rechtliche lage in NRW

Begonnen von Azrael, 29. Juni 2003, 23:11:15

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Azrael

Hallo alle zusammen!

ich habe mal versucht herrauszufinden wie denn jetzt nun die rechtliche lage beim sondeln in NRW ist, aber ich glauge ich bilcke da nicht so ganz durch. habe dazu ein paar fragen:
1.soweit ich das verstanden habe, darf man in nrw ohne genehmigung sondeln, wenn man nur nach neuzeitlichen sachen sucht, ist das richtig?
2. was muss man machen (welche bedingungen erfüllen) um eine genehmigung für nicht neuzeitliche sachen zu bekommen?
3.wie sieht es in wäldern aus, die zu einer gemeinde gehören? braucht man dazu auch ne gehemigung?

vielen dank schonmal im vorraus!

frankarin

hallo azrael

solden darfst du immer nur mit genehmigung des eigentümers.
zb. nach WK sachen.
für alle älteren eigentlich ne schriftliche genehmigung der denkmalbehörde.
habe auch erst ohne papiere angefangen zu sondeln.
habe nach 20 stunden etliche metallteile sowie einige verschiedene römische münzen gefunden.
dann hat´s mich aber doch gepackt und ich bin los zur unteren denkmalbehörde in dortmund.
dort haben wir uns lange übers sondeln und die römer und ausgrabungen vor ort unterhalten. ich wurde sogar nocheinmal eingeladen um den laden samt archiv zu bestaunen. meine gefundenen objekte wurden alle bestimmt und mir auch wieder ausgehändigt. nix darf von der stadt behalten werden.
nach diesem besuch stellt ich einfach mal die frage der schriftlichen genehmigung.
wieso wesahlb warum wie mit grabung ohne grabung wie es mit dem aufzeichnen und abliefern der fundstücke aussieht und und und. eigentlich kein problem.
dann wurde ich von der denkmalbehörde in OLPE eingeladen, das gleiche noch einmal vorgetragen.
so bekam ich dann nach ca 6 wochen meine genehmigung für 2 jahre und 20 Euronen.

nur bin ich dies jahr noch auf keinem acker gewesen, wird aber mal wieder zeit.

in den wäldern und auf wiesen darf ich übrigens nicht sondeln.
aber wenn der bauer / eigentümer mir das ausdrücklich erlaubt ?!

wo gehst du sondeln ?

gruss frank