Fundmeldung in Hessen

Begonnen von Levante, 02. Oktober 2008, 16:23:29

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Levante

Hallo

Kann mir bitte mal Jemand ein Formblatt für eine Fundmeldung in Hessen posten ? Bitte keine Fundmeldung für Münzen :-)

Das Jahr geht zu Ende und ich würde meine Funde gerne an das Landesamt schicken oder zumindest die Fundmeldung. Was mich zu meiner nächsten Frage führt !
Muss ich die funde gleich beipacken oder kann ich diese erst mal behalten ? Es handelt sich größtenteils um Keramik. Icvh war Jahre lang in einem Verein und musste meine Fundmeldungen nicht selber schreiben. Nun habe ich mich beruflich verändert. Und habe meinen Wohnort gewechselt ( anderer Landkreis). Da wir aber immernoch sehr gerne Wandern und beispielsweise Burgen bewandern ( begehen ), machen wir auch noch ab und an Zufallsfunde. Diese würde ich nun sehr gerne melden um irgendwie wieder meinen wissenschaftlichen Beitrag zu leisten.

Eure Hilfe würde mich sehr freuen :-)

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Wer Fehler findet darf sie behalten ^^
Nicht nur ein Scherben (Keramische Fragmente) Sucher sondern auch ein Scherben (Keramische Fragmente) Finder. :-)

Störtebecker

hallo levante,

mache doch ersteinmal einen termin in deinem zuständigen amt und stelle dich dort vor.
werde warm mit den damen/herren und erzähle von der art deiner motivation.
den rest bekommst du dann schon vor ort.

störti :winke:

Belenos

Hallo Lavante,

eine Fundmeldung für Hessen kann ich Dir zumailen. Ich bin ehrenamtlicher Sondengänger in Wiesbaden.

Die Funde müssen nicht beigetütet werden, es genügt ein Foto. Lt. Denkmalschutzgesetz sind die Funde nur zu melden. Das Landesamt kann jedoch alle oder bestimmte Funde von Dir zur wissenschaftlichen Auswertung anfordern. Die Du nach der Auswertung wieder zurück bekommst. Ausnahme sind Schätze, da bekommst Du nur die Hälfte zurück, die andere Hälfte bekommt der Grundstückseigentümer gem. § 984 BGB.

Zur Anforderung der Fundmeldung sende mir eine E-Mail an: Redaktion@schatzsucher-magazin.de

Viele Grüße und gut Fund

Walter

Lojoer

Hallo Levante,
ich muss Störtebecker beipflichten. Du solltest auf jeden Fall mit dem LDA kontakt aufnehmen und auch dann für das nächste Jahr eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) beantragen. Diese benötigt in Hessen nämlich jeder der nach entsprechenden Hinterlassenschaften sucht, also egal ob Sondengänger oder Lesesucher. Mir ist unerklärlich warum der Verein, bei dem Du Mitglied warst, Dich darauf nicht aufmerksam gemacht hat.
Gruß Jörg