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Allgemeines => Umfragen => Thema gestartet von: Nebelsonne in 21. Mai 2012, 21:50:35

Titel: Erwischt
Beitrag von: Nebelsonne in 21. Mai 2012, 21:50:35
Hallo

:cop:Wollte mal fragen wie die Reaktionen sind wen man vom Förster oder Jäger im Wald beim Sondeln erwischt wird, welche Erfahrungen habt ihr schon mit denen gemacht?

Gruß Nebelsonne
Titel: Re:Erwischt
Beitrag von: insurgent in 21. Mai 2012, 22:22:18
Also immer wenn ich im Wald einen erwische spreche ich mit ihm und versuche ihn zu übereden mit dem Amt in Kontakt zu treten  :smoke:
Titel: Re:Erwischt
Beitrag von: harald1955 in 17. Juli 2012, 20:21:27
also  im wald sollte man folgendes sowieso beachten= wenn wildruhezonen ausgewiesen sind =nicht betreten dann kann es großen ärger geben
ansonsten kann man auch mit jägern reden=bin selbst einer somit eigentlich kein problem solange man nicht geschützte pflanzen zerstört=dann lieber verzichten
Titel: Re:Erwischt
Beitrag von: Patricus Gelduba is Back in 27. Juli 2012, 15:05:19
Zitat von: harald1955 in 17. Juli 2012, 20:21:27
also  im wald sollte man folgendes sowieso beachten= wenn wildruhezonen ausgewiesen sind =nicht betreten dann kann es großen ärger geben
ansonsten kann man auch mit jägern reden=bin selbst einer somit eigentlich kein problem solange man nicht geschützte pflanzen zerstört=dann lieber verzichten


es steht aber ned an jedem wald geschrieben, wann der hase und des reh sich zu ruhe legen.  :besorgt:
Titel: Re:Erwischt
Beitrag von: StoneMan in 27. Juli 2012, 17:44:04
Zitat von: Patricus Gelduba is Back in 27. Juli 2012, 15:05:19
es steht aber ned an jedem wald geschrieben, wann der hase und des reh sich zu ruhe legen.  :besorgt:

Moin,

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"  :cop:

Bedeutungen:
   [1] Bezieht sich allein auf die Kenntnis von Gesetzen bzw. eine Rechtsvorschrift. Der Gesetzgeber setzt voraus,
dass sich jeder über die Gesetzeslage kundig macht. [...]

Anmerkung:
   [1] Zum Beispiel besagt § 2 des ABGB: "Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich niemand damit
entschuldigen, daß ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei."
Quelle: http://de.wiktionary.org/wiki/Unwissenheit_sch%C3%BCtzt_vor_Strafe_nicht (http://de.wiktionary.org/wiki/Unwissenheit_sch%C3%BCtzt_vor_Strafe_nicht)

Rechtsvorschrift - Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) (http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/BJNR010370975.html)

:winke:

Gruß

Jürgen