Das Recht auf "Sondengehen"

Begonnen von Bavaricum, 13. März 2008, 23:55:43

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Bavaricum

Aufgrund der Diskussion zu einem Zeitungsartikel

http://www.sucherforum.de/index.php/topic,29216.0.html

habe ich ich hier ein neues Thema zu der Aussage ,,Es besteht kein Recht aufs Sondengehen" angefangen.

Mir ist klar, daß ich mich dadurch wieder persönlichen Angriffen aussetze – trotzdem, solangs nicht beleidigend wird:

Also hier mal meine Ansicht der Dinge. Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsauskunft, also bezieht euch bitte nicht auf meine Ausführung. Dies ist meine private Einschätzung.

1. Weder der Kauf noch die Verwendung von Mettalsonden ist in Deutschland gesetzlich geregelt. (anders als z.B. bei Radarwarnen; Da ist der kauft erlaubt, wenn sie nicht in Deutschland eingesetzt werden. Die Verwendung jedoch in Deutschland verboten)

2. Im Grundgesetz ist das Recht auf persönliche Entfaltung im Art. 1 Abs. 2 GG festgeschrieben. Dort heißt es:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Kurz gesagt kann ich machen was ich will solange ich nicht gegen Gesetzte verstoße oder Andre schädige. Ich kann also mit der Sonde
gehen wo ich will (da nicht gesetzlich geregelt), solange dies nicht durch weitere Gesetzte eingeschränkt ist. Für Bayern ist dies nicht der Fall und somit habe ich auch das Recht mit der Sonde zu suchen.

3. Nun macht das Sondengehen in den wenigsten Fällen Sinn wenn ich nicht nach einem positiven Signalton auch grabe. Und da kommt dann die Einschränkung meiner Freiheit.

4. Dies gilt nur für Bayern!!! Ich darf nach einem Ortungston meiner Sonde graben wenn ich nicht auf einem Bodendenkmal rumturne. (DschG III Art. 7)

5. Was ich noch dazu brauche ist die Einwilligung des Grundstückeigentümers (BGB). Irgendwie verständlich denn mir würde es auch nicht gefallen wenn Greti und Pleti daherkommt und einfach mein Grundstück umpflügt. Meiner Meinung nach ist das auch ein Minimum an Anstand was man dem Grundstückseigentümer entgegenbringen sollte.

6. Wenn ich was archäologisch Relevantes gefunden habe muß ich dies dem LAfD vorlegen (DschG Art. 8). Keine Panik, Du bekommst es wieder. Teilweise genau bestimmt und ggf. Mit Zeichnung.

Kurzes Fazit (für Bayern): Ich habe ein Recht auf Sondengehen – Aus Ahmen!!!

Wenn ich graben will, muß ich bestimmte Gesetze beachten. BDs nicht abgrasen und mit dem Grundstückseigentümer reden.

Also, Nix für unguad

Andreas

Schlumpfstampfer


Kurz gesagt kann ich machen was ich will solange ich nicht gegen Gesetzte verstoße oder Andre schädige. Ich kann also mit der Sonde
gehen wo ich will (da nicht gesetzlich geregelt), solange dies nicht durch weitere Gesetzte eingeschränkt ist. Für Bayern ist dies nicht der Fall und somit habe ich auch das Recht mit der Sonde zu suchen.

Morgen

Aber das Denkmalschutzgesetz ist nun mal so auszulegen das eigentlich überall ein BD zu erwarten ist.

Letztenendes wäre die einzig sichere und sinnvolle Lösung eine detailierte!!!!!! Genehmigung

Servus

El Grabius

guten Morgen,

@Bavaricum

kurz und knapp: JA
genauso stehts auf Beamtendeutsch im Gesetz.

Zitat von: Schlumpfstampfer in 14. März 2008, 05:48:17

Aber das Denkmalschutzgesetz ist nun mal so auszulegen das eigentlich überall ein BD zu erwarten ist.

Letztenendes wäre die einzig sichere und sinnvolle Lösung eine detailierte!!!!!! Genehmigung


zu 1.  Nein !! Außer du willst es für dich so. Wo nichts ist wird auch kein Denkmal vermutet.
Ich führe mal paar Sachen an, an denen wirklich etwas vermutet werden kann: Drei Berggipfel, links und rechts eine Höhensiedlung, ergo: auf dem mittleren wäre eine dritte zu vermuten. Hinweise auf eine Siedlung aus alten Schriften vielleicht sogar schon Keramik aufgetaucht. Also KONKRETE Hinweise - und dann guck dir mal den Bayernviewer genau an: Da heißt es dann Siedlung unbekannter Zeitstellung durch Luftbilder bla, bla. Nur weil da mal einer vor 500 Jahren seinen Wuffi Gassi geführt hat ist es doch kein vermutetes BD. Wer erzählt dir denn sowas ?

zu 2. Wenn du auf  BD´s graben willst brauchst du diese zweifelsfrei
und zu Recht. Sonst NEIN !

Auf  Nicht-BD-Fläche ist es im Gesetz nicht vorgesehen. Wie soll dir das Amt was genehmigen was nicht verboten ist ??

Funde melden und Kontakt zum Amt suchen, die reden ja mit dir. Aber laß dich nicht mit irgendwelchen: "generell verboten"  etc. abspeisen.

Viele Grüße

wildgecko

Hi  :winke:

Also unser Ex-Landesvater wuerde sagen :`Aeeeh .... also, bei uns in Bayern .... aeeeeh .... ist das Sondeln .... immernoch am aller schoensten !!!!`  :platt:

Im Ernst - Bavaricum - Du kennst die Rechtslage offensichtlich - und handelst nach Deinen Angaben auch danach !!! Warum dann wieder diese Diskussion - suchst Du nach Bestaetigung fuer das was Du schon selbst weisst ???

Natuerlich ist es nicht witzig, wenn irgendwelche Pressefreaks alle ueber einen Kamm scheren wollen, aber dagegen hilft meiner Meinung nach nur der eigene Weg in die Oeffentlichkeit !! Und den muss jeder selber gehen !!!
Lass Dich von sowas nicht persoenlich aufstacheln - oder hat Dich jemand direkt in die illegale Szene reingedrueckt ????

Also - bleib locker  :zwinker:

Ich habe heute Abend JHV bei meinem Heimatverein - ich werde mir mal noch ein paar Meinungen von anderen einholen, und Euch auf dem Laufenden halten !!

Gruss - Sven

Schlumpfstampfer

Servus

Also ich nehme mal an das fast jeder hier im Forum sondelt , also was solls?
Letztenendes gibt es fast auf keinem Gebiet unstrittige Themen also lieber Ruhe bewahren.

Bavaricum

Zitat von: wildgecko in 14. März 2008, 12:22:37
Warum dann wieder diese Diskussion - suchst Du nach Bestaetigung fuer das was Du schon selbst weisst ???

Grüß Dich Sven,

dieser Beitrag war nicht dazu gedacht das ewig gleiche Thema wieder breitzutreten. Nachdem es in dem o.g. Beitag zu dem Zeitungsartikel beinahe wieder dazu gekommen wäre, wollte ich einfach mal die Fakten in ein paar Punkten zusammenfassen.

Ich verstehe es auch nicht warum es jedesmal wieder den Tanz um das goldene Ei gibt. Die Rechtslage ist klar. Die Äußerungen von Herrn Dr. S. beuteuten einen rießen Schitt auf die Sondlergemeinde zu. Nun kommt es auf uns an das beste daraus zu machen.

Was ich mit dem Beitrag bezweckt habe ist, daß die bayrischen Sondler hier im Forum damit aufhören sich um eine Erlaubnis Gedanken zu machen. Geht einfach nicht auf BDs. Die sind ja nun für jeden einfach in Erfahrung zu bringen. Nun ist es wichtig, daß die Funde von außerhalb diesen Gebieten auch vorgelegt werden!!!

Wenn wir die Funde nicht dem BLfD anzeigen geben wir ihnen genau die Argument um gegen das Sondengehen vorzugehen. Nach dem Motto: Wir haben einen Schritt auf sie zugemacht, nur es kam nichts zurück.

Ich lege meien relevanten Funde dem Landesamt vor, seit ich mit dem Sondeln begonnen habe und habe alles zurück gekommen; Und lebe immer noch.

Sehe es einfach als eine Iniative gegen die "legal-illegal-scheißegal" Mentalität.

Servus

Andreas

Rheindigger

Hallo zusammen!

also ich habe jetzt aus dem vorherigen Thema "Sondeln in BaWü" mal den Link angeschaut und speziell die Verwaltuhgsvorschrift für BaWü.

http ://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=182&sid=70e215e162b524be2a353ac77d35c942

Ich bin jetzt zwar kein Rechtsanwalt, aber ich muss mal einigen hier vorherrschenden Meinungen widersprechen!

Genehmigung: Quatsch! Solange man nicht auf oder nach Kulturdenkmälern sucht kann man sondeln wo man will.
(Einverständniss des Grundbesitzers vorausgesetz)

Schatzregal. Nur wenn man etwas findet das einen herausragenden Wert für kultur, Wissenschaft o.ä, findet wird der Staat Besitzer.
( Und lt. Gesetzestext auch nur wenn der Finder in staatlichem Auftrag sucht-also betrifft das nicht Privatpersonen)
Egal- Denn wenn dieser Fall eintritt hat der Staat dem Finder eine Entschädigung zu leisten

So stehts zumindestens in der Verwaltungsvorschrift. Vielleicht gibts ja noch Rechtskommentare dazu, aber ich finde das relativ Sondlerfreundlich

Gruß Rheini
Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder  gefunden hätten !!

Pfälzer

Zitat von: Rheindigger in 15. März 2008, 17:40:02
Hallo zusammen!
also ich habe jetzt aus dem vorherigen Thema "Sondeln in BaWü" mal den Link angeschaut und speziell die Verwaltuhgsvorschrift für BaWü.
http ://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=182&sid=70e215e162b524be2a353ac77d35c942
Ich bin jetzt zwar kein Rechtsanwalt, aber ich muss mal einigen hier vorherrschenden Meinungen widersprechen!
Genehmigung: Quatsch! Solange man nicht auf oder nach Kulturdenkmälern sucht kann man sondeln wo man will.
(Einverständniss des Grundbesitzers vorausgesetz)
Schatzregal. Nur wenn man etwas findet das einen herausragenden Wert für kultur, Wissenschaft o.ä, findet wird der Staat Besitzer.
( Und lt. Gesetzestext auch nur wenn der Finder in staatlichem Auftrag sucht-also betrifft das nicht Privatpersonen)
Egal- Denn wenn dieser Fall eintritt hat der Staat dem Finder eine Entschädigung zu leisten
So stehts zumindestens in der Verwaltungsvorschrift. Vielleicht gibts ja noch Rechtskommentare dazu, aber ich finde das relativ Sondlerfreundlich
Gruß Rheini

In dem Denkmalschutzgesetz und in der Verwaltungsvorschrift steht es so nur im Ansatz. Wer allerdings gezielt nach Kulturdenkmälern suchen möchte, der braucht halt eine Genehmigung. Aber für Sondler oder sonstige Privatpersonen ist im Moment keine vorgesehen.
Und für die Waldsuche; nun ja - es gibt in Baden-Württemberg ein Waldgesetz, welches die Abgrabung untersagt bzw. genehmigungspflichtig macht. Die Bußgelder sind hier dem DSchG ähnlich.

Aber eines hast du übersehen und ich möchte darauf nochmals aufmerksam machen:

Zitat§ 20 Zufällige Funde
1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen.

Und da wir alle Laien sind und nur die denkmalpflegerischen Behörden wirklich entscheiden können, ob z.B. auch nur eine Musketenkugel aus vielleicht heimatgeschichtlichen Gründen wichtig ist :

Meldet einfach an eure zuständigen Referate alle Funde (Coladosen und Ziehlaschen vielleicht nicht  :zwinker: ). Und glaubt mir, es tut gar nicht weh.

Denn erst mit der Fundmeldung kommt ihr eurer Pflicht wirklich nach.

Jürgen

Belenos

Zitat von: Rheindigger in 15. März 2008, 17:40:02
Hallo zusammen!

Schatzregal. Nur wenn man etwas findet das einen herausragenden Wert für kultur, Wissenschaft o.ä, findet wird der Staat Besitzer.
( Und lt. Gesetzestext auch nur wenn der Finder in staatlichem Auftrag sucht-also betrifft das nicht Privatpersonen)
Egal- Denn wenn dieser Fall eintritt hat der Staat dem Finder eine Entschädigung zu leisten

So stehts zumindestens in der Verwaltungsvorschrift. Vielleicht gibts ja noch Rechtskommentare dazu, aber ich finde das relativ Sondlerfreundlich

Gruß Rheini

Hallo Rheini,

bitte lese das ganze bw DSchG. Wer ohne NFG etwas findet verliert seinen Anspruch auf den Fund, egal ob historisch oder wissenschaftlich wertvoll oder nicht, zu Gunsten des Landes BW

Viele Grüße

Walter

fisherman

Zitat von: El Grabius in 14. März 2008, 09:28:45

zu 2. Wenn du auf  BD´s graben willst brauchst du diese zweifelsfrei
und zu Recht. Sonst NEIN !


Auf Bodendenkmälern darf man ganz sicher nicht sondeln ,auch nicht mit Genehmigung!

insurgent

Zitat von: fisherman in 27. April 2008, 10:24:28
Zitat von: El Grabius in 14. März 2008, 09:28:45

zu 2. Wenn du auf  BD´s graben willst brauchst du diese zweifelsfrei
und zu Recht. Sonst NEIN !


Auf Bodendenkmälern darf man ganz sicher nicht sondeln ,auch nicht mit Genehmigung!

Mit Genehmigung schon :zwinker: :smoke:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

fisherman

Also soll das heissen mit Genehmigung darf ich nachts auf Ausgrabungen rumwühlen oder Hügelgräber ausgraben?? :belehr:
Ihr müsst euch nur mal dabei erwischen lassen,dann wisst ihr obs erlaubt ist oder nicht...

El Grabius

Zitat von: fisherman in 27. April 2008, 10:24:28
Auf Bodendenkmälern darf man ganz sicher nicht sondeln ,auch nicht mit Genehmigung!

guten Morgen,

1. mal was grundsätzliches: Das Wort "Sondeln" gibt´s im Bayr. Denkmalschutzgesetz nicht:
Art. 7 (1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis.
2. Wir sollten uns angewöhnen nicht einfach einen unbegründeten Satz in den Raum zu werfen
3. lies dir bitte das mal komplett durch: http://www.sucherforum.de/index.php/topic,28106.0.html
4. wie insurgent bereits geschrieben hat gibt es für andere Bundesländer genau diese Regelung
5. wenn du alles durchgearbeitet hast, würde ich gerne deine Begründung für den knappen Satz lesen vielleicht hab ich ja in den Gesetzen und Verordnungen irgendwas übersehen oder falsch verstanden.

Viele Grüße

fisherman

Ich brauch mir nichts durchzulesen,da ich eine genehmigung besitzte auf der steht das die Suche auf und in der nähe von Bodendenkmälern verboten ist!

Fugger

Zitat von: fisherman in 27. April 2008, 11:22:14
Ich brauch mir nichts durchzulesen,da ich eine genehmigung besitzte auf der steht das die Suche auf und in der nähe von Bodendenkmälern verboten ist!

Es gibt aber welche, wenn auch wenige, die auf einer gestörten Ackerfläche unter der sich ein BD befindet suchen dürfen !
Gruss & gut Fund

Fugger

Detektor: G-Maxx II & XP Deus

Lojoer

Hallo Fisherman,
es ist durchaus möglich, dass bei Deiner Genehmigung Bodendenkmäler von der Suche ausgeschjlossen sind. Hierbei wäre unter anderem von interesse aus welchem Bundesland Du kommst.
Zitat von: fisherman in 27. April 2008, 11:05:03
Also soll das heissen mit Genehmigung darf ich nachts auf Ausgrabungen rumwühlen oder Hügelgräber ausgraben?? :belehr:
Ihr müsst euch nur mal dabei erwischen lassen,dann wisst ihr obs erlaubt ist oder nicht...
Von Nachts und rumwühlen auf Ausgarabungsflächen oder Hügelgräber hat eigendlich niemand was geschrieben.
Also meine Genehmigung beinhaltet durchaus die Suche auch auf Bodendenkmälern. Außerdem suche ich auch ausgiebig auf Grabungsflächen (natürlich nur im Rahmen der Projekte bei denen ich beteiligt bin).
Die Zusammenarbeit von einigen Sondengängern geht eben viel weiter als Du Dir vielleicht träumen lässt.
Gruß Jörg

insurgent

Zitat von: Lojoer in 27. April 2008, 11:35:40
Also meine Genehmigung beinhaltet durchaus die Suche auch auf Bodendenkmälern. Außerdem suche ich auch ausgiebig auf Grabungsflächen (natürlich nur im Rahmen der Projekte bei denen ich beteiligt bin).
Die Zusammenarbeit von einigen Sondengängern geht eben viel weiter als Du Dir vielleicht träumen lässt.
Gruß Jörg

Genau so ist es :super:

Zitat von: fisherman in 27. April 2008, 11:05:03
Also soll das heissen mit Genehmigung darf ich nachts auf Ausgrabungen rumwühlen oder Hügelgräber ausgraben?? :belehr:
Ihr müsst euch nur mal dabei erwischen lassen,dann wisst ihr obs erlaubt ist oder nicht...

Wenn Du dafür eine Genehmigung hast, steht da auch genau drin was erlaubt ist und was nicht und ganz bestimmt nicht das was Du oben geschrieben hast :nono:
Meine Bodenfunde werden gemeldet

Pfälzer

Hi Walter

ZitatWer ohne NFG etwas findet verliert seinen Anspruch auf den Fund, egal ob historisch oder wissenschaftlich wertvoll oder nicht, zu Gunsten des Landes BW

Wo steht das denn ?         :irre: :irre: :platt: :nono:
Jürgen

Jay


Also meine Genehmigung beinhaltet durchaus die Suche auch auf Bodendenkmälern. Außerdem suche ich auch ausgiebig auf Grabungsflächen (natürlich nur im Rahmen der Projekte bei denen ich beteiligt bin).
Die Zusammenarbeit von einigen Sondengängern geht eben viel weiter als Du Dir vielleicht träumen lässt.
[/quote]

Hi Jörg..
aus welchem Bundesland kommst du denn?
Und wie bist du bitte an die Genehmigung gekommen..?

Gruß..Justus
Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!

Lojoer

Hallo Justus,
zu meinen Ausführungen noch ein paar ergänzende Erläuterungen.
Ich habe eine Nachforschungsgenehmigung für einen Landkreis in Hessen. Hessen hat ebenso wie Bayern kein Schatzregal, wie Dir bestimmt bekannt sein dürfte. Es besteht in Hessen auch keine Einschränkung im Hinblick auf die Suche auf Bodendenkmälern, sofern sie sich auf gestörten landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden und keine Grabungsschutzgebiete sind. Die Waldsuche ist also nur in äußersten Ausnahmefällen (meist nur im Rahmen von archäolgischen Projekten) erlaubt.
Das ich auch ab und zu auf Grabungsflächen suche, begründet sich darin, dass ich sehr intensiv mit der Archäologie zusammenarbeite und steht nur indirekt in Zusammenhang mit meiner Nachforschungsgenehmigung. Diese Suche finden dann ausschließlich im Rahmen von Grabungskampanien im Auftrag statt, wobei alle Funde dann selbstverständlich in den Fundus der Grabung eingebracht werden und nicht in meinen Besitz übergehen. Ich hoffe auch gerade mit den zuletzt genannten Aktivitäten, den Archäolgen ein wenig die Hemmungen beim Umgang mit Sondengängern zu nehmen. Diese intensive Zusammenarbeit und das entsprechende Vertrauensverhältnis kommt selbstverständlich nicht über Nacht zustanden, sondern wächst über Jahre hinweg.
Gruß Jörg

Jay

..Hmm meine Meinung dazu ist eigentlich, dass den Suchern dann aber erst einmal die Gelegenheit
gegeben werden muss, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und nicht gleich behördentechnisch
mit Abneigung und direktem Misstrauen reagiert werden sollte.

Wie groß ist denn das Areal, für das du die Genehmigung besitzt?
Was musstest du dafür tun?

Ich finde es gut, trotz deinen vielfältigen Berechtigungen, dass du dich in dem
Sinne trotzdem noch für deine Gleichgesinnten einsetzt um anderen auch
die Möglichkeit zu geben, eine Chance zu bekommen um sich auch im Sinne von
archäologischen Aktivitäten zu beweisen.

Greetz ..Justus!
Und is da Weg a no so schdeil, a bissal wos gehd allerweil!

Lojoer

Hi Justus,
ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis fällt nicht einfach so vom Himmel. Auch meine Aktivitäten wurden am Anfang mißtrauisch beäugt. Wenn man als Archäologe entsprechende negative Erfahrungen gemacht hat (und die hat jeder den ich kenne gemacht) ist dies verständlich. Ginge mir genauso.
Das Verhältnis was ich nun aufgebaut habe kam über unzählige Gespräche und Kontakte zustande, die ich selbst suchte. Als man gemerkt hat, dass meine Interesse nicht nur geheuchelt waren, sondern ich tatsächlich an einem wissenschaftlichen Arbeiten interessiert bin, hat man mich dann entsprechend eingebunden.
Wie auch einige andere hier im Forum sehen wir uns somit in eine Vorreiterrolle, die Zusammenarbeit mit den Archäologen aufzubauen.
Mein Gebiet in dem ich Suche darf umfasst einen Landkreis in Hessen. Wirklich intensiv kann ich mich innerhalb dieses Gebiets jedoch nur um ca. 10 Fundplätze kümmern.
Gruß Jörg