Hi,
ich bin zZ. immer noch an Recherchen über Plomben dran. Dabei habe ich in einem Origrinaltext von 1719 gefunden, daß in Preußen Säcke mit Rohwolle gesiegelt und schlangelirt werden müssen. Die Bleiplomben können nicht gemeint sein, da an einer anderen Textstelle in Zusammenhang mit Wolltuchen dieses Verfahren als plombiren (Plombirung) bezeichnet wird.
Kann mir jemand helfen ?
ZitatOrginal gepostet von Ruebezahl
Dabei habe ich in einem Origrinaltext von 1719 gefunden, daß in Preußen Säcke mit Rohwolle gesiegelt und schlangelirt werden müssen.
Hiermit ist gemeind das die Rohwolle geflochten worden ist, um die Reisfestigkeit zu erhöhen !
gruss C_C_Hunter :hallo:
Hi c_c_Hunter,
Danke erst mal.
Aber ich denke, daß kann es noch nicht sein. Das schlangeliren bezieht sich auf die Säcke (zugenäht ???) und muß was mit dem Steuerrecht zu tun haben.
Upps
Hatte ich mich ein bischen geirrt in der hinsicht:prost:
Es wird sich mit sicherheit schon mal jemand melden , der es wissen wird
:jumpg: C_C_H
Könnte sich die "Schlangelierung" auf den Drahr beziehen, mit dem der Sack verschlossen wurde?
Ich habe mal vor Jahren in einer Bank gesehen, daß kleine Geldsäcke mit so einem schlangelierten Draht zugebunden wurden, an dem sich dann auch die Bleiplombe befand. Diese wurde dann mit einer Plombenzange zusammengequetscht.
Gruß vom dappeler
...." auf den Draht, nicht: auf den Drahr":narr:
Hi Dappler,
In den preußischen Gesetzestexten wird (an mehreren Stellen ) sehr klar zwischen Plombiren (Bleiplomben an Tuchen) und Schlanguliren+Siegeln (von Warensäcken so zB Rohwolle) unterschieden. (keine Rechtschreibfehler das ohne ie). Ich glaube inzwischen, daß mit Schlanguliren das Zubinden der Säcke gemeint ist.
Die Gesetzestexte sind übrigens online:
http://altedrucke.staatsbibliothek-berlin.de/Rechtsquellen/CCMT11/start.html
und teilweise recht amüsant zu lesen.