Allgemeine Hinweise zum Suchen und zum Umgang mit Bodenfunden

Begonnen von sucherforum, 26. Februar 2010, 13:32:33

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Sucherforum

Das SUCHERFORUM ist eine Internetplattform, in der Bodenfunde vorgestellt und diskutiert werden. Bodenfunde können sog. Lesefunde sein, die ohne besondere Hilfsmittel vom Boden aufgelesen, aber auch Funde, die in geringer Tiefe mit Metalldetektoren entdeckt wurden.

Da Bodenfunde aus der Neuzeit, dem Mittelalter, der Antike oder sogar aus der Frühzeit der Menschheit stammen können, unterliegen sie in vielen Fällen in Deutschland dem staatlichen Rechtsgebiet der archäologischen Denkmalpflege.


Dazu möchten wir Euch folgende Hinweise geben:

1. Die staatliche Denkmalpflege ist in Deutschland sog. ,,Ländersache"; d.h. jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz

2. Da sich die Denkmalschutzgesetze von Bundesland zu Bundesland teilweise sehr stark unterscheiden, kann innerhalb eines Bundeslandes der Gesetzestext von den örtlich zuständigen Behörden auch unterschiedlich ausgelegt und praktiziert werden.

3.   In einigen Bundesländern ist die Suche nach Bodenfunden genehmigungspflichtig, in anderen nicht.

4.   Insofern sehen wir uns außerstande, detaillierte Hinweise zum Erlangen einer Genehmigung zum ,,Suchen" zu geben und müssen uns auf einige allgemeine Hinweise beschränken.

5.   Es kann nach Antragstellung von der zuständigen Behörde eine sog. Nachforschungsgenehmigung (NFG) erteilt werden, die sich üblicherweise auf einen bestimmten örtlichen Bereich (Ortsgemeinde, Gemarkung, Flur, ....) begrenzt.

6.   Zuständige Behörden sind zumeist: ,,Untere Denkmalschutzbehörden"; z.B. in Kreis- oder Stadtverwaltungen ,,Denkmalfachbehörde"; z.B. Landesdenkmalämter (LDA´s)

7.   Rechte und Pflichten dieser Behörden sind in den Denkmalschutzgesetzen der Länder beschrieben.

8.   Wenn es aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen oder auch aufgrund persönlicher Vorbehalte der zuständigen Personen nicht möglich ist, eine NFG zu erhalten, sollte unbedingt der Kontakt zu Ortsgemeinden, Heimatvereinen, Museen, Museumsvereinen oder entsprechenden Stiftungen gesucht werden, um die Bodenfunde der Öffentlichkeit (Gesellschaft) oder einer sonstigen Auswertung zugänglich zu machen.

9.   Wichtiges Merkmal eines Bodenfundes ist dabei die Funddokumentation. Besitzer einer NFG benutzen dazu üblicherweise vorgefertigte Formulare. Mindestbestandteil einer eigenen Dokumentation sind die Fundkoordinaten und ein Foto. Größen- und Gewichtsangaben sind sehr hilfreich.

10.  Gestörte Böden sind üblicherweise Bodenflächen, die einer intensiven landwirtschaftlichen Bearbeitung unterzogen werden oder wurden, wie z.B. Ackerflächen, Obstplantagen, Weinberge. Die Suche nach Bodenfunden auf solchen Flächen kann vergleichsweise unbedenklich sein, da zwar Funde gemacht werden, aber der eigentliche Fundzusammenhang, der zu einer historischen Bewertung des Fundes und der Fundumstände führt, oft nicht mehr nach zu vollziehen ist. Dennoch sollten auch die dort gemachten Funde, wie unter Punkt 9 beschrieben, dokumentiert werden, da sich auch z.B. unentdeckte Wüstungen, Schlachtfelder etc. dort befinden können.  

11.   Eine Suche auf sog. ,,ortsfesten Bodendenkmälern" (öffentlich bekannte BD´s) ist auf jeden Fall mit der zuständigen Behörde zu klären.

12.  Für die Suche in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland sollten sich die Betroffenen an den örtlichen Bestimmungen des Landes orientieren.  

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