Neues Denkmalschutzgesetz in SH

Begonnen von insurgent, 15. Dezember 2011, 18:06:35

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Denarius

Betrifft ja nicht nur das "Sondeln", siehe entsprechend den neu gestalteten §24.

Verändert die rechtliche Sitauation für "Ungenehmigte", die erwischt werden, natürlich eklatant.

Ich frage mich mitunter nur, wie das dahingehend mit dem Bergrecht/Abbaugenehmigungen in Einklang zu bringen ist. In NRW (Braunkohle- und Kiesabbau) ist das ja zuweilen ein weites Feld: Siehe z. B. http://www.ra-anders.de/pdf/id/44.pdf

Danke für die Info!
Ich kam, sah und fand !