath, Xanten und Wollersheim vorstellig werden und bei allen drei Außenstellen eine Genehmigung beantragen.

Gruß
Markus

Tom197205

Zitatzu 2. Einen Antrag auf Erteilung einer NFG kannst Du bei Redaktion@schatzsucher-magazin.de anfordern

Hallo,
das habe ich nicht ganz verstanden.
Bei dem Schatzsucher-Magazin gibt es quasi einen Vordruck für die Genehmigungsanfrage beim Amt?


Gruss Tom

Belenos

Zitat von: Tom197205 in 05. Mai 2009, 23:04:38
Zitatzu 2. Einen Antrag auf Erteilung einer NFG kannst Du bei Redaktion@schatzsucher-magazin.de anfordern

Hallo,
das habe ich nicht ganz verstanden.
Bei dem Schatzsucher-Magazin gibt es quasi einen Vordruck für die Genehmigungsanfrage beim Amt?


Gruss Tom

Ja, was ist daran nicht zu verstehen?

Viele Grüße

Walter

Tom197205

Hab nur nachgefragt bevor ich etwas falsch verstehe.

Habs halt nicht gleich verstanden.


Gruss Tom


jupppo

Hallo Zollhund,

das meiste wurde hier ja schon entsprechend Beantwortet. Der beste Tipp von allen ist jedoch mit Frau Obladen das direkte Gespräch zu suchen.

Hiernochmal meine Antworten:

1) Ja
2) ohne persönliches Gespräch geht sowie nichts. Einfach mal anrufen und Termin vereinbaren! Vielleicht braucht das Gnaze auch gar nicht so förmlich zu sein. Oftmals reicht eine Angabe der Flächen. Der Rest ist "Service" vom LVR
3) Je nach Kreis unterschiedlich. Die neuen Genehmigungen gelten alle für 2 Jahre!
4) Natürlich
5) Du solltest auch hier mit den zuständigen Archäologen sprechen, was interessant ist und was nicht.
6) Ja, meist wirst du im Genehmigungsschreiben gebeten Dich bei den jeweiligen Gemeinden zu melden um entweder den Anfang des Prospektionsdatums mitzuteilen oder manche möchten auch gerne eine Kopie des Fundberichts.
7) Solange alles der Landkreis ist, wofür Xanten zuständig ist brauchst Du nur dahin. Die Landkreise sind den LVR Außenstellen zugeordnet.


Ein Tipp: Bitte keinesfalls ein Blatt irgendwo runterladen und quasi "anonym" dahinschicken. Ein persönliches Gespräch ist am besten und die Leute da sind wirklich nett!


Grüße
Hoffe das hilft.

Zollhund

Hallo

Nachdem ich mich sehr nett mit einer Dame in Xanten telefonisch unterhalten habe, habe ich einen freiforumlierten Antrag an die LVR Rheinland geschickt - heute kam die Antwort. Ich darf mich mit der Aussenstelle Xanten zwecks Terminvereinbahrung in Verbindung setzen  :super:. Frau Obladen-Kauder ist zwar im Moment auf Dienstreise, aber ich werd mich wohl in der nächsten Woche samt Kartenmaterial wo ich meine Suchgebiete eingezeichnet habe dort vorstellen.   :-)


Ich freu mich schon.

Markus


Zollhund

 :prost:


So, nun ist´s endlich soweit. Gestern ist die Genehmigung des Amtes für Bodendenkmalpflege mit Segen der Bezirksregierung bei mir eingetroffen.


Nachdem ich mich hier bei euch über die rechtliche Seite schlau gemacht hatte, habe ich, wie oben ja erwähnt, Kontakt zu den zuständigen Stellen aufgenommen.

Das persönliche Gespräch beim Amt für Bodendenkmalpflege hat mich am meisten positiv überrascht. Frau Dr. Obladen-Kauder und Dr. Bridger, die mit mir das Gespräch führten, sind sehr nett und freundlich. Ich dachte zuerst, wer weiß was das für Leute sind, vielleicht irgendwelche abgehobenen Akademiker die mich am langen Arm verhungern lassen - das genaue Gegenteil war der Fall. Das Gespräch war total locker, ich konnte alle Fragen stellen, die mir auf dem Herzen lagen und ich wurde von den beiden ausführlich über Rechte und Pflichten informiert.


Gestern kam dann endlich die Genehmigung. Bis dahin hab ich mit meiner 6 jährigen Nachbarin sämtliche Spielplätze der Umgebung umgegraben auf der Suche nach ein paar Cents fürs Eis  :super:.

Die Gebühr beträgt 50 € und die Genehmigung ist auf ein Jahr befristet. Ich finde, ein fairer Preis dafür, dass sich ein paar nicht schlecht bezahlte und qualifizierte Leute mit meinem Fall beschäftigt haben.

 

jupppo

Zitat von: Zollhund in 10. September 2009, 08:57:05


Die Gebühr beträgt 50 € und die Genehmigung ist auf ein Jahr befristet. Ich finde, ein fairer Preis dafür, dass sich ein paar nicht schlecht bezahlte und qualifizierte Leute mit meinem Fall beschäftigt haben.

 


1 Jahr??? In welchem Kreis hast Du die Genehmigungen beantragt? Wir haben in den letzten Jahren mit engelszugen auf die Kreisbehörden eigeredet, die Grabungsgenehmigung für 2 Jahre zu erteilen. Ich dachte eigentlich das hätte sich überall durchgetzt.

chabbs

Zitat von: jupppo in 10. September 2009, 09:49:11
Zitat von: Zollhund in 10. September 2009, 08:57:05


Die Gebühr beträgt 50 € und die Genehmigung ist auf ein Jahr befristet. Ich finde, ein fairer Preis dafür, dass sich ein paar nicht schlecht bezahlte und qualifizierte Leute mit meinem Fall beschäftigt haben.

 


1 Jahr??? In welchem Kreis hast Du die Genehmigungen beantragt? Wir haben in den letzten Jahren mit engelszugen auf die Kreisbehörden eigeredet, die Grabungsgenehmigung für 2 Jahre zu erteilen. Ich dachte eigentlich das hätte sich überall durchgetzt.

Ach ja, das sind halt die Behörden. Mir wurden für 4 Städte 75 Euro abgeknöpft (in NRW!), während andere für 50 den ganzen Kreis bekommen.

DamastBarsch

Hi!
Ist ja super gelaufen Zollhund. Glückwunsch, jetzt kann gestartet werden  :super:.
@ jupppo: bei der Außenstelle Nideggen/Wollersheim gibt es die Genehmigung auch für 2 Jahre, aber nicht direkt. Erstmal erhält man wohl die Genehmigung für ein Jahr, beweist man sich als zuverlässig kann man sie für 2 Jahre bekommen.


Gruß
Tom

Zollhund

Zitat von: jupppo in 10. September 2009, 09:49:11



1 Jahr??? In welchem Kreis hast Du die Genehmigungen beantragt? Wir haben in den letzten Jahren mit engelszugen auf die Kreisbehörden eigeredet, die Grabungsgenehmigung für 2 Jahre zu erteilen. Ich dachte eigentlich das hätte sich überall durchgetzt.

Ich habe die Genehmigung für Mönchengladbach beantragt. Erteilt hat es aber ( zu meiner Überraschung ) die Bezirksregierung Düsseldorf.

jupppo

Zitat von: DamastBarsch in 10. September 2009, 10:20:58
Hi!
Ist ja super gelaufen Zollhund. Glückwunsch, jetzt kann gestartet werden  :super:.
@ jupppo: bei der Außenstelle Nideggen/Wollersheim gibt es die Genehmigung auch für 2 Jahre, aber nicht direkt. Erstmal erhält man wohl die Genehmigung für ein Jahr, beweist man sich als zuverlässig kann man sie für 2 Jahre bekommen.


Gruß
Tom

Ok danke für die Info, dass kein sein. Die Genehmigung sollte es aber direkt von den Kreisen geben und nicht aus Wollersheim.
@Zollhund: Das überrasch mich schon. Ist zwar nicht mein Gebiet, aber ich dachte das wäre endlich enheitlich.

Danke für die Info.

DamastBarsch

Hi jupppo!
Ja, das die Genehmigung von den Kreisen, bzw. im Falle mancher Städte von Bezirksregierungen, ist richtig. Aber sie tun das ja nur nach Rücksprache mit der entsprechenden Außenstelle des RAB, und so hat mittelbar sie die Entscheidungsgewalt.


Gruß an euch  :winke:

jupppo

Zitat von: DamastBarsch in 10. September 2009, 19:05:11
Hi jupppo!
Ja, das die Genehmigung von den Kreisen, bzw. im Falle mancher Städte von Bezirksregierungen, ist richtig. Aber sie tun das ja nur nach Rücksprache mit der entsprechenden Außenstelle des RAB, und so hat mittelbar sie die Entscheidungsgewalt.


Gruß an euch  :winke:


Oh, glaub mir es gibt einige Denkmalpfleger in dern Kreisen, die beanspruchen die Allmacht für sich  :-D. Aber grundsätzlich geht ohne das LVR gar nichts, das stimmt.

DamastBarsch

Zum Glück bin ich bis jetzt nicht an solche Denkmalpfleger geraten  :engel:. Im Gegenteil sogar: nette Gespräche und die Bitte ihnen, nur Interessehalber, mal ein paar Sachen zu zeigen die ich so auf dem Acker finde bevor ich sie zum LVR gebe. Sie bekämen so etwas nämlich nie zu sehen. Da fällt mir ein: genau das muss ich nächste Woche mal machen  :kopfkratz:. Um ehrlich zu sein: noch kein einziger negativer Kontakt bis dato, und ich hatte schon etliche mit offiziellen Stellen. Und auch von den Bauern weiß ich fast ausnahmslos positives zu berichten. Bis auf ein einziges Mal kam immer ein "go". Da klopf ich doch mal schnell auf Holz  :-D.

Gruß  :winke:
Tom