Seit gestern durch.
Sondeln auf einem BD ist jetzt eine Straftat.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/2000/drucksache-17-2089.pdf
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/2100/drucksache-17-2112.pdf
http://www.landtag.ltsh.de/plenumonline/dezember2011/texte/11_denkmalschutzgesetz.htm
Betrifft ja nicht nur das "Sondeln", siehe entsprechend den neu gestalteten §24.
Verändert die rechtliche Sitauation für "Ungenehmigte", die erwischt werden, natürlich eklatant.
Ich frage mich mitunter nur, wie das dahingehend mit dem Bergrecht/Abbaugenehmigungen in Einklang zu bringen ist. In NRW (Braunkohle- und Kiesabbau) ist das ja zuweilen ein weites Feld: Siehe z. B. http://www.ra-anders.de/pdf/id/44.pdf
Danke für die Info!