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Sondengehen => Für ein legales Hobby! Berichte, Erfahrungen und Hinweise unserer User => Thema gestartet von: insurgent in 15. Dezember 2011, 18:06:35

Titel: Neues Denkmalschutzgesetz in SH
Beitrag von: insurgent in 15. Dezember 2011, 18:06:35
Seit gestern durch.

Sondeln auf einem BD ist jetzt eine Straftat.

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/2000/drucksache-17-2089.pdf

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/2100/drucksache-17-2112.pdf

http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/dezember2011/texte/11_denkmalschutzgesetz.htm
Titel: Re:Neues Denkmalschutzgesetz in SH
Beitrag von: Denarius in 15. Dezember 2011, 19:43:15
Betrifft ja nicht nur das "Sondeln", siehe entsprechend den neu gestalteten §24.

Verändert die rechtliche Sitauation für "Ungenehmigte", die erwischt werden, natürlich eklatant.

Ich frage mich mitunter nur, wie das dahingehend mit dem Bergrecht/Abbaugenehmigungen in Einklang zu bringen ist. In NRW (Braunkohle- und Kiesabbau) ist das ja zuweilen ein weites Feld: Siehe z. B. http://www.ra-anders.de/pdf/id/44.pdf

Danke für die Info!