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Allgemeines => TV-Tips und Mediennews => Thema gestartet von: archfraser in 08. September 2012, 21:18:13

Titel: nun wird's ernst !
Beitrag von: archfraser in 08. September 2012, 21:18:13
http://www.wort.lu/de/view/polizei-schnappt-militaria-sucher-504a1737e4b095ae929e5e4b

Titel: Re:nun wird's ernst !
Beitrag von: Burn-y in 08. September 2012, 21:44:34
Korrigiert mich wenn ich mich irre, aber bis 25.000€ Strafe gibts meines Wissens auf nem Bodendenkmal..oder? :kopfkratz:
Titel: Re:nun wird's ernst !
Beitrag von: LITHOS in 08. September 2012, 22:03:24
Dann definiere mal "Bodendenkmal". :dumdidum:
Titel: Re:nun wird's ernst !
Beitrag von: Burn-y in 09. September 2012, 12:12:11
Na, ich hatte es so verstanden, das in diesem Fall Bodendenkmal ein bekanntes, unbewegliches Gebiet ist.
Aber kann es so hohe Strafen auch geben, wenn ich durch Zufall ein bewegliches Bodendenkmal finde!?  :nixweiss:
Titel: Re:nun wird's ernst !
Beitrag von: mc.leahcim in 09. September 2012, 12:28:15
Es war schon immer Ernst!

Da steht Geldstrafen BIS zu 25.000€.
Luxemburg ist bekannt dafür sondln zu verbieten. Wenn man erwischt wird ohne Gehnemigung gibt es eine Hausdurchsuchung. Ja, wenn da mehr auffäliges relevantes Material gefunden wird dann kann es bis zur Höchstrafe gehen. Ob man da nun auf einem Bodendenkmal gesucht hat oder eins "entdeckt" und nicht gemeldet hat ist dann u.U. irrelevant.

Gruß

Michael

P.S. Das kann dir in Deutschland auch passieren, gerade in Bundesländern mit Schatzregal. Bekannt ist mir das aus Rheinlad Pfalz, aber sogar im "gemäßigten" NRW ist es schon zu Hausdurchsuchungen gekommen. Es lohnt sich also immer mit dem zuständigen Archäologen über sein Vorhaben zu sodeln zu sprechen.
Titel: Re:nun wird's ernst !
Beitrag von: stratocaster in 09. September 2012, 13:41:59
In Rheinland-Pfalz sind das nach Denkmalschutzgesetz
bis zu 125.000,-- Euro

Wer sich an "geschützten Kulturdenkmälern" vergeht, darf
bis zu 1.000.000,-- Euro zahlen

Gruß  :winke:
Titel: Re:nun wird's ernst !
Beitrag von: Burn-y in 09. September 2012, 14:01:30
ZitatEs lohnt sich also immer mit dem zuständigen Archäologen über sein Vorhaben zu sodeln zu sprechen.

Das sich das lohnt steht außer Frage. Zu mal man, wenn der gut drauf ist, mit dem noch andere interessante Projekte machen kann.  :super:

Mich hat nur verwundert, das hier im Forum geschrieben wurde (bitte fragt nicht wo... :nixweiss:), dass Leute beim unerlaubten Sondeln auf nem Acker (kein eingezeichnetes Bodendenkmal) eine mündliche Ermahnung bekommen haben.
Und wieder andere schreiben von sofortigen Hausdurchsuchungen und irren Strafen (Das BIS hatte ich gelesen und auch immer geschrieben.  :zwinker: ).

Das solch hohe Strafen rechtlich möglich sind, habe ich verstanden. Das es an manchen Orten sehr sehr lachs gehandhabt wird, habe ich auch verstanden.
Mich würde jetzt mal die gängige Praxis interessieren, wenn man ohne Genehmigung auf einem Acker erwischt wird. Aber das scheint sehr gebietsabhängig zu sein...